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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Der Geheimdienst und der gekonnte „Kontrollverlust“ seit 62 Jahren (2/2)
Datum: 6. Dezember 2018 um 17:00 Uhr
Rubrik: Überwachung, Erosion der Demokratie, Staatsorgane
Verantwortlich: Redaktion
Sind die „Fehler“ der Geheimdienste Ergebnis individuellen Versagens oder Ergebnis bewusster Entscheidungen, die nicht hinter dem Rücken, sondern in Einverständnis mit den politisch Verantwortlichen getroffen wurden? Vor etwa einem Monat hat Wolf Wetzel für NachDenkSeiten einen kritischen Blick auf den Verfassungsschutz geworfen. Nun nimmt sich Wetzel in einer zweiteiligen Reihe den deutschen Auslandsgeheimdienst namens Bundesnachrichtendienst vor.
Hier finden Sie den ersten Teil.
Was früher nicht explizit verboten war, ist jetzt ausdrücklich erlaubt:
„An diesem Freitag hat der Bundestag nun die größte BND-Reform aller Zeiten verabschiedet. Das Gesetz verpasst dem Dienst neue Regeln. Regeln, die für Transparenz und Klarheit sorgen, schwärmt die Große Koalition. Kritiker schimpfen: Das Gegenteil ist der Fall, frühere Rechtsbrüche werden für die Zukunft legitimiert.“
(spiegel.de vom 21.Oktober 2016)
Sicher ist nun jedenfalls eines: Über 6.000 BND-Mitarbeiter sind gerettet und wurden psychisch stabiler gemacht. Denn über 50 Jahre lang mussten Geheimdienstmitarbeiter in fast unerträglicher Ungewissheit leben:
„Die frühere Rechtsgrundlage, die fast nichts verboten habe, habe die BND-Mitarbeiter verunsichert, sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Clemens Binninger (CDU).“
Mehr Kafka ist in einem Satz nicht unterzubringen. Mir kommen die Tränen. Jahrzehntelang mussten BND-Mitarbeiter völlig verunsichert abhören, überwachen, zusammenarbeiten und auswerten! Endlich können sie in Ruhe das tun, was noch vor einiger Zeit bestritten wurde: Der BND ist Teil eines globalen Überwachungssystems, das sich über alle Rechtsnormen und Rechtszusagen hinwegsetzt.
Mehr „Rechtstaat“ geht wirklich nicht. Wer den Abgrund ausmessen will, der sei an den einen knappen Satz der Bundeskanzlerin Angela Merkel aus dem Jahr 2013 erinnert, als die Veröffentlichung geheimer Unterlagen durch Edward Snowden für Fassungslosigkeit sorgten:
„Deutschland ist kein Überwachungsstaat.“
Auch die SZ zeigte sich empört, ließ nicht locker und legte mit der Ausgabe vom 8. Dezember 2017 nach:
BND behindert Kontrollgremium bei der Arbeit
Die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestaltet sich trotz aller Reformen weiter sehr schwierig. Ein erst im Frühjahr installiertes neues ‚Unabhängiges Gremium‘, das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt besteht, kommt in seinem ersten geheimen Bericht zu einem für Befürworter von Kontrollen des Bundesnachrichtendienstes deprimierenden Ergebnis. (…) Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, erhob bereits im September 2016 massive Vorwürfe gegen den Auslandsnachrichtendienst. Sie sprach von ‚systematischen Gesetzesverstößen‘. Der BND habe ihre ‚Kontrolle rechtswidrig mehrmals beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle‘ sei ihr nicht möglich gewesen, kritisierte damals die Datenschutzbeauftragte. Es scheint so zu sein, wie es immer war. (…)
Im Grunde macht das neue Gremium die Erfahrungen, die schon die früheren Kontrolleure gemacht haben. Was wirklich wichtig sein kann, ist von irgendjemand geschwärzt worden. Vier Jahre ist es her, dass der Whistleblower Edward Snowden die Massenausspähung der amerikanischen National Security Agency (NSA) enthüllt hat. Dann kam heraus, dass BND und NSA eng zusammengearbeitet hatten und schließlich stand fest, dass auch der BND Ausländer wie Freiwild behandelte und sie kräftig ausspionierte. Schärfere, strengere Kontrollen wurden gefordert. Ein neues BND-Gesetz wurde verabschiedet. So wurde auch das neue Unabhängige Gremium geschaffen. Aber es scheint so zu sein, wie es immer war.“
