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Titel: Das Volksbegehren „Artenvielfalt“ in Bayern: Eine historische Chance
Datum: 28. Januar 2019 um 12:13 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, Demokratie, Umweltpolitik
Verantwortlich: Redaktion
Anfang Februar findet in Bayern ein Volksbegehren zur Artenvielfalt statt. In vieler Hinsicht ging dort alles viel zu schnell, die Zulassung des Volksbegehrens war erst Mitte November und es ist wahrscheinlich Teil der Strategie der bayerischen Regierung, den Eintragungszeitraum unerwartet früh anzusetzen, so dass zu wenig Zeit für die Meinungsbildung der (kirchlichen und anderer) Institutionen bleibt. Leider kommt das Volksbegehren in den bayerischen Mainstream-Medien nur sehr spärlich, wenn überhaupt, vor. Deswegen hier ein Beitrag von Rolf Gerdes. Bitte geben Sie den Text an bayrische Freunde und Bekannte weiter, damit diese mit ihrer Unterschrift, zumindest einmal, eine weiterreichende Debatte über dieses überlebensnotwendige Thema anstoßen können! Moritz Müller.
Das Volksbegehren „Artenvielfalt“ in Bayern: Eine historische Chance
In Bayern wird aktuell ein Volksbegehren organisiert, das endlich eine Wende weg von monotonen Agrarwüsten bedeuten könnte.
Ausgangspunkt des Volksbegehrens ist das größte Artensterben seit dem Aussterben der Dinosaurier. Selbst in Naturschutzgebieten sind in den letzten 30 Jahren Schmetterlinge, Bienen und andere Fluginsekten um 75 Prozent zurückgegangen. Diesen Verlust können Ältere unter uns bestätigen, die sich gut daran erinnern, dass früher bei jeder längeren Autofahrt ein Zwischenstopp notwendig war, um Insektenreste von der Windschutzscheibe zu entfernen. Mit dem dramatischen Verlust an Insekten geht ein Schwund an Vögeln einher, so dass sich selbst „Allerweltsvögel“ wie die Feldlerche mittlerweile auf der „roten Liste“ wiederfinden. Insgesamt leben in Bayern nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren. Die bisherigen freiwilligen Leistungen der Landwirte im Vertragsnaturschutzprogramm und im Kulturlandschaftsprogramm konnten den Artenrückgang nicht aufhalten, obwohl die bayerischen Landwirte dafür ca. 250 Millionen Euro pro Jahr erhalten.
Die Möglichkeit, diese Entwicklung zumindest in Bayern zu stoppen oder umzukehren, ist aktuell so real wie nie zuvor. Dazu müssen sich 10% der bayerischen Wählerinnen und Wähler zwischen dem 31. Januar und dem 13. Februar 2019 in den Rathäusern für das Volksbegehren Artenvielfalt eintragen.
In Reaktion auf die Bedrohung unserer Umwelt wurde in Bayern das Volksbegehren Artenvielfalt von der ÖDP initiiert. Mittlerweile sind auch Die Grünen/Bayern, der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Bund Naturschutz in Bayern im Trägerkreis. Zudem wird das Volksbegehren von einem breiten Bündnis engagierter Menschen und über 170 Unternehmen und Verbänden getragen, darunter Imker- und Fischereiverbände sowie ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsverbände.
Das Volksbegehren ist mit einem konkreten Gesetzesvorschlag verbunden, der unter anderem vorsieht, 10% der Wiesen erst nach dem 15. Juni zu mähen. Aktuell werden Wiesen üblicherweise bis zu sechs mal pro Jahr gemäht, das erste Mal Anfang Mai, wodurch Blumen nicht zum Blühen kommen können und Insekten keine Nahrung mehr finden. Zudem soll der Ökolandbau bis 2025 auf 20% und bis 2030 auf 30% ausgeweitet werden. Lebensräume für Tiere sollen miteinander vernetzt und ausgeweitet werden (Biotopverbund mit 10 bzw. 13% der Fläche des Offenlands bis 2023 bzw. 2027). Gewässerrandstreifen sollen auf 5m Breite nicht mehr ackerbaulich genutzt werden dürfen. Hecken, Bäume und kleine Gewässer in der Landschaft werden geschützt. Beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich sind die Auswirkungen auf Insekten zu berücksichtigen.
Sollte die benötigte Beteiligung von 10% der Wählerschaft erreicht werden, wird der Gesetzesvorschlag dem bayerischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Wenn der Landtag den Vorschlag ablehnt, kommt es zum Volksentscheid, in dem die Wählerschaft mit einfacher Mehrheit über Ablehnung oder Annahme des Gesetzesentwurfs beschlieβt.
Da die Frage der Artenvielfalt zu den Überlebensfragen der Menschheit gehört, wäre eine Solidarisierung über Parteigrenzen hinweg wünschenswert, findet aber allenfalls auf lokaler Ebene statt. Eindeutig zu dem Volksbegehren bekannt haben sich einzelne Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirchen (z.B. Erzbischof Schick aus Bamberg und der Umweltbeauftragte der evang. Kirchen Schürger), eine offizielle Erklärung der Kirchen steht aber noch aus und wird wohl nicht rechtzeitig vor der Eintragungsfrist erfolgen, da die Zeit für die notwendigen Abstimmungsprozesse in den Kirchen zu kurz ist.
Negativ ist die Stellungnahme des bayerischen Jagdverbands (BJV) und des Bauernverbands ausgefallen, obwohl die Lage an ihrer Basis zumindest uneindeutig ist. Der Bauernverband wirft den Unterstützern des Volksbegehrens vor, Stimmung zu machen und nach neuer Reglementierung zu rufen, statt das bäuerliche Engagement für den Umwelt- und Naturschutz anzuerkennen und weiter zu stärken. Der bayerische Jagdverband (BJV) bezeichnet die Idee des Volksbegehrens als „gut und richtig“ und das Artensterben als „beispiellos“. „Ein Umdenken ist dringend notwendig“, doch „der BJV lehnt solche Eingriffe in das Eigentumsrecht ab.“ Das sind klare Prioritäten.
Weitere Informationen zum Volksbegehren sind unter volksbegehren-artenvielfalt.de verfügbar.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=48748