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Titel: ILO verschärft Sanktionen gegen Burma

Datum: 31. März 2008 um 8:41 Uhr
Rubrik: Außen- und Sicherheitspolitik, Gewerkschaften, Länderberichte
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Der aus 52 Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzte Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation hat eine weitere Verschärfung seines Vorgehens gegen die Militärjunta in Burma beschlossen. Seit Jahrzehnten steht das Regime in Burma in der weltweiten Kritik wegen schwerster Verletzungen des Verbots der Zwangsarbeit. Männer, Frauen und Kinder werden zu schweren öffentlichen Bau – und Straßenarbeiten gezwungen oder vom Militär zwangsrekrutiert für militärische Operationen, aber auch die schlimmsten Formen von Sklavendiensten. Viele Menschen haben dafür nicht nur ihre Freiheit verloren, sondern jede Menschenwürde und oft auch ihre Gesundheit oder mussten mit ihrem Leben bezahlen. Von Ursula Engelen-Kefer (Mitglied im Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation)

Auch die mehr als diplomatischen Äußerungen eines Teils der Vertreter von asiatischen und lateinamerikanischen Ländern im Verwaltungsrat der ILO – allen voran China und Kuba – konnten die Verschärfung der Sanktionen der ILO gegen Burma nicht aufhalten. Sie hatten Burma Fortschritte bei der Bekämpfung der Zwangsarbeit attestiert und die ILO zur Unterstützung hierbei an Stelle weiterer Sanktionen aufgefordert. Zwar gibt es seit mehreren Jahren eine Vereinbarung der Zusammenarbeit bei der gerichtlichen Verfolgung der Zwangsarbeit zwischen der ILO und der Regierung Burmas. Sie wurde gerade für ein Jahr verlängert. Einen ernsthaften Durchbruch bei der Bekämpfung der Zwangsarbeit in Burma gibt es bisher jedoch nicht.

Zwangsarbeit in Burma geht weiter

Ein Fall vom Dezember 2007 betrifft den Arbeitszwang durch das Militär für Dutzende von Bewohnern in einem kleinen Dorf bei Androhung nicht bezahlbarer Strafen zur Schwerstarbeit im Straßenbau. Sie mussten einen zweitätigen Fußmarsch zur Baustelle auf sich zu nehmen, sieben Tage die Woche arbeiten – ohne Nahrung, Transport, Gesundheitsschutz. Dies ist kein Einzelfall. Ebenfalls aus jüngerer Zeit wird über viele Fälle berichtet, in denen minderjährige Jungen vom Militär aus den Familien oder Schulen unter Androhung von härtester Bestrafung zwangsrekrutiert werden. Bei Hinweisen von ILO-Vertretern, dass dies gegen die Internationalen Menschenrechte und grundlegende ILO Übereinkommen verstößt, behauptet die Regierung, die Jungen (Alter 11, 12 Jahre) hätten sich als 19-Jährige ausgegeben. Noch deutlicher kann die zynische Menschenverachtung dieses Regimes wohl kaum gemacht werden.

Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung zwischen der Militärjunta und der ILO durch die Inhaftierung eines Burmesen, weil er sich mit den Vertretern der ILO in Rangun dafür einsetzte, dass derartige Fälle der Zwangsarbeit verfolgt, aufgeklärt und bestraft werden. Er ist zwar derzeit auf freien Fuß gesetzt. Allerdings besteht weiterhin die Gefahr, dass er und andere Mutige beim Einsatz für die Bekämpfung der Zwangsarbeit inhaftiert und drangsaliert werden.

Der Verwaltungsrat der ILO fordert die Regierung von Burma unmissverständlich auf, die Beschwerden gegen das Verbot der Zwangsarbeit ohne die bisherige Drangsalierung und Bestrafung der Verantwortlichen zu ermöglichen – auch und gerade, wenn dies den militärischen Teil der betrifft. Wesentliche Voraussetzungen dabei sind, dass die Bevölkerung im ganzen Land und vor allem in der Landessprache von höchster Regierungsstelle über diese politischen Änderungen informiert wird. Diese seit über 10 Jahren von der ILO geforderte Selbstverständlichkeit ist bis heute nicht erfüllt.
Der vor wenigen Jahren zur Überwachung dieses in Burma über viele Jahrzehnte mit Füßen getretenen Menschenrechts eingesetzte Vertreter der ILO ist mit der Überwachung dieser Klageverfahren und ihrer praktischen Umsetzung beauftragt. Seine Erklärungen machen jedoch deutlich, dass zwischen Anspruch und Realität noch eine weite Lücke klafft. Für die über 70 Beschwerden zur Zwangsarbeit und militärischen Zwangsrekrutierung gibt es bisher ganze 4 Fälle mit ernsthafter Bestrafung. Das Militär kann sich nach wie vor weitgehend jeglicher Verantwortung entziehen. Lediglich bei konkreten minutiös nachgewiesenen Einzelfällen der Zwangsrekrutierung Minderjähriger lässt sich eine Rückgabe dieser Kinder an die Eltern durchsetzen. Von einer abschreckenden Bestrafung ist allerdings nach wie vor nichts zu erkennen – im Gegenteil wird dies von den Gerichten mehr als Kavaliersdelikt behandelt.

Besonders notwendig ist die Verstärkung des Drucks auf die Mitgliedsländer IAO, die von der UN auf Antrag der ILO verhängten Wirtschaftssanktionen tatsächlich durchzusetzen. Umfragen der ILO und der nationalen und internationalen Gewerkschaften zeigen vielmehr große und wachsende Defizite und Lücken bei der praktischen Umsetzung der Wirtschaftssanktionen.

