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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Der Nationalsozialistische Untergrund – eine Baustelle des vom Geheimdienst geführten V-Manns Ralf Marschner
Datum: 27. April 2016 um 9:02 Uhr
Rubrik: Erosion der Demokratie, Terrorismus
Verantwortlich: Jens Berger
Ralf Marschner war Mitglied einer Skinhead-Band und lebte bis 2007 in Zwickau. In den 90er Jahren unterhielt er in Zwickau mehrere neonazistische Szeneläden, u.a. ‚The Last Resort Shop’ und ‚Heaven & Hell’. Marschner gehört zum Umfeld des deutschen Ablegers von ›Blood & Honour‹. Außerdem war er Besitzer eines Zwickauer Bauunternehmens: ‚Bauservice Marschner’. Der Neonazi mit dem Rufnamen ‚Manole’ spielte nicht nur in der Neonaziszene eine führende Rolle. Er war seit 1992 V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz/BfV. Von Wolf Wetzel[*].
Sein Deckname ‚Primus’ ist keine Übertreibung: Marschner wird von seinem V-Mann-Führer mit dem Decknamen Richard Kaldrack beim Bundesamt für Verfassungsschutz als “die einzige wirklich relevante Quelle in dem subkulturellen Bereich in den neuen Bundesländern” (Zeugenvernehmung im Mai 2013 vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss) beschrieben. Laut eines internen Vermerks des BfV sollte der Neonazi Marschner als “Kristallisationspunkt” (Bild am Sonntag vom 17.4.2016) aufgebaut werden. Das ist ihm – in jeder Hinsicht – gelungen.
In seinem Bauunternehmen ‚Bauservice Marschner’ beschäftigte er Uwe Mundlos von 2000 bis 2002, also in jener Zeit, als Uwe Mundlos für Geheimdienst und Strafverfolgungsbehörden als „untergetaucht“ und nicht auffindbar deklariert wurde.
Dies bestätigte der Bauleiter Ernst, der mit Marschner zusammen Aufträge abwickelt hatte, gegenüber dem Welt-Rechercheteam. Dieses legte dem Bauleiter Bilder von Uwe Mundlos vor, den er sofort und sicher wiedererkannte. Dass er Uwe Mundlos damals nur als „Max-Florian Burkhardt“ kannte, erhärtet seine Aussage, denn Uwe Mundlos nutzte im „Untergrund“ die Identität von Max-Florian Burkhardt.
Marschner und Mundlos kannten sich aus Zwickau sehr gut:
„Im Dezember 2011 hatte sich ein Neonazi bei den Behörden gemeldet und berichtet, dass er Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits 1998 in Thüringen gemeinsam mit Marschner gesehen habe.“
(Welt am Sonntag, s.o.)
In seiner Firma war Uwe Mundlos die ‚rechte Hand’ des Chefs. Marschner selbst will 2013 in einer Nach-Vernehmung Uwe Mundlos nicht gekannt und eingestellt haben. Der ‚Max-Florian Burkhardt’, der über zwei Jahre sein Vorarbeiter gewesen war, sei ein anderer.
Dass der Neonazi und V-Mann Marschner quasi Arbeitgeber des NSU war, wenn man der Trio-Version folgt, macht ein weiteres Detail deutlich: Er beschäftigte nicht nur Uwe Mundlos als ‚rechte Hand’ seines Bauunternehmens. Er gab auch Beate Zschäpe ein legales Standbein. In seinem Nazi-Laden ‚The Last Resort Shop’ in Zwickau hatte er sie als Verkäuferin beschäftigt. Das hatten Zeugen bereits vor Jahren erwähnt. Nun kommt noch besagter Bauleiter Ernst dazu: „Aufgerüttelt durch diese Berichterstattung, erinnerte sich, wie er aussagte, auch Bauleiter Ernst an eine Begegnung mit Beate Zschäpe. Er habe im Zeitraum 2002 oder 2003, nachdem Marschners Bau-Service pleitegegangen war, Manole in der Zwickauer Kreisigstraße vor dessen Szeneladen ‚The Last Resort Shop’ getroffen und Marschner habe ihn mit hineingenommen. ‚Er wollte mir ganz stolz seinen Laden zeigen’, beschreibt Ernst seine Erinnerungen gegenüber der ‚Welt am Sonntag’, ‚und da stand die Frau, die dann später als Beate Zschäpe durch die Medien ging, hinter der Kasse und hat bedient’.” (Welt am Sonntag vom 17.4.2016)
Wenn die V-Mann-Akten von ‚Primus’, die Treffberichte, die Wertungen des V-Mann-Führers eine politische und berufliche Verbindung zu Uwe Mundlos und Beate Zschäpe überprüfbar ausschließen könnten, gäbe es sie heute noch. Aber sie wurden vernichtet.
