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Titel: Der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007

Datum: 30. November 2016 um 9:28 Uhr
Rubrik: Rechte Gefahr, Terrorismus
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NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] setzt mit diesem Beitrag die Zusammenfassung seiner fünfjährigen Recherche zum NSU-VS-Komplex fort. Im Mittelpunkt steht der Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Der politische Hintergrund, das Motiv und die Anzahl der (möglichen) Täter wechselten im Zuge der „Aufklärung“ so oft, dass es einem schwindlig werden kann und muss. Am Ende dieser Geisterbahn aus Ermittlungen und sagenhaften Pannen steht nun fest, dass dieser Mordanschlag von der neonazistischen Terrorgruppe „NSU“ verübt worden war.
Es gibt auch in diesem Fall viele (bedauerte) Zufälle und Pannen, wie an anderen NSU-Tatorten auch. Das Besondere an dem Fall hier ist, dass sich dieses staatsanwaltschaftliche „Ermittlungsergebnis“ am allerwenigsten auf die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützen kann. Eigentlich grotesk und unhaltbar. Manche würde dazu auch postfaktisch sagen.

Polizeiliche Ermittlungsergebnisse sind Basis einer Anklage, wenn man rechtsstaatliche Maßstäbe zugrunde legt. In diesem Fall ist es ganz anders: Die Ermittlungsergebnisse der Polizei stehen in krassem Widerspruch zur Anklageschrift der Bundesanwaltschaft.

„Die Sonderkommission (SoKo) Parkplatz des LKA kam damals – vor dem November 2011 – zu der Einschätzung, an der Tat seien bis zu sechs Personen beteiligt gewesen. Ein Ermittler der SoKo, Klaus B., bestätigte das jetzt vor den Abgeordneten in Berlin. Drei blutverschmierte Männer, flüchtende Männer, eine Frau, mindestens ein Fluchtauto – alle diese Beobachtungen waren plausibel, so Klaus B., die Zeugen “absolut glaubhaft” und “authentisch”.“ (Thomas Moser, telepolis vom 22.10.2016)

Die Bundesanwaltschaft hat hingegen eine ganz andere Theorie. Ginge es nach ihr, seien die beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die alleinigen Täter.

Es gibt viele Spuren am Tatort Heilbronn – keine einzige führt zu den beiden NSU-Mitgliedern

Man muss sich nochmals den Tathergang vor Augen führen. Laut Bundesanwaltschaft hatten sich zwei Täter dem parkenden Polizeiwagen genähert. Die Täter schossen auf die im Wagen sitzenden Polizeibeamten. Danach beugten sich über die toten bzw. schwerverletzten Polizeibeamten, um ihnen die Dienstwaffen aus dem Holster zu ziehen und die Handschellen zu entwenden. Ein solcher Vorgang setzt vielfachen Kontakt voraus.

Tatsächlich fand man unzählige Spuren und gab diese zur Spurenauswertung weiter. Dann ereignete sich eine Panne. Die Spuren wurden „kontaminiert“, also unbrauchbar gemacht. Dieser Vorgang bekam dann den Namen: der Wattestäbchenskandal.

Was dies für die Spurenauswertung bedeutet, wurde der damalige Chef-Ermittler Alex Mögelin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg gefragt.

Jürgen Filius (Grüne): “Was haben Sie gefunden, was darauf deutet, dass Mundlos und Böhnhardt in Heilbronn waren?”
Axel M. antwortet knapp: “Bei den objektiven Spuren: nichts.” (Südwest Presse vom 29.5.2015)

Wie man fehlende objektive Spuren am Tatort in einen post-objektiven Beweis für die Täterschaft besagter zwei Neonazis transformieren kann, hatte sich Carsten Proff im parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin zur Aufgabe gemacht. Er ist DNA-Experte beim Bundeskriminalamt (BKA) und wartete dort mit folgender Erklärung auf. Er hält es für möglich,

„dass sich die Täter mit ihrer Bekleidung so geschützt haben könnten, dass sie keine DNA hinterließen.“ (Fehlende-NSU-Tatortspuren, taz vom 8.9.2016)

Die entsprechenden Overalls kennt man aus zahlreichen Tatort-Krimis … Das Ganze hat nur einen entscheidenden Haken, den der PUA-Vorsitzende Clemens Binninger, ein ehemaliger Polizeibeamter, auch sogleich benannte: Keiner der zahlreichen Zeugen habe eine solche „Schutzkleidung“ gesehen!

Es gibt ungewöhnlich viele Zeugen rund um den Tatort – nur keinen der Anklage

Im Gegensatz zu anderen Tatorten, die dem NSU zugeordnet werden, gab es am Tatort Heilbronn zahlreiche Zeugen. Die meisten Zeugen beschreiben flüchtende Menschen, zum Teil blutverschmiert. Zudem berichten Zeugen von einem Auto, auf das die Flüchtenden zuliefen und aus dem heraus gerufen worden sein soll: „Dawai, dawai“ (schnell, schnell).

