NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Das unwahrscheinliche Ende des NSU

Datum: 17. November 2016 um 9:15 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech, Terrorismus
Verantwortlich:

NachDenkSeiten-Gastautor Wolf Wetzel[*] ist einer der profiliertesten Experten zum Thema NSU-Komplex. Aktuell fasst Wetzel seine fünfjährige Recherche zum Thema für unsere Leser zusammen. Im ersten Teil dieser Aufarbeitung soll es heute um den Tod der beiden Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt gehen; also um die Vorgänge, die sich vor ziemlich genau fünf Jahren in Eisenach abgespielt haben.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

»Es war ein Zufall, der die größte rechtsterroristische Terrorgruppe auffliegen ließ. Und es war Rentner Stutzke. Am Morgen des 4. November 2011 kam er aus dem Supermarkt in Eisenach, zwei Flaschen Wasser, Bananen, Brötchen in der Tüte, als er zwei Polizisten erzählte: Ja, er habe zwei Männer gesehen, wie sie Fahrräder in ein Wohnmobil luden und losdüsten. Dann wies der Mann den Beamten den Weg, den das Wohnmobil genommen hatte. Kurz darauf entdeckte eine Streife die Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.« (morgenpost.de vom 5.11.2015)

So wird bis heute die Geschichte ausgerollt, um den Anfang vom Ende der neonazistischen Terrorgruppe NSU zu erzählen – auch wenn tatsächlich fast alles im wahrsten Sinn des Wortes auf dem Kopf steht.

Pulp Fiction

Ein Streifenwagen stößt auf einen abgestellten Campingwagen in Eisenach-Stregda. Die Insassen sind mit acht Waffen ausgerüstet: Dazu zählen Revolver, eine Maschinenpistole, eine Pumpgun und eine Handgranate. Sie erkennen die hoffnungslose Situation sofort. Es findet eine „spontane Deradikalisierung“ (Kriminologe und Experte für Rechtsextremismus, Bernd Wagner) statt. Die Insassen entziehen sich der aussichtslosen Lage durch „gemeinschaftlichen Selbstmord“. Der Campingwagen geht in Flammen auf. Die Feuerwehr wird gerufen und löscht. Im Inneren werden zwei Leichen entdeckt. Der Campingwagen wird abgeschleppt und alles weitere mausert sich zu einer Staatsaffäre.

Bereits am nächsten Tag verkündet die Polizei, dass es sich bei den Toten um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos handele. Nicht viel später erfährt die Öffentlichkeit, dass die beiden Toten Mitglieder einer neonazistischen Terrorgruppe seien, die sich NSU nennt. Auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei können sich sehen lassen: Demnach soll Uwe Mundlos zuerst seinen ›Kameraden‹ umgebracht, dann den Campingwagen angezündet haben, um sich wenig später selbst zu töten – mit einer Pumpgun, die man auf dem Boden fand, sowie die beiden dazugehörigen Patronenhülsen. Außerdem präsentierte die ›Tatortgruppe‹ insgesamt acht Waffen, die im Campingwagen sichergestellt wurden, u.a. die beiden Dienstwaffen der Polizisten, die in Heilbronn 2007 Opfer eines Mordanschlages wurden. Und dazu noch ein Haufen Geld, aus diversen Banküberfällen.

Was dreizehn Jahre ein einziges Rätsel war, wurde innerhalb weniger Tage ›aufgeklärt‹. Alles, was man dazu brauchte, befand sich ganz ordentlich und unversehrt in besagtem ausgebranntem Campingwagen. Was will man gegen einen solch sagenhaften Glücksfall einwenden?

Diese Version wird bis heute aufrechterhalten. Zeugen für diesen Tathergang, Zeugen für die im Campingwagen gefundenen Gegenstände gibt es nicht. Alles stützt sich einzig und allein auf die Auswertung von Spuren.

An dieser Version zweifelte auch kaum jemand. Die allermeisten Medien rührten diesen ›Selbstmord‹ nicht an. Die Zweifel, die an vielen anderen Tatorten (die dem NSU zugeordnet werden) geäußert wurden, machten hier einen großen Bogen.
Das war und ist in antifaschistischen Zusammenhängen, in der Linken, nicht viel anders. Niemand wollte ausgerechnet dort seine Skepsis gegenüber dem Aufklärungswillen der Polizei und Justiz festmachen.
Zu einem ganz kleinen Teil war und ist das verständlich, denn jeder Zweifel an der Selbstmordversion wäre Wasser auf den Mühlen derer, die den NSU für ein „Staatskonstrukt“ halten, wie die Zeitschrift von Elsässer ‚Compact’ und die sehr rührigen Internet-Auftritte von ‚Fatalist’, ‚arbeitskreis ns.u.’ bis ‚nsu-leaks’. Nationalistische und neonazistische Kreise, die dreizehn Jahre lang die Ideologie, die Konzeption vom ›führerlosen Widerstand‹, die Terrorstrategie von ‚Blood & Honour’ und ‚combat 18’ propagierten und begrüßten.