Zugespielt und Mitgespielt
Wenn man diese harsche Kritik noch im Ohr hat, wundert folgender Vorgang doch sehr. Ein Kurier brachte der SZ so richtig Post:
„Die Vergangenheit kommt in zwei Pappkartons. Schmale Ordner, ein paar Schnellhefter, Stapel eng mit Maschine beschriebenes Papier (…). 46 Blechdosen, in Leinensäckchen oder gelben Kodak-Schachteln, in jeder Filmdose eine Spule mit meterlangem Zelluloidstreifen (…). Mehr als 100.000 Dokumente, sauber abfotografiert, systematisch auf Zelluloid archiviert, oft ‚geheim‘ oder ‚streng geheim‘ gestempelt.“
(SZ vom 2./3. Dezember 2017)
Es handelt sich dabei um das Geheimarchiv des verstorbenen Chefs des Auslandsgeheimdienstes, Reinhard Gehlen. Trippelstark spricht die SZ davon, dass man all das „aus vertraulicher Quelle zugespielt“ bekommen habe. Wer ein bisschen weniger verspielt ist, fragt sich: Warum bekommt die SZ das Archiv eines Ex-Nazis? Was versteht die SZ unter einer „vertraulichen Quelle“? Und woher weiß die SZ, dass es das ganze Privatarchiv ist? Inhaltlich findet sich bemerkenswert wenig Neues, wenn man andere Quellen danebenlegt, wie zum Beispiel das Privatarchiv von Konrad Adenauer, des ersten Bundeskanzlers Deutschlands und Pate dieses „Schattenreiches“.
Ganze drei Seiten widmet die SZ vom 2./3. Dezember 2017 der „Auswertung“:
„Jäger, Sammler, Vogelfreund. Blick ins Schattenreich des berüchtigten BND-Chefs Reinhard Gehlen: In seinem bisher unbekannten Privatarchiv, das der SZ vorliegt, finden sich Belege für die Bespitzelung von Willy Brandt. Der Agent hielt auch Kontakte zu Alt-Nazis.“
Man stößt auf zahlreiche Nazis, die das Dritte Reich ungebrochen überlebt haben und nun neben und mit Ex-Generalmajor Gehlen Karriere und einen auf Demokratie machen: Hans Globke, Adenauers „rechte Hand“ (Staatssekretär), Alois Brunner und viele andere mehr.
Man erfährt, was auch nicht besonders neu ist, dass auch der BND alle bespitzelte, die man für Linke hielt, was damals noch die SPD einschloss. So wurde auch der Politologe Wolfgang Abendroth beschattet, als er sich gegen die Wiederbewaffnung Deutschlands aussprach, was dem BDN ein eigenes Dossier wert war. Und last but not least verfügte der BND über einen Spitzel „ganz oben an der Spitze der SPD“, den SPD-Informationsdirektor Fried Wesemann.
Das Ganze endet mit den Worten Gehlens, der bis zum letzten Atemzug ein Antikommunist und Nazi blieb:
„Hitlers Entschluss, in die Sowjetunion einzufallen, war militärisch und politisch richtig, nur die Art, wie er den Feldzug führte, war falsch.“
Man bekommt eine weitere Ahnung, wie viel deutscher Faschismus und deutsche Nachkriegsgeschichte gemein haben, was mit den „Lehren aus dem deutschen Faschismus“ gemeint ist. Eine „Enthüllungsstory“ als Akt der Neuverhüllung.
Das hier ausgebreitete, also tröpfchenweise verabreichte Material aus dem Privatarchiv zeigt Eines und etwas Anderes gar nicht.
Es soll zeigen, dass der BND ein eigenes „Schattenreich“ aufgebaut hat, was nichts Anderes umschreibt als eine Form des „tiefen Staates“. Es zeigt auch, dass all dies bis heute nicht angegriffen, geschweige denn zerschlagen wurde. Man sollte sich zumindest fragen: Warum lassen die Parlamentarier, die Regierungs- und regierungswilligen Parteien dies zu? Warum stärken sie dieses „Schattenreich“ noch? Zeigt nicht die geschichtliche Erfahrung, dass sich das gegebenenfalls auch gegen „unliebsame“ Parlamentarier richten könnte?
Und damit kommen wir zum Ausgangspunkt dieser „Fundsache“ zurück: Warum bekommt also ausgerechnet die SZ das Privatarchiv zur freien Verfügung? Wer die ganze Geschichte des BND kennt, wozu auch die SZ zählt, fragt sich: Fanden sich im Privatarchiv keine Dokumente zu der Mitte der 50er Jahre aufgebauten „stay-behind“-Terrorgruppen? Warum ist es absolut unwahrscheinlich, dass das Lieblingskind des Herrn Gehlen nicht in seinem Privatarchiv einen würdigen Platz gefunden hat?
