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Titel: Österreich: Innenminister als Rechtsausleger

Datum: 25. Januar 2019 um 13:42 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, einzelne Politiker/Personen der Zeitgeschichte, Erosion der Demokratie, Länderberichte, Rechte Gefahr
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Der Innenminister Österreichs, Herbert Kickl, ist im Begriff, den Rechtsstaat und das internationale Völkerrecht zu beschädigen. Von Norbert Wiersbin.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Es braut sich etwas zusammen in Österreich: Nach der jüngsten, am Dienstagabend während eines Interviews im „ORF-Report“ in die Welt posaunten Aussage des Innenministers Herbert Kickl schrillen landauf landab die Alarmglocken. Der Herr Minister legt Hand an den Rechtsstaat und an das internationale Völkerrecht an.

Dabei ist Kickl nicht irgendeiner in der FPÖ, nicht jemand, der allein im großen Chor der Hetzer und Scharfmacher mitsingt. Er ist vor allem ein Macher, ein Täter, einer, der mit geradezu preußischem Fleiß seines Amtes waltet, um für Recht und Ordnung in der Republik zu sorgen. Nach seinem Gusto, versteht sich. Kickl ist im doppelten Sinne des Wortes der Rechtsausleger seiner Truppe und er arbeitet mit aller Härte daran, dass das auch von allen zur Kenntnis genommen wird.

Er hat es nicht so sehr mit der Pressefreiheit, weist seine Mitarbeiter im Ministerium schon mal an, unliebsamen Medien keine Auskünfte mehr zu erteilen. Er fordert „Kreativität“ im Umgang mit dem Recht, um Asylbewerber möglichst schnell und lautlos abschieben zu lassen. Oder er lässt unter Federführung seines Generalsekretärs Goldgruber in einer Nacht- und Nebelaktion ein Polizeikommando zwecks Hausdurchsuchung in das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einmarschieren. Und dabei auch Daten aus dem Extremismusreferat beschlagnahmen, das nicht zuletzt rechtsextreme Bünde und Gruppierungen unter Beobachtung hatte. Dass das zuständige Oberlandesgericht diese Aktion anschließend für größtenteils rechtswidrig erklärt – Schwamm drüber und auf zum nächsten Streich. Salamitaktik heißt seine Devise, wenn es um die Durchsetzung seiner autoritären Machtfantasien geht.

Kampf gegen die Aufklärung?

Nun scheint die Zeit gekommen, um den Kampf gegen die Errungenschaften der Aufklärung zu richten und ihre großen Denker herauszufordern: „Ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht“, verballhornt der verhinderte Philosophiestudent Kickl in besagter Sendung Immanuel Kant, um gleich nachzuschieben, es gäbe “irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen, teilweise viele, viele Jahre alt, aus ganz anderen Situationen heraus entstanden, und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist.”[1] Gemeint ist damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahre 1950, die Kickl und seinen Gesinnungsgenossen ein Dorn im Auge ist, besonders wenn es um den Umgang mit Fremden geht. Selbst wenn die EMRK in Österreich Verfassungsrang hat und immer noch geltendes Völkerrecht ist.

Während daraufhin das Rauschen im Blätterwald zunächst auffällig ruhig blieb, traten führende Juristen der Republik und Verfassungsrechtler unmittelbar auf den Plan. „Kickl stellt sich gegen den Rechtsstaat“, mahnte etwa die ehemalige Richterin am Verfassungsgerichtshof und Obersten Gerichtshof, amtierende Abgeordnete im Nationalrat, Prof. Irmgard Griss, in einer Videobotschaft an.[2] Auch der Justizminister und Mit-Koalitionär Josef Moser (ÖVP) verwies in Richtung Kickl darauf, dass „in einem Rechtsstaat das Recht an oberster Stelle“ stehe. Und Bundespräsident van der Bellen twitterte – ohne Kickl beim Namen zu nennen – tags darauf: „Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik.“[3]
Allein vom Kanzler, der auf internationalem Parkett gerne viel redet, ohne etwas zu sagen, war zur Causa zunächst nichts zu hören. Kurz zog es einmal mehr vor, in Deckung zu gehen. Wie bei all den vorhergegangenen Eskalationen seiner Koalitionspartner, was ihm bereits den zweifelhaften Titel eines „Schweigekanzlers“ eingebracht hat. Am Donnerstagmittag ließ er dann doch noch aus Davos über die Presse verlautbaren, Kickl telefonisch zu Recht gewiesen zu haben: “Ich habe ihm sehr klar meine Meinung gesagt und glaube, die akzeptiert er auch”.[4] Um nonchalant zur Tagesordnung überzugehen und die anwachsenden Rücktrittsforderungen an die Adresse Kickls zu ignorieren. Die wachsen derweil an, aus der Zivilgesellschaft, aber auch aus der parlamentarischen Opposition.

Vier mögliche Wege gegen Kickl

Die österreichische Verfassung eröffnet vier Varianten, um einem untauglichen Minister die rote Karte zu zeigen und ihn des Feldes zu verweisen: Das Misstrauensvotum, von der kleinen Oppositionspartei Neos bereits angekündigt und voraussichtlich von der SPÖ unterstützt, benötigt eine einfache Mehrheit im Nationalrat. Angesichts der ÖVP/FPÖ-Mehrheit dürfte dieses Instrument jedoch allenfalls einen symbolischen Wert haben und zum Scheitern verurteilt sein.

Variante II: Die Ministerklage, die durch eine Mehrheit des Parlamentes beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden kann, der dann darüber entscheiden müsste und theoretisch eine Demission veranlassen könnte. Erfolgsaussicht: siehe oben.

Variante III: Auf Vorschlag des Bundeskanzlers entlässt der Bundespräsident den Minister. Kurz wird sich jedoch hüten, käme dieser Weg doch dem jähen Ende seiner ersten Kanzlerschaft gleich. Der Bruch mit der FPÖ, die wie eine Bank hinter Kickl steht, wäre garantiert. Erfolgsaussicht: siehe oben.

Als letztes käme Variante IV in Betracht: Der Bundespräsident entlässt die gesamte Regierung, wie es theoretisch gem. Art. 70 Abs.1 B-VG möglich wäre. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass sich ein staatstragender und auf Ausgleich bedachter Alexander van der Bellen dazu durchringen wird. Noch nicht. Erfolgsaussicht: siehe oben.

Bleibt das Recht zahnlos?

An dieser Stelle noch ein kleiner geschichtlicher Rückblick: Besagte Verfassungsbestimmung (Art. 70 Abs.1 B-VG) war bereits seit 1920 in Kraft, wurde aber auch in der 2. Republik noch nie angewendet. Selbst eine so tragische historische Figur wie ein Engelbert Dollfuß wurde auf diesem Wege nicht entmachtet und konnte somit ungehindert ab 1933 diktatorisch regieren und den austrofaschistischen Ständestaat ausformen. Was für ihn bekanntlich im Jahre 1934 tödlich endete.

Somit bleibt das Recht zahnlos gegen einen Innenminister, der sich aufgemacht hat, das Recht nach seinen Gunsten zu biegen. Nichts bleibt seinen Kritikern übrig im verfassungsrechtlichen Rahmen. Bis auf einer: Herbert Kickl.



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