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Titel: Mossul 2017: Wenn „menschliche Schutzschilde“ nicht schützen
Datum: 23. Juli 2017 um 12:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Bundesregierung, Militäreinsätze/Kriege, Wertedebatte
Verantwortlich: Jens Berger
Die Welt berichtete im November 2006 „Menschlicher Schutzschild verhindert Luftangriff“: hunderte Anwohner hätten sich im Gaza-Streifen um das Haus eines militanten Palästinensers versammelt, und die israelische Armee habe daraufhin den Beschuss des Hauses abgebrochen, um keine unbeteiligten Zivilisten zu treffen. Die Armee habe palästinensische Aktivisten dafür kritisiert, Zivilisten als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen. Von Stefanie Intveen.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Ein „menschliches Schutzschild“ entsteht dadurch, dass sich Zivilisten vor ein militärisches Ziel stellen, um den Gegner von einem Angriff abzuhalten. Manchmal werden Zivilisten dazu von der attackierten Kriegspartei gezwungen. Diese Verteidigungstaktik funktioniert immer dann, wenn sich die angreifende Kriegspartei an die völkerrechtlichen Regeln für den Krieg hält und sich entschließt, mit Rücksicht auf die Zivilpersonen nicht anzugreifen. Gemäß den Genfer Konventionen sind alle Kriegsparteien dazu verpflichtet, Zivilisten und kampfunfähige Soldaten zu schützen.
Auch in der nordirakischen Stadt Mossul rechnete ein Übersetzer, der am 21. Februar 2017 vom Deutschlandfunk zitiert wurde, damit, dass die angreifenden Truppen der US-geführten „Anti-IS- Koalition“ auf Zivilisten Rücksicht nehmen würden: “Der West-Teil der Stadt besteht aus engen Straßen und Gassen. Gepanzerte Fahrzeuge kommen da nicht durch. Auch Autos nicht. Es wird enorm schwierig für das irakische Militär. […] Aus der Luft zu bombardieren geht nicht, dann tötet man viele Zivilisten. Es kann lange dauern.“ Der Mann hatte jedoch, wie sich jetzt herausstellt, die Bereitschaft der angreifenden Truppen, sich an die völkerrechtlichen Regeln für den Krieg zu halten, überschätzt.
Am 28. März 2017 berichtete der Publizist, ehemalige Richter und CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer dem Deutschlandfunk von seiner am Vortag beendeten Reise nach Mossul. Er halte die Strategie der Angreifer für „absurd, pervers und auch für kriminell“ und führte aus:
„Wir haben 2.000 geschätzt, manche sagen, es seien noch weniger, 2.000 IS-Terroristen noch in West-Mossul. Das ist der ältere Teil der Stadt. […] Da sind die Straßen kleiner […], und da geht es jetzt rein. Aber die Strategie besteht darin, dass vor allem die Amerikaner den Abschnitt, den sie erobern wollen, kurz und klein bomben. Und wenn dann alles kurz und klein gebombt ist – und in der Regel werden da 90 Prozent der Toten Zivilisten sein, dann gehen die irakischen Sondereinheiten […] rein und machen den Rest. Was ist das für eine Strategie, dass man eine Stadt plattmacht und dann reingeht und erobert? Und die Stadt wird plattgemacht mit einer Strategie, die wir sehr genau beobachten konnten, denn ich war auf der Dachterrasse eines der vorgeschobenen Hauptquartiere der amerikanischen Armee, die teilweise in irakischen Uniformen, was alles verboten ist, herumläuft, und die schiitischen Milizen laufen auch nicht mit ihren Abzeichen herum. Da sitzen dann auf einer Dachterrasse vier, fünf Offiziere mit ihren Computern und mit besonderen Apparaten, wo sie ganz genaue Luftaufnahmen, die wir auch sehen konnten, von einzelnen Zielen zugeliefert bekommen, via Satellit, über Drohnen, vielleicht auch über andere Flugzeuge […], und da werden die Ziele ausgewählt.“
Die von Todenhöfer beschriebene Strategie lässt sich auch der Einschätzung des Islamwissenschaftlers Guido Steinberg entnehmen, eines Mitarbeiters der Stiftung Wissenschaft und Politik und ehemaligen Terrorismusreferenten des Bundeskanzleramtes. Er sagte am 21. Februar 2017 dem Deutschlandfunk, es seien nicht sehr viele Bewohner geflüchtet, so dass man von sieben bis 800.000 Zivilisten im Westen Mossuls ausgehen müsse. Eine Eroberung dieses Teils der Stadt werde „insgesamt nicht ohne viele zivile Opfer abgehen können“. Man müsse damit rechnen, „weil ja […] der IS […] diese mehreren hunderttausend Menschen als menschliche Schutzschilde“ nehme. Gefragt, ob es trotzdem richtig sei, „den Westen Mossuls vom IS zu befreien“, antwortete er: „Ich denke, dass es für den irakischen Staat da überhaupt keine Alternative gibt.“ Über das „Recht im Krieg“ und militärische Alternativen zur bevorstehenden Bombardierung West-Mossuls wurde in dem Interview nicht gesprochen, geschweige denn über politische Handlungsalternativen.