Ganz sicher spielt bei diesem Schweigen auch der gedanklich nächste Schritt eine Rolle, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass der Selbstmord der beiden NSU-Mitglieder die unwahrscheinlichste Todesursache ist. Wer hat dann die beiden Neonazis ermordet?
Waren es andere Neonazis? Gäbe es plausible Gründe dafür, dass dies von staatlicher Seite aus gedeckt werden soll? Und was bedeutet es, wenn der Geheimdienst, allen voran der sogenannte Verfassungsschutz darin involviert war – sei es in Untätigkeit, sei es in Form eines aktiven Gewährens? Niemand wollte, niemand will diese Tür aufmachen.

Sie würde ganz nebenbei den Prozess in München auf der Stelle platzen lassen. Die Annahme eines Mordgeschehens würde nicht nur die polizeilichen und parlamentarischen Aufklärer in Nöte bringen. Es würde auch die Linke mit der Frage konfrontieren: In was für einem Staat leben wir? Und was machen dann damit?

2013 habe ich in einem Buchbeitrag die Selbstmordthese in Frage gestellt, anhand der Fakten, die damals öffentlich zugänglich waren. Nun sind weitere drei Jahre vergangen und ich möchte im Folgenden belegen, dass keiner der NSU-Tatorte so manipuliert wurde wie der in Eisenach-Stregda. Ginge es mit normalen Dingen zu, stünden alle „Ergebnisse“ unter einem Verwertungsverbot.

Die Feuerwehr und die rechtswidrige Beschlagnahmung von Beweismitteln

Kurz nach dem Brand des Campingwagens wurde die Feuerwehr alarmiert. Nach Beendigung der Löscharbeiten machte ein Feuerwehrmann – wie üblich – zu Dokumentationszwecken Fotos vom Inneren des Campingwagens. Wenig später traf Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha, ein:

»Seine erste Amtshandlung am Tatort war (…), die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes zu beschlagnahmen. (…) Menzel begründete sein Handeln damit, dass er eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollte. Ob die Speicherkarte je zurückgegeben wurde, konnte er nicht sagen. Auch hatte er keine Erklärung dafür, warum diese Fotos offenbar nicht in den Ermittlungsakten auftauchen. Tatsächlich sind die Aufnahmen des Tatorts bis heute verschwunden.« (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)

Wie dieser Vorgang ablief, schilderte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr Frank Nennstiel vor dem PUA in Thüringen am 4.6.2015:

»König: Sie sind derjenige, der zuerst ins Wohnmobil rein gegangen ist?

Nennstiel: Ja.

König: Vor der Polizei?

Nennstiel: Ja

König: Und dann haben Sie drinne Fotos gemacht

Nennstiel: Ja, und dann kam der Herr Menzel.

König: Wie lange konnten Sie sich im Wohnmobil aufhalten so ungefähr.

Nennstiel: Halbe Minute ungefähr wo ich da drin gestanden bin.

König: Also kurz rein, Klick Klick Klick. Und dann hat Sie Her Menzel rausgezogen oder sind Sie raus gegangen?

Nennstiel: Er hat mich mit höflichen Worten rausgebeten.

König: Können Sie die höflichen Worte für uns mal darstellen?

Nennstiel: Was ich da tue? Ich mache Fotos. Für was? Für unsere Einsatzdokumentation für keine andere.

König: Und daraufhin reagierte Herr Menzel wie?

Nennstiel: Dann beschlagnahmen wir die Kamera.

König: Da standen Sie im Wohnmobil drinne und Herr Menzel.

Nennstiel: Ich war da schon fast draußen, meine Motivation hielt sich in Grenzen.

König: Herr Menzel hat Ihnen keinen Grund genannt, warum er die Kamera beschlagnahmt?

Nennstiel: Es war sein Wunsch die schönen Fotos zu bekommen, die waren in Farbe.

König: Hat das für Debatten gesorgt bei Ihnen und Kollegen?

