Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Sparkassen, Strafzinsen und andere Merkwürdigkeiten – ist das schon Kampagnenjournalismus?
Datum: 18. Mai 2016 um 14:39 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Banken, Börse, Spekulation, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
Verantwortlich: Jens Berger
Ein auf Krawall gebürsteter bayerischer Sparkassenpräsidenten denkt laut über „Strafzinsen“ für Privatkunden nach und die Medien sind aus dem Häuschen. Das Thema Negativzinsen scheint aktuell das Thema Inflation als Lieblingsaufreger für deutsche Finanzjournalisten abgelöst zu haben; und wie beim Thema Inflation wird leider auch beim Thema Negativzinsen viel Unsinn geschrieben. Wer beispielsweise im Kontext angedachter „Verwahrgebühren“ von einer Enteignung der Sparer fabuliert, sollte sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob er den richtigen Job ergriffen hat. Selbst wenn die Banken die Negativzinsen voll durchreichen, geht es für den durchschnittlichen Sparer nämlich um weniger als 40 Cent pro Monat – wie viel Kontoführungsgebühren zahlen Sie doch gleich? Von Jens Berger
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
Gemäß eines schönen Zitats funktioniert das klassische Banking nach der 3-6-3-Methode: Gib Deinen Kunden 3% Zinsen auf ihre Einlagen, verlange 6% für einen Kredit, mach um Drei Feierabend und geh dann Golf spielen. Würden alle Banker so handeln; uns wären die ganzen Crashs, Krisen und milliardenschweren Rettungspakete erspart geblieben. Aber bleiben wir bei diesem vereinfachenden Modell: Was hat sich seit dem Beginn der Niedrigzinsära substanziell daran geändert? Heute kriegen Kunden 0% Zinsen und gut abgesicherte Kredite kosten rund 3% Zinsen. Der Unterschied beträgt also heute wie damals rund drei Prozent und dies können Sie ruhig auch auf andere Jahrzehnte übertragen: Ein gut abgesicherter Kredit kostete schon immer rund drei Prozent mehr als es als Einlage für Festgeld von der Bank gibt. Diese Differenz deckt zum Einen das Ausfallrisiko und trägt zum Anderen einen Teil der Kosten: Schließlich kosten auch ganz normale „Schalterbeamte“, Geldautomaten und Filialen Geld – es muss ja nicht immer der gierige Anlageberater oder der zockende Broker sein, den es bei kleineren Sparkassen und den Volks- und Raiffeisenbanken ja ohnehin nicht gibt.
Doch selbst wenn auch Nullzinsen prinzipiell kein Problem für eine ordentlich geführte Bank darstellen, haben die Sparkassen dennoch ein Problem mit dem Zinsumfeld, das erst auf den zweiten Blick ins Auge fällt: Aktuell [1] haben die Sparkassen einen Kreditbestand von 745,1 Milliarden Euro und Einlagen in Höhe von 861,5 Milliarden Euro. Sie haben also stetig rund 100 Milliarden Euro mehr Einlagen in ihren Bilanzen als sie als Kredite vergeben haben. Dies ist aus Sicherheitsgesichtspunkten natürlich wunderbar und auch in der Vergangenheit gab es öfters solche Phasen. In der Vergangenheit haben Banken jedoch auf ihre Einlagenüberschüsse von der EZB Zinsen bekommen – heute müssen sie Strafzinsen zahlen. Auf die 100 Milliarden Euro Einlagenüberschuss würden beim aktuellen Satz von minus 0,4 Prozent immerhin 400 Millionen Euro pro Jahr anfallen. Das ist viel Geld. Im letzten Jahr haben die Sparkassen jedoch einen Vorsteuergewinn von 4,6 Milliarden Euro erwirtschaftet und zusätzlich 4,2 Milliarden Euro in ihre Vorsorgereserve eingezahlt. Die Strafzinsen für die Sparereinlagen sind somit sicherlich ärgerlich für das Sparkassenmanagement, stellen aber auch keinen zwingenden Grund dar, um nun auf die Endkunden umgelegt zu werden.
Dennoch erheben – aus welchen Gründen auch immer – einige Sparkassen von gewerblichen Großkunden sogenannte „Verwahrgebühren“, um sie zum Teil mit an den EZB-Gebühren zu beteiligen. Was würde es denn bedeuten, wenn rein theoretisch auch alle Privat- und Kleinkunden derartige Gebühren in Form negativer Zinsen zahlen müssten? Laut der aktuellen PHF-Studie verfügt ein durchschnittlicher [2] deutscher Haushalt über ein Sichtvermögen von 1.100 Euro auf dem Girokonto. Eine „Verwahrgebühr“ in Höhe der vollen EZB-Strafzinsen würde also mit 4,40 Euro pro Jahr bzw. 37 Cent pro Monat zu Buche schlagen. Bei vielen Banken ist eine einzige Überweisung teurer, ganz zu schweigen vom Zusenden der Kontoauszüge oder dem Abheben von Bargeld bei einem anderen Institut.
Gerade eben die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken lassen ihre Kunden bereits heute indirekt in Form zahlreicher Gebühren die EZB-Strafzinsen mitbezahlen. Ein Grund zur Aufregung ist jedoch auch das nicht. Bevor Sie beispielsweise ihrer Hausbank den Rücken kehren und zu einer jungen, hippen und zudem kostenlosen Onlinebank wechseln, sollten Sie sich folgende Wahrheit vor Augen halten: Wenn Du nichts bezahlen musst, bist Du das Produkt! Und das gilt nicht nur für Google, Facebook und Co., sondern selbstverständlich auch für Banken. Auch junge, hippe Onlinebanken haben Kosten und es sollte jedem Kunden einleuchten, dass auch diese Banken sich diese Kosten irgendwie wiederholen. Meist funktioniert dies nach dem Modell „Butterfahrt“, nur dass Ihnen keine Heizdecken, sondern überteuerte und oft unnütze Finanzprodukte „aus einer Hand“ angedreht werden.
Negativ- und Strafzinsen hin oder her – Banken haben Kosten, die sie dem Kunden in Rechnung stellen müssen. Das kann im schlimmsten Falle indirekt über das Modell „Butterfahrt“ geschehen oder viel zu intransparent, aber weitestgehend direkt wie bei den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken; das kann aber auch transparent und fair funktionieren, wie es beispielsweise die alternative GLS-Bank andenkt – dort plant man für 2017 ein Grundbeitragsmodell, bei dem die Kunden eine Art Flatrate zwischen fünf und 15 Euro pro Monat buchen können, die dann sämtliche direkte Kosten deckt.
Und um noch mit einem weiteren Mythos aufzuräumen: Strafzinsen für Privatkunden wären keinesfalls ungerecht, sondern ganz im Gegenteil sogar sehr gerecht! Nur über Strafzinsen werden die Verursacher direkt an eben jenen Kosten beteiligt. Wenn eine Bank keine Strafzinsen erhebt, müssen die Kosten auf alle Kunden verteilt werden. Dann zahlt die Krankenschwester indirekt über höhere Kontoführungsgebühren die Strafzinsen mit, die der Bank für das hohe Sichtguthaben des Chefarztes in Rechnung gestellt wurden. Ist das etwa gerecht?
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=33414