Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung
Datum: 26. Februar 2010 um 14:38 Uhr
Rubrik: Gewerkschaften, Hochschulen und Wissenschaft, Soziale Gerechtigkeit
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Am 24. und 25. Februar fand in Berlin das 3. Hochschulpolitische Forum der Hans-Böckler-Stiftung [PDF – 271 KB] statt. Am runden Tisch wurden zunächst die für Bildung zuständigen Vorstandsmitglieder von DGB, ver.di, IG Metall, GEW und IB BCE nach ihrer Einschätzung zu dem von der Hans Böckler Stiftung getragenen Projekt und in Kooperation mit dem DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften erarbeiteten „Leitbild Demokratische und Soziale Hochschulen“ [PDF – 788 KB] befragt. In 8 Foren wurden danach die einzelnen Kapitel des Leitbildes zur Diskussion gestellt und Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. Die für die Hochschulen in ihren Ländern zuständigen Minister Wolfgang Heubisch (Bayern), Jan-Hendrik Olbertz (Sachsen-Anhalt) und Jürgen Zöllner (Berlin) nahmen in Kurzreferaten Stellung und stellten ihre Positionen zur Diskussion.
Wir dokumentieren das Grundsatzreferat des DGB-Vorsitzenden Michel Sommer auf diesem Forum (I.). Leider stehen mir die Statements aus den Foren nicht zur Verfügung, so dass ich Ihnen nur mein eigenes anbieten kann (II.). Wolfgang Lieb
„Gewerkschaft und Hochschule”
Grundsatzreferat des DGB-Vorsitzenden Michel Sommer
auf dem Hochschulpolitischen Forum der Hans-Böckler-Stiftung
am 25. Februar 2010 in Berlin
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer sich die Sonntagsreden in Parlamenten und auf Parteitagen anhört, wer die Leitartikel in den großen deutschen Tageszeitungen liest, muss zu dem Ergebnis kommen: Es steht gut um die deutschen Hochschulen. Wissen ist der wichtigste Rohstoff in unserem Land. Gute Bildung ist die entscheidende Stellschraube für einen gerechten Sozialstaat. Die Bundeskanzlerin ruft gar die Bildungsrepublik Deutschland aus. Soweit die frommen Worte.
Die Wirklichkeit im deutschen Bildungswesen – nicht nur an den Hochschulen – ist von diesen hehren Ansprüchen weit entfernt. Ein Blick in den Nationalen Bildungsbericht zeigt das:
Kurzum: Der Weg in die Bildungsrepublik Deutschland ist sehr weit. In kaum einem anderen Land hängen die Bildungschancen der Kinder so sehr vom Geldbeutel ihrer Eltern ab wie in Deutschland. Bildung und eben auch Hochschulbildung ist und bleibt ein Erb-Privileg der höheren Schichten!
Anrede,
dieser Befund muss eigentlich überraschen. Denn es gibt kaum eine politische Kraft im Land, die ernsthaft bestreitet, dass Bildung ein Menschenrecht ist. Selbst die FDP plakatierte im Bundestagwahlkampf „Bildung ist ein Bürgerrecht”. Und trotzdem ist das deutsche Bildungswesen Weltmeister in sozialer Ausgrenzung. Die Gesellschaft geht mit diesem Befund erstaunlich gelassen um.
Mehr noch: Alle Regierungen versprechen, dass bei ihnen Bildung oberste Priorität genieße. Den vollmundigen Versprechen folgen selten Taten. So war es überfällig, dass Bund und
Länder beim Dresdner Bildungsgipfel vor mehr als einem Jahr verabredet haben, die Investitionen für Bildung und Forschung auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Nimmt man die Zahlen der OECD müssten mehr als 32 Milliarden Euro zusätzlich in das deutsche Bildungswesen fließen.
Doch die Regierungschefs setzten auf kreative Buchhaltung. Sie verbuchten ganz neue Posten im Bildungsbudget. Die Pensionen für Lehrer und Professoren, die Sanierung von Gebäuden. Über Nacht hat sich der Investitionsbedarf im Bildungswesen in Deutschland mehr als halbiert. Versprachen die Regierungschefs beim Bildungsgipfel l noch 30 Milliarden, reden sie nach dem Bildungsgipfel II nur noch von zusätzlichen 13 Milliarden Euro. Setzt sich dieser Trend fort, darf man für den dritten Gipfel, der am 10. Juni ansteht, nichts Gutes erwarten.