Nennstiel: Wir und meine Kollegen haben uns dann schon mal unterhalten und waren ein klein wenig entrüstet, ändern konnten wir es ja eh nicht.« (nach Wortprotokoll von Querläufer)

Wie kommt der spätere Chef des SOKO ›Capron‹ dazu, die Arbeit der Feuerwehr zu behindern und Beweismittel zu beschlagnahmen? Zu diesem Zeitpunkt war doch – nach bisheriger Lesart – nicht mehr bekannt, als dass ein x-beliebiger Campingwagen brannte? Wusste der SOKO-Chef bereits zu diesem Zeitpunkt mehr? Warum beschlagnahmte er Fotos, wozu er nicht die geringsten Befugnisse hatte? Was war auf den Fotos zu sehen, was die ›Öffentlichkeit‹ nicht sehen sollte?

Die Begründung, er habe eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollen, ist in doppeltem Sinne haltlos: Zum einen veröffentlicht die Feuerwehr grundsätzlich keine Fotos, die die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzten könnten. Zum anderen erklärt diese rechtswidrige Beschlagnahmung nicht, warum die Speicherkarte bis heute spurlos verschwunden ist!
Der Grund für die Beschlagnahmung und Vernichtung von Beweismitteln ist ein ganz anderer: Die Fotos der Feuerwehr weichen auf gravierende Weise von den Fotos ab, die anschließend als ›Tatortfotos‹ ausgegeben wurden.

Dies bestätigen Feuerwehrleute, die als Zeugen im Thüringer NSU-Ausschuss vernommen wurden. Drei ganz entscheidende Aussagen machten sie dort:

  1. Sie haben keinen Brandschutt auf den Leichen gesehen, wie dies auf manchen (späteren) Tatortfotos der Fall ist.
  2. Die Waffen, die man später sichergestellt haben will, haben die Feuerwehrleute nicht gesehen – Waffen, die „auf Tisch, Herd und Sitzecke” (stern.de vom 8.12.2015) gelegen haben sollen.
  3. Uwe Mundlos lag nicht auf dem Rücken, nach vorne gebeugt (wie dies die späteren Tatortfotos zeigen), sondern auf dem Bauch.

Geht man davon aus, dass die Erinnerungen der Feuerwehrleute richtig sind, versteht man, warum die Fotos, die dies bestätigen könnten, vernichtet wurden. Beides zusammen würde belegen, dass der behauptete Tathergang konstruiert ist, dass der Tatort (nach Abtransport des Campingwagens) manipuliert wurde.

Zu dieser vorsätzlichen Manipulation eines Tatortes und eines Tatablaufes passt ein weiteres Detail. Die Feuerwehrleute, die vor der Polizei am Tatort waren, wurden auf einer extra einberufenen Versammlung dazu verpflichtet, keine Angaben zu ihrem Einsatz zu machen, also zu schweigen. Nachdem diese Dienstanmaßung bekannt wurde, wurde die beschlagnahmte Speicherkarte gesucht. Man fand sie nicht, sie war und ist bis heute spurlos verschwunden.

Die spontane Deprofessionalisierung der Gerichtsmedizin

Zum Einmaleins polizeilicher Ermittlungsarbeit gehört es, so früh wie möglich die Todesursache und den Todeszeitpunkt festzustellen. Das wird in aller Regel von Ärzten bzw. Gerichtsmedizinern vorgenommen. Ohne an der Lage der Toten und am Tatort selbst etwas zu verändern, ist es möglich, wichtige Indizien festzuhalten und auszuwerten: Durch Messungen der Körpertemperatur kann man den Todeszeitpunkt bestimmen. Aber auch die Dokumentation und Auswertung von ›Blutspurenmustern‹ – rund um die Toten – ermöglicht es, den Tathergang zu rekonstruieren. Das ist gerade beim Einsatz von Schusswaffen von erheblicher Bedeutung: Wo stand der Schütze? Was sagt die Lage der Opfer aus? Aus welcher Distanz wurde geschossen? Wo befanden sich die Hülsen?

Nur vor Ort kann die Gerichtsmedizin u.a. recht sicher bestimmen, ob das Auffinden der Toten mit dem Tatort identisch ist, ob sich – wie in diesem Fall – die tödlichen Ereignisse im Campingwagen abgespielt hatten oder wenn ja, wie dies mit Hilfe der vorgefundenen Blutspurenmuster gestützt werden kann. All das müsste man in einem „Fundortbericht“ dokumentiert sehen.