Dass dies kein „bedauerlicher Zufall“ ist, sondern für alle Akten von V-Männern gilt, die im Nahbereich des NSU aktiv waren, lässt sich mit Systematik besser begreifen. Und dies ist nicht nur systemisch gemeint, sondern auch ganz personell: „Schon Marschners V-Mann-Führer Kaldrack ist offenbar eine der zentralen Figuren des NSU-Komplexes. Kaldrack war in der BfV-Abteilung Rechtsextremismus/-terrorismus im sogenannten Bereich Beschaffung nicht nur V-Mann-Führer von Ralf Marschner, sondern auch von Mirko Hesse, Deckname “Strontium”, und von Thomas Richter, Deckname “Corelli”.“ (welt.de vom 6.4.2016)
Als der NSU sich 2011 selbst bekannt gemacht hatte, wurden Hunderte Akten von V-Leuten vernichtet – gerade auch in der Abteilung, in der V-Mann-Führer „Kaldrack“ tätig war. Einen besonderen Namen machte sich dabei der Referatsleiter im BfV mit dem Decknamen „Lingen“, der hier in dem Bericht des Magazins Stern vom 26.11.2014 mit „M“ legendiert wurde:
“Was soll hier vernichtet werden?”
“Sechs Akten”, sagt der Referatsleiter M.
“Sind das denn V-Mann-Akten, oder sind das Werbungsakten?”
“Es sind V-Mann-Akten.”
“Die werden doch nicht vernichtet. Wieso sollen die vernichtet werden?”
“Tun Sie das, was ich sage.”
“Nein, das tue ich nicht. Geben Sie mir das schriftlich.”
Referatsleiter M. schickt eine E-Mail. Einen Tag später, zwischen zehn und elf Uhr, schiebt Frau N., gewissenhaft und zusammen mit einem Kollegen, sechs Akten in den Schlund des gewaltigen Reißwolfs im Keller des Bundesamts. Sechs Akten, auf die der Referatsleiter stieß, als er hektisch nach drei Namen suchte: Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt.“
Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfang 2016 gestellte Anfrage von Martina Renner, Mitglied im Innenausschuss, wären die Treffberichte von V-Mann Marschner und seine Personakte bereits 2010 beseitigt worden. Die Aufforderung, die Rekonstruktion der Akten zu betreiben, wurde mit der Begründung abgelehnt, dies zu unterlassen, sei – wieder einmal – zum „Schutz des Staatswohls“ notwendig.
Die Generalbundesanwaltschaft/GBA als verdeckter Whistleblower
Die Recherchen der Welt-Redakteure Aust & Co haben die GBA aufgeschreckt. Denn es existieren – trotz Aktenvernichtung – zahlreiche Ermittlungsakten zu Marschner, im Rahmen eines so genannten „geschlossenen Verfahrens“ gegen „unbekannt“ – fest verschlossen in den Aktenschränken der GBA. Eine von Opferanwälten geforderte Akteneinsicht verweigert die GBA.
Dennoch findet sich ein Weg an die „Öffentlichkeit“, um auf die unangenehmen Recherchen zu reagieren, um etwas zu sagen, auch wenn man sich dazu offiziell nicht äußern will und wird. In diesem Fall übernahm das Magazin „Der Spiegel“ diese Rolle – ein Vorgang, den die „Welt“ ausgesprochen süffisant kommentierte: „Und tatsächlich sprang ‚Spiegel Online’ noch am Donnerstag, dem Tag der Enthüllungen, an und verbreitete ein ‚Dementi’: ‚Wie SPIEGEL ONLINE aus Ermittlerkreisen erfuhr, wurden in den vergangenen Jahren frühere Mitarbeiter des Bauunternehmens und das ehemalige Personal der von M. (Marschner, die Red.) betriebenen Ladengeschäfte eingehend zu dem NSU-Trio befragt. Doch belastbare Anhaltspunkte, wonach Mundlos oder Zschäpe zeitweise bei M. beschäftigt gewesen sein könnten, hätten sich daraus nicht ergeben’.“ (s.o.)
