NachDenkSeiten – Die kritische Website

Titel: Mehr Integration mit bayerischer Leitkultur?

Datum: 27. Juni 2016 um 9:04 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Aufbau Gegenöffentlichkeit, Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik
Verantwortlich:

Die bayerische Staatsregierung hat zur Lösung der „Flüchtlingskrise“ ein Gesetz vorgeschlagen, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Am sogenannten „Integrationsgesetz“ gibt es zahlreiche Kritikpunkte, wie die Aussetzung der Schulpflicht oder auch die „Leitkultur”, an die sich jeder halten soll. Am 19. Juni trafen sich nach einem Aufruf mehrerer Gewerkschaften in München bei strömenden Regen ungefähr 1.500 Demonstranten, um gegen das „bayerische Ausgrenzungsgesetz“ zu protestieren. Mehrere Gewerkschaften hatten zur Demonstration aufgerufen. Von Alexander Pohl.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Für ein Gesetz ist es schon außergewöhnlich, wenn dieses eine Präambel enthält. Eine Präambel findet man im Normalfall nur bei Verfassungen. Das geplante bayerische Integrationsgesetz hat eine solche Präambel und die ist geprägt vom Begriff der „Leitkultur“. Was die „Leitkultur“ sein soll, wird aber im gesamten Gesetzestext nicht näher definiert. Die „Leitkultur“ wird als Pflicht für jeden vorausgesetzt. Da die „Leitkultur“ aber schon nicht näher definiert ist, werfen Kritiker den Autoren des Gesetzestextes vor, man könne diesen Begriff nach Lust und Laune so anpassen, dass kritische Geister mundtot gemacht werden.

Mehr noch: Der Begriff „Einwanderer“ wird so definiert, dass jeder, der deutscher Staatsbürger ist, aber einen Großeltern- oder Elternteil hat, der nicht im heutigen Gebiet der BRD geboren ist, automatisch unter dieses Gesetz fällt. Unter das Gesetz fällt also, wer …

  1. außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschlands geboren und nach 1955 in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist oder
  2. zumindest einen Eltern- oder Großelternteil hat, der die Bedingungen der Nr. 1 erfüllt.

Migranten werden zum Erlernen der deutschen Sprache verpflichtet. Falls ein Migrant aber „im Rahmen einer gewährten Förderung [das] mindestens erwartbare Sprachniveau nicht erreicht, kann [er] vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen nach Maßgabe einschlägiger Förderrichtlinien zur angemessenen Erstattung von Förderkosten verpflichtet werden.” Außerdem können die „notwendigen Kosten für die Heranziehung eines Dolmetschers oder Übersetzers durch Behörden“ den „Personen im Sinne des Abs. 2 auch dann auferlegt werden“. Wer nicht in der von der Staatsregierung vorgesehenen Zeit Deutsch lernt, muss die Kosten für Dolmetscher und Sprachkurs also selbst bezahlen.

Der Artikel 6 des Integrationsgesetzes fordert, dass die Kinder im Sinne einer „religiösen oder weltanschaulichen Identität“ erzogen werden. Einen Satz weiter wird dem „Weltanschaulichen“ aber widersprochen. Da heißt es: „Zur Bildung der gesamten Persönlichkeit der Kinder unterstützt und stärkt das pädagogische Personal die Entwicklung von freiheitlich-demokratischen, religiösen, sittlichen und sozialen Werthaltungen.“ So muss das Kind religiös erzogen werden. Die Artikel 6-8 sehen außerdem vor, dass sich die Bildungseinrichtungen an die sog. „Leitkultur“ halten.

Der Artikel 10 ist wiederum ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit. Dieser will dem Staatsrundfunk vorschreiben, die „Leitkultur“ ins Programm zu nehmen. Die Journalisten sind nicht mehr frei zu berichten. Sie müssen sich an die nicht näher definierte „Leitkultur“ halten und diese auch noch verbreiten. Wenn „Leitkultur“ in Bayern ist, dass man CSU wählt, wäre das zwar nichts Neues im Bayerischen Rundfunk, aber nun gäbe es ein Gesetz.

„Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Übernahme und Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie ihrer nachzugsberechtigten Familienangehörigen im Freistaat Bayern zu regeln”, steht im Artikel 11. Mit diesem Artikel spricht man den Menschen ihr Menschenrecht auf Freizügigkeit ab. Die Staatsregierung soll über den Wohnort bestimmen – dies steht im Widerspruch zu deutschem und europäischem Recht.

Im Artikel 17a kommt es für Flüchtlingskinder aber noch schlimmer. Solange sie in Flüchtlingsunterkünften leben, werden sie nämlich nicht mehr schulpflichtig sein. Solange sie in Flüchtlingsunterkünften leben, gibt es für Flüchtlinge also keine Schule mehr. Die Kinder sollen also so lange in den Heimen bleiben, bis sie wieder abgeschoben werden und während der gesamten Zeit in Bayern nicht zur Schule gehen dürfen.

„Wer durch demonstrative Regelverstöße, Verunglimpfen oder sonst durch nach außen gerichtetes Verhalten beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung […] ablehnt, kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu unterziehen“, so heißt es im Gesetz. In Bayern gilt aber auch eine antifaschistische Grundeinstellung schon als verfassungsfeindlich. So verstößt der Satz “Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!” nach einem Gerichtsurteil gegen die Meinungsfreiheit der bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes. Der Antifaschist und KZ-Überlebende Martin Löwenberg musste vor einigen Jahren eine Geldstrafe von 300 Euro und die Gerichtskosten bezahlen, weil er auf einer antifaschistischen Kundgebung sagte: “Es ist legitim, ja legal, sich den Totengräbern der Demokratie entgegenzustellen!” Die antifaschistische Grundeinstellung und dieser Satz des Ehrenvorsitzenden der VVN-BdA würden heute zur Folge haben, dass man einen Grundkurs absolvieren müsste. Falls man sich weigert, an einem solchen „Grundkurs“ teilzunehmen, weil man dies als unbegründet und als Spott erachtet, wird man eine Geldbuße zahlen müssen. Es kommt noch schlimmer. Wer obengenannte “verfassungsfeindliche“ Tätigkeiten begeht, kann ohne Gerichtsverfahren (!) eine Geldstrafe von 50.000 Euro auferlegt bekommen. So kann man Meinungsgegner zum Schweigen bringen.

Dies ist nicht die einzige geplante massive Verletzung der Grundrechte. Die Sicherheitsbehörden sollen beispielsweise von Asylbewerbern oder „unerlaubt Aufhältigen“ ohne richterlichen Beschluss und ohne Gefahr im Verzug Personenkontrollen, wo auch Fingerabdrücke und äußere körperliche Merkmale festgestellt oder Vermessungen vorgenommen werden, machen können. Private Wohnungen sollen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss jederzeit durchsucht werden können, um zu sehen, ob ein „unerlaubt Aufhältiger“ anwesend sei. „Die Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden“. Das soll in öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Bibliotheken gelten. Man kann niemandem ansehen, welchen Aufenthaltsstatus jemand besitzt und so könnten sich Beschäftigte in diesen Einrichtungen gezwungen sehen, alle „ausländisch Aussehenden“ zu kontrollieren und ggf. zu belehren und ihnen möglicherweise den Zugang verweigern.

Der Widerstand gegen das geplante Integrationsgesetz ist groß. Die Gewerkschaften – allen voran ver.di – haben den Kampf angesagt. Auch mehrere Flüchtlingshilfsorganisationen sind im Bündnis gegen dieses Gesetz dabei. Der ehrenamtliche Verfassungsrichter Klaus Hahnzog hat wie auch andere schon eine Verfassungsklage gegen das bayerische Integrationsgesetz angekündigt. Für den 22. Oktober ist außerdem eine zentrale Demonstration gegen das bayerische Integrationsgesetz geplant, für die schon mobilisiert wird.


Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/

Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=33963