Tatsächlich wurde die Direktorin des Institutes für Rechtsmedizin an der Universität Jena, Professorin Else-Gitta Mall, um die Mittagszeit des 4. November 2011 von einem Kriminalbeamten über den Fahrzeugbrand mit den zwei Toten informiert und aufgefordert, dort hin zu kommen. Kurz nach 13 Uhr war sie mit zwei Kollegen zusammen am Tatort. Ohne etwas zu unternehmen, sei sie wieder gegangen. Gegenüber dem Thüringer Untersuchungsausschuss begründete sie ihre Untätigkeit vor Ort damit, „dass wir als Rechtsmedizin da nichts hätten weiter tun können“. (Thomas Moser, telepolis vom 31. August 2015). Knapper kann man eine „Deprofessionalisierung“ nicht beschreiben.

Der Abschleppwagen. Die völlig Zerstörung eines Tatorts.

»Schon eine Stunde nach seiner Ankunft am Tatort hatte Menzel (…) den Abtransport des Fahrzeugs in eine Garagenhalle angeordnet. Er begründete dies damit, dass man nur so ordnungsgemäß hätte die Leichen bergen und die Spuren im Wagen sichern können. Allerdings gab es beim Abtransport eine Panne – das Wohnmobil wurde über eine 20 Grad geneigte Rampe auf das Abschleppfahrzeug gezogen, so dass es im Innern zu einer völligen Zerstörung der ursprünglichen Spurenlage gekommen sein dürfte.« (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)

Was als ordnungsgemäß bezeichnet wird, verstieß gegen alle Regeln der Tatort- und Beweissicherung.

Wenn so gut wie nichts mehr an seinem Platz ist, kann ein Tathergang nicht mehr rekonstruiert, Beweismittel nicht mehr valide ausgewertet werden. Alles, was dann folgt, ist und kann nur ein Ergebnis eines manipulierten Tatortes sein. Jede Schlussfolgung daraus ist also wertlos.

Die Pumpgun und die beiden Patronenhülsen

Mit einer Langwaffe, einer Pumpgun sollen die beiden tödlichen Schüsse abgegeben worden sein. Tatsächlich fand man auch die dazu passenden zwei Hülsen:

»Die beiden ausgeworfenen Patronenhülsen der Marke Brenneke waren jeweils 70 Millimeter lang. Polizisten fanden sie direkt neben den Leichen.« (Fokus-Magazin, Nr. 38/2012)

Die Pumpgun ist ein Repetiergewehr. Die Hülsen werden erst ausgeworfen, wenn nachgeladen wird. Dass Uwe Mundlos nachlädt, nachdem er seinen ›Kameraden‹ umgebracht hat, ist nachvollziehbar. Die leere Patronenhülse wird ausgeworfen, eine neue wird geladen. Dass Uwe Mundlos ein weiteres Mal nachlädt, nachdem er sich selbst umgebracht hat, ist auszuschließen. Selbst tote Neonazis können nicht nachladen.

Für die zweite Hülse kann es nur eine logische Erklärung geben: Es kann nur jemand nachladen und damit die zweite Hülse auswerfen, der noch lebt. Offensichtlich ahnten die Ermittler, dass diese Version der Ereignisse ohne zusätzliche Abpolsterungen nicht aufrechtzuerhalten ist. Als der damalige SOKO-Chef Menzel als Zeuge vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss geladen war, brachte er einen frischen Beleg für die sich selbst nachladende Pumpgun mit:

»Die Tatsache, dass die Pumpgun, mit der sich Mundlos tötete, eine weitere Patronenhülse ausgeworfen hatte, was eigentlich erst beim Nachladen der Waffe geschieht, erklärte Menzel mit einem möglichen Fall der Waffe und deren Stauchung nach der Abgabe des letzten Schusses. Menzel berichtete von Versuchen der Ermittler mit einer baugleichen Pumpgun. Diese hätten ergeben, dass sich das Munitionsfach nach dem Abschuss automatisch öffne, und die verbrauchte Patronenhülse dann im offenen Schacht nur noch an einem Ende durch eine halb offene Haltevorrichtung verwahrt werde. Eigentlich werde die Vorrichtung erst beim Nachladen entriegelt und damit vollständig geöffnet. Durch ein Stauchen der Pumpgun etwa durch den Aufprall auf dem Boden könne die verbrauchte Munition also auch ohne Nachladen aus dem Schacht gefallen sein.« (FAZ vom 2.4.2014)

