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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:
- Falsche Propaganda zum “Soli”
- Jetzt investieren – zum Beispiel in die Schiene!
- An Geheimrunden teilgenommen? Kramp-Karrenbauer sorgt für Rechtsstreit zwischen „Tagesspiegel“ und Kanzleramt
- Birgit Marschall über die hohen Pflegekosten: „Ende Gelände“ für den Sozialstaat
- Mindestlohnverstöße: Wenn der Betrug System hat
- Lohnraub bei Reinigungskräften stoppen!
- Alarmsignal: Weniger Baugenehmigungen als im Vorjahr
- Ein Jahr Seehofer-Deal, ein Jahr europa- und menschenrechtswidrige Maßnahmen
- Kriegsspiele an der Straße von Hormus
- Gefährliche Bombenspiele
- Klimawandel? Gab es schon immer!
- Kein neues Verfahren wegen CDU-Parteispenden eines Geheimagenten (Nr. 25/2019)
- Familienministerin Giffey stellt Rücktritt in Aussicht
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
- Falsche Propaganda zum “Soli”
Die CDU/CSU-SPD-Koalition will den Solidaritätszuschlag weitgehend abschaffen. Sie verkauft das als Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen. Lobbyverbände der Reichen und Unternehmen kritisieren, dass der „Soli“ nicht komplett abgeschafft wird, also auch für die ganz Reichen und die Unternehmen. Dann würden Singles mit einer Million Euro Einkommen im Jahr 24.000 Euro sparen. Wozu?
Der Soli ist in Wirklichkeit die gerechteste aller Steuern. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung zahlt ihn gar nicht. Zwei Drittel des Aufkommens werden durch die reichsten zehn Prozent bezahlt. Auch von der jetzt geplanten Änderung würden höhere Einkommen am stärksten profitieren. Singles würden noch mit bis zu 9000 Euro brutto im Monat bessergestellt. Ein Single mit 1550 Euro oder ein Paar mit zwei Kindern und 4500 Euro brutto im Monat würde dagegen überhaupt nicht entlastet. Ein Single mit 6000 Euro würde 77 Euro sparen, bei 3000 Euro wären es nur 23 Euro. Gleichzeitig würden dem Staat zehn Milliarden Euro jährlich fehlen, die für besseren Verkehr, Pflege, Bildung, Wohnungsförderung, Renten gebraucht werden.
Quelle: ver.di
- Jetzt investieren – zum Beispiel in die Schiene!
Deutsches Schienennetz ist auch im europäischen Vergleich unterfinanziert
Zu alt, zu wenige Fahrzeuge, zu wenig Personal – in den vergangenen Jahrzehnten wurde das öffentliche Bahnnetz kaputt gespart. Bis 2030 müssen jährlich 9,1 Milliarden Euro für Ausbau und Instandhaltung zusätzlich zur jetzigen Planung ausgegeben werden, schätzt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Der Bund muss jetzt handeln und in die Zukunft der Bahn investieren, fordert der DGB-klartext.
Die wirtschaftlichen Aussichten trüben sich ein. Die Politik muss aktiv gegensteuern, um Konjunktur und Arbeitsmarkt zu stützen. Das beste Mittel dafür ist eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen. Angesichts von Negativzinsen und einem Investitionsstau in dreistelliger Milliardenhöhe muss die Regierung günstige Kredite aufnehmen und die Infrastruktur auf Vordermann bringen. Das stützt kurzfristig die Nachfrage, ermöglicht einen sozial-ökologischen Strukturwandel und sichert langfristig die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Quelle: DGB klartext
- An Geheimrunden teilgenommen? Kramp-Karrenbauer sorgt für Rechtsstreit zwischen „Tagesspiegel“ und Kanzleramt
Der Berliner „Tagesspiegel“ und das Kanzleramt ringen vor Gericht miteinander um die Herausgabe von Informationen, ob Annegret Kramp-Karrenbauer als CDU-Chefin an sogenannten Morgenlagen in der Regierungszentrale teilgenommen hat. […]
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, nannte die Verweigerung der Auskunft nicht nachvollziehbar. Auch er selbst habe auf eine schriftliche Anfrage keine klare Antwort bekommen. Sollte Kramp-Karrenbauer an sogenannten Presse-Morgenlagen teilgenommen haben, bei der die Medien-Berichterstattung zu wichtigen aktuellen Themen erörtert wird, wäre das „rechtlich irrelevant“ gewesen. „Ein Geschmäckle hätte es aber.“
Anders sähe es bei Morgenlagen aus, in denen die Chefs der Geheimdienste als geheim eingestufte Erkenntnisse ihrer Behörden vortragen, für die Kramp-Karrenbauer vor ihrer Aufnahme in die Bundesregierung vermutlich keine Genehmigung besaß. „Das wäre ein Verstoß gegen Geheimhaltungsvorschriften.“ Die Regierung könnte die Angelegenheit leicht aufklären, sagte Buschmann.
