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Titel: Maaßen gehört nicht in den einstweiligen Ruhestand, ein Disziplinarverfahren ist fällig

Datum: 6. November 2018 um 9:12 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Staatsorgane
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Maaßen hat im Kreis von Geheimdienst-Kollegen in einem anderen Land die eigene Regierung angegriffen. Nicht nur das. Seine Behauptung, “linksradikale Kräfte” in der SPD hätten ihn als Vehikel zum Bruch der Koalition benutzt, zeugt davon, dass dieser Mann keine Ahnung von den inneren Verhältnissen des Landes hat, dessen Verfassung er schützen soll, oder extrem einseitig positioniert ist. Es gibt keine “linksradikalen Kräfte” in der SPD. Das müsste er wissen. Offenbar steht er so weit am rechten Rand des Geschehens, dass er blind geworden ist für die politischen Verhältnisse im Land. Oder er wollte mit seiner Rede in Warschau die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand provozieren. Beides geht nicht und verlangt disziplinarische Maßnahmen statt der besoldeten Verabschiedung. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Es ist schon seltsam: In der öffentlichen Debatte um die Person Maaßen und die verschiedenen Vorgänge von der Einschätzung der Vorgänge in Chemnitz bis zur Rede in Warschau wird nicht einmal andeutungsweise verlangt, dass wenigstens geprüft wird, ob in einem solchen Fall disziplinarische Maßnahmen fällig sind statt der für Maaßen bequemen Entlassung in den einstweiligen Ruhestand, verbunden mit hohen Bezügen. Nichts davon, keine Debatte in der Öffentlichkeit, keine Erwägung dieser Art beim Bundesinnenminister und der Bundesregierung.

Warum nicht? Hat Maaßen, bedingt durch sein Amt als Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Informationen und Dossiers, mit denen er im Ernstfall die entscheidenden Personen erpressen kann?


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