Bezeichnenderweise brachte er für diese Behauptung nicht das entsprechende Video mit, das diese Versuchsreihe dokumentiert, sondern ein nichtssagendes Foto der verwendeten Pumpgun. Diesen Beweis für eine sich selbst nachladende Pumpgun hat ein Mitglied im Schützenverein zu folgender Bemerkung veranlaßt:

»Wir haben uns gestern im Schützenverein über die Lachnummer, die Pumpgun hat sich selbst geladen, unterhalten. Wenn man davon ausgeht, dass bei der betreffenden Pumpgun eine Munitionszufuhr über ein Röhrenmagazin erfolgt, die sich unter dem Lauf befindet, muß der Schütze zum Laden der Waffe den Vorderschaft zurückziehen, der Verschluß wird sodann geöffnet, der Schlaghahn gespannt und eine eventuell vorhandene leere Hülse ausgeworfen. Anschließend wird der Vorderschaft nach vorne bewegt, um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluß zu schließen. Allerdings ist der Vorderschaft mit einer Feder versehen, die kraftmäßig so ausgelegt ist, dass durch die Kräfte, die beim Aufprallen der Pumpgun auf den Boden entstehen, nicht der Ladevorgang ausgelöst werden kann …« (FAZ-Kommentar vom 2.4.2014)

Das Fehlen von Spuren an der Tatwaffe

Auf der angeblich verwendeten Waffe für den Selbstmord, einer Pumpgun, wurden keine Fingerabdrücke gefunden. Dasselbe trifft für die gefundenen Patronenhülsen zu. Auch dort fand man keinerlei Spuren. All das ist nachvollziehbar, wenn der/die Täter Handschuhe getragen haben. Uwe Mundlos soll nach offizieller Lesart die Pumpgun bedient haben. Dann müsste er Handschuhe getragen haben. Genau das ist nicht der Fall. Wer immer die Tatwaffe benutzt hatte, er heißt nicht Uwe Mundlos.

Das gerichtsmedizinische Gutachten und die fehlenden Rußpartikel in der Lunge des toten NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos

Bis zum heutigen Tag behaupten die Ermittler, dass sie für ihre Selbstmordthese ein überragendes Beweismittel in der Hand halten. Demnach soll sich Uwe Mundlos selbst getötet haben, nachdem er den Campingwagen in Brand gesteckt hatte:

»Dies belege die Tatsache, dass bei der Obduktion nur in der Lunge von Mundlos Rußpartikel des Feuers gefunden wurden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag (also am 21.11.2011, d.V.) in Berlin.« (FAZ vom 21.11.2011)

Es hat ganze 2 1/2 Jahre gedauert, bis diese präsidiale Lüge aufflog. Erst im März 2014 wurde dem Thüringer Untersuchungsausschuss der Bericht der Jenaer Gerichtsmedizin vorgelegt, die die beiden Leichen untersucht hatte:

»Die Obduktionsberichte der Gerichtsmedizin Jena führen (…) aus, dass keine Spuren von Russ oder Raucheinatmung in den Lungen feststellbar gewesen seien …« (FAZ vom 2.4.2014)

Was sich erst einmal vernachlässigbar anhört, ist von enormer Brisanz, die auch die Untersuchungsausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) mit großer Vorsicht zum Ausdruck brachte:

»Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat.«

Mit diesem Bericht verliert die Selbstmordthese ein ganz wesentliches Indiz.

Manipulierte Ermittlungsergebnisse und die Vernichtung von Akten/Beweismitteln gehen Hand in Hand

Man kann es schon als signifikantes Merkmal einer von ‚Pannen’ geprägten Ermittlungstätigkeit begreifen, wenn mit den ‚Pannen’ auch die Beseitigung von Beweismitteln einhergeht. Das ist ganz besonders deutlich in Heilbronn 2007 so, aber eben auch in Eisenach 2011ff.
Dabei kann man eine ansteigende Kurve ausmachen: Je mehr das polizeiliche Ermittlungsergebnis in Zweifel gezogen, in Frage gestellt wird, desto mehr Akten sind nicht mehr auffindbar, desto mehr Beweismittel werden vernichtet.

Polizeidirektion Gotha

Die Kamera der Feuerwehrleute wurde beschlagnahmt, die Fotos als Beweismittel auf der Speicherkarte beseitigt. Die Speicherkarte verschwindet spurlos. Dafür findet man Papierabzüge, die belegen sollen, was nicht mehr zu belegen ist: Die komplette Fotoserie vom Wageninneren.