Aber selbst wenn Herr Gehlen über diese „Lieblingswaffe“ gegen die ewig angreifenden Russen nichts aufbewahrt hat, warum erwähnt die SZ nicht – gerade in diesem Kontext – dass Gehlen ein Gründungsvater, ein Pate dieses staatlichen Terrornetzes war? Warum verliert die Enthüllungsstory über „Gehlens Geheimarchiv“ darüber kein einziges Wort?
Die Mär vom außer Kontrolle geratenen Geheimdienst
Wenn es nach der SZ geht, so mag keine im Bundestag vertretene Partei den BND – bis auf die CSU. Hans Leyendecker weiß in der Ausgabe vom 1. Juni 2017 für seine LeserInnen zu berichten:
„Mit Verachtung, Spott und Misstrauen reagierte viele Jahre die Politik außerhalb Bayerns auf Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND). CDU-Kanzler Ludwig Erhard verwies den Verbindungsstab der Geheimen aus der Dachstube des Kanzleramts, weil er ‚mit solchen Leuten‘ nichts zu tun haben wollte. Der SPD-Kanzler Helmut Schmidt höhnte über den ‚Dilettantenverein‘.“
Weiter berichtet Herr Leyendecker, dass man einige „Wichtigtuereien“ in den 90er Jahren gekappt habe und dass der BND in dieser Zeit „die letzten Getreuen“ verloren habe – die CSU.
Wenn all das stimmen würde, warum ist dann der BND nach wie vor „unkontrollierbar“? Sind die parlamentarischen Kontrolleure entführt worden? Ist das Parlament aufgelöst worden? Spaß beiseite.
Wenn das Parlament wollen würde, hätte es die Macht, im Handumdrehen: Es müsste nur ein Gesetz verabschieden, das den BND dazu verpflichtet, das zu tun, was sie bis heute torpedieren.
Die Rede vom hilflosen, zahnlosen Parlament, von hintergangenen Parlamentariern ist mehr als windelweich. Es handelt sich um eine allseits gepflegte falsche Fährte.
Wer 60 Jahre vom Geheimdienst „hintergangen“ wird, ist nicht hilflos, sondern Pate, Partner und Komplize. Es gibt für diese Annahme keinen besseren Zeugen – als Klaus-Dieter Fritsche. Ein Mann, der Ahnung hat und dessen „Laufbahn“ für sich spricht: Von 1996 bis 2005 war er Vize-Chef des Geheimdienstes im Inneren, genannt Verfassungsschutz.
Um zu klären, wie versehentlich wichtige Akten von V-Leuten im Nahbereich des NSU vernichtet werden konnten, wurde Klaus-Dieter Fritsche am 18. Oktober 2012 als Zeuge vor dem NSU-Ausschuss in Berlin befragt. Im Gegensatz zu vielen anderen Bediensteten dieser Behörde gab er sich mit Bedauern und Erinnerungslücken nicht ab. Er machte klar und deutlich, worum es hier geht, warum seine Behörde so gehandelt hat, warum alles richtig war und ist:
„Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren. Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur wenn nötig‘. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.“
Als er den Parlamentariern die „rote Linie“ zog, war er bereits im Bundeskanzleramt angekommen und arbeitete dort als Geheimdienstkoordinator. Nicht viel später wurde er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, also oberster operativer Chef. Eine Traumkarriere.
In dieser Funktion war er wieder zur Stelle, als die mangelnde Kontrolle des BND beklagt wurde:
„… er soll die Kontrolleure des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu absoluter Vertraulichkeit im Zusammenhang mit dem Bericht des Unabhängigen Gremiums ermahnt haben. Sollte der Bericht an die Öffentlichkeit dringen, könne dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben, soll Fritsche gewarnt haben.“ (SZ vom 8. Dezember 2017)
Der immer wieder behauptete Vertrauensverlust zwischen Geheimdienst und politischer Führung existiert im Kern nicht. Sonst wäre Klaus-Dieter Fritsche nicht da, wo er heute ist!
Tatsächlich schweißen die von Fritsche angesprochenen „Staatsgeheimnisse“ alle zusammen: Die regierungswilligen und –bereiten Parteien, die Medien, die sich um sie scharen. Das betrifft ganz besonders die „Staatsgeheimnisse“ im Zuständigkeitsbereich des BND wie die beim Verfassungsschutz.
Denn wer möchte ernsthaft als regierungswillige beziehungsweise –bereite Partei das Fass „stay behind“ aufmachen und sich damit möglicherweise selbst belasten? Wer will die „Staatsgeheimnisse“ im Kontext der NSU-Terror- und Mordserie lüften, die dann nicht nur den Verfassungsschutz belasten würden, sondern auch all jene, die diesen politisch und dienstrechtlich führen?