Gute Bildung und gute Hochschulen sind aber kein Luxus, den man sich in guten Zeiten gönnen kann. Regina Görner hat es auf dem letzten Hochschulpolitischen Forum der Hans-Böckler-Stiftung treffend gesagt: „Bildung ist kein Sahnehäubchen. Sie ist nicht die Butter auf dem Brot. Sie ist das Brot.” Zitat Ende. Dabei geht es nicht nur darum, dass in der modernen Arbeitswelt der Bedarf an Hochqualifizierten wächst. Bildung hat längst eine weitere Funktion übernommen. Gute Bildung und Bildungsabschlüsse sind die Platzanweiser in unserer Gesellschaft. Die Zeugnisse unsere Schulen und Hochschulen entscheiden über die Berufsperspektiven und damit auch Lebensperspektiven der Menschen. Bildungsfragen sind deshalb Machtfragen.
Die Menschen spüren das. In unserer Gesellschaft ist längst ein Verteilungskampf entbrannt. „Deutschland ist auf dem Weg in eine neue Art der Klassengesellschaft.” Dieses Zitat stammt nicht von mir. Es steht in einer Untersuchung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Unter dem Titel „Eltern unter Druck” beschreiben die Wissenschaftler die Flucht der Oberschicht in ein abgeschottetes privates Bildungssystem. Das reicht von der Luxus-Kita bis zur privaten Hochschule.
Die Gewerkschaften werden diesem Verteilungskampf nicht tatenlos zu sehen. Wir verstehen Bildung als soziale Frage. Wir können die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen nur machtvoll vertreten, wenn wir uns um Bildungsfragen kümmern. Es ist kein Zufall, dass am Anfang der Gewerkschaftsbewegung gerade Arbeiterbildungsvereine standen.
Und deshalb kämpfen wir auch heute für Chancengleichheit im Bildungswesen. Wir kämpfen für das Recht auf einen Kita-Platz – und gegen die soziale Auslese im gegliederten Schulsystem. Wir streiten gegen kurze Schmalspurausbildungen, die junge Menschen zu Handlangern in Betrieben degradieren. Wir streiten gegen soziale Barrieren auf dem Weg in die Hochschulen – sei es durch Studiengebühren, die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen oder eine schlecht gemachte Bologna-Reform. Wir kämpfen auch gegen soziale Spaltung bei der Beteiligung an wissenschaftlicher Weiterbildung. Dieser Trend wird sich verschärfen, wenn der berufsbegleitende Master auch noch privat bezahlt werden muss.
Wenn heute fast 40 Prozent eines Jahrgangs an die Hochschule wechseln, dann sind eben auch die Hochschulen ein wesentlicher Teil des Verteilungskampfes. Und deshalb muss die Hochschulpolitik einen ähnlichen Stellenwert bei den Gewerkschaften haben wie die berufliche Bildung.
Anrede,
ich freue mich deshalb, dass wir heute mit dem Leitbild „Demokratische und Soziale Hochschule” einen gewerkschaftlichen Vorschlag für eine Zukunft der Hochschulen diskutieren. Ich danke der Hans-Böckler-Stiftung und allen, die daran mitgearbeitet haben. Wir werden Eure Thesen im DGB-Bundesvorstand diskutieren.
Wir wollen eine breite Diskussion im DGB, in den Mitgliedsgewerkschaften und an den Hochschulen beginnen. Das Leitbild bietet hierfür eine umfassende Grundlage. Ich will fünf Punkte hervorheben.