Quelle: RP Online
- Birgit Marschall über die hohen Pflegekosten: „Ende Gelände“ für den Sozialstaat
Erleichterung bei vielen pflegenden Angehörigen: Wer nur über ein mittleres Einkommen verfügt, bleibt von den teils immensen Pflegekosten für Familienmitglieder verschont. Der Sozialstaat komme aber an seine Grenzen, sagt Journalistin Birgit Marschall.
Die Angehörigen von Pflegebedürftigen werden es mit Erleichterung aufgenommen haben: Sie sollen finanziell deutlich entlastet werden beziehungsweise sollen nicht mehr für ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen aufkommen müssen, wenn sie selbst ein bestimmtes Jahreseinkommen – 100.000 Euro – nicht überschreiten. Der Blick der Kommunen auf das Thema dürfte jedoch weniger freundlich sein, weil auf sie nun Kosten zukommen.
„Der Sozialstaat lebt“, sagt dazu unser Studiogast, die Wirtschaftsjournalistin Birgit Marschall, und wertet die Entlastung der Angehörigen als ein gutes Signal. Denn auf diese komme wegen des demografischen Wandels und einer alternden Gesellschaft in den nächsten Jahren „eine riesige Kostenwelle“ zu. „Vielen macht das existenzielle Angst. Das, was im Moment an Unterhalt nötig ist und gezahlt werden muss, ist schon enorm. Der Selbstbehalt, den man dann noch hat, als Kind von pflegebedürftigen Eltern, ist nicht hoch“, betont die Journalistin.
Quelle: Deutschlandfunk Kultur
Anmerkung JK: So, so, der Sozialstaat kommt an seine Grenzen und “wir” können uns wahrscheinlich keine weiteren Steigerungen der Sozialausgaben leisten. Aber wie das, wenn auf der anderen Seite, die durch das oberste 1 Prozent angehäuften Vermögen in immer absurdere Dimensionen wachsen? Der Deutschlandfunk ist hier wieder ganz im Sinne der Perpetuierung der herrschenden Verhältnisse unterwegs.
Wie vor kurzem bekannt wurde, besitzen die die drei reichsten US-Amerikaner in der Gestalt von Jeff Bezos, Bill Gates und Warren Buffet soviel Vermögen, wie das ärmere 50 Prozent der US-Bevölkerung. In Deutschland sieht es nicht wesentlich besser aus. Immerhin braucht es dazu noch 45 der superreichen Deutschen. Hier stellt sich die Frage weshalb beispielsweise die Geschwister Quandt/Klatten jedes Jahr eine Milliarde Euro an Dividenden kassieren, einfach so und dann soll angeblich kein Geld für Sozialausgaben da sein. Es ist höchste Zeit die großen Vermögen in Deutschland endlich angemessen zu besteuern. Was spricht dagegen eine Steuer von 70 Prozent auf leistungsloses Einkommen zu erheben, wie es die linke Demokratin, Alexandra Ocasio-Cortez, in den USA fordert?
dazu: Fachverband drängt auf Nachbesserung des Pflegeberufegesetzes
flegeschulen und Pflegeeinrichtungen arbeiten aktuell mit Hochdruck an der Entwicklung neuer Ausbildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Dabei kritisieren Ausbildungsverantwortliche immer häufiger Mängel in der Gesetzgebung – unter anderem im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten.
Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) hat deshalb den Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus aufgefordert, insbesondere im Anwendungsbereich der vorbehaltenen Tätigkeiten Nachbesserungen einzuleiten.
So seien laut PflBG bestimmte Aufgaben wie Feststellung des Pflegebedarfs, Steuerung und Evaluation ausschließlich generalistisch ausgebildeten Fachkräften vorbehalten. Eine genaue Spezifizierung der entsprechenden Kompetenzen für Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegekräfte fehle im Gesetz jedoch.
Quelle: Ärzteblatt
- Mindestlohnverstöße: Wenn der Betrug System hat
Vom Mindestlohn haben bundesweit bisher4 Millionen Beschäftigte profitiert. Doch armutsfest ist er noch lange nicht. Zu viele verdienen immer noch unter 9,19 Euro pro Stunde. Welche Instrumente die Politik jetzt durchsetzen muß, ist im #schlaglicht Nummer 28/2019 aus Niedersachsen zu lesen.
Als der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 das Licht der Welt erblickte, war das eine gute Nachricht für viele Beschäftigte. Erstmals wurde per Gesetz eine verbindliche Verdienst- und damit auch Anstandsgrenze eingezogen, auf die alle einen Anspruch haben. Seither haben sich die Löhne in der untersten Einkommensgruppe dynamisch nach oben entwickelt. Insgesamt haben 4 Millionen Beschäftigte von der gesetzlichen Lohnschranke profitiert. Ein wichtiger Etappenerfolg für mehr soziale Gerechtigkeit.
Allerdings ist nicht alles perfekt: Mit seiner jetzigen Höhe ist der Mindestlohn nicht armutsfest. Das wäre erst bei zwölf Euro pro Stunde der Fall. Zur Wahrheit gehört auch, dass viele Arbeitgeber ihr Personal um das verdiente Geld bringen. Der Betrug um den Mindestlohn hat System. Nach konservativen Berechnungen erhalten mindestens 1,3 Millionen Anspruchsberechtigte (alle Erwerbstätigen ohne Ausnahmeregelung und Selbstständige) in ihrer Hauptbeschäftigung weniger als ihnen gesetzlich zusteht. Hinzu kommen noch 500.000 Nebenjobber. Besonders hoch sind die Anteile der betroffenen Beschäftigten im Bereich persönlicher Dienstleistungen, im Gastgewerbe und im Einzelhandel (siehe Grafik). Offensichtlich sind in manchen Branchen ganze Herden von schwarzen Arbeitgeber-Schafen unterwegs!
Quelle: DGB schlaglicht
- Lohnraub bei Reinigungskräften stoppen!
Ob in Krankenhäusern, Schulen, Büros oder anderen Orten: Ohne Reinigungskräfte und ihren (oft nächtlichen) Einsatz würde Vieles zum Erliegen kommen. Trotzdem erhalten sie nur Niedriglöhne, nur gut die Hälfte des durchschnittlichen Bruttolohns der Gesamtwirtschaft. Das zeigen Zahlen (PDF), die Pascal Meiser bei der Bundesregierung erfragt hat. Und jetzt wollen die Arbeitgeber ihnen auch noch den ohnehin schon geringen Lohn kürzen und die Urlaubstage auf das gerade noch gesetzlich zulässige Minimum kürzen – ein Unding!
Der mittlere Bruttolohn (Median) vollzeitbeschäftigter Reinigungskräfte lag im Jahr 2018 bei 1.931 Euro brutto. Das entspricht 58% des mittleren Bruttogehaltes in der Gesamtwirtschaft.
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
- Alarmsignal: Weniger Baugenehmigungen als im Vorjahr
Vor allem in den Ballungsräumen ist bezahlbarer Wohnraum knapp – und Entspannung ist nicht in Sicht. Denn die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen liegt unter Vorjahresniveau.
Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen vor allem in Ballungsräumen in Deutschland könnte sich noch verschärfen: Trotz hoher Nachfrage nach Immobilien erteilten die Behörden im ersten Halbjahr 2019 weniger Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum. Von Januar bis einschließlich Juni wurde der Neubau oder Umbau von gut 164.600 Wohnungen bewilligt, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Das waren nach Berechnungen der Wiesbadener Statistiker 2,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden in den sechs Monaten knapp 142.400 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,1 Prozent oder gut 4.500 Einheiten weniger als ein Jahr zuvor. Während das Niveau bei den Einfamilienhäusern fast unverändert blieb (minus 0,1 Prozent), sank die Zahl der Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser (minus 4,7 Prozent) und Mehrfamilienhäuser (minus 3,2 Prozent) deutlicher.
“Insbesondere der Rückgang der Baugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern ist alarmierend. Denn hier gibt es den größten Bedarf”, kommentiert der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, die Zahlen. Teures Bauland mache den Bau bezahlbarer Wohnungen vielerorts unmöglich.
Quelle: T-Online
Anmerkung unseres Lesers J.A.: Es werden also nicht nur viel zu wenige Sozialwohnungen gebaut, sondern auch viel zu wenige “normale” Wohnungen für die Mittelschicht. Die Große Koalition hatte über die vierjährige Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen versprochen – schon das ist gerade der Ersatzbedarf für wegfallenden Wohnraum und war viel zu wenig angesichts von Hunderttausenden fehlen Wohnungen. 1,5 Millionen in vier Jahren sind im Durchschnitt 375.000 pro Jahr. Genehmigt wurden im ersten Halbjahr 2019 also 142.400 Wohnungen, extrapoliert auf das Gesamtjahr ca. 285.000 Wohnungen. Gebaut werden ca. 90% davon, das sind ca. 250.000 Wohnungen, fehlen noch mal 125.000 Wohnungen zusätzlich zu (je nach Schätzung) 500.000 bis 2 Millionen Wohnungen. Die Wohnungsnot verschärfen sich Jahr für Jahr weiter, und die Große Koalition schaut tatenlos zu.
- Ein Jahr Seehofer-Deal, ein Jahr europa- und menschenrechtswidrige Maßnahmen
Das VG München hat in einem Eilverfahren nun erstmals angeordnet: Ein Afghane, der nach dem deutsch-griechischen Verwaltungsabkommen – dem sogenannten »Seehofer-Deal« – von der deutsch-österreichischen Grenze direkt nach Griechenland abgeschoben wurde, ist umgehend zurückzuholen. Besonders deutlich wird die Grundsatzkritik gegen den Deal.
Seit Freitag liegt der Beschluss vor, der Betroffene harrt aber weiterhin in Griechenland in Abschiebungshaft aus. Der afghanische Schutzsuchende wurde im Mai nach Übertritt der deutsch-österreichischen Grenze von der Bundespolizei im Zug aufgegriffen. Ohne jegliche Einschaltung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied die Bundespolizei allein auf Grundlage eines sog. EURODAC-1-Treffers, d.h. einer Registrierung und Antragstellung in Griechenland, diese Person dorthin zu verbringen. Eine weitere Prüfung erfolgte nicht. Zugang zu einem Rechtsanwalt gab es während dieses Verfahrens faktisch nicht. Die Bundespolizei betonte, Rechtsgrundlage sei allein das deutsch-griechische Abkommen gewesen. Keine 48 Stunden später befindet sich der Betroffene in Griechenland – und ist dort mittlerweile seit über zwei Monaten inhaftiert.
Quelle: Pro Asyl
dazu: Schengener Endspiele
Trotz eines eindeutigen Beschlusses des Verwaltungsgerichts (VG) München setzt das BMI weiter auf direkte Zurückschiebungen nach Griechenland und Spanien unter den mit diesen Staaten im August 2018 geschlossenen Verwaltungsabkommen. Diese kommen zum Tragen, wenn eine asylsuchende Person an der deutsch-österreichischen Grenze kontrolliert und dabei – anhand der Eurodac-Daten – festgestellt wird, dass sie einen Asylantrag in Griechenland oder Spanien gestellt hat. Das VG München hat am 8. August 2019 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilverfahren) angeordnet, einen afghanischen Antragsteller aus Griechenland auf Staatskosten zurückzuholen und ihm vorläufig die Einreise zu gestatten. Der Beschluss ist – wie alle asylrechtlichen Eilrechtsbeschlüsse – unanfechtbar, der Betroffene muss also zurückgeholt werden, damit dann festgestellt werden kann, wer für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Der nachfolgende Beitrag analysiert den Beschluss und seine Implikationen für die Praxis der Abkommen sowie die Möglichkeiten des Rechtsschutzes im „Rahmen eines auf höchste Geschwindigkeit ausgelegten Einreiseverweigerungs- und Zurückschiebungsverfahrens“. Abschließend ordnet er dies in den größeren Kontext der Wirkung solcher und weiterer Kontrollmaßnahmen an den Binnengrenzen für den Schengen-Raum generell ein.