Ebenfalls wurden mit Hilfe von Zeugen vierzehn Phantombilder angefertigt. Das ist viel für einen Tatort. Aber auch da stellt sich heraus: Sie zeigen viele Ähnlichkeiten – nur keine mit den besagten NSU-Mitgliedern.

Und auch das Motiv, das die Bundesanwaltschaft hinter dieser Tat erkannt haben will, passt noch am ehesten zu Tarantinos Westernparodie „Django unchained“: Die beiden NSU-Mitglieder hätten die beiden Polizisten zufällig und wahllos ausgesucht, da es ihnen ausschließlich darum ging, „Repräsentanten des Staates“ zu treffen. Auf die doch naheliegende Frage, warum die beiden NSU-Mitglieder dafür nach Baden-Württemberg fahren mussten, gibt es bis heute keine Antwort.

Was sich weder auf polizeiliche Ermittlungsergebnisse noch auf daraus abzuleitende Wahrscheinlichkeitsprognosen stützen kann, ist zurzeit Gegenstand des in Berlin tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Denn auch dieser hält im Protokoll der Sitzung vom 20. Oktober 2016 mit Blick auf die Zwei-Täter-Theorie fest:

„Auch der Ausschuss geht mittlerweile davon aus, dass die Haupttäter Böhnhardt und Mundlos wahrscheinlich mehrere Komplizen bei dem Mord in Heilbronn hatten.“

Würde man dem polizeilichen Ermittlungsergebnis folgen, hätte dies weitreichende Folgen: Es ging nicht nur darum, den Mordfall Heilbronn neu aufzurollen. Gleichfalls wäre der Prozess in München geplatzt, der mit der nicht belegbaren Annahme die Anklage füllt, dass der NSU aus exakt drei Mitgliedern bestehe – im Gegensatz zum Selbstverständnis des NSU, der sich als „Netzwerk von Kameraden“ verstand.

Letztere dürfte man als bessere „Quelle“ ansehen als die Bundesanwaltschaft, die für die „Trio-Version“ nicht den Hauch von Plausibilität aufbringen kann.

Eine geheim eingestufte „Spur“

Bei dem Versuch, diese sich gegenseitig ausschließenden Ermittlungsergebnisse auf ihre jeweilige Evidenz hin zu prüfen, wurde u.a. die ehemalige EG Umfeld-Leiterin, Kriminalbeamtin Heike Hißlinger, nach einigen bekannten Namen befragt, die sich in Baden-Württemberg im Umfeld des NSU bewegten.

Unter anderem wurde ihr der Name Markus Frntic vorgehalten.

Frntic war Mitglied in der neonazistischen Organisation “Blood and Honour” (B & H). Als diese verboten wurde, baute er die neonazistische Vereinigung “Furchtlos und Treu” auf.

Bereits Jahre zuvor gründete er eine „Ku-Klux-Klan Gruppe aus Stuttgart, die von Markus Frntic angeführt werde.“ Das ließen laut Stuttgarter Nachrichten bereits 1996 Verfassungsschutzmitarbeiter aus Mecklenburg ihre Kollegen aus Baden-Württemberg wissen. Der außergewöhnlich gut recherchierte Beitrag der Stuttgarter Nachrichten berichtete noch von mehr:

„Ein Foto zeigt Frntic zusammen mit Marcel Degner. Der Mann aus Gera war der bundesweit zuständige Kassenwart von B & H. Ermittler verdächtigen ihn, im November 1999 Geld für die abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesammelt zu haben. Zumal Degner bis Ende der 90er Jahre unter dem Tarnnamen „Hagel“ Thüringens Geheimdienstlern als wichtigster Spitzel unter den Neonazis reportierte. Die Berichte über die Treffen mit Degner sind verschwunden. (…) Auch Thomas Starke ist auf dem Bild mit Frntic zu sehen. Der Informant der Berliner Polizei und zeitweilige Geliebte Zschäpes versteckte das Trio, als das 1998 abtauchte.“ (stuttgarter-nachrichten.de vom 25.7.2015)

Eine bekannte Größe, seit Jahren“, so Claus O. vom LfV Baden-Württemberg.

Frntic und Furchtlos und Treu verbinden alles, was in den Fall Heilbronn hineinspielt: Ku-Klux-Klan-Mitglieder, Blood & Honour-Netzwerke, kroatische „Waffenbrüder“ und zahlreiche V-Leute.

Auf die Frage also, was sie als leitende Kriminalbeamtin über Frntic wüsste, antwortete diese:

“Zu ihm gab es Ermittlungen. Aber ich kann keine Angaben machen, weil die Person eingestuft ist.”

Weniger kryptisch formuliert ist damit gesagt, dass das Wissen der Geheimdienste über Frntic als „geheim“ eingestuft ist, was die „Schutzbedürftigkeit“ der Informationen und des Informanten voraussetzt.

