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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hinweise des Tages
Datum: 28. Januar 2009 um 9:51 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
(WL/AM)
Heute unter anderem zu folgenden Themen:
Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind.
Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Nach Auffassung des Senats wäre der Gesetzgeber gehalten gewesen, in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern den Regelsatz auf der Basis einer detaillierten normativen Wertung des Kinder- und Jugendlichenbedarfs festzusetzen. Nur eine solche Festsetzung ermöglicht den Gerichten, eine begründete Entscheidung darüber zu treffen, inwieweit der Betrag von 207 Euro noch im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers lag. Der Senat geht weiterhin davon aus, dass der Gesetzgeber den ihm von Verfassungswegen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, als er die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für alleinstehende Erwachsene (nach § 20 Abs 2 SGB II) mit 345 Euro festgesetzt hat. Die Annahme von Verfassungswidrigkeit der Vorschrift über die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres lässt nicht den Schluss zu, dass der Betrag von 207 Euro in jedem Fall als nicht ausreichend anzusehen ist, um den Lebensunterhalt von Kindern unter 14 Jahren zu sichern.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat durch Beschluss vom 27. Januar 2009 in beiden Fällen gemäß Art 100 Abs 1 Grundgesetz das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II verfassungsgemäß ist.
Quelle: Bundessozialgericht
Anmerkung WL: Bevor man nun allzu große Hoffnungen in dieses Urteil setzt, sollte man berücksichtigen, dass das Bundessozialgericht die Frage, ob der Betrag von 207 Euro ausreichend ist, um den Lebensunterhalt von Kindern von Hartz-IV-Empfängern zu sichern, ausdrücklich nicht entschieden wurde. Übrigens anders als die Vorinstanz, das Hessische Landessozialgericht, das ausdrücklich feststellte, dass die Hartz-IV-Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdecke. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht den formalen rechtlichen Argumenten folgen würde, wäre wohl diese Kernfrage immer noch offen.
Der politische Druck muss also nach wie vor aufrechterhalten bleiben, um den über eine Million Kinder bis 15 Jahren, die auf Sozialgeld angewiesen sind, zu ihrem Recht auf Existenzsicherung zu verhelfen.
Die Große Koalition hatte sich inzwischen darauf verständigt den Satz von 60 auf 70 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene auf 246 Euro anzuheben. Es bliebe also bei einem nur prozentualen Abschlag, ohne dass der tatsächliche Bedarf ermittelt wurde. Nach den Urteilskriterien des Bundessozialgerichtes wäre also auch diese Regelung verfassungswidrig.
Siehe dazu:
Heribert Prantl: Die Arbeitslosen nagen am gordischen Knoten
Nun wird das Bundesverfassungsgericht ganz grundsätzlich untersuchen, ob nicht die Kinder prinzipiell zu wenig Geld erhalten. Das Bundessozialgericht hat nämlich soeben die Beträge, die nach Hartz IV für die Kinder von Arbeitslosen bezahlt werden, für so niedrig gehalten, dass das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen sei.
Kinder von Arbeitslosen würden vom Staat verfassungswidrig kurzgehalten, meint das Bundessozialgericht. Und das Landessozialgericht Darmstadt hat nicht nur dieses Detail, sondern die Gesamtkonstruktion der Bedarfsbemessung nach Hartz IV für verfassungswidrig gehalten. Das ganze Gesetzespaket liegt daher nun auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts.
Man braucht keine prophetische Kraft, um zu prognostizieren, dass das Hartz-IV-Gesetz die Prüfung in Karlsruhe nicht unbeschadet überstehen wird. Der Gesetzgeber wird das Gesetz völlig neu durchdenken, neu konstruieren und neu schreiben müssen – im Geist des sozialen Rechtsstaats, also ohne die Kleinlichkeiten, ohne die bürokratischen Schikanen und ohne die Verwaltungexzesse, die das Gesetz heute verlangt.
Schon jetzt hat die Hälfte aller Klagen Erfolg; so eine Quote gibt es in keinem anderen Rechtsgebiet. Das liegt nicht an der Großzügigkeit der Richter, sondern an den einschlägigen Paragraphen und den überforderten Behörden: Das “Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende”, so der amtliche Titel des Hartz-IV-Gesetzes, ist eine gesetzgeberische Katastrophe; seit seinem Inkrafttreten 2005 wurde es fast zwei Dutzend Mal geändert. Das hat die Gesetzeslage nicht einfacher gemacht.