Hätte nicht die einzig zulässige Schlussfolgerung der militärischen und politischen Führung angesichts der Lage darin bestehen müssen, die Eroberung abzublasen und nach anderen Konfliktlösungsmöglichkeiten zu suchen? Auch wenn der IS – der von Jürgen Todenhöfer auf maximal 2.000 Kämpfer geschätzt wurde – tatsächlich im Stande gewesen sein sollte, mehrere hunderttausend Menschen als „menschliche Schutzschilde“ einzusetzen, wie Guido Steinberg glaubte, so entbindet das die angreifende Seite nicht von der Pflicht, die als Schutzschilde missbrauchten Zivilisten zu schützen. Deshalb stoppte die israelische Armee 2006 den Beschuss des Hauses im Gazastreifen.
Dass es auch militärische Alternativen gegeben hätte, erklärte der ehemalige Bundeswehroffizier und Luftkriegsplaner der NATO, Oberstleutnant a.D. Ulrich Scholz, in der ARD-Sendung Monitor am 6. Juli 2017 über die Bombardierung Mossuls:
„Dann müssen wir […] mit all unseren Kräften, die wir am Boden haben, […] in die Stadt gehen und müssten mit allen Mitteln, die wir haben, die Zivilisten schützen. Und das ist aber eine ganz andere Strategie und auch operativ müsste das ganz anders laufen. Das was wir jetzt machen ist eine Minimumlösung, wo wir unsere Technik ausspielen und unsere eigenen Opfer gegen Null halten. Aber dafür bluten halt jeden Tag immer mehr syrische Zivilisten oder irakische Zivilisten. Und das führt nirgendwohin.“
Das Auswärtige Amt meldete am 11. Juli 2017: „Die Millionenstadt Mossul in Nordirak ist endlich von der Terrormiliz IS befreit. Das ist ein großer Erfolg für die irakische Armee, unterstützt durch die globale Anti-IS-Koalition, an der auch Deutschland beteiligt ist. Jetzt kommt es darauf an, die Region schnellstmöglich zu stabilisieren, um den Menschen wieder eine Lebensgrundlage vor Ort bieten zu können. Deutschland engagiert sich 2017 in Irak voraussichtlich mit 100 Millionen Euro für humanitäre Hilfe und weiteren 46 Millionen für Stabilisierungsprojekte. (…) Um aus dem militärischen Sieg einen langfristigen Erfolg zu machen, braucht es beides: eine schnell spürbare Friedensdividende und stabile staatliche Strukturen. Deutschland steht dabei fest an der Seite der irakischen Bevölkerung.“
Wie der „große Erfolg“ der irakischen Armee und der „globalen Anti-IS-Koalition“ tatsächlich aussieht, schrieb Martin Gehlen am selben Tag in Zeit-Online:
„Das Resultat des Krieges: Mindestens 32.000 Häuser sind nach einem ersten Überblick der Vereinten Nationen nur noch Schutt und Asche. 920.000 Menschen mussten seit Beginn der Offensive im vergangenen Oktober [2016] aus der umkämpften Stadt fliehen und hausen seitdem in Zeltlagern. Mindestens ein Drittel der Bevölkerung besitzt kein Dach mehr über dem Kopf. Tausende Zivilisten kamen bei den Dauerbombardements der alliierten Luftwaffe ums Leben, wurden von Minen zerfetzt oder von den Extremisten hinterrücks auf der Flucht erschossen. Insgesamt liegt ein Drittel des historischen Westteils von Mossul in Trümmern.“
Muss die Pressesprache der Bundesregierung in den Ohren der überlebenden Opfer nicht wie Hohn klingen? Die Bundesregierung ist als Mitglied der „globalen Anti-IS-Koalition“ mitverantwortlich für die bewusste, planmäßige Bombardierung der irakischen Zivilbevölkerung, die vermutlich als Kriegsverbrechen einzustufen ist, und die Zerstörung ziviler Infrastruktur, deren Wiederaufbaukosten nach UN-Angaben auf Milliarden US-Dollar geschätzt wird.