Was ist an der Person und am Vorgang Frntic „schutzbedürftig“? Nicht gemeint sein kann damit, dass Frntic Neonazi und Mitbegründer von „Furchtlos und Treu“ ist. Beides ist kein Geheimnis, also längst bekannt. Als „geheim“ wird etwas eingestuft, wenn das „Staatswohl“ mit ins Spiel kommt, wenn das Bekanntwerden des „Geheimen“ die Interessen der Verfolgungsbehörden tangieren könnte.

Das ist im Allgemeinen und im Besonderen meist dann der Fall, wenn eine Person nicht nur Neonazi ist, sondern zugleich als V-Mann aktiv ist. Ersteres gefährdet bekanntlich seit über 60 Jahren nicht das Staatswohl. Das mögliche Geheime hingegen wäre, dass Frntic seit Jahren vom Verfassungsschutz „geführt“ wird, also man unmittelbaren Zugang zum NSU-Umfeld hatte, ohne diese „Quelle“ gegenüber den Ermittlungsbehörden bzw. den PUA offengelegt zu haben.

Dass dies extrem naheliegend ist, belegt die bisherige Praxis: Die allermeisten V-Leute im Umfeld und im Nahbereich des NSU wurden nicht von „Sicherheitsbehörden“ genannt. In aller Regel verschwieg man sie und nannte diese Art von Ermittlungssabotage „Quellenschutz“.

Erst als diese durch Zufall, Recherchen und tatsächliche Aufklärung aufgeflogen waren, hat man ihre Existenz zugeben müssen, um im selben Zug deren Bedeutung zu negieren. Flankiert wurde all dies mit zahlreichen Vernichtungen von V-Mann-Akten. Die bekannteste davon spielte sich im November 2011 ab, kurz nachdem der NSU sich selbst bekannt gemacht hatte. Sie bekam den Namen „Operation Konfetti“ und fand ganz oben statt, im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln.

Dass es sich dabei weder um Versehen, noch um eine Panne handelte, machte der zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ in einer Vernehmung am 24. Oktober 2014 mehr als deutlich:

„Und da habe ich mir gedacht, wenn der quantitative Aspekt, also die Anzahl unserer Quellen (…) in Thüringen nicht bekannt wird, dass dann die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht mehr auftaucht“, sagte Lingen laut BKA-Protokoll. (FR vom 5.10.2016)

Soweit wie möglich …?

Unter der Überschrift „Kampf gegen Vergessen“ veröffentlichte der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg am 3. November 2016 folgende Presseerklärung:

„Der fünfte Jahrestag der Aufdeckung des NSU ist für uns alle eine besondere Mahnung, die Aufklärung und Aufarbeitung bis an die Grenzen des Möglichen weiter zu betreiben“, erklärte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses (…) Wolfgang Drexler MdL, am Donnerstag, 3. November 2016, in Stuttgart. „Nicht nur die Opfer und ihre Hinterbliebenen, sondern wir alle haben ein Recht darauf, soweit es noch irgendwie geht, die Wahrheit über den menschenverachtenden rechten Terror, seine Täter und Helfer und seine Ursachen zu erfahren, der so vielen Menschen auf unterschiedlichste Arten Leid gebracht hat“, sagte der Vorsitzende weiter.“ (PM 75/06:54)

Nicht-Wissen und Geheim-Wissen sind zwei Seiten einer Medaille

Im Fall „Frntic“ gäbe es eine einfache Möglichkeit, zu überprüfen, wo die „Grenze des Möglichen“ beginnt, wo sie endet.

Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene haben ausreichende Mittel, sich diese Aufklärungssabotage nicht (länger) gefallen zu lassen. Sie können u.a. die Aufhebung der „Geheim-Einstufung“ fordern, also die Freigabe aller Akten zu Frntic. Sie haben auch die Möglichkeit, Markus Frntic als Zeugen zu laden und zu hören.
Auch eine schriftliche und nicht mehr hintergehbare Aussage wäre für spätere strafrechtliche Schritte von Nutzen, ob Markus Frntic als V-Mann von Polizei und/oder Geheimdienst geführt wurde bzw. wird.

Wenn es wirklich um den „Kampf gegen Vergessen“ ginge, wäre das und mehr eine Selbstverständlichkeit.


Hinweis: Dieser Beitrag konzentriert sich auf den unmittelbaren Tatort in Heilbronn. Für die Täterschaft des NSU werden vor allem „Beweise“ angeführt, die man in der Wohnung in Zwickau und im Campingwagen in Eisenach-Stregda 2011 gefunden haben will: Eine Trainingshose, an der sich winzige Blutspritzer von Michèle Kiesewetter befunden haben sollen und die beiden entwendeten Dienstwaffen, die man im ausgebrannten Campingwagen sichergestellt hatte.

Der Bedeutung dieser „Beweise“ geht folgender Beitrag nach: Die Büchse der Pandora |Jahresrückblick: Polizistenmord in Heilbronn. Der dem NSU angelastete Anschlag aus dem Jahr 2007 wirft viele Fragen auf

Protokoll de PUA in Berlin vom 20. Oktober 2016.


[«*] Wolf Wetzel: Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage


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