Erstens: Es geht um den freien Zugang zu den Hochschulen. Und dazu gehört für uns ganz klar die Abschaffung der Studiengebühren. Wer Facharbeitern und Kleinverdienern mehr Bildung ermöglichen will, muss Bildungsgebühren vom Kindergarten bis zur Hochschule abschaffen. Eine aktuelle Studie des Hochschul-lnformationssystems (HIS) hat gefragt, warum rund 86.000 potenzielle Studierende nach dem Abitur kein Studium beginnen. Ein Drittel dieser jungen Menschen gab an, dass ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. Der Ansturm deutscher Studierender auf Österreich, das gerade seine Studiengebühren gestrichen hat, zeigt, wie abschreckend Gebühren wirken.
Zweitens: Die neue Regierung will ein Stipendienprogramm für Begabte auflegen. Das ist der falsche Weg. Das Herzstück einer staatlichen Studienfinanzierung muss das BAföG sein. Es bietet den Studierenden einen klaren Rechtsanspruch, während sie beim Stipendium auf das Wohlwollen der Geldgeber angewiesen sind. Das BAföG ist seit den 70er Jahren besonders für ärmere Familien die Strickleiter für den sozialen Aufstieg. Deshalb: Wir haben nichts gegen Stipendien. Sie können aber ein starkes BAföG nur ergänzen.
Drittens: Die Machtfrage stellt sich auch innerhalb der Hochschulen. Unter dem Schlagwort der Autonomie wird die Demokratie an den Hochschulen Schritt für Schritt abgebaut. Die Mitbestimmung in Senaten und Fachbeiratsräten wird auf unverbindliche Stellungnahmen und Empfehlungen zurückgeführt. Nahezu alle wichtigen Entscheidungen liegen beim Präsidium oder dem Dekan. Die Hochschulen werden dem Kuratel der Hochschulräte unterworfen. Diese Räte wachen über Wirtschaftsplan und Hochschulentwicklungsplan. Vielerorts werden sie weitgehend von externen Mitgliedern bestückt. Das alles passt nicht zu einer demokratischen Hochschule, die ja noch immer in öffentlicher Verantwortung steht. Wir wollen echte Mitbestimmung an den Hochschulen – auch für die Beschäftigten und die Studierenden. Ich füge aber hinzu: Es geht nicht ausschließlich um Demokratie in den Hochschulen. Selbst wenn die Hochschulen vollständig demokratisiert sind – die letzte Verantwortung liegt bei den Parlamenten. Autonomie darf eben nicht, wie es im Leitbild treffend formuliert ist, mit dem Rückzug staatlicher Verantwortung gleichgesetzt werden.
Viertens: Wir brauchen ein Umsteuern beim Bologna-Prozess. Das Ziel klang ja verlockend: Junge Studierende beginnen ihr Studium in Aachen, setzen es in Stockholm fort, um dann in Rom ihren Master zu machen. Das war die Vision der europäischen Bildungsminister, als sie den Bologna-Prozess starteten. Und auch die Gewerkschaften haben dieses Vorhaben unterstützt. Sie versprachen sich mehr Mobilität in Europa und eine qualitative Studienreform.
Heute, im Jahr 11 nach Bologna, ist die Bilanz ernüchternd: Überfrachtete Stundenpläne, teils gestiegenen Abbrecherquoten und hohe Hürden auf dem Weg ins Ausland kennzeichnen den Alltag an den Hochschulen. Und auch hier sind Studierende aus weniger betuchten Familien besonders betroffen. Nur ein Schlaglicht: Die Universität Köln rät in einem Merkblatt vom Juli 2008 potenziellen Studierenden vom Biologie-Studium ab, wenn sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Das kompakte Studium sei mit Nebenjobs nicht zu bewältigen. Auch so funktioniert soziale Auslese.
Wir brauchen deshalb einen neuen Kurs für Bologna. Beim nationalen Bildungsgipfel am 17. Mai in Berlin darf es nicht bei kleinen Nachbesserungen bleiben, wir brauchen eine tiefgreifende Korrektur. Es ist falsch ganze Diplom-Studiengänge in einen sechssemestrigen Bachelor zu pressen. Wir wollen keinen Turbo-Bachelor. Wir brauchen mehr Zeit für Bildung und einen freien Zugang zum Master. Und natürlich muss auch die Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen beendet werden. Die Gewerkschaften fordern deshalb einen Hochschulpakt III, der insbesondere die Lehre an den Hochschulen verbessert.
