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Titel: IAB: Kurzarbeit kostet Betriebe rund 5 Milliarden Euro – Wie viel kostet sie die Arbeitnehmer?

Datum: 18. August 2009 um 9:00 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Bundesagentur für Arbeit, Das kritische Tagebuch, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
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„Der millionenfache Einsatz von Kurzarbeit belastet die Betriebe nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern in diesem Jahr voraussichtlich mit rund fünf Milliarden Euro“ . Diese Schagzeile über eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung [PDF – 1.3 MB] ging gestern den ganzen Tag durch die Nachrichten.
Wunderbar, so großmütig und so arbeitnehmerfreundlich sind unsere Betriebe, sollte uns damit wohl verkündet werden.
Leider schaffte es die Tatsache, dass die über 1,1 Millionen Kurzarbeiter rd. 3 Milliarden Euro von ihrem Lohn opfern müssen, nicht in die Schlagzeilen. Und nur ganz nebenbei wird vermerkt, dass die Bundesagentur in diesem Jahr mit Kosten für die Kurzarbeit samt „Lohnnebenkosten“-Erstattung gleichfalls in Höhe von rund 6 Milliarden Euro rechnet. An diesen Kosten zahlen die Arbeitnehmer durch ihren Anteil an den Arbeitsversicherungsbeiträgen gleichfalls die Hälfte mit.
Was aber die Schlagzeile noch mehr relativiert, ist die Aussage in der Studie, dass die „Remanenzkosten“ der Betriebe für die Kurzarbeit bezogen auf die gesamtwirtschaftliche
Bruttolohn- und Gehaltssumme 0,4 bis 0,6 Prozent ausmachen. Wolfgang Lieb

Ohne tarifvertragliche Lohnsicherungen sinken die direkten Lohnkosten – also Löhne und Gehälter ohne gesetzliche Sozialkosten – proportional zur Arbeitszeitverkürzung.
Der Lohnausfall durch die verkürzte Arbeitszeit wird, ähnlich wie das Arbeitslosengeld als Kurzarbeitergeld grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit finanziert, also aus den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Arbeitslosenversicherung. Das Kurzarbeitergeld beträgt für die ausgefallene Arbeitszeit (im Schnitt fielen in den 36.000 betroffenen Betrieben rund 38 Prozent aus) zwischen 60 und 67 (durchschnittlich 62,2) Prozent des Nettolohns (je nachdem ob Kinder zu berücksichtigen sind). Die von Kurzarbeit Betroffenen erleiden also eine erhebliche Lohn- oder Gehaltseinbuße von hochgerechnet rund 3 Milliarden Euro (S. 8).

Das IAB hat nun sämtliche Personalkosten hochgerechnet, also die Kosten für bezahlte Freistellungen (für Feiertage, Tarifurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall o.ä.), die verbliebenen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung oder die Kosten für tarifliche Sonderzahlungen, die sich in der Industrie nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft auf 60 bis 70 Prozent (?) der direkten Lohnkosten belaufen sollen. Auch die tariflichen Sonderzahlungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld, betriebliche Altersversorgung oder sonstige tariflichen Leistungen würden in der Regel nicht mit der Kurzarbeit gekürzt, und wurden deshalb eingerechnet.

Da es keine verlässlichen Daten über solche Kosten gibt, wurden sie als betriebliche „Remanenzkosten“ in Modellrechnungen geschätzt. Diese „Remanenzkosten“ lägen bei 35 Prozent und (da neuerdings ab dem 7. Kalendermonat die Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur erstattet werden [PDF – 29.6 KB]) künftig bei 24 Prozent der Personalkosten, die sich bei betriebsüblicher Arbeitszeit ergeben hätte.

Für 2009 rechnet das IAB mit rd. 1,1 Mio. Kurzarbeitern im Jahresdurchschnitt. Den bisherigen Beobachtungen entsprechend dürften im Mittel 38 Prozent ihrer normalen Arbeitszeit ausfallen. Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von rd. 1.500 Stunden wären das insgesamt rd. 630 Mio. Ausfallstunden im Jahr 2009.

Bei „Remanenzkosten“ in Höhe von rd. 7 bis 10 € je Ausfallstunde errechnet das IAB für die Betriebe ein gesamtwirtschaftliches Kostenvolumen in Höhe von rd. 4,2 bis 6,2 Mrd. €, je nachdem, wie viel von den Sozialbeiträgen erstattet werde.

Bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Bruttolohn- und Gehaltssumme wären das 0,4 bis 0,6 Prozent.

Von diesen 4,2 bis 6,2 Milliarden müssten allerdings realistischer Weise wieder abgerechnet werden, die Einsparung der Kosten für Entlassungen (volle Lohnzahlung während der Kündigungsfrist) und für Abfindungen (die bei einem Viertel der arbeitgeberseitigen Kündigungen durchschnittlich in Höhe von 12.000 Euro bezahlt werden müssten).

Außerdem ersparen sich die Betriebe bei ansteigendem Arbeitskräftebedarf die sog. Fluktuationskosten. Die Wiedergewinnung von Arbeitskräften verursacht bei gering qualifzierten Kosten von 7.000 Euro, bei Qualifizierten bis 32.000 Euro.

Leider kann auch nicht berechnet werden, wie viel eine offenbar nicht unbeträchtliche Zahl von Betrieben durch Betrug beim Kurzarbeitergeld wieder hereinholt.


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