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Titel: Das bayerische Gefährder-Gesetz. Wegsperren – diese Möglichkeit zielt auch auf aufmüpfige Menschen, auf den fortschrittlichen Teil unserer Gesellschaft insgesamt
Datum: 24. Juli 2017 um 13:24 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innere Sicherheit
Verantwortlich: Albrecht Müller
Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen haben wird. Sogenannte Gefährder können vorbeugend länger eingesperrt werden. Nicht nur 14 Tage wie bisher, sondern drei Monate und nach richterlicher Überprüfung auch mehr, unendlich, wie Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung meint. Es bedarf keiner „konkreten“ Gefahr, sondern künftig nur einer „drohenden“ Gefahr. Das neue Gesetz betrifft nicht nur potentielle terroristische Anschläge von sogenannten Islamisten, sondern jeden Bürger. Der Bayerische Innenminister Herrmann bezog sich ausdrücklich auf die Ausschreitungen von „Extremisten und Chaoten“ beim G20-Gipfel in Hamburg. Sie finden unten im Anhang A. die einschlägige Pressemitteilung von Minister Hermann und ab B. einige Artikel mit weiteren Informationen zum Thema. Zunächst einige Gedanken zum Vorgang. Albrecht Müller.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Einige Anmerkungen und Fragen zum Vorgang
Anhang:
Bayern Vorreiter beim Polizeiaufgabengesetz – Landtag beschließt Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann für mehr polizeiliche Befugnisse zur Abwehr eklatanter Sicherheitsgefahren: Längerer Präventivgewahrsam – Einführung der elektronischen Fußfessel – Stärkere Kommunikationsüberwachung – Eingreifen bereits bei drohender Gefahr möglich
+++ Der Bayerische Landtag hat heute den Gesetzentwurf von Bayerns Innminister Joachim Herrmann beschlossen, mit dem der Polizei im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mehr Befugnisse zur Abwehr von Sicherheitsgefahren gegeben werden. “Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen”, brachte es Herrmann im Rahmen der zweiten Lesung vor den Abgeordneten auf den Punkt. “Die Bayerische Polizei ist damit nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug.” Besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister, die Bürger noch besser vor hochgefährlichen Menschen zu schützen, seien es beispielsweise Islamisten, Linksextreme oder Rechtsextreme. Die Notwendigkeit habe beispielsweise auch der G20-Gipfel in Hamburg gezeigt. Dabei setzt Herrmann im Kern auf vier Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, um die Sicherheit und Ordnung in Bayern weiter zu stärken und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. +++
Kommentar von Heribert Prantl
In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:
In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen “drohender Gefahr”, unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.
Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.
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Von Lisa Schnell
Der Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun – wie sogenannte Gefährder. In Bayern können sie in Zukunft sogleich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil. Auch elektronische Fußfesseln für Gefährder sind Teil des Gesetzes. Damit weiß die Polizei immer, wo sich die Person aufhält, der sie einen Anschlag zutraut. Nähert sie sich nicht erlaubten Orten, löst die Fußfessel Alarm aus. Das neue Gesetz bezieht sich aber nicht nur auf mögliche terroristische Anschläge. Es betrifft jeden Bürger
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In der Tat gehen die Maßnahmen, die das Gesetz ermöglicht, über das Ziel der Terrorbekämpfung hinaus. So sollen polizeiliche Maßnahmen auch dann greifen, wenn „bedeutenden Rechtsgütern“ wie etwa „erheblichen Eigentumspositionen“ oder der „sexuellen Selbstbestimmung“ eine Gefahr drohen könnte. Damit, so Wächtler, sei auch der „Alltagsstörer“ im Fokus des Gesetzes.
Ein Punkt, der auch die Freien Wähler umtrieb. „Das kann gegen jeden von uns angewendet werden“, prophezeit die Abgeordnete Eva Gottstein. Dennoch enthält sich die Fraktion am Ende. Wie auch die SPD, deren Abgeordneter Paul Gantzer zwar „Bauchschmerzen“ anmeldet, aber dann doch zu dem Schluss kommt: „Lassen wir’s erst mal so laufen.“ So sind die Grünen und die Fraktionslose Claudia Stamm die Einzigen, die gegen das Gesetz stimmen.
Vor allem an dem ungenauen Begriff der „drohenden Gefahr“ störten sich Oppositionspolitiker wie auch Experten.
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Quelle: TAZ
In Bayern gibt es jetzt eine Haftstrafe, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Das Fatale: Sie kann unendlich oft verlängert werden. …
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