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Titel: Subsidiärer Theaterdonner – wie die CDU am rechten Rand fischt
Datum: 9. November 2015 um 14:45 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, CDU/CSU, Erosion der Demokratie, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Jens Berger
„Angeblich“ war es ja ein Alleingang, mit dem Bundesinnenminister de Maizière am Freitag via Deutschlandfunk vorgeprescht ist: Syrer sollen demnach nur noch „subsidiären Schutz“ in Deutschland bekommen und – so de Maizière – nur noch ein einziges Jahr in Deutschland bleiben und dabei keine Familienangehörigen nachholen dürfen. Zwei Tage später interpretierte Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier die Äußerungen de Maizières als „eine kurze Phase der Irritation“. Alles bleibe beim Alten. Ist die CDU wirklich derart desorientiert? Nein, die „Phase der Irritation“ ist wohl vielmehr eine Phase des Wählerfangs am rechten Rand – Theaterdonner, der vor allem für das Publikum gedacht ist. Von Jens Berger
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Familiennachzug
Kann Thomas de Maizière syrischen Flüchtlingen tatsächlich den Familiennachzug verbieten? Nein, das kann er nicht. Die deutschen Gesetze und Verfahren müssen sich nämlich an der EU-Richtlinie 2011/95/EU [PDF] ausrichten, die die Normen für die Anerkennung von Flüchtlingen festlegt und ihrerseits auf der Genfer Flüchtlingskonvention fußt. Demnach kann ein EU-Mitgliedsstaat den Familiennachzug nur (Art. 24, Absatz 4) „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung“ außer Kraft setzen – beides ist in Deutschland nicht gegeben und würde vor Gericht nicht standhalten. Wie und wann ein Flüchtling einen Familiennachzug beantragen kann, ist wiederum Sache der nationalen Gesetze. Wenn es um die syrischen Flüchtlinge geht, ist die gesamte Debatte jedoch reichlich sinnlos.
Beim Familiennachzug geht es darum, dass der Ehepartner und minderjährige Kinder und Geschwister automatisch den Asyl- oder Flüchtlingsstatus des Antragsstellers zugewiesen bekommen. Nun haben die allermeisten syrischen Flüchtlinge aber gar keinen Status, der über den Status hinausgeht, den jeder syrische Flüchtling automatisch bekommt. Nur rund ein Prozent der syrischen Flüchtlinge ist in Deutschland als Asylberechtigter anerkannt. Der Rest bekommt in fast allen Fällen eine Rechtsstellung als Flüchtling. Die bekommt jedoch jeder syrische Flüchtling; egal, ob er bereits Familienangehörige in Deutschland hat oder nicht. Thomas de Maizières Satz ist also eine reine Augenwischerei. Er suggeriert öffentlich, dass er durch einen Verweigerung des Familiennachzugs für Syrer die Zahl der Flüchtlinge reduzieren könne. Das ist aber – egal wie man es dreht oder wendet – nicht der Fall und obendrein hat er dazu auch gar keine rechtliche Handhabe. Dies hindert jedoch weitere CDU-Promis nicht, diesen Unsinn nachzuplappern.
Subsidiärer Schutz
Ein wenig verdrehter ist die Frage des Flüchtlingsstatus selbst. Thomas de Maizière behauptet, man wolle Syrer generell nur noch unter „subsidiären Schutz“ stellen und ihnen dadurch nur noch ein Jahr Aufenthaltsdauer zubilligen. Momentan werden syrische Flüchtlinge automatisch als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt. Grundlage dafür ist eine Entscheidung aus dem November 2014, nach der für Flüchtlinge aus Syrien ein beschleunigtes Verfahren angewendet wird. Dieses Verfahren wurde eingeführt, da laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei syrischen Flüchtlinge ohnehin grundsätzlich eine Flüchtlingseigenschaft festgestellt werden müsse. Der subsidiäre Schutz greift jedoch nur dann, wenn weder das Asylrecht noch die Flüchtlingseigenschaft Anwendung finden. Mit anderen Worten: Thomas de Maizière will genau die Anerkennung außer Kraft setzen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei syrischen Flüchtlingen „grundsätzlich“ feststellt. Kann er das? Natürlich nicht, schließlich handelt es sich hier um geschützte individuelle Rechte. Jeder syrische Flüchtling hätte bei einer derartigen Dienstanweisung das Recht, seinen Flüchtlingsstatus gerichtlich feststellen zu lassen. De Maizière könnte als oberster Dienstherr des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge höchstens die Praxis des Schnellverfahrens außer Kraft setzen. Und dann? Da es keinen erkennbaren Grund dafür gibt, dass die Lage in Syrien sich seit November 2014 verbessert haben könnte, würden die syrischen Flüchtlinge auch in einem normalen Verfahren den Flüchtlingsstatus bekommen. Der einzige Unterschied zur momentanen Praxis wäre, dass die ohnehin massiv überforderten Asylgerichte dann noch mehr zu tun hätten und die Verfahrensdauer sich noch weiter erhöhen würde. Ist es das, was de Maizière will?
Aufenthaltsdauer
Der Bundesinnenminister suggeriert in seinem Statement auch, dass er die Aufenthaltsdauer durch ein Umdeklarierung vom primären zum subsidiären Status verkürzen könne. Das ist freilich bezogen auf den Fall Syrien reines Wunschdenken. Sowohl anerkannte Flüchtlinge als auch Flüchtlinge unter subsidiären Schutz können ihren Status verlieren, wenn später festgestellt wird, dass der Grund für den Schutzstatus weggefallen ist. Richtig ist, dass diese Prüfung bei anerkannten Flüchtlingen nach drei Jahren und bei Flüchtlingen unter subsidiären Schutz bereits nach einem Jahr stattfindet. In puncto Syrien macht dies de facto jedoch keinen Unterschied, da der Bürgerkrieg dort weder in einem, noch in drei Jahren beendet sein wird und vollkommen unabhängig vom jeweiligen Status eine Abschiebung in ein Bürgerkriegsland nach allen internationalen Verträgen und nationalen wie internationalen Gesetzen nicht zulässig ist. Auch in diesem Punkt maßt sich Thomas de Maizière einen Handlungsrahmen, den er schlichtweg nicht hat.
Der Theaterdonner von Thomas de Maizière erfüllt dennoch seinen Zweck. Zwischen den Zeilen liest sich sein unausgegorener Vorstoß nämlich folgendermaßen: Abschieben, kein Nachzug, harte Hand, weniger Flüchtlinge. Das kommt beim rechten Flügel unserer Gesellschaft natürlich gut an. Die Union hat es in den letzten Monaten ohnehin geschafft, beinahe den gesamten gesellschaftlichen Diskurs zum Thema innerhalb ihrer eigenen Reihen aufzunehmen. Für „Helldeutschland“ gibt es Angela Merkel und Peter Altmaier, die an die humanitäre Seite appellieren und aus der Not eine Tugend machen, indem sie sich öffentlich dafür rühmen, dass sie die gegebenen Gesetze befolgen. Und auf der anderen Seite gibt es die Seehofers und de Maizières, die für „Dunkeldeutschland“ eine harte Kante vorspielen und zumindest verbal munter im braunen Sumpf fischen. Außen vor steht die SPD, die sich das Schauspiel anschaut, als sei sie das Kaninchen vor der Schlange. Die Medien sind derweil außer sich vor Freude, dass ihnen ein derartiges Schauspiel geboten wird. Als Teile der CDU 2002 bei der Debatte des Zuwanderungsgesetzes ähnlichen Theaterdonner veranstaltet haben, ließ der damalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller das Publikum Monate später wissen. „Die Empörung hatten wir verabredet. Das war Theater, aber legitimes Theater“. Gut möglich, dass sich Thomas de Maizière oder Peter Altmaier in einigen Monaten genau so äußern.
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