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Titel: Unser Land wird betrügerisch geplündert. Und wo bleiben Deutschlands Juristen? (Teil IV)

Datum: 28. Januar 2009 um 17:26 Uhr
Rubrik: Banken, Börse, Spekulation, Finanzkrise, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht
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Hier in den NachDenkSeiten und in manchen anderen Medien können Sie in diesen Tagen immer wieder davon lesen, wie sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit bereichern, wie Steuergelder veruntreut werden, wie dem Land zu Gunsten privater Interessen Schulden aufgebürdet werden, wie zu diesem Zweck Informationen unterdrückt werden und schlicht gelogen wird und wie Falsches vorgespiegelt wird. Wo bleiben die festen oder losen Zusammenschlüsse von Juristen, die in dieser Situation intervenieren? Es riecht nach Veruntreuung, nach Betrug, nach Hehlerei – und der organisierte Aufstand von kundigen und verantwortungsbewussten Juristen bleibt aus. Ich verstehe das nicht und nenne einfach mal einige der letzten Fälle, die mir als Laien juristisch interessant zu sein scheinen und der fachkundigen Untersuchung und des gebündelten Widerstands bedürften. Albrecht Müller.

Da ich kein Jurist bin, formuliere ich im folgenden
Hypothesen eines Laien zur strafrechtlich relevanten Plünderung.

Das sind Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Hypothesen, die der Prüfung bedürfen:

  1. Fall IKB
  2. Fall Bad Bank
  3. Fall Dresdner Bank, Allianz, Commerzbank
  4. Fall HRE
  5. Fall Postbank, Deutsche Post, Deutsche Bank
  6. Fall Ackermann und die 25 % Kapitalrendite
  7. Fall Zahlung von Boni, anderen Vergütungen und Dividenden trotz realer aber noch nicht offen gelegter Wertverluste
  8. Fall Steuerhinterziehung durch Auslagerung in Steueroasen

Zum 1. Fall: IKB
Im Sommer 2007, spätestens im Sommer 2007 wurden die hohen Verluste der Industriekreditbank in Düsseldorf, die sie beziehungsweise ihre ausgelagerten Zweckgesellschaften durch Kauf von als Wertpapiere verpackten faulen US-Hypothekenkrediten „erwirtschaftet“ hatten, sichtbar. Das Management der IKB – und eigentlich auch die Aufsichtsräte und Berater aus der deutschen Wirtschaft – musste wissen, um welche fragwürdigen Papiere es sich dabei handelte. Dass sie es wussten, bezeugt auch die Auslagerung.

Die Verpackung fauler Kredite als Wertpapiere ist aus meiner Sicht Betrug. Macht sich, wer solche Papiere ankauft, der Hehlerei schuldig?

Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass der IKB mit rund 10.000.000.000 € geholfen wird. Sie hat ihren durch die Hilfe auf über 90 % angestiegenen KfW-Anteil an der IKB dann für 150.000.000 € an Lonestar verkauft. Ist das nicht Veruntreuung von Steuergeldern?

Wie ist der vorangegangene Vorgang juristisch zu betrachten: Der Bundesfinanzminister hatte dafür gesorgt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Anteil der Allianz AG an der IKB, über ein Drittel, übernommen hat? Zu diesem Zeitpunkt müsste Insidern schon bekannt gewesen sein, dass die IKB auf faulen Papieren saß.

Wieder ein Fall der Veruntreuung öffentlicher Gelder? Wenn die Verkäufer der Allianz AG um die vermutliche Wertlosigkeit oder den geminderten Wert ihres Aktienpakets wussten, was ist das dann? Strafrechtlich und zivilrechtlich irrelevant?