Wenn also die SZ über das, wofür „Gehlen“ steht, nur die halbe Wahrheit schreibt, die andere wissentlich unterschlägt, dann verscherzt sie es sich nicht mit den Geheimdiensten, sondern bedient bestimmte Strömungen und Handlungsoptionen.
Und genau dort darf man auch die „vertrauliche Quelle“ vermuten, die die SZ so reichlich beschenkt hat.
„Verrechtstaatlichung“ – nach 62 Jahren?!
Nach 62 Jahren BND (in Eigenregie) und fünf Jahre nach den Enthüllungen von Snowden wurde im Auslandsgeheimdienst „aufgeräumt“. Das lässt uns der Artikel: „Vier Augen beim Lauschen“ der SZ vom 6. Juni 2018 wissen. Was war 62 Jahre davor passiert?
„Jeder suchte sich Überwachungsobjekte für seinen Interessenbereich selbst, eine schriftliche Begründung war nicht nötig. Die Folge: völliges Durcheinander. Bei vielen Menschen, die der BND belauschte, waren die Gründe irgendwann vergessen. Abgehört wurden auch viele europäische Politiker, UN-Funktionäre und unabhängige Gerichte, ohne dass angeblich selbst die Vorgesetzten im BND noch einen Überblick hatten.“
Was will uns diese Erzählung vormachen? Der BND war bis zum Jahr 2018 ein Haufen spielender, streunender und unbeaufsichtigter Kinder. Jedes machte, wozu es gerade Lust hatte. Die Chefs spannten nichts oder mit und ließen einfach alle so machen.
Die einen hörten ihre Ex-Freundin ab, die anderen Politiker, die sie nicht mochten, andere ihren Nachbarn, der sie nervte. Wieder andere hörten Europa-Abgeordnete ab, weil, ja, weil sie einfach mal Bock darauf hatten … Und die Chefs wussten davon nichts und machten es genauso.
Jetzt wird aber alles ganz anders. Schon allein das Wort „Qualitätssicherung“ flößt in diesem Kontext ungeheuren Respekt ein. Denn nun, man kann es ohne Schenkelklopfen kaum niederschreiben, müssen zwei dieser herumtollenden „Kinder“ sich gegenseitig einbremsen. Das nennt man jetzt das „Vier-Augen-Prinzip“ und das sei der neuste Schrei. Wie das funktioniert, das erklärt uns die SZ so:
„Das heißt: Jeder BND-Mitarbeiter muss einen Antrag schreiben, bevor er jemanden überwachen lässt. Das ist neu. Ein weiterer Mitarbeiter prüft dann, ob die Zielperson tatsächlich interessant genug ist, um den politischen Schaden zu rechtfertigen, falls ihre Überwachung bekannt wird.“
Dabei verrät uns der Journalist noch ganz unfreiwillig ein offensichtlich geteiltes Rechtsverständnis: Es geht nicht darum, etwas nicht zu tun, was deutschen und internationalen Rechtsnormen widerspricht. Es geht vor allem darum, dass man das, was man jetzt zu zweit macht, mit dem „politischen Schaden“ abzuwägen hat, falls es herauskommt.
Man kann diese Art von „Qualitätssicherung“ – um in der Kindersprache zu bleiben – auch ganz leicht verständlich decodieren: Schmiere stehen.
Und was sagten die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags dazu, als sie sich dieses ausgefuchste System haben vorführen lassen?
Sie waren
„parteiübergreifend beeindruckt von den neuen Abläufen, die man ihnen erklärte. Von ‚Verrechtstaatlichung‘ sprach einer hinterher, von einer ‚Verbesserung um 200 Prozent‘ (…).“
Manchmal kann auch die Begeisterung für die „Verrechtstaatlichung“ des Auslandsgeheimdienstes verräterisch sein. Denn wenn diese Erzählung parteiübergreifend so geteilt wird, dann stünde zumindest fest, dass 62 Jahre lang recht(staat)los gehandelt worden war und dass für diesen rechtsfreien Raum doch jemand verantwortlich ist! Denn auch in diesen 62 zurückliegenden Jahren wurde der BND nicht vom Himmel geworfen und sich selbst überlassen. Er wurde und wird geführt und beaufsichtigt vom Bundeskanzleramt.
Man darf getrost einen vorläufigen Schlussstrich unter diese Posse ziehen: Die parlamentarischen Kontrollgremien sind nicht die Lösung, sondern ein Teil des Problems.
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Quellen:
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