Wenn je ein Gesetz ein gordischer Knoten war: Das Hartz-IV-Gesetz ist einer. Seit der Antike weiß man, was zu tun ist.
Quelle: SZ
Siehe auch:
“Eine Klatsche für die Politik”
Das Bundessozialgericht hat die Hartz-IV-Sätze für Kinder für verfassungswidrig erklärt. Die Sozialverbände begrüßen das Urteil – und stellen weitere Forderungen.
Quelle: SZ
Siehe noch:
Ohne Geld keine Teilhabe
Die Hartz-IV-Gesetze sind reich an Absurditäten. Doch die Regel, die dem Bedarf von Kindern gerecht werden soll, ist selbst im versammelten Irrsinn eine Ausnahmeerscheinung. Kinder unter 14 Jahren bekommen nur 60 Prozent der Erwachsenen-Leistung. Punkt. Egal ob es um einen Säugling, ein sechsjähriges Schulmädchen oder einen Pubertierenden geht. Das ist in etwa so schlicht, als würde der Gesetzgeber mit der Körpergröße argumentieren: Hey, Kinder müssen einfach weniger Geld bekommen als Erwachsene, sie sind schließlich etliche Zentimeter kürzer.
Das Bundessozialgericht hat diesem Unfug jetzt ein Ende gemacht. Mit seinem Urteil trägt es der Politik auf, den Bedarf von Kindern endlich detailliert zu berechnen. Sie werden also in Zukunft als vollwertige Hilfeempfänger und nicht länger als Anhängsel mit minderem Bedarf behandelt.
Quelle: taz
Bisher hieß es: Der deutsche Bankenrettungsfonds Soffin dürfe den Geldhäusern aufgrund einer EU-Auflage ausfallgefährdete Papiere nur für bis zu 36 Monate abnehmen. Anschließend müssen die Banken die Titel zurückkaufen.
Dann platzt Ende vergangener Woche die Bombe. Am Donnerstag lässt die Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl, erstmals durchblicken, dass es die 36-Monats-Regelung gar nicht mehr gibt. Am Freitag dann erklärt Ministeriumssprecher Torsten Albig dass der Soffin die Risikopapiere der Banken tatsächlich nicht nur drei Jahre, sondern unendlich lange, bis zur Endfälligkeit, halten dürfe – und der Fonds so zu der von vielen ersehnten Bad Bank werden könnte. Auf die Abschaffung der Frist hätten sich Bundesfinanzministerium und EU-Kommission einvernehmlich geeinigt, heißt es in Berlin – bereits vor langer Zeit schon, am 12. Dezember…
Das Problem: Banken, Soffin, Öffentlichkeit bleibt die Einigung komplett verborgen.
Noch rätselhafter wird der Sachverhalt am Abend: Brüssel dementiert offiziell, dass es eine neue Vereinbarung, die ja für alle EU-Länder gelten würde, mit Berlin gebe….
Das Dementi aus Brüssel dürfte auch Bundesbankchef Axel Weber verblüffen. Der nämlich erklärt Montagabend auf einer Veranstaltung laut Redetext, dass die Kommission sehr wohl die 36-Monats-Befristung fallen gelassen habe.
Quelle: FTD
Anmerkung WL: Entweder weiß im Finanzministerium die linke Hand nicht mehr was die rechte tut oder die „Bad Bank“ ist entsprechend dem Drängen der Banker schon längst beschlossene Sache und man wartet nur noch darauf, dass der schwarze Peter nach Brüssel geschoben werden kann. Dieses Spiel hat man bei der EU-Kommission offenbar durchschaut. Nun muss der Bundesfinanzminister wohl selbst eine Begründung suchen, wie man den Menschen vermitteln soll, dass sie für den gesamten Müll der Banken gerade stehen sollen. Aber keine Sorge, Merkel und Steinbrück wird schon etwas einfallen. Wetten, dass es wieder nur die Schuld der anderen ist, dass Deutschland nicht anders kann, eine „Bad Bank“ einzurichten und wetten, dass es einmal mehr nur deshalb geschieht, damit Arbeitsplätze gerettet werden.
