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Titel: Verletzt der Bundespräsident seine verfassungsrechtliche Pflicht zur Zurückhaltung? Er mischt sich in die politische Debatte ein.
Datum: 16. Juni 2017 um 11:51 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Außen- und Sicherheitspolitik, Audio-Podcast, Aufrüstung, Bundespräsident, Erosion der Demokratie
Verantwortlich: Albrecht Müller
In dem schon in den Hinweisen des Tages zitierten Interview mit der FAZ fordert Bundespräsident Steinmeier, Deutschland müsse seine militärischen Fähigkeiten stärken. Siehe hier die einschlägige Meldung des ZDF:
Steinmeier plädiert de facto für höhere Rüstungsausgaben und mehr Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das geht wie auch schon die in den Hinweisen zitierte Äußerung zum Verhältnis zu Russland weit über die gebotene Zurückhaltung hinaus. Albrecht Müller
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Auf der Internetseite des Bundespräsidenten selbst kann man sich über die verfassungsrechtlichen Grundlagen unterrichten. Ich zitiere:
„Verfassungsrechtliche Grundlagen
Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, dass es auf vor allem geistig-moralische Wirkung angelegt ist.”(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. Juni 2014, 2 BvE 2/09) (…)
(…) Reichspräsident von Hindenburg nutzte diese Möglichkeiten gegen Ende der Weimarer Republik in unheilvoller Weise. Als historische Konsequenz entschied sich der Parlamentarische Rat dafür, die politischen Rechte des Bundespräsidenten stark zu begrenzen, ohne auf dieses Amt zu verzichten. Der Bundespräsident sollte weiterhin ein “Repräsentant der Volkseinheit” sein (vgl. Süsterhenn, in: Parlamentarischer Rat, 2. Sitzung, Sten. Bericht, S. 25; ferner Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 54 Rn. 28, Januar 2009; Fink, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl.2010, Art. 54 Rn. 2).““
Seine Äußerungen im FAZ Interview zeigen, dass Steinmeier nicht der „Repräsentant der Volkseinheit“ sein will. Mit seiner Unterstützung von höheren Militärausgaben und noch mehr militärischen Einsätzen außerhalb des NATO-Bereichs greift er in eine wichtige Einzelheit der politischen Debatte ein und ergreift Partei.
Das alles ist ein weiteres Beispiel für die desolate politische Situation, in der wir uns befinden. Man kann sich auf nichts mehr verlassen – nicht einmal auf die Wahrung des Verfassungsrechts durch den Bundespräsidenten.
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