Fünftens: Ein Machtgefälle gibt es noch immer zwischen Hochschulen und beruflicher Bildung. Hier sind nicht die Arbeitgeber die Bremser. Viele Hochschulen mauern, wenn es um die Aufnahme von Menschen ohne Abitur geht. Wenn wirklich alle Menschen ihre Begabungen entfalten sollen, müssen die Barrieren zwischen Hochschule und beruflicher Bildung eingerissen werden. Grundsätzlich muss eine abgeschlossene Berufsausbildung den Zugang zur Hochschule öffnen. Es reicht aber nicht aus, nur den Zugang zu regeln. Wenn wir mehr Menschen, die im Berufsleben stehen, an die Hochschulen bringen wollen, brauchen wir auch mehr berufsbegleitende Studiengänge, eine bessere Anerkennung beruflicher Leistungen, veränderte Curricula und eine bessere Studienförderung. Dabei geht es an diesem Punkt nicht zuerst um eine soziale Öffnung der Hochschulen. Es geht vielmehr um die Gleichwertigkeit beruflicher und hochschulischer Bildung! Wir wollen beide Systeme gezielt in einem Dritten Bildungsweg zusammenführen.
Anrede,
dieses sind fünf konkrete Vorschläge für eine demokratische und soziale Hochschule. Oft werden wir dann gefragt, wie wir diese Bildungsreformen bezahlen wollen. Letztlich ist alles eine Frage der Prioritäten. Union und FDP müssen sich entscheiden: Wollen sie kostspielige Steuersenkungen für reiche Erben und Firmen? Wollen sie 35 Milliarden in eine Kopfpauschale im Gesundheitswesen stecken? Oder wollen sie mehr Geld in ein gutes Bildungswesen investieren?
Und natürlich gibt es auch Spielraum zur Umverteilung im System: Warum finanziert der Staat mit Milliarden handverlesene Exzellenz-Universitäten, während in den Hörsälen der Putz von den Wänden bröckelt, Studierende wie bei einer Tombola aus den Seminaren gelost werden und viele Hochschulen junge Menschen mit lokalen NCs vom Studium ausgrenzen? Die Gewerkschaften wollen keine Leuchttürme in der Wüste. Wir wollen flächendeckend gute und gut ausgestattete Hochschulen.
Anrede,
wer kennt sie nicht die ZVS, die Zentrale Vergabestelle von Studienplätzen in Dortmund. Jahrelang organisierte sich die Verteilung von Studienbewerbern in vielen Numerus-Clausus-Fächern. Wirtschaftsliberale Politiker brandmarkten sie als bürokratisches Monstrum. Bis vor sieben Jahren die ZVS entmachtet und den Hochschulen immer mehr Eigenverantwortung gegeben wurde.
Das Ergebnis ist das blanke Chaos. Viele Bewerber erhalten keinen Studienplatz oder bekommen ihn erst lange nach Semesterbeginn. Gleichzeitig bleiben tausende Studienplätze unbesetzt. In ihrer Verzweifelung bewerben sich viele angehende Studierende an zehn oder mehr Unis gleichzeitig. Das zeigt: Nicht nur im Finanzsystem, auch an den Hochschulen sind Deregulierung und ungezügelte Märkte kein Allheilmittel. Sie stiften vielmehr Chaos.
Wir Gewerkschaften waren von dem naiven Glauben an freie Märke nie infiziert. Wir haben auch im Bildungssystem vor Marktradikalismus gewarnt. Auch deshalb können wir uns selbstbewusst der aktuellen Bildungsdebatte stellen. Das „Leitbild Demokratische und Soziale Hochschule” ist hierfür eine gute Grundlage.