Zum 2. Fall: Bad Bank
Im Hinweis Nummer 2 vom 28.1. wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Verantwortlichen in der Bundesregierung und bei der deutschen Soffin ein falsches Spiel um dieses Projekt spielen und die Öffentlichkeit wie auch selbstverständlich das Parlament, den Deutschen Bundestag, nicht richtig informieren. Wahrscheinlich hatten sie geplant, die Üble Bank dadurch einzurichten, dass die Frist für die Abnahme gefährdeter Papiere durch den Bankenrettungsfond Soffin unter der hand von 36 Monaten auf unendlich ausgedehnt worden ist. Wäre ein solches Handeln strafrechtlich, disziplinarrechtlich und zivilrechtlich ohne Belang?

Zum 3. Fall: Dresdner Bank, Allianz, Commerzbank
Die Commerzbank wollte der Allianz ihr Problemkind Dresdner Bank abnehmen. Im Prozess der Übernahme wurde erkannt, dass das Geld nicht reicht. Aus öffentlichen Geldern wurden zur gleichen Zeit insgesamt bisher 18,2 Milliarden € an die Commerzbank weitergereicht. Siehe dazu auch “Die herrschende Politik und die Finanzwirtschaft stecken unter einer Decke – auch deshalb zahlen wir als Steuerzahler für die Zocker. (Teil II)” . Die erworbenen 25 % plus eine Aktie an der Commerzbank AG entsprechen auch nicht annähernd den 18,2 Milliarden investierten öffentlichen Geldes. Ist diese Veruntreuung öffentlicher Gelder strafrechtlich irrelevant?

In diesem Fall ist weiter zu prüfen, was die Führung der Allianz AG über den Wert beziehungsweise die Wertlosigkeit des Dresdner Bankpakets beim Verkauf an die Commerzbank wusste, und was der Vorstand der Commerzbank beim Kauf wusste.

Im konkreten Fall wäre auch folgende Hypothese auf ihre Wahrscheinlichkeit und ihre juristische Relevanz zu prüfen:

Vermutlich wäre die Allianz AG selbst als wenig ertragsstark wenn nicht sogar von Verlusten geplagt dagestanden, wenn sie keine Chance gehabt hätte, ihre Bank, die Dresdner Bank abzustoßen. Eine solche Schieflage der Allianz AG hätte den politischen Nebeneffekt gehabt, dass die Sicherheit und die Renditekraft der Privatvorsorge nach dem Modell der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der mit Entgeltumwandlung geförderten Betriebsrenten in Zweifel geraten wären. Diese Zweifel hätten sowohl der Bundesregierung wie der Versicherungswirtschaft und den Banken ganz und gar nicht ins Konzept ihrer Werbung für die Privatvorsorge gepasst. Deshalb musste die Allianz AG von jedem größeren Makel befreit bleiben. Vermutlich hat deshalb die Bundesregierung von vornherein ihr Wohlwollen zur Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank signalisiert und war auf diese Weise auch gebunden, mit den erwähnten Milliarden nachzuhelfen, als diese Übernahme an Geldmangel zu scheitern drohte.

Wie realistisch ist diese Hypothese? Wenn sie realistisch ist, wie ist dieser Vorgang dann juristisch zu betrachten?

Zum 4. Fall; HRE
Es sind bis heute 92.000.000.000 € öffentlicher Gelder geflossen beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Das ist angesichts der relativen Bedeutungslosigkeit der Bank eine ungeheure Summe.

Kann das mit rechten Dingen zugehen? Wussten die Verantwortlichen von riskanten Geschäften in Irland? Wussten politische Stellen von der damit systematisch betriebenen Steuerumgehung?

Die hohe Subvention mit öffentlichen Mitteln hat dazu geführt, dass die Anteile der Eigentümer offenbar immer noch etwas wert sind.

Wie ist diese auch in anderen Fällen wiederkehrende Stabilisierung der Kurswerte privaten Eigentums durch öffentliche Mittel juristisch zu beurteilen? Auch im Falle der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank wurde mit öffentlichen Mitteln der Kurswert der Commerzbank, der Dresdner Bank und der Allianz „subventioniert“. Das Vermögen privater Eigentümer, der Aktienbesitzer der genannten drei Unternehmen, wurde mit öffentlichen Mitteln hochgehalten. Ist das juristisch gänzlich irrelevant? Eigentlich läuft dieser Vorgang auf eine Veruntreuung öffentlichen Geldes zu Gunsten privater Vermögenswerte hinaus. Im Falle der HRE wie im Falle der genannten anderen Banken und auch im folgenden Fall.