Die Bilanzsumme (Aktiva) der WestLB betrug zum 3. Quartal 2008, aufgeblasene 273,1 Mrd. Euro. 36,6% dieser Vermögenswerte möchte die WestLB nun in die Bad Bank schieben. Dies entspricht fast denen in der Bilanz angegebenen Risikoaktivas von 107,8 Mrd. Euro!
Quelle: Querschüsse
Anmerkung WL: Mit erschreckend interessanten Zahlen und Daten.
Anmerkung Orlando Pascheit: Es ist schon erstaunlich, dass sich seitens der SPD kein Mensch für Schmidts Analyse interessiert. Auch eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass die Medien diesen Diskussionsbeitrag ignorieren. Sollte die Presselandschaft tatsächlich so ideologisch geflutet sein, dass allein die Bereitschaft des gefährlichen Herrn Lafontaine, diese Vorschläge dem Parlament vorzulegen, selbst eine Diskussion darüber obsolet macht.
Anmerkung AM: Wenn Sie diese Tagesschau anschauen, dann werden Sie erfahren, auf welch niedrigem Niveau und belastet mit welchem Vorurteilen bei uns solche wichtigen Entscheidungen begleitet werden. Alle handelnden Personen, Merkel, Steinmeier und Steinbrück, geben mit ihren Äußerungen zu den neuen Schulden und Opfern zu erkennen, dass sie das Minimum an ökonomischen Zusammenhängen nicht durchschauen. Sie haben immer noch nicht verstanden, dass die Schulden sehr viel höher würden, wenn sie jetzt nicht investieren in ein Beschäftigungsprogramm. Sie sprechen von Opfern, ohne zu begreifen, dass die Opfer für uns alle sehr viel größer würden, wenn nichts geschieht. Sie könnten allerdings dann Recht behalten, wenn es sich erweisen sollte, dass dieses ohne den nötigen Verstand und vor allem ohne die nötige Emotion gemachte Konjunkturprogramm zu schwach, falsch angesetzt ist und deshalb nicht wirkt. Wenn es wirkt, dann stimmt alles nicht, was die Dame und die Herren erzählen. – Eines muss man ihnen zugestehen, für eine aufklärende Position über solche Zusammenhänge finden sie in den Hauptmedien keine Unterstützung. Was am Abend des 27. Januar zum Beispiel Tom Buhrow erzählt hat, ist von der gleichen Qualität: mehr Schulden, mehr Belastung künftiger Generationen usw.
Zu den Versuchen der Regierungsparteien einen „publizistischen Burgfrieden“ herzustellen und zum widersprüchlichen Verhalten der Medien siehe auch:
Der Burgfriede ist gescheitert
Jetzt warnen ausgerechnet jene Medien, die im alten Jahr besonders lauthals noch sehr viel größere Konjunkturprogramme forderten, vor einem drohenden Staatsbankrott.
Quelle: taz
Statt über neue Schulden zu reden, sollte die Debatte vor allem darum gehen, ob die Maßnahmen des Konjunkturpakets richtig und effizient sind.
Siehe dazu:
„Endlich gesteht es auch die Bundesregierung ein: Die Steuerentlastungen im Konjunkturprogramms II haben nicht viel mit Konjunktur, aber sehr viel mit Klientelbedienung im (Vor-)Wahlkampf zu tun“, kommentierte Troost.
Quelle: Axel Troost [PDF – 12 KB]
Die Studie belegt darüber hinaus, dass vor allem Alleinerziehende Gefahr laufen, arm zu werden. Deutschlandweit gehören 39 Prozent zu dieser Gruppe. In Thüringen ist es laut Studie sogar jede Zweite.
Das deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (IfW)hatte vorige Woche mitgeteilt, dass das Nettovermögen seit 2002 im Westen um elf Prozent gestiegen, im Osten dagegen um knapp zehn Prozent gesunken sei.
Quelle: mdr info
Und jetzt?