Die Bundeswehr steht unter der militärischen Führung des Generalinspekteurs, General Volker Wieker. Dieser untersteht der politischen Führung: Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, welche „im Friedens- und im Spannungsfall“ die Befehls- und Kommandogewalt innehat, und Bundeskanzlerin Angela Merkel im Verteidigungsfall gemäß §115b Grundgesetz (Anmerkung: der Fall des Angriffskriegs kommt in den deutschen Regelungen nicht vor).
Die Bundeskanzlerin durfte im ARD-Sommerinterview am 16. Juli 2017 behaupten, die Regierung arbeite an der Bekämpfung der Fluchtursachen (ab 17. Minute). Die beiden Journalisten fragten nicht, wie das dazu passe, dass die Bundesregierung Teil der „globalen Anti-IS-Koalition“ sei, welche in den vorangegangenen neun Monaten 920.000 Menschen aus der 2,9-Millionen- Einwohner-Metropole Mossul in die Flucht getrieben hätte. Weil die Journalisten nicht nachhakten, wurde nicht klar, dass es eine Mitverantwortung Deutschlands für die vermutlichen Kriegsverbrechen in Mossul gibt. Mossul wurde noch nicht einmal erwähnt, obwohl Amnesty International fünf Tage vor dem Interview einen fünfzigseitigen Bericht veröffentlicht hatte, der mögliche Kriegsverbrechen der US-geführten „Anti-IS-Koalition“ in Mossul dokumentierte.
Eine Chance wurde verpasst, denn es gibt viele Fragen an die Kanzlerin, aber auch an die Verteidigungsministerin und den Generalinspekteur:
Waren sie jeweils über die Art der Kriegführung vollständig informiert? Falls nicht: was haben sie getan, um sich Aufschluss zu verschaffen? Warum haben sie die Bundeswehr nicht unverzüglich aus der „Anti-IS-Allianz“ zurückgezogen? Hat die Bundeswehr militärische Zieldaten an die angreifenden Truppen geliefert? Welche militärischen Aufgaben hatte die Bundeswehr während der Bombardierung der Stadt? Gab es Proteste im Bundesverteidigungsministerium oder Fälle von Befehlsverweigerung bei der Truppe? Wussten sie jeweils, wieviele Kinder sich in der Stadt aufhielten? Warum dieses Gemetzel?
Haben die Bundeswehroffiziere, welche kurdische Peschmerga-Offiziere für den Angriff auf Mossul ausgebildet haben, ihre Schüler auch in den völkerrechtlichen Regeln der Kriegführung unterwiesen? Gab es ein Ausbildungsmodul zur Verantwortung des Einzelnen im Krieg? Zur Pflicht der Befehlsverweigerung bei offensichtlichen Völkerrechtsbrüchen? Wäre die Befehlsverweigerung in der „Anti-IS-Koalition“ ohne Gefahr für Leib und Leben des Verweigerers möglich?
Beim CSC, dem Cologne Song Contest, am 11. Juli 2017 in Köln fand die Jugendband „Another Optimism“ einen treffenden Ausdruck für den Wahnsinn dieser Politik: „The definition of insanity? Bombing for peace is like fucking for virginity“ („Die Definition von Wahnsinn? Bomben für den Frieden ist wie Sex für die Jungfräulichkeit“ – Übers. S. I.). Und zwei vierzehnjährige Rapper der Gesamtschule Köln-Mülheim texteten in ihrem Song „Mensch ist Mensch“: „in jedem Land existiert nur noch sinnloser Krieg / und es gibt keine Aussicht auf einen sinnvollen Sieg (…) / uns wurde allen nur dieses eine Leben gegeben / wann fangen wir endlich an miteinander zu reden????“
Hätten Angela Merkel, Ursula von der Leyen, Volker Wieker, aber auch Guido Steinberg und die ARD-Journalisten zufrieden stellende Antworten auf die Fragen der Jugendlichen?
Warum das Gemetzel in Mossul? Was habt ihr getan, um es zu verhindern?
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