Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Notwendige Ergänzungen zum Artikel über Boden und Bodenrente
Datum: 27. November 2017 um 17:00 Uhr
Rubrik: Banken, Börse, Spekulation, Steuern und Abgaben
Verantwortlich: Albrecht Müller
Heute ist auf den NachDenkSeiten ein Artikel veröffentlicht worden, in dem über eine Debatte zum Thema Boden und Bodenwert berichtet wird und dann auch eine sogenannte „Bodenwertsteuer“ erwogen und befürwortet wird. Über dieses Thema zu informieren, ist mit Sicherheit richtig. Aber der Artikel und vor allem die zu diesem Thema geführte Debatte ist in mehrerer Hinsicht zu ergänzen und zu hinterfragen. Damit soll nicht infrage gestellt werden, dass die durch die absolute Knappheit von Grund und Boden und zusätzlich durch die Geldpolitik der europäischen Zentralbank angeheizte Spekulation und ihre Nichtbeachtung in der öffentlichen Debatte und durch die Politik ein Riesenskandal ist. Albrecht Müller.
Aber wenn man dieses kritische Thema angeht, dann sollte man versuchen, den Kern des Problems herauszuschälen und dann, wenn man Vorschläge unterbreitet, diese auch einigermaßen präzise fassen.
In diesem Sinne einige Anregungen und Korrekturen:
Wichtig ist, dass es dabei um den Vorschlag einer Besteuerung der Spekulationsgewinne, also der Zuwächse und nicht des Bestandswerts ging.
Autor Thomas Trares hat in seinem heutigen Beitrag für die NachDenkSeiten diesen Unterschied nicht beachtet und mir zugeschrieben, in meinem Kommentar zu den Hinweisen vom 13. November einen Vorschlag für eine „Bodenwertsteuer“ gemacht zu haben. Auf diese Idee wäre ich aber auch damals nicht gekommen, weil eine solche Substanzsteuer zwar berechtigt ist und auch mit einem höheren Satz als heute über die Grundsteuer berechtigt wäre, aber eine solche Substanzsteuer das Problem der Spekulation nicht auf sinnvolle Weise angeht. Sie würde auch erhoben, wenn gar keine Wertzuwächse bei einem Grundstück stattfinden würden. – Das kann man wollen, siehe oben, man kann mit gutem Recht für eine solche Bestandssteuer sein wie auch für eine Vermögensteuer.
Von dem aus meiner Sicht darin steckenden Skandal einmal abgesehen ist das Beispiel für unser Thema Bodenwert und seine Besteuerung von Relevanz. Es wird sichtbar, dass der heutige Wert dieses Grundstücks teilweise von dem jetzigen Eigentümer schon bezahlt worden ist. Das gilt analog für viele Grundstücke in unseren Städten und Gemeinden. Hätten wir eine Bodenwertzuwachssteuer gehabt oder wäre der Anstieg der Bodenpreise angemessen in die Einkommens- und Unternehmensbesteuerung eingegangen, dann wäre zumindest 2006 eine beträchtliche Steuer bei Roland Berger und Partner fällig geworden. Das wäre die sehr viel sinnvollere Besteuerung gewesen.
Fazit: Aus meiner Sicht ist die Fixierung auf den Boden und die Missachtung anderer Spekulationsgewinne nicht zielführend. Und die Fixierung auf eine Bestandssteuer ist es auf keinen Fall. In jedem Fall sollte man sich auf die Erfassung von Spekulationsgewinnen konzentrieren und dies dann auch für alle relevanten Bereiche tun, also für Grundstücke genauso wie für Wertpapiere, große Kunstschätze usw. Die Bestandssteuer in Form einer Grundsteuer oder meinetwegen auch Bodenwertsteuer und Vermögensteuer kann dann zusätzlich hinzukommen.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=41295