Gewerkschaften in Burma noch immer verboten

Darüber hinaus gibt es eine erneute verschärfte Aktion der Militärjunta gegen jegliche Art der gewerkschaftlichen Betätigung. Sechs Arbeitnehmer wurden verhaftet, weil sie es wagten, den 1. Mai 2007 vorzubereiten. Wie die ILO aus den Gerichtsakten entnahm, bestand das Verbrechen bereits darin, eine Rede zu entwerfen, in der bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer verlangt werden. Die sechs Arbeitnehmer wurden inzwischen vom Gericht zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Zusätzlich sollen sie eine Geldstrafe entrichten. Ist Ihnen dies nicht möglich, müssen sie eine zusätzliche Haft von 6 Monaten verbüßen. Diejenigen, die mit dem verbotenen Gewerkschaftsbund Kontakt aufgenommen hatten, erhielten weitere Haftstrafen von mehreren Jahren – ein Zynismus von Militär, Regierung und Gericht, der kaum mehr überboten werden kann. Durch Interventionen des Internationalen Gewerkschaftsbundes und der ILO ist inzwischen eine Überprüfung dieser schrecklichen Gerichtsentscheidung für 4. April angekündigt. Experten der ILO gehen davon aus, dies könne darauf hindeuten, dass diese exorbitanten Strafen erheblich reduziert oder aufgehoben würden. In seiner jetzt angenommenen Erklärung verlangt der Verwaltungsrat die umgehende Freilassung dieser Arbeitnehmer und Gewerkschafter sowie die Legalisierung und Zulassung des Burmesischen
Gewerkschaftsbundes.

Allerdings bleibt das Grundproblem in Burma bestehen: Gewerkschaften sind per Strafgesetz verboten. Der in der Internationalen Gewerkschaftsbewegung hoch anerkannte Gewerkschaftsdachverband von Burma muss im Exil arbeiten. In der Behandlung dieses Falles im gerade beendeten Verwaltungsrat erklärte der offizielle Regierungsvertreter Burmas Gewerkschafter zu Terroristen und den Gewerkschaftsdachverband zu einer Terroristenvereinigung, die Bomben legten und zündeten, um das Land in die Luft zu sprengen. Dies ist die amtliche Rechtfertigung für das menschenverachtende Vorgehen der Militärjunta gegen jede Art von gewerkschaftlicher Betätigung. Hier gibt es enge Parallelen zu der brutalen Niederschlagung der Proteste der Mönche in Burma durch die Militärjunta im vergangenen Jahr. Der Verwaltungsrat fordert die Regierung von Burma daher auf, umgehend alle Gesetze gegen Gewerkschaften und Gewerkschaftstätigkeit aufzuheben.

Anrufung des Internationalen Gerichtshofes

Offen gehalten wird in der jüngsten Erklärung des Verwaltungsrates die Anrufung des Internationalen Gerichtshofes. Hierbei kann eine Stellungnahme zu allen rechtlichen Problemen und Fragen eingeholt werden. Bis heute wurden von UN Behörden insgesamt 24 Klagen vorgebracht. Im Allgemeinen wurden hierbei nicht verbindliche beratende Stellungnahmen des Internationalen Gerichtshofes erbeten. Dies wäre auch das Verfahren, das für eine mögliche Beschwerde der ILO gegen die Militärjunta von Burma wegen Verletzung des Übereinkommens zum Verbot der Zwangsarbeit angewendet werden sollte. Dies könnte dann auch eine Grundlage dafür sein, dass die ILO diesen Fall vor den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bringen kann. Bisherige Versuche im Verwaltungsrat waren am Veto von Südafrika und Russland gescheitert.

Notwendig ist auch eine Verschärfung des Vorgehens der ILO gegen die Verletzung der grundlegenden Übereinkommen zur Vereinigungsfreiheit und Tarifvertragsfreiheit. Solange frei gewählte Gewerkschaften und ihre Tätigkeit zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen bis hin zum Recht auf Streik per Strafgesetz verboten sind, erfüllt Burma nicht die grundlegenden Voraussetzungen dieser Übereinkommen, die beide seit vielen Jahren ratifiziert sind.

Referendum über Verfassung unglaubwürdig

Wenig glaubwürdig ist der Verweis der Militärjunta auf den Entwurf der Verfassung, über den im Mai durch ein Referendum abgestimmt werden soll. Aber auch hier handelt es sich um einen großen Betrug an der Bevölkerung. Bis jetzt gibt es keinen Entwurf dieser Verfassung in der Landessprache, über den überhaupt ein Referendum herbeigeführt werden könnte. Darüber hinaus sind alle kritischen und oppositionellen Kräfte des Landes einschließlich der Mönche von der Abstimmung ausgeschlossen. Für die übrige Bevölkerung besteht ein Abstimmungszwang – mit der Androhung von Strafen.

Auch der in der ILO bisher bekannte Text der besonders wichtigen Passagen zeigt die Uneinsichtigkeit der Militärregierung: Danach soll auch in der Verfassung das Verbot der Zwangsarbeit enthalten sein, allerdings mit der Ausnahme harter Arbeit und öffentlicher Tätigkeiten als Bestrafung für Vergehen. Das Recht auf freie gewerkschaftliche Tätigkeit wird nur unter der Bedingung gewährt, dass Gesetz und Ordnung, kommunaler Friede, öffentliche Ruhe und Moral eingehalten wird. Unter den Bedingungen des Lebens und Arbeitens der Menschen in der Militärdiktatur von Burma bedeutet dies keinesfalls Demokratie, Recht und Menschenwürde. Es läuft auf eine menschenverachtende Scharade hinaus.

Deshalb sind weitere Sanktionen der ILO unausweichlich. Diese müssen während der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2008 erneut verhandelt werden.


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