Quelle: Verfassungsblog
- Kriegsspiele an der Straße von Hormus
Es ist beachtlich, mit welcher Leichtigkeit in diesen Tagen wieder militärische Szenarien durchdacht und gefordert werden. Jüngstes Beispiel ist der Konflikt um die Straße von Hormus. Die Meerenge, die den Persischen Golf mit dem Golf von Oman verbindet, ist ein bedeutendes Nadelöhr für den internationalen Handel. Insbesondere große Teile des saudi-arabischen Erdöls müssen die Enge passieren und dafür auch Hoheitsgewässer des Iran durchqueren.
Dieser hatte im Juli den britischen Tanker „Stena Impero“ festgesetzt, nachdem Großbritannien vor Gibraltar den iranischen Tanker „Grace 1“ gestoppt hatte. Seit dieser Eskalation versuchen die USA unter dem Vorwand des Schutzes der internationalen Handelsschifffahrt eine Militärallianz gegen den Iran aufzubauen. Maßgeblich vorangetrieben wird dieses Unterfangen von einem der größten Kriegstreiber der US-Administration, dem nationalen Sicherheitsberater John Bolton. Er möchte lieber heute als morgen einen Krieg gegen den Iran beginnen, trifft jedoch noch auf Zweifler unter anderem im US-Verteidigungsministerium.
Auch in Europa wird offen über militärische Missionen debattiert. Großbritannien stellte sich sogleich an die Seite der USA, während Frankreich eine eigene EU-Mission forderte. Die deutsche Bundesregierung gab sich bislang nicht einig, aber durchaus bereit. Während das Kanzleramt sich eine Beteiligung an einer „maritimen Schutzmission“ vorstellen kann, gab sich das SPD-geführte Außenministerium leicht defensiver und zeigte sich offen für eine „Beobachtungsmission“. In beiden Fällen würden die deutsche und europäische Marine Kriegsschiffe vor die iranische Küste bringen. Allein die Präsenz würde eine Eskalation in einen militärischen Konflikt um Längen wahrscheinlicher machen.
Quelle: Andrej Hunko auf Die Freiheitsliebe
- Gefährliche Bombenspiele
Die IPPNW fordert eine vollständige Aufklärung über den offenbar atomaren Waffenunfall im Norden Russlands. Dafür solle sich Deutschland einsetzen. Zudem appelliert die ärztliche Friedensorganisation an die Bundesregierung, dem aktuellen atomaren Wettrüsten in Europa Einhalt zu gebieten. Atomgetriebene Raketen müssten verboten werden. Gestern wurde bekannt, dass bei einer Explosion auf dem militärischen Testgelände bei Njonoksa am Weißen Meer radioaktive Strahlung freigesetzt wurde, die offenbar auch die ca. 30 Kilometer entfernt liegende Großstadt Sewerodwinsk erreichte.
Hier und im nahe gelegenen Archangelsk deckten sich Menschen mit Jodtabletten ein, um die Auswirkungen der freigesetzten Strahlung zu reduzieren. Der russische Wetterdienst bezifferte den Höchstwert der radioaktiven Verstrahlung auf 1,78 Mikrosievert pro Stunde – etwa dem 16-fachen der normalen Hintergrundstrahlung in der Region.
