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Titel: Am falschen Ende gespart – 5.500 Euro pro Studierendem im Jahr
Datum: 14. August 2008 um 8:49 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Dieser Betrag entspricht nach Angaben der Bundesregierung [PDF – 84 KB] in etwa den „jährlichen Ausgaben pro Studierenden für eigentliche Bildungsdienstleistungen“ in der Bundesrepublik Deutschland. Der Durchschnittsbetrag für die „eigentlichen Bildungsdienstleistungen“ in Höhe von 5.500 Euro ist die Berechnungsgrundlage für den Hochschulpakt, mit dem der erwartete, demografisch bedingte „Studentenberg“ bewältigt werden soll. Aus dieser Annahme lässt sich auch ablesen, in welchen Fächern eine Ausweitung der Studienplatzkapazitäten angestrebt wird, nämlich bei den „billigen“ Buchwissenschaften, wie BWL oder Jura, nicht jedoch bei den teuren Ingenieurwissenschaften oder gar in der Medizin. Wolfgang Lieb
Mit dem Hochschulpakt sollen für die von der Kultusministerkonferenz bis 2012 prognostizierte Zunahme der Zahl der Studierenden um je nach Übergangsquote zwischen 400.000 bis 600.000 zusätzliche Studienkapazitäten geschaffen werden.
Die Bundesregierung stellt für die Jahre 2007 bis 2010 565,7 Mio. Euro für den Hochschulpakt 2020 bereit. Die Länder sollen, je nach der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten diesen Betrag verdoppeln.
Rund 1,3 Milliarden wollen also Bund und Länder über vier Jahre einsetzen um bei Zunahme der Studierenden um geschätzte 20 bis 30 Prozent wenigstens den unbefriedigenden Status Quo zu halten.
Man muss, um diese „Investition in das Humankapital“ einmal beurteilen zu können, diese Zahl nur einmal mit Steuererleichterungen für das Sachkapital im Rahmen der letzten Steuerreform vergleichen. Mit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen letzten Unternehmenssteuerreform wurde den Unternehmen eine Bruttoentlastung von 28 bis 30 Milliarden und eine Nettoentlastung von jährlich mindestens 5 Milliarden und eher deutlich mehr zugestanden.
Oder nehmen wir eine andere Vergleichszahl: Eine Vermögenssteuer auf private Vermögen in Höhe von 1% bei einem Freibetrag von 500.000 Euro unter der Annahme dass Immobilien- und Grundvermögen zu 80% ihres Marktwertes angesetzt würden brächte 14 Milliarden Euro.
So sehen also die Prioritäten in der von Merkel ausgerufenen „Bildungsrepublik“ aus.
Die öffentlichen Durchschnittskosten pro Studienplatz lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2003 bei 7.170 Euro pro Jahr. Wenn also im Hochschulpakt nur 5.500 Euro pro Studienplatz angenommen werden, führt dies konsequenterweise dazu, dass die Kapazitäten vor allem in den sog. „billigen“ Fächern, also Betriebswirtschaftslehre oder Jura ausgebaut werden dürften. Ein BWL-Studieplatz kostet 1.990 Euro pro Jahr, ein Studienplatz in der Medizin jedoch 28.000 Euro pro Jahr. Auch die Ingenieur- oder Naturwissenschaften liegen weit über dem im Hochschulpakt angenommen Betrag.
Da sowohl die Länder, vor allem aber die Hochschulen aus betriebswirtschaftlichen Kalkülen einen möglichst hohen Nutzen aus dem Hochschulpakt mit einem möglichst geringen Aufwand erzielen möchten, dann führt das zu einem Kapazitätsausbau vor allem bei kostengünstigeren Fächern, aber gerade nicht in solchen Fächern, in denen schon heute ein hoher Bedarf besteht und wo es eine Knappheit an Absolventen gibt.
Fazit: In Deutschland wird am falschen Ende gespart.
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