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Titel: Keine Angst vor Enteignungen – sie kommen ja doch nicht

Datum: 10. April 2019 um 9:39 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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Wenn man sich dieser Tage die Statements von Politikern und die Leitartikel der großkopferten Edelfedern anschaut, könnte man glatt denken, der alte Lenin sei von den Toten aufgestanden und stünde wieder vor der Tür, um uns nun in Gestalt eines Berliner Volksbegehrens gegen Immobilienspekulanten unsere freiheitlich demokratische Grundordnung wegzukollektivieren. Dabei besteht doch gar kein Grund zur Schnappatmung, zumal das Bürgertum durch clevere Gesetze ohnehin effektiv verhindert hat, dass dem Staat gegen den Willen der Parteien vom Volk eine Politik im Sinne der Allgemeinheit aufgezwungen wird. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall eines akuten Auftretens von „Linkspopulismus“ ist vorgesorgt. Uns „drohen“ also weder Lenin noch Allgemeinwohl. Die Politik hat die Lage voll im Griff und wir fahren weiter volle Fahrt aufs Riff. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Enteignung und Vergesellschaftung. Wer denkt da nicht zuallererst an rote Volkskommissare, die dem lieben alten Bauern seine kleine Scholle Land wegenehmen? Junkerland in Bauernhand! Doch diese Vorstellung geht dann doch weit an der Realität vorbei. Das gute alte Grundgesetz sieht schließlich Enteignungen und Vergesellschaftungen zum Wohle der Allgemeinheit ausdrücklich vor und zumindest mir wäre neu, dass unsere Verfassung von den Kommunisten geschrieben wurde. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde dann auch im Sinne der Allgemeinheit enteignet, was das Zeug hält. Wann immer eine neue Autobahn, ein Braunkohlerevier oder eine Stromtrasse entstehen sollte, wurden renitente Eigentümer von Grund und Boden mittels Artikel 14 daran erinnert, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch doch bitteschön auch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen solle – zumindest wenn die Allgemeinheit gerne Auto fährt und Kohle verheizt. Für Radwege oder Windräder wurde noch niemand enteignet. Und dass die Allgemeinheit heute auch nicht unbedingt etwas von den Dividenden der Aktiengesellschaften abbekommt, die aus dem enteigneten Grund und Boden Braunkohle schürfen, ist natürlich nur die Ausnahme, die die Regel bestätigt. Was zählt, ist nicht die Umsetzung, sondern vielmehr der Gedanke.

Interessant ist, dass in der Bundesrepublik regelmäßig im Namen des vermeintlichen Allgemeinwohls nach Artikel 14 Grundgesetz enteignet wird, eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz bis dato jedoch noch nie durchgeführt wurde – und dies obgleich die Väter und Mütter des Grundgesetzes dieser Möglichkeit ganz ausdrücklich einen Verfassungsrang zuschrieben. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ heißt es dort in der dem Grundgesetz so eigenen juristendeutschen Mischung aus Pathos und Bürokratie. Wenn also nun der finanzpolitische Sprecher der AfD twittert „Wer Enteignungen fordert, stellt sich gegen das Grundgesetz“, ist dies ebenso dämlich wie die Kommentare seiner Unions-Brüder im Geiste Altmaier und Söder, die beim Berliner Volksbegehren zur Enteignung von Deutsche Wohnen und Co. gleich „Linkspopulismus“ und „Sozialismus“ wittern.

Derlei Populismus erinnert dann doch eher an den politischen Aschermittwoch als an ernsthafte politische Äußerungen. Dabei können sich die Besitzstandswahrer des Finanzkapitalismus doch ohnehin entspannt zurücklehnen. Selbst wenn es in Berlin nach dem Volksbegehren zu einem Volksentscheid kommen und dieser erfolgreich sein sollte, heißt dies noch lange nicht, dass die Politik sich an die Stimme des Volkes gebunden fühlt. Gerade der Berliner Senat ist bekannt dafür, das Ergebnis von Volksentscheiden schon mal auszusitzen oder komplett zu ignorieren. So paradox es klingt: Nach der Berliner Verfassung hat ein Volksentscheid eigentlich nur dann eine realistische Chance auf Umsetzung, wenn die Meinung des Volkes sich nicht von der Meinung der Senatoren unterscheidet. Und die SPD hat bereits klipp und klar erklärt, was sie von derlei linkspopulistischem Verfassungspatriotismus im Sinne des Allgemeinwohls hält – nichts. Auf die Genossen ist schließlich immer Verlass – zumindest wenn man Spekulant ist.

Aber spielen wir doch mal einen Moment mit dem Gedanken, es wäre echter Wahlkampf und die SPD würde für einen Moment so tun, als sei sie sozialdemokratisch. Wäre eine Enteignung – oder präziser Vergesellschaftung – der großen privaten Berliner Wohnungsgesellschaften denn überhaupt möglich? Frei nach Radio Eriwan müsste die Antwort „im Prinzip ja“ heißen; nur dass prinzipielle Antworten in der politischen Arena nicht viel zu sagen haben. Enteignungen und Vergesellschaftungen sind nach deutschem Recht – und das unterscheidet das Grundgesetz dann doch von Marx- und Engels-Schriften – zwar möglich; der Staat muss die Enteigneten jedoch entschädigen und Berlin ist bekanntlich arm, aber sexy, was jedoch bei der Enteignung auch nicht weiterhilft. Je nach Schätzung müsste Berlin die Besitzer der rund 240.000 Wohnungen, um die es geht, mit einer Summe zwischen 10 und 36 Milliarden Euro entschädigen. Dumm nur, dass Berlin dieses Geld überhaupt nicht hat.

Das gleiche Grundgesetz, das Enteignungen und Vergesellschaftungen zum Wohle der Allgemeinheit vorsieht, verbietet es Bund und Ländern, sich das dafür nötige Geld über zusätzliche Kredite zu beschaffen. Dank der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, die auch Berlin bis 2020 emsig umsetzen will erlaubt das Grundgesetz somit zwar die Vergesellschaftung privater Immobilienspekulanten, hindert die Allgemeinheit jedoch, sich das Geld zu beschaffen, das nötig ist, um die Spekulanten zu entschädigen. Sie sehen – Lenin hätte das anders gelöst.


Bundesarchiv, Bild 102-00685 / CC-BY-SA 3.0

Man sagt ja, Geschichte wiederhole sich nicht und wenn, dann nur als Farce. Da mag was dran sein. Die heutige Debatte rund um die Enteignung der Immobilienspekulanten erinnert in gewisser Weise frappierend an die geplante „Fürstenenteignung“ der 1920er. Auch damals missfiel es dem Volk, dass die großen Adelshäuser über Macht und Vermögen verfügten, das sie einsetzten, um Vermögen von unten nach oben zu verteilen. Die KPD initiierte dazu 1926 ein Volksbegehren zur Enteignung der großen Adelshäuser, das die SPD zuerst ablehnte, dann aber – nachdem sie erkannte, dass die meisten ihrer Wähler die Idee eigentlich prima fanden – zögerlich unterstützte. Das Volksbegehren hatte Erfolg, doch dann setzte das Großbürgertum und sein politischer Arm in der Reichsregierung alles daran, den folgenden Volksentscheid zu torpedieren. Mit Erfolg, die Fürsten behielten ihr Hab und Gut, das enttäuschte Volk verarmte weiter und wandte sich kurze Zeit später den Nazis zu. Aber wer lernt schon aus Geschichte?

Titelbild: Juergen Nowak/shutterstock.com


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