Noch ist völlig unklar, aus welchen radioaktiven Isotopen diese Strahlung zusammengesetzt war, wie weitreichend die radioaktive Kontamination war und über was für einen Zeitraum die Anwohner der erhöhten Strahlung ausgesetzt waren. Da zu der Zeit vor allem Südwinde herrschten, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der radioaktiven Strahlung auf die nördlich gelegene Kola-Halbinsel und die Barentssee entfallen sein dürfte. Teile des Weißen Meers seien laut russischen Nachrichtenquellen für absehbare Zeit aus militärischen Gründen gesperrt worden. Laut Interfax empfahlen die russischen Behörden den 450 Bewohner*innen des Dorfes Njonoksa ihren Wohnort zu verlassen.
Quelle: IPPNW
- Klimawandel? Gab es schon immer!
Unter den vermeintlichen “Argumenten” gegen die Dringlichkeit der Ergreifung hinreichend geeigneter Maßnahmen gegen die Folgen eines menschengemachten Klimawandels und damit mittelbar gegen eine forcierte Energiewende taucht in der Debatte früher oder später beinahe so sicher wie das Amen in der Kirche ein Pseudoargument auf: “Klimawandel gab es schon immer …”
Im Grunde ist das ein Rückzugspseudoargument, welches indirekt eingesteht, was vor noch nicht allzu langer Zeit glattweg geleugnet wurde: Dass sich aktuell das Klima erwärmt. Dieser Standpunkt ist heutzutage angesichts der immer klareren Daten- und Faktenlage nur noch vereinzelt anzutreffen. Man will sich nicht mehr mit einer offenkundig kontrafaktischen Haltung lächerlich machen. Nur die Klimaerwärmung anzuerkennen, welche zuvor vehement abgestritten wurde, ohne das ehrliche Eingeständnis, sich früher fundamental geirrt zu haben, ist zumindest ein Indiz für Unglaubwürdigkeit und fehlende Seriosität und untermauert, dass es dieser Fraktion oftmals in Wahrheit gar nicht um den Klimawandel geht, sondern darum, die Energiewende zu torpedieren.
Quelle: Telepolis
- Kein neues Verfahren wegen CDU-Parteispenden eines Geheimagenten (Nr. 25/2019)
Die CDU hat gegen die Verwaltung des Deutschen Bundestages keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verfahrens wegen Parteispenden, die zwischen 2002 und 2016 an die Partei gelangt sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die CDU begehrt von der Bundestagsverwaltung das Wiederaufgreifen eines Verfahrens im Rahmen der Parteienfinanzierung. Der Präsident des Deutschen Bundestags hatte im April 2017 gegenüber der Klägerin wegen Verstößen gegen das Spendenannahmeverbot in den Jahren 2002 bis 2016 einen Zahlungsanspruch in Höhe von insgesamt 168.000 Euro festgestellt und Spenden in Höhe von 66.500 Euro vereinnahmt. Die Spenden seien an den Kreisverband Cochem-Zell und den Landesverband Rheinland-Pfalz von der CDU als Spenden von Rechtsanwälten verbucht worden. Tatsächlich hätten sie jedoch von einer Firma mit Sitz auf den Niederländischen Antillen bzw. Panama gestammt. Darin liege ein Verstoß gegen das Verbot, Auslandsspenden bzw. anonyme Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen.
Im April 2018 beantragte die Klägerin bei der Bundestagsverwaltung unter Berufung auf neue Beweismittel das Wiederaufgreifen des Verfahrens und machte geltend, die Spenden stammten in Wirklichkeit von einem Geheimagenten. Dieser habe dabei ein Tarnsystem genutzt, zu dem die ausländische Firma und ein Rechtsanwalt gehörten. Die Nutzung dieses Tarnsystems sei legitim, um der grundsätzlichen Spendenbefugnis von Geheimagenten Rechnung zu tragen. Die auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gerichtete Klage der CDU hatte keinen Erfolg.
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin
- Familienministerin Giffey stellt Rücktritt in Aussicht
SPD-Politikerin Franziska Giffey will ihren Posten als Bundesfamilienministerin aufgeben, sollte die Freie Universität Berlin ihr den Doktortitel aberkennen. Zudem steht sie als Kandidatin für den SPD-Vorsitz nicht zur Verfügung.
Quelle: FAZ
Anmerkung Jens Berger: Das ist sehr schade, gehört(e) Franziska Giffey doch zu den besseren Vertretern der Partei.