Vielen Dank
3. Hochschulpolitisches Forum
Statement für das Forum „Das Verhältnis von Hochschule – Staat – Gesellschaft
Wolfgang Lieb
Der bei allen Hochschulangehörigen auf große Sympathie stoßende Begriff „Autonomie“ – oder noch allgemeiner, der Begriff „Hochschulfreiheit“ – wurde in der zurückliegenden Dekade von den Hochschulreformern als strategischer Hebel für den größten Umbruch der Hochschulstrukturen seit den preußischen Universitätsreformen eingesetzt. Das aufklärerische Leitbild Humboldts, das Bild einer staatlich verantworteten und sich selbst verwaltenden Hochschule wurde durch das wirtschaftsliberale Paradigma der vom Staat „entfesselten“ „unternehmerischen Hochschule“, gesteuert durch den der Wettbewerb auf dem Ausbildungs- und Forschungsmarkt, abgelöst.
In der Konzeption der „unternehmerischen Hochschule“ wird allerdings „Autonomie“ verengt auf die Institution bzw. auf das „Unternehmen“ Hochschule. Ja noch mehr: Autonom sind vor allem die unternehmerischen Leitungsgremien und die einer Aktiengesellschaft nachempfunden Hochschulräte mit weitgehenden Entscheidungskompetenzen.
Die Projektgruppe, die den Vorschlag für ein Leitbild einer demokratischen und sozialen Hochschule erarbeitet hat, sieht in der vom Staat entlassenen, funktionell privatisierten Hochschule eine unzulässige Umdeutung des von der Rechtsprechung ausgeprägten Autonomiebegriffs, eine Umdeutung nämlich, die das individuelle Freiheitsgrundrecht der Hochschulangehörigen unangemessen einschränkt.
Nach kontinuierlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 5 Abs. 3 des GG zum einen jedem, der wissenschaftlich tätig ist (also jedem Wissenschaftler) oder werden will (also auch jedem Studierende), ein individuelles Freiheits- und Teilhaberecht. Zum anderen leitet das Gericht aus diesem (individuellen) Grundrecht eine „institutionelle“ Garantie der Hochschule ab. Die „Institution“ Hochschule selbst ist nach der Rechtsprechung wohlgemerkt nicht unmittelbarer Grundrechtsträger!
Diesem „Doppelcharakter“ der Wissenschaftsfreiheit liegt der Gedanke zu Grunde, dass (Zitat) “gerade eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen befreite Wissenschaft dem Staat und der Gesellschaft am besten dient” (BVerfGE 47, 327 (370)).
Dieser Freiraum ist also nach der Wertung des Grundgesetzes nicht für eine vom Staat und der Gesellschaft nischenhaft (in Einsamkeit und Freiheit) isolierte, sondern für „eine letztlich dem Wohle des einzelnen und der ganzen Gesellschaft dienende Wissenschaft verfassungsrechtlich garantiert“. Der („Kultur“-) Staat hat eine Förder- und Schutzaufgabe, ihm ist deshalb auf dem Feld der Hochschulen weder Untätigkeit gestattet, noch darf er sich damit begnügen, sie zu finanzieren und sie im Übrigen sich selbst zu überlassen oder sie gar gesellschaftlichen Einzelinteressen auszuliefern.
Die individuelle und die institutionelle Freiheit verlangt deshalb z.B. eine aufgabengerechte und wissenschaftsadäquate Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Staat. In der Einwerbung von die staatliche Finanzierung aufstockenden Mitteln auf dem Forschungs- und Ausbildungs-„Markt“ sieht unser Leitbild jedenfalls kein dieser Ausformung des Grundrechts durch das Bundesverfassungsgericht adäquates Steuerungsinstrument für die Hochschul- und Wissenschaftsentwicklung.
„Autonomie“ der Hochschule bedeutet nach unserem Leitbild deshalb nicht den Rückzug der staatlichen Verantwortung zugunsten einer unternehmerischen Autonomie der Hochschule im Sinne einer funktionellen Privatisierung und zugunsten einer der einzelunternehmerischen Wettbewerbslogik unterworfenen autokratischen Leitungsstruktur.
Unser Leitbild bestreitet, dass sich wissenschaftliche Qualität, Effizienz und Effektivität von Forschung und Lehre oder die Identifikation der Hochschulangehörigen mit den Zielen ihrer Hochschule durch ein Top-Down-Management mit einem CEO an der Spitze hinreichend herstellen lassen.