LKA Thüringen/Innenministerium

Protokolle, die das LKA in Baden-Württemberg erstellt hatte, um ihren Einsatz beim „Selbstmord“ in Eisenach 2011 zu dokumentieren, sind verschwunden. Sie wurden 2014 bzw. 2015 nach Thüringen geschickt und nun sucht man bis heute danach – vergebens. Darin wird der Einsatz eines SEK/Sondereinsatzkommandos erwähnt, das es bisher am Tatort Eisenach nicht gab. Außerdem hält ein LKA-Zielfahnder darin fest:

„Definitiv ist aber bekannt, dass die Zielfahndung vom LKA Thüringen, der Koll. W., seit 1999 bis 2002 nach den Personen fahndet (Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe Anm. d. Red.). Es wurde bekannt, dass das LfV die Zielpersonen abdeckte.” (mdr.de vom 23.6.2016)

“Mit wem sprach Beate Zschäpe? Verbindungsdaten zeigen, dass die NSU-Angehörige (Beate Zschäpe, d.V.) mehrfach von der Polizei und vom Innenministerium angerufen wurde. Nun zeigt sich: Protokolle dazu wurden offenbar gelöscht.“ (mdr.de vom 11.2.2016)

Polizeirevier Zwickau

„In Sachsen sind auch nach dem Ende 2012 verfügten Löschungsstops polizeiliche Unterlagen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vernichtet worden. Wie aus einer veröffentlichten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann hervorgeht, geht es dabei konkret um einen sogenannten Lagefilm aus dem Polizeirevier Zwickau vom 4. und 5. November 2011. In dem Lagefilm wurden die ersten Ermittlungen, Beobachtungen sowie genaue Zeiten rund um den mutmaßlich von Beate Zschäpe gelegten Brand in dem Zwickauer Unterschlupf des NSU festgehalten.“ (mdr.de vom 11.2.2016)

Thüringer Innenministerium

Das Thüringer Innenministerium hatte dem dort tagenden NSU-Untersuchungsausschuss die Namen aller Polizisten übersandt, die an der Besprechung in Gotha am 5. November 2011 teilgenommen hatten.

In dieser Aufstellung soll aber der Name eines Mannes fehlen, der laut der Aufzeichnungen der Baden-Württemberger ebenfalls bei der Besprechung dabei war: Der Zielfahnder, der ab Ende der 1990er Jahre erfolglos versuchte, die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zu fassen. Bei der jüngsten Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses Anfang Juni hatten mehrere Zeugen den Abgeordneten des Gremiums bereits bestätigt, dass der Zielfahnder an der Besprechung teilgenommen hatte.“ (thueringen24.de vom 24.6.2016)

BKA

Löschung von Telefondaten, die André Eminger und Beate Zschäpe (in den Tagen ihrer Flucht im November 2011) betreffen. Gleichfalls wurde die Sicherungskopie vernichtet.

Fazit

  • Für die Selbstmordthese gibt es keinen einzigen belastbaren Beweis. Die gewichtigsten Indizien für einen Selbstmord sind vorgetäuscht bzw. manipuliert worden.
  • Für ein Mordgeschehen hingegen sprechen zahlreiche Indizien, die den „ermittelten“ Tathergang unmöglich machen.
  • Wenn diese Schlussfolgerung richtig ist, dann ist nicht alles rätselhaft, sondern sehr plausibel: Es handelt sich um ein Mordgeschehen, das mit der Zerstörung des Tatorts und der Manipulation von Beweismitteln gedeckt werden soll.
  • Wenn Ermittlungsbehörden, Bundesanwaltschaft und Gericht dennoch an der Selbstmordversion festhalten, dann machen sie das nicht aufgrund der Faktenlage. Dann liegt die Annahme nahe, dass die Ermittlungen anderer Geschehensabläufe zu Personen und Verwicklungen führen würden, die unter allen Umständen verdeckt bleiben müssen.

Die Umstände rund um den Tatort „Eisenach“, die „Flucht“ von Beate Zschäpe, die sich vier Tage später selbst stellte, beleuchtet ein Beitrag aus dem Jahr 2012.
Man hat zugleich die Möglichkeit, die Analysen aus dem Jahr 2012 mit den heute zugänglichen Fakten zu vergleichen: “Der „dritte Mann“ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt …


[«*] Wolf Wetzel – Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2015/3. Auflage


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=35857