Gut, ein sparsamer Wagen mit niedrigem CO2-Ausstoß spart künftig rund 50 Euro Steuern im Jahr. Aber knapp 50 Euro weniger zahlt man auch für einen VW Tiguan 2.0 TDI. Obwohl dessen CO2-Ausstoß deutlich über jener Marke liegt, die als einigermaßen klimaverträglich gilt. Die EU sieht diese Grenze bei 120 Gramm je Kilometer. Der VW Tiguan liegt fast 30 Prozent darüber. Und selbst ein Fahrzeug, dessen CO2-Ausstoß den EU-Grenzwert um sagenhafte 150 Prozent übersteigt, kostet künftig keinen Euro Kfz-Steuer zusätzlich.
Quelle: Tagesschau
Anmerkung H.K.: Kein vernünftiger Mensch bestreitet die Notwendigkeit von Kompromissen in der Demokratie, zumal von großkoalitionären. Was jedoch wirklich wütend macht, sind faule Kompromisse aus einem Sammelsurium fauler Detail-Kompromisse mit Zick-Zack-Trippelschritten nach links und rechts auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, bei denen die politische Zielsetzung und Richtung genauso verloren geht wie ein effizienter Einsatz von Steuermitteln. Das gilt in diesem Fall wie auch für den schamlos infamen Griff der Union in die ohnehin hochdefizitäre Staatskasse für Steuergeschenke an Wohlhabende ohne Nachfrageimpuls im Rahmen des Konjunkturpakets II. Derartige Mogelpackungen sollten per se in die Kategorie „nicht verhandelbar“ fallen, da unsinnig. Was nicht sachdienlich ist, ist per se nicht einmal diskussionsfähig.
Alte untaugliche „Rezepte“ und Reflexe kommen einem konzept- und letztlich wirkungslosen Herumkurieren an Symptomen gleich. Die Größe von Problemen braucht jedoch adäquate große Lösungsansätze, die die große Koalition in vielen Bereichen eher verbaut statt öffnet.
Wenn an der Architektur schon die Statik faul ist, kann man die Pläne getrost vergessen. Mit notwendigen vernünftigen Kompromissen hat das alles nichts mehr zu tun.
Siehe dazu auch:
Geldsegen für ausländische Autobauer
Die Abwrackprämie aus dem Konjunkturpaket II soll der darbenden deutschen Autoindustrie auf die Sprünge helfen. Doch beim anschließenden Neukauf haben beispielsweise die Franzosen mehr CO2-arme Autos im Angebot und profitieren entsprechend.
In den Genuss der französischen Abwrackprämie von 1.000 Euro kommt nur, wer ein Fahrzeug mit einem C02-Ausstoß von weniger als 160 Gramm pro Kilometer kauft. Das kann dann auch ein VW Polo sein, doch die S-Klasse von Mercedes oder ein BMW der 7er Reihe dürften unter diesen Umständen nicht zu den Gewinnern des französischen Weges zählen.
Deutschland hat zwar eine deutlich höhere Prämie auf den Weg gebracht, jedoch auf den Ökoimpuls verzichtet. Doch wenn die Verbraucher jetzt zu günstigen und verbrauchsarmen Fahrzeugen ausländischer Hersteller greifen, dann ist das ihr gutes Recht, sagt der SPD-Abgeordnete Matthias Groote.
Quelle: DLF
Anmerkung WL: Es mag ja sein, dass in Süddeutschland weniger Wind weht, deshalb ist vermutlich dort auch der politische Mief am größten. Es erstaunt deshalb auch nicht, dass von dort (z.B. Wirtschaftsminister Glos, CSU) der größte politische Druck auf eine Verlängerung der Laufzeit der alten Atommeiler ausgeübt wird und gleichzeitig jede Verantwortung für den Atommüll auf die Nordländer abgeschoben wird.
Am Montag lieferte er schließlich nach, was Umweltschützer und Klimaaktivisten mit angehaltenem Atem erwarteten: Die Berufung eines Sonderbeauftragten für die Klima- und Energiewende sowie eine erneute Absichtserklärung, dass die USA energie- und umweltpolitisch neue Wege gehen werden. Am Nachmittag folgte das erste Fernsehinterview seit seinem Amtsantritt. Es war der Sender al-Arabia, der Obamas Ankündigung für eine diplomatische Nahostinitiative in die muslimische Welt sendete. Zwölfmal benutzte er dabei das Wort “Respekt” und erzählte von seinen Verwandten, die selbst Muslime seien.
