Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Online-Petition gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz
Datum: 8. Oktober 2015 um 11:56 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Aufbau Gegenöffentlichkeit, Überwachung, Erosion der Demokratie
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbour-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA aus dem Jahre 2000 muss betroffen machen, denn sie lenkt den Blick auf schlechte Verhandlungsführung, insbesondere auch auf damit einhergehende sowohl in der europäischen Grundrechtscharta als auch in der deutschen Verfassung geschützte Rechte der Privatheit und der Persönlichkeit und deren Verletzung. Peter Thümmel (Initiative gegen Totalüberwachung e.V.)
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
Der EuGH hat der EU-Kommission ins Stammbuch geschrieben, dass sie im Jahr 2000 das Safe-Harbor-Abkommen mehr als schlecht verhandelt hat und deswegen mit sofortiger Wirkung eine Bezugnahme der nationalen Datenschützer auf dieses Abkommen nicht mehr gerechtfertigt ist. Der EuGH hat dieses Abkommen als schlichtweg ungültig bezeichnet! Bezeichnend ist auch, dass die EU-Kommission selbst in dem Gerichtsverfahren mitgeteilt hat, dass aufgrund der Offenbarungen des Edward Snowden nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der amerikanische Staat gewünschte Datenschutzvoraussetzungen erfüllt, zumal er sich mittels der NSA enormer Datenmengen der amerikanischen IT-Konzerne, und nicht nur von facebook, bedient.
Der EuGH hat in dankenswerter Klarheit erneut hervorgehoben, dass das Grundrecht jedes einzelnen Bürgers auf Achtung des Privatlebens vor jeglichen merkantilen Interessen der IT-Konzerne, aber auch machtpolitische Interessen der Nationalstaaten, insbesondere der USA, Vorrang hat. Darin liegt die eigentliche Bedeutung der Entscheidung, dem müssen sich alle Angesprochenen ohne Wenn und Aber fügen. Dies gilt es bei derzeit schon laufenden Verhandlungen über ein neues Safe-Harbour-Abkommen, aber auch über TTIP, in besonderem Maße für die europäischen Verhandlungsführer zu beachten.
Eilfertig hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gleichwohl von einem „starken Signal für den Grundrechtsschutz in Europa“ gesprochen. Damit meint er doch wohl das vom deutschem Grundgesetz und der europäischen Grundrechtscharta geschützte Grundrecht auf Achtung der Privatautonomie jeden einzelnen Bürgers? Seine Stellungnahme erscheint als bloßes Lippenbekenntnis. Dies zeigt der Umstand, dass aktuell gerade dieser Minister zusammen mit dem Bundesinnenminister und der Kanzlerin mit Nachdruck ein neues deutsches Vorratsdatenspeicherungsgesetz betreiben, obwohl das Bundesverfassungsgericht das Vorgängergesetz gerade wegen der anlasslosen Überwachung aller Bürger und einem damit einhergehenden, nicht hinnehmbaren Eingriff in unsere Privatheit als grundgesetzwidrig abgeurteilt hat.
Auch mit dem beabsichtigten Vorratsdatenspeicherungsgesetz werden wir alle unter Generalverdacht gestellt und wird unser unverbrüchliches Recht auf Freiheit der Persönlichkeit und Bewahrung des Fernmeldegeheimnisses unterlaufen. Gerade die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes muss die Bundesregierung veranlassen, eine Abwägung behaupteter Sicherungsrechte des Staates zugunsten des absoluten Grundrechts jeden einzelnen Bürgers auf Achtung seines Privatlebens vorzunehmen. Mit anderen Worten: Finger weg von einer gesetzlich geregelten Vorratsdatenspeicherung!
Ansonsten lassen Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof grüßen.
Die Initiative gegen Totalüberwachung unterstützt nachhaltig eine Online-Petition gegen das geplante Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Das Gesetz wird die grundgesetzlich geschützte Privatheit und die Freiheit der Telekommunikation maßