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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Erziehungscamps, härtere Strafen und schnellere Abschiebungen als Allheilmittel gegen gewalttätige Jugendliche?
Datum: 11. Januar 2008 um 8:55 Uhr
Rubrik: Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Innere Sicherheit, Ungleichheit, Armut, Reichtum, Wahlen
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Die Schlagzeilen über gewalttätige Jugendliche häufen sich in letzter Zeit. Es ist Wahlkampf in Hessen. Der noch amtierende Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat ein Thema gefunden, mit dem er seine äußerst durchwachsene Regierungsbilanz überdecken will. Mit seinen Forderungen nach mehr Polizeipräsenz, schärferen Gesetzen, Erziehungseinrichtungen und schnelleren Abschiebemöglichkeiten für Ausländer und seinen aggressiven Tönen ist er bei Kirchen- und Immigrantenvertretern auf heftige Kritik gestoßen sind. Der Zentralrat der Juden warf Koch vor, sein Wahlkampf unterscheide sich kaum von dem der rechtsradikalen NPD. Christine Wicht
Kochs Kampagne – massiv gestützt von der Bild-Zeitung – zielt auf die – verständlichen – spontanen Rachegefühle und das Mitleid der Menschen mit den beklagenswerten Opfern. Die ernüchternde Frage nach den Ursachen gerade von jugendlichen Gewaltübergriffen rückt in dieser emotionsgeladenen Debatte völlig in den Hintergrund. Der hessische Ministerpräsident, setzt wie schon einmal bei einem Wahlkampf, als er eine Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft inszenierte, diffuse Ängste und das Gefühl der Hilflosigkeit der Menschen „brutalstmöglich“ zur Wählermobilisierung ein.
Kriminalität, Gewalt und mangelnde Reue von Tätern sind, bei aller Strafwürdigkeit der Täter immer auch Spiegel einer bestehenden gesellschaftlichen Wirklichkeit. Zumal bezogen auf Jugendliche spiegelt sich darin auch ein Versagen von Politik. Wenn in der Politik Bildung und Integration, berufliche und private Perspektiven von jungen Menschen seit Jahren zugunsten der Durchsetzung einer „Ellbogen-Gesellschaft“ hintangestellt wird, dann kann man nun in dem lauten Geschrei über Gewaltübergriffe Jugendlicher nur noch ein treffliches Ablenkungsmanöver vom eigenen Versagen sehen. Dass dabei nur die Gewalttaten ausschließlich von ausländischen Jugendlichen in den Vordergrund gestellt werden, erlaubt es, die latente Angst vieler Bürgerinnen und Bürger um ihre eigene Sicherheit mit der Angst, der Ablehnung oder gar dem Hass gegenüber Ausländern zu steigern. Koch legt also gegenüber seinem früheren ausländerfeindlichen Wahlkampf noch eine Emotionalisierungsstufe zu, nämlich um das gleichfalls hochemotionale Thema Sicherheit.
Wer jedoch – wie Koch es insinuiert – Gewalt nur ausländischen Jugendlichen zuordnet, blendet die zahlreichen Gewalttaten, ach so „deutscher“, rechtsradikaler Jugendlicher gegenüber Ausländern, Behinderten und Obdachlosen aus. Wo waren denn da die Rufe nach schärferen Gesetzen oder nach „Erziehungs-Camps“?
Aber auch jenseits dieser auffällig gespaltenen Wahrnehmung des Themas Jugendgewalt gerade in der CDU, sollte in der öffentlichen Debatte mehr Aufmerksamkeit auf die Tatsache gelenkt werden, dass die Zunahme gewalttätiger Übergriffe von Jugendlichen, keine deutsche Besonderheit darstellt. Auch in England und Frankreich oder in Lateinamerika gibt es eine massive Zunahme von jugendlichen Gewalttaten. Gewalt nimmt offenbar mit der zunehmenden Perspektivlosigkeit junger Menschen in Gesellschaften, die sich sozial immer mehr spalten und in Parallelgesellschaften auseinanderdriften, zu.
CDU profiliert sich mit einer “Null-Toleranz-Politik”
Die CDU hatte auf ihrem Parteitag in Siegburg im Mai 2007 bereits „Null Toleranz bei Jugendgewalt“ gefordert. Viel erfolgt ist darauf nicht.
Auf der CDU-Bundesklausurtagung – bezeichnender Weise vor der Hessenwahl – in Wiesbaden am 5. und 6. Januar 2008 wurde das Thema noch einmal hochgespielt. Unter dem Motto: „Vorbeugen, Hinsehen, Eingreifen“ tritt die CDU nun für eine Erhöhung der Höchststrafe bei Jugendkriminalität von 10 auf 15 Jahre ein. Zudem sollen Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren vor Gericht wie Erwachsene behandelt werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass straffällige ausländische Jugendliche ab einer Haftstrafe von einem Jahr ausgewiesen werden können.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich bis vor kurzem in Zurückhaltung geübt und in der Großen Koalition war das Thema innere Sicherheit durch die zahllosen Vorschläge und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung komplett ausgefüllt. Nun zeigt sich die Kanzlerin plötzlich auch über die Jugendgewalt (im Westen) besorgt und fordert die SPD zu Gesprächen über ein schärferes Jugendstrafrecht auf, konkret auch über den sog. Warnschuss-Arrest bei Bewährungsstrafen und über Erziehungscamps mit Therapiekonzepten.
Außenminister Frank-Walter Steinmeier hingegen will das Entdeckungsrisiko für Straftaten massiv steigern und den Zeitpunkt der Verurteilung nach vorne verlegen. Und damit könnte er Herrn Kochs Strategie des Schürens von Ängsten und der Schuldverlagerung von seinen eigenen Versäumnissen erheblich in die Bredoullie bringen, denn er musste öffentlich eingestehen, dass gerade seine hessischen Amts- und Landgerichte bei der Bearbeitung von Jugendstrafsachen im Vergleich mit allen anderen Bundesländern die säumigsten sind.
Erziehungscamps in USA
Von CDU-Seite wird dementiert, dass an Erziehungscamps nach US-amerikanischem Vorbild gedacht sei. Dennoch steht die Forderung der Kanzlerin im Raum, Jugendliche in Erziehungscamps auf den Pfad der Tugend zu bringen. Die US-Camps sind wahrhaftig abschreckend. In den USA wurden seit den 1980er Jahren Erziehungslager zur “Erziehung” straffälliger Jugendlicher eingerichtet, die sowohl staatlich als auch privat betrieben werden. Es gibt verschiedene Formen von Bootcamps. Straffällige Jugendliche werden alternativ zu einer Freiheitsstrafe für 120 Tage in Camps untergebracht. Die andere Form ist die Unterbringung auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten. Eltern können ihre Kinder an den so genannten „Teenage Help Service“ abgeben, unter der Voraussetzung, dass sie noch nicht straffällig geworden sind, der dann die Jugendlichen mit Härte, Erniedrigungen und Drill umerzieht.
Kritisiert werden die Einrichtungen unter anderem von Menschenrechtsorganisationen, da sie im paramilitärischen Stil geführt werden und darauf abzielen den Willen der Jugendlichen zu brechen. Viele Insassen erleiden Zusammenbrüche, die seelischen Langzeitfolgen eines solchen Martyriums sind fatal. Wer das Lager übersteht, dessen Vorstrafen werden gelöscht. Wer den seelischen Druck und die Demütigungen hingegen nicht erträgt, muss wieder zurück ins Gefängnis. (Fotos von einem Bootcamp können unter www.juergenknoll.com abgerufen werden).
Der „Erziehungsgedanke“ vieler solcher Camps beruht auf einer bis heute in den USA weit verbreiteten psychologischen Lehre, wonach man psychisch kranke oder auch notorisch kriminelle Menschen dadurch therapieren könne, dass man ihre alte Persönlichkeit durch Schocks auslöscht und sie dann antreibt sozusagen eine neue Identität anzunehmen. Naomi Klein schreibt in ihrem Buch „Die Schock-Strategie“, dass die amerikanischen Foltermethoden auf demselben Prinzip basieren.
Auch wenn es Einrichtungen in diesem Stil in Deutschland wohl so schnell nicht geben wird, haftet dem Wort “Erziehungseinrichtungen” ein makabrer Beigeschmack an. Wir hatten nämlich in Deutschland schon einmal Besserungs- und Korrekturanstalten.
Déjà-vu – Besserungsanstalten und Korrekturanstalten
Im 19. Jahrhundert gab es in unserem Land so genannte Besserungsanstalten, in denen verwahrloste Personen, wie Waisenkinder, Verbrecher, Vagabunden, Trunkenbolde, Arbeitsscheue, liederliche Dirnen und entlassene Sträflinge zur Arbeit angehalten wurden. Kinder, die aus welchem Grund auch immer, außerhalb der Gesellschaft standen, wurden in Besserungsanstalten abgeschoben, in denen Kinder ohne Rücksicht auf ihre Belange, Bedürfnisse und Gefühle ein trauriges Leben führten. Erst ab dem Jahr 1871 erkannte das Strafgesetzbuch den unter 12-jährigen Kindern Strafunmündigkeit zu (§ 55 RStGB). Zu den 12- bis 18-Jährigen heißt es in § 56 RStGB:
(…) „Ein Angeschuldigter, welcher zu einer Zeit, als er das 12., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist freizusprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß. In dem Urteil ist zu bestimmen, ob der Angeschuldigte seiner Familie überwiesen oder in eine Erziehungs- und Besserungsanstalt gebracht werden soll. In der Anstalt ist er so lange zu behalten, als die der Anstalt vorgesetzte Verwaltungsbehörde solches für erforderlich erachtet“.
Doch schon wenige Jahre später, nämlich 1876 wurde die Vorschrift erweitert, dass durch einen Beschluss der Vormundschaftsbehörde auch unter 12-Jährige in Erziehungs- und Besserungsanstalten eingewiesen werden konnten. 1939 wurde die „Verordnung zum Schutz gegen jugendliche Schwerverbrecher“ erlassen, wodurch auf Jugendliche das Erwachsenenrecht angewandt wurde. 1940 traf sich der Reichsverteidigungsrat zu einer Sitzung zum Thema „Besprechung über Jugendbetreuung“, unter den Umständen des Krieges ging der Rat von einer „Verwilderung“ der Jugendlichen und von einem Anstieg der Jugendkriminalität aus. Im Jahr 1943 wurde das Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG) unter anderem durch folgende Neuerungen ergänzt:
Hätten die heutigen politische Entscheidungsträger sich mit der Entwicklung in der Vergangenheit befasst, wäre ihnen aufgefallen, dass die aktuellen Forderungen erschreckende Parallelen aufweisen. Sollten die Forderungen der CDU Gesetz werden, dann würde dies einen fatalen Rückfall der deutschen Gesetzgebung im Jugendstrafrecht bedeuten.
Schule als Dienstleistungsbetrieb
Der Chef der BSBD (Bund der Strafvollzugsbeamten Deutschlands, Landesverband Nordrhein-westfalen e. V. Gewerkschaft Vollzug) meinte: „Erziehungscamps können allenfalls ein weiterer „Pfeil im Köcher“ der Jugendhilfemaßnahmen sein, um die Reaktionsmöglichkeiten des Staates auf gewalttätiges Verhalten Jugendlicher zu ergänzen. Für sich allein genommen werden diese Einrichtungen das Gewaltphänomen allerdings nicht beseitigen können!“ Des Weiteren wehrte er sich gegen den Vorwurf, der Jugendstrafvollzug würde versagen und wertete es als Erfolg, dass 54,9 Prozent jener Täter, bei denen alle anderen Erziehungsmittel wirkungslos verpufft sind, nicht wieder in den Strafvollzug zurückkehren müssen. Seiner Meinung nach war die Vergangenheit stark geprägt vom Werteverlust. Politiker hätten an Überzeugungskraft eingebüßt und Schule werde kaum noch als staatliches Organ, sondern überwiegend als Dienstleistungsbetrieb wahrgenommen. Deshalb forderte er die Politik auf, auf die zunehmende Gewaltbereitschaft von Jugendlichen und Heranwachsenden mit einem abgestimmten Konzept der Förderung und Erziehung zu reagieren (Quelle: www.bsbd-nrw.de).
Jahrelange Versäumnisse in der Bildungspolitik und bei der beruflichen Bildung, hohe Jugendarbeitslosigkeit, ein Versagen beim Kampf gegen Kinderarmut, eine verweigerte und verfehlte Integrationspolitik bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Betroffenen und auf die Gesellschaft insgesamt. Jugendliche ohne Perspektiven in der Gesellschaft driften ab in Parallelgesellschaften. Angestaute Wut und schwelender Hass entladen sich in sinnlosen und blindwütigen Attacken auf unschuldige Opfer oder auf Symbole der Gesellschaftsschicht, aus der sich diese Jugendlichen ausgestoßen fühlen oder die ihnen den Zugang verweigert.
Die Unruhen in Frankreich im November 2005 haben der französischen Gesellschaft dieses Versagen vor Augen geführt.
Die Ausschreitungen in Frankreich hatten und haben im Kern ihre Ursachen in gesellschaftlicher Ausgrenzung, prekärer Lebensbedingungen und mangelnder Zukunftsperspektive. Nicht umsonst fand dort der gewaltsame Aufruhr in den „Banlieues“ (wörtlich in der Bannmeile), in den Ghettos der Vorstädte statt, wohin die Jugendlichen ausgesperrt sind.
London, die gefährlichste Stadt Europas
Im letzten Jahr sind in England 26 Jugendliche auf offener Straße erstochen oder erschossen worden. Rivalisierende Straßenbanden entwickeln eine gefährliche Gewaltbereitschaft. Im August wurde ein elfjähriger Junge in Liverpool vermutlich irrtümlich Opfer einer derartigen Auseinandersetzung. Verwahrloste Jugendliche schließen sich zu Gangs zusammen und tyrannisieren Passanten. Die Gettoisierung ethnischer Gruppen, die gleichzeitig die Verlierer der ökonomischen Umwälzungen sind, und die Ausgrenzung in “rechtsfreie” Gebiete, schafft die Probleme im Wortsinne an den Rand, löst sie aber nicht. Zur “Lösung” hat Scotland Yard bereits im Februar 2007 eine Spezialeinheit ins Leben gerufen, um die eskalierende Gewalt der Jugendlichen in den Griff zu bekommen. Seinerzeit forderte Tony Blair schärfere Gesetze zur Eindämmung von Bandenkriminalität und härtere Strafen für den Besitz von Waffen.
Lateinamerika, perspektivlose Jugend
In Brasilien sind sieben Millionen junge Menschen ohne Arbeit, wovon ein Fünftel keine Ausbildung hat. In Argentinien, stehen 800.000 junge Menschen auf der Straße. Das lateinamerikanische Netzwerk RITLA (Red de Información Tecnológica Latinoamericana) sieht die Ursachen für diese Misere in den begrenzten Möglichkeiten des Zugangs zur Bildung, da die öffentliche Bildung der Ausrichtung der dortigen marktradikalen Politik zum Opfer gefallen ist. Des Weiteren wird dies mit dem begrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Gesundheitsdiensten begründet.
Auch hier gleichen sich die Beispiele. Junge Menschen sind Opfer und Täter von Gewaltverbrechen, aufgrund gesellschaftlicher Ausgrenzung geraten sie auf die schiefe Bahn und driften in die Kriminalität ab. Ähnlich sieht es Mexiko aus, dort sind drei von zehn Jugendlichen ohne Beschäftigung und in Uruguay ist ein Viertel der Jugendlichen ohne Arbeit. Viele arbeiten in Gelegenheitsjobs, ohne jegliche Absicherung, einer Arbeit, die an die Form der mittelalterlichen Tagelöhner erinnert.
EU-Strategien verschärfen soziale Unterschiede
Auch in Europa dürfte sich mit der Lissabon-Strategie oder Flexicurity-Konzepten die Spaltung der Gesellschaften noch weiter verschärfen. Die Lissabon-Strategie will die Budgets ausdrücklich in profitable Bereiche lenken und damit notwendigerweise das Geld den Non-Profit-Bereichen entziehen, wie beispielsweise der Jugendarbeit, Integrationsprogrammen und der Bildung.
Bildung darf nicht rein auf Erfolg abzielen
Eine Politik, die die Ursachen der Gewalt vollkommen ausblendet und die Folgen als Schuldvorwürfe an individuelle Täter und ethnische Gruppen weitergibt, wird auf Dauer keinen Erfolg in der Bekämpfung von aggressiver Gewalt gegen unschuldige Opfer haben.
Man mag wie in den USA bis hin zur Todesstrafe und mit demütigenden Jugendcamps noch so sehr auf Abschreckung setzten, man mag die Überwachungsmaßnahmen bis zur Strangulierung der Bürgerfreiheiten ausdehnen, man mag die Wohngegenden und Aufenthaltsgebiete der Etablierten mit Bannmeilen absichern, dadurch wird kein einzelner ausgesperrter Jugendlicher von Gewalttaten ablassen oder in gesellschaftliche Normen zurückgeführt – im Gegenteil.
Die Ansicht von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass unter bestimmten Bedingungen Erziehungscamps sinnvoll seien, da die Jugendlichen in solchen Camps lernen müssten, “dass nur die Anstrengung zum Erfolg führt und dass dann der Erfolg erst gut schmeckt”, ist gerade das Gegenteil von dem, was etwa der Sozialwissenschaftler Götz Eisenberg fordert: Seiner Meinung nach, reduziert eine Bildung, die rein auf Erfolg ausgerichtet ist, die Kinder auf ihre Verwertbarkeit, statt dass sie auf die Entwicklung ihrer eigenen Persönlichkeit abzielt.
Eisenberg befasst sich seit geraumer Zeit mit jugendlichen Amokläufern, für ihn geht dieser Handlung ein sozialer Tod voraus. Seiner Meinung nach ist für den Amokläufer die Vorstellung, andere Menschen in Furcht versetzen zu können, eine Quelle von Macht- und Überlegenheitsgefühlen. Er fordert, dass die Wirtschaft kein Mitspracherecht an Schulen erhalten dürfe, damit Kinder lernen können, ohne ständig an ihre Tauglichkeit denken zu müssen. (Ein interessantes Interview mit Götz Eisenberg).
Eine Politik, die zulässt, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht, dass immer mehr Menschen nichts mehr zu verlieren haben, wird eher die individuelle Aggression junger Menschen steigern.
Lösungen, die nur auf härtere Strafen, Wegsperren und Ausweisen abzielen, mögen vielleicht im Wahlkampf und bei Teilen der Bevölkerung deren Angst- und Rachegefühle bedienen, an den Ursachen jugendlicher Gewaltausbrüche werden sie nichts ändern.
Siehe dazu auch:
Angst essen Seelen auf
Quelle: DLF
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