Im Obama-Team will man das Schicksal der eigenen Weltanschauung keineswegs biblischen Kräften überlassen, sondern bastelt längst an nichts Geringerem als dem Hauptquartier der Graswurzelbewegung. “Organisieren für Amerika” heißt das gewagte Unterfangen kurz und bündig. Obamas genialer Wahlkampfleiter David Plouffe soll mit wenig Personal, aber viel Internet Millionen von Unterstützern, Aktivisten und Fans weiterhin per E-Mails bei der Stange halten. Ziel ist es, sie zu einer Unterstützermasse zu verlinken. Sie sollen Obama künftig per Klick helfen, die gewaltigen Reformvorhaben durch den Kongress zu drücken. Es solle, so das Obama-Team, so viel Druck von unten erzeugt werden, dass kein Republikaner es sich mehr erlauben kann, kurzsichtige Klientelinteressen zu bedienen.
Dieses Experiment könnte die Vereinigten Staaten in eine neue Ära der Demokratie katapultieren.
Quelle: taz
Anmerkung AM:
Anmerkung R.S.: Wir müssen zwar noch abwarten, was am Ende tatsächlich reformiert wird. Erfrischend sind die Nachrichten aus Washington aber trotzdem.
Anmerkung: Dass der wirtschaftspolitische Sprecher Rainer Wend das Schiff verlässt, das er selbst versenkt hat, hatten wir schon gemeldet. Dass der „Handlanger der Konservativen“ und Wahlverlierer in Niedersachsen Garrelt Duin sich entsorgen lassen wollte war uns noch nicht bekannt. Offenbar gilt bei den Sozialdemokraten nur noch das Motto „Rette sich wer kann“. Axel Nawrath, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, wir Vorstand bei der KfW-Bankengruppe.
Finanzsenator Sarrazin drängt zur Bundesbank. Sein Nachfolger soll angeblich der zweite Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jörg Asmussen werden, wenn er nicht zur Deutschen Bank geht.
Hierzu erklärt Florian Keller, Mitglied des fzs-Vorstands: “Mit diesem Scheitern zeichnet sich ein trauriges Lehrbuchbeispiel für den, durch die Föderalismusreform verschärften, Bildungsföderalismus ab. In der BRD scheint es zur Zeit nicht möglich zu sein, grundlegende Verwaltungsaufgaben im Bildungssystem gemeinsam zu stemmen. Die Folgen für Studienbewerberinnen und Bewerber sind verheerend.”
“Es scheint, als ob das Problem nur durch ein zentrales Zulassungsgesetz lösen lässt. Hier müssen sich dann aber alle Hochschulen beteiligen – und Mobilitätshindernisse wie etwa verschobene Semesterzeiten radikal ausgeräumt werden.” so Gadow abschliessend.
Quelle: fzs
Anmerkung WL: Es ist ein wirkliches Trauerspiel, das hier zwischen Hochschulrektorenkonferenz, und den Ländern (der KMK) abläuft. Seit Jahren blockieren sie ein geregeltes Zulassungsverfahren und blockieren die Vorschläge der ZVS. Diese Unfähigkeit wird auf dem Rücken der Studienbewerber ausgetragen.
Siehe dazu nochmals:
GEW fordert Bundesgesetz für den Hochschulzugang
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich für ein Bundesgesetz zur Regelung des Hochschulzugangs ausgesprochen. „Die Hochschulen sind mit der dezentralen Steuerung des Hochschulzugangs offensichtlich überfordert. Viele junge Menschen müssen sich an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, am Ende bleiben viele Studienplätze unbesetzt. Vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Ansturms junger Menschen auf viel zu wenige Studienplätze ist das unverantwortlich“, kritisierte das für Hochschule und Forschung verantwortliche Vorstandsmitglied der Bildungsgewerkschaft, Andreas Keller, vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Quelle: GEW
Anmerkung WL: Vielleicht kommt ja endlich eine Gegenbewegung zustande.
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