NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Guaidó-Rückkehr – Deutschland und die EU ignorieren einmal mehr das Völkerrecht

Datum: 4. März 2019 um 11:03 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Länderberichte
Verantwortlich:

Gestern kündete der seit nunmehr zwei Wochen durch das Ausland tourende venezolanische „Schattenpräsident“ Juan Guaidó via Twitter an, am Montag ins Land zurückzukehren und rief auch gleich zu Massendemonstrationen auf. Guaidó ist sich dabei vollkommen bewusst, dass er bei seiner Rückkehr wohl inhaftiert wird. Es gibt wohl kein Land der Welt, in dem Hochverrat nicht strafbar ist. Dennoch droht die EU Venezuela bereits mit einer „entschiedenen Verurteilung“ im Falle einer Inhaftierung Guaidós und verstößt damit einmal mehr klar gegen das Völkerrecht und die UN-Charta. Von Jens Berger

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Würde ein deutscher Politiker sich eigenmächtig zum Bundeskanzler ernennen, dabei das Grundgesetz außer Kraft setzen und seinen Forderungen durch die Androhung militärischer Gewalt durch einen feindlich gesinnten Drittstaat Nachdruck verleihen, wäre dies nach deutschem Strafrecht wohl ein glasklarer Fall von Hochverrat. Nach §81 StGB würden diesem Politiker in Deutschland zwischen zehn Jahren und lebenslänglicher Haft drohen. Ähnliche Gesetze gibt es wohl in jedem Land der Welt. In den USA ist der Hochverrat übrigens eine Straftat, die in den meisten Bundesstaaten mit dem Tode bestraft wird.

Venezuelas Justiz ermittelt zur Zeit wegen des Verdachts auf „ernsthafte Verbrechen gegen die venezolanische Verfassung“ gegen Juan Guaidó und verhängte am 29. Januar dieses Jahres ein Reiseverbot gegen ihn, um zu verhindern, dass er sich den Ermittlungen durch Flucht entziehen kann. Gegen dieses Reiseverbot hat Guaidó jedoch verstoßen, als er sich am 22. Februar ins Ausland absetzte und seitdem vor allem als Gast der von rechtsextremen Regierungen geführten Nachbarländer Kolumbien und Brasilien aktiv in die venezolanische Krise eingriff. Mittlerweile wurde Haftbefehl gegen Guaidó erlassen. Ihm drohen bis zu 35 Jahre Gefängnis.

Die Gerichtsbarkeit über einen Staatsbürger, die im Inland Straftaten begangen hat, die zweifelsohne international auch als solche anerkannt sind, ist eines der Kernelemente der nationalen Souveränität. Ein Staat wie Deutschland käme auch nicht Traum auf die Idee, sich beispielsweise von Russland vorschreiben zu lassen, ob man nach deutschem Recht gegen einen deutschen Staatsbürger ermittelt, der in Deutschland Straftaten gegen das deutsche Grundgesetz begangen hat. Allein der Gedanke daran ist absurd. Schließlich ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht nur fest in der Charta der Vereinten Nationen verankert, sondern das zentrale Element der völkerrechtlichen Souveränität.

Wie Venezuela juristisch gegen Juan Guaidó ermittelt, ist einzig und alleine Sache des souveränen Staates Venezuela. Der Verdacht, dass Guaidó sich des Hochverrats schuldig gemacht hat, ist ja keinesfalls aus der Luft gegriffen. Indizien und Äußerungen von US-Regierungsvertretern lassen vielmehr kaum einen anderen Schluss zu.

Dass die USA als Konfliktpartei dies naturgemäß vollkommen anders sehen und die Strafverfolgung Guaidós zu einem Casus Belli hochjazzen, passt dabei ins Bild. Aber wer hätte von den Falken in Washington auch ernsthaft erwartet, dass sie sich ausnahmsweise mal am Völkerrecht orientieren? Ein wenig anders sieht es da schon mit der Bundesrepublik und der EU aus, die – zumindest auf dem Papier – ja keine Aktien im venezolanischen Machtkampf haben, auch wenn sie bereits durch ihre sinnlose und ebenfalls völkerrechtswidrige „Anerkennung“ Guaidós zusätzlich Öl ins Feuer gossen.

Nun hat sich das Auswärtige Amt zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen dazu entschlossen, das Völkerrecht zu ignorieren und sich – in Abstimmung mit der EU – in die souveränen Belange eines souveränen Staates eingemischt. Die Drohung mit einer „entschiedenen Verurteilung“ kann dabei durchaus als Drohung mit Gewalt aufgefasst werden – schließlich stellen auch mögliche Wirtschaftssanktionen eine Form der Gewalt dar. Damit verstoßen Deutschland und die EU jedoch gegen Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen, der jegliche Einmischung in die politische Unabhängigkeit eines Staates mittels Androhung von Gewalt strikt untersagt.

Deutschlands Wandel vom selbsternannten Bewahrer des Völkerrechts zum ignoranten Schulhofschläger, der sich bewusst außerhalb der allgemein geltenden Regeln aufhält und kodifiziertes Recht durch das Recht der Stärkeren ersetzen will, ist wirklich atemberaubend. Und fällt Ihnen dabei noch was auf? Es gibt keine klassischen Medien mehr, die dies offen kritisieren.

Titelbild: Ink Drop / shutterstock.com


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=49805