Zum 5. Fall: Postbank, Deutsche Post, Deutsche Bank
Die Deutsche Post AG hat ihren Anteil an der Postbank an die Deutsche Bank verkauft.

Warum eigentlich? Warum hat der Hauptaktionär der Deutschen Post AG, der Bund, diesen Verkauf zugelassen? Das ist nicht selbstverständlich, wenn die Kurse im Keller sind. Normalerweise verkauft man dann nicht.

Gleichzeitig hat die Postbank Rettungsgelder vom Soffin beantragt. Der Verdacht liegt nahe, dass hier eine mit öffentlichen Geldern gesund gemachte Bank zur Stabilisierung an eine private Bank, die Deutsche Bank verkauft werden soll, damit dieser die Offenbarung ihrer Schwierigkeiten erspart bleibt.

Ist dieser Vorgang juristisch irrelevant?

Zum 6. Fall: Ackermann und die 25 % Kapitalrendite
Als Josef Ackermann mit einer 25 prozentigen Kapitalrendite „protzte“, musste er schon wissen, dass bei der Deutschen Bank wie auch bei anderen Finanzinstituten wertlose beziehungsweise weit überbewertete Papiere gelagert waren. Seine Äußerung fiel nämlich zeitlich im Umfeld und nach der gemeinsamen Beratung der Vertreter des Bankgewerbes und der Versicherungen mit der Regierung Schröder Anfang des Jahres 2003 über die Gründung einer so genannten Bad Bank.

Ackermann hat dieses in jeder Hinsicht unsinnige Renditeziel in Kenntnis der Tatsache geäußert, das bei korrekter Bewertung der Aktiva dieses Renditeziel gar nicht erreicht würde. Wenn dem so ist und dafür spricht sehr viel, dann war dies doch, so ist zu fragen, eine Vortäuschung falscher Tatsachen.

Zum 7. Fall: Zahlung von Boni, anderen Vergütungen und Dividenden trotz realer aber noch nicht offen gelegter Wertverluste
Die Banken und anderen Finanzinstitute wussten in den vergangenen Jahren, also spätestens seit der erwähnten Sitzung zu Beginn des Jahres 2003, dass auf ihren Bilanzen überbewertete Wertpapiere lasten, das also ihre jeweils ausgewiesenen Gewinne für die Jahre (mindestens) von 2003-2008 nicht der Realität entsprachen. Infolgedessen hatten auch die ausgezahlten Dividenden und vor allem die Boni und Vergütungen keinen realen Hintergrund. Am deutlichsten sieht man das daran, dass zum Beispiel Lehman Brothers noch Milliarden an Boni ausgezahlt hat, als dieses Unternehmen quasi schon pleite war.

Sind diese Vorgänge juristisch völlig ohne Belang?

Zum 8. Fall: Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuerumgehung durch Auslagerung in Steueroasen
Es ist davon auszugehen, dass deutsche Finanzbehörden und deutsche Finanzminister von der Steuerhinterziehung und von Steuerumgehungsfällen wussten, ohne dagegen vorzugehen, auch ohne dagegen vorzugehen, wenn sie aufgrund des öffentlichen Eigentums die Möglichkeit zur Intervention gehabt hätten. Dass Landesbanken zum Beispiel solche Steuertricks nutzen und diese auch privaten Kunden möglich machen, ohne dass andere öffentliche Stellen intervenieren, ist eigentlich unvorstellbar.

Wo bleibt angesichts dieser juristisch fragwürdigen Vorgänge die Mehrheit der einflussreichen deutschen Juristen? Einige wenige leisten Aufklärungsarbeit und drängen auch auf juristische Schritte. Aber es fehlt die Tat der Mehrheit.


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