Autonomie heißt für uns vielmehr die gesetzliche Gewährleistung der Freiheit der Wissenschaft in einer demokratischen Hochschule zum Nutzen und Fortschritt der gesamten Gesellschaft und nicht nur von wirtschaftlichen Einzelinteressen.
„Autonomie“ der Hochschule heißt für uns aber auch weder Rückzug der Hochschule in den „Elfenbeinturm“ noch die Verlagerung der Verantwortung des Staates auf Aufsichtsräte mit unklarer demokratischer Legitimation (wie sie von Art. 20 Abs. 1 GG verlangt wird) und fehlender Rechenschaftspflicht. Geboten wäre vielmehr ein demokratisch anschlussfähiges Autonomieverständnis, das die Selbstbestimmung der Grundrechtsträger der Wissenschaftsfreiheit und die gesellschaftliche Verantwortung der Hochschule miteinander vermittelt. Mitbestimmung und Partizipation der Wissenschaftler (und auch der Studierenden) als Grundrechtsträger ist aus unserer Sicht ein unverzichtbarer Bestandteil einer autonomen Hochschule.
Die neu eingeführten „Kommandostrukturen“ (bzw. die innere Hierarchisierung) werden im Übrigen selbst modernen Formen einer betrieblichen Mitbestimmung nicht gerecht und sie gefährden deshalb auf Dauer sowohl die Qualität von Wissenschaft als auch die Kreativität (Innovation) in Forschung und Lehre.
Demokratisierung der Hochschule spricht nicht keineswegs gegen eine Professionalisierung des Hochschulmanagements im Sinne effektiver (auch betriebswirtschaftlicher) Strukturen bei gleichzeitiger Wahrung bzw. Rückgewinnung von institutionellen und informellen Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten aller an der Hochschule tätigen Gruppen. Statt einer weiteren Hierarchisierung wäre umgekehrt vielmehr eine Demokratisierung der Hochschulorganisation erforderlich.
Gerade die staatliche gewährte Freiheitsgarantie und nicht zuletzt die ganz überwiegende Finanzierung durch die Allgemeinheit begründen nicht nur die Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft, sondern auch eine Pflicht der Wissenschaftler über die Ziele, Inhalte, Ergebnisse und die Folgen von Forschung und Lehre selbstkritisch gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen. Die Hochschule in der Demokratie ist zu Transparenz und Kommunikation verpflichtet (Stichwort: „Open Access“).
Allenfalls für diese öffentliche Rechenschaftslegung könnten dann auch demokratisch legitimierte, die gesellschaftlichen Gruppen repräsentierende Hochschulbeiräte ihre Funktion haben, indem sie die Hochschulen bei ihrer Entwicklung beraten und unterstützen, Rechenschaft abverlangen können, aber keine maßgeblichen Entscheidungskompetenzen haben.
Nach unserer Auffassung sollte die Verbindung von Wissenschaft z.B. zur Arbeitswelt den gleichen Stellenwert haben wie die Kooperation mit der Wirtschaft. Forschung sollte ihren Nutzen nicht nur für die wirtschaftliche Verwertbarkeit haben sondern auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Gruppen der Gesellschaft aufzeigen.
Der aufklärerische Kern der Wissenschaftsfreiheit liegt in ihrem Beitrag zu einer humanen, toleranten und vernunftgeleiteten sozial gerechten und friedlichen Welt.
Aus der Schlüsselfunktion, die einer freien Wissenschaft und dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zukommt, folgt nach unserem Leitbild einer demokratischen und sozialen Hochschule, dass (Hochschul-)Bildung als ein „öffentliches Gut“ eingeordnet wird, das sich Bürgerinnen und Bürger eines demokratischen Sozialstaates als Bürgerrecht frei, also auch gebührenfrei aneignen können sollen. Die für Forschung und Lehre erforderlichen Mittel müssen statt über eine Gebühren-Flatrate, die nur diejenigen belastet, die selbst (noch) kein Einkommen beziehen, durch eine sozial gerechtere Steuergesetzgebung aufgebracht werden.
Lesen Sie auch die bisher ins Netz eingestellten Expertisen zu den Themen des „Leitbildes“.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4611