Wenn es der Generalbundesanwaltschaft tatsächlich darum ginge, neonazistische Morde aufzuklären, dann würde sie sich nicht all dieser Indiskretionen bedienen, die den Neonazi und V-Mann und vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz schützen sollen. Es wäre ganz einfach, die Glaubwürdigkeit des Bauleiters und anderer Zeugen zu überprüfen: Die GBA müsste sich nur auf die Suche nach Zeugen begeben, die Marschner und Mundlos als gute Freunde und treue Kameraden kennen. Dann hätte sich die ganze Desinformation erledigt.
Dass man bereits vorhandene Zeugen ignoriert und keine weiteren finden kann/wird, liegt nicht an der Schwere der Aufgabe.
Die Generalbundesanwaltschaft als dritter Mann der „Trio-Version“
Aufgrund der Fülle bekannt gewordener Fakten, dass der Neonazi und V-Mann Marschner nicht nur Autos an den NSU verliehen, sondern Uwe Mundlos und Beate Zschäpe auch beschäftigt hatte, wollte die Nebenklage diesen V-Mann im Prozess in München als Zeugen laden.
Angesichts der Dichte der Zeugenaussagen eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nicht für die Generalbundesanwaltschaft. Diese lehnte das Ansinnen der Nebenanklage ab. Das ist mehr als verständlich, denn sie möchte ihre Verschwörungstheorie, die aus dem NSU – einem „Netzwerk von Kameraden“ – ein Trio kreierte, nicht weiter gefährden. Die Begründung ist nicht nur politisch, sondern auch verfahrenstechnisch unhaltbar: Der Neonazi und V-Mann Marschner sei als Zeuge für das Verfahren in München irrelevant. Das Gegenteil ist der Fall. Erst eine öffentliche Zeugenvernehmung könnte die Frage beantworten: Lügt der V-Mann Marschner, wenn er bis heute behauptet, die drei namentlich genannten NSU-Mitglieder nicht gekannt zu haben? Wenn diese Ahnungslosigkeit nicht haltbar ist, dann stellt sich die Frage: Warum hat ein V-Mann zwei Jahre lang abgetauchte Neonazis beschäftigt, ohne dass dies vonseiten des Geheimdienstes dazu genutzt wurde, diese festzunehmen?
Die Generalbundesanwaltschaft weiß um die Gefahr, die mit einer tatsächlichen Aufklärung einherginge. Reif für ‚die Anstalt’ behauptet diese am 20.4.2016 in München – unter Zeugen:
“Wenn ein V-Mann an den Taten beteiligt gewesen wäre, hätten wir ihn eingesperrt und angeklagt. Wir haben überhaupt keinen Anlass, Angehörige anderer Behörden zu schützen, wenn sie in strafrechtlich relevanter Weise tätig waren. Es gibt keinen Grund, etwas zu vertuschen.”
(Bundesanwalt Diemer, sueddeutsche.de vom 20.4.2016)
Man kann es auch proaktiv auflösen: Es geht bei dem V-Mann Marschner wie bei vielen weiteren V-Männern, die den Untergrund des NSU mit ausgestattet und versorgt hatten, um „eine kausale Mitverursachung der Tat durch staatliche Stellen“. Wenn dies der Fall wäre, dann würde das sehr wohl auf das Verfahren in München Einfluss nehmen: Es könnte und müsste sich strafmildernd auf die Angeklagten auswirken.
Dass dies nur ein unerfreulicher Nebeneffekt wäre, weiß die Generalbundesanwaltschaft nur zu gut. Würden die Zeugenaussagen des V-Mannes, des Bauleiters und anderer Zeugen in den Prozess in München einfließen und das Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass der V-Mann Marschner wissentlich ein Mitglied des NSU beschäftigt hatte, dann stände das Gewährenlassen des Geheimdienstes im Mittelpunkt.
Lässt man die vielen anderen „heißen Spuren“ beiseite, die seit 1998 zu den abgetauchten Neonazis führten, so hätte der Geheimdienst über das Abschöpfen des V-Mann „Primus“ die Möglichkeit gehabt, Uwe Mundlos und ggf. Beate Zschäpe festzunehmen.
Dass dieses Geheimdienstwissen seit Beginn der Mordserie im Jahr 2000 den Tatbestand der Beihilfe zu Mord erfüllt, wissen die Führungsetagen im Geheimdienst sehr wohl.
[«*] Wolf Wetzel, Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? 3. Auflage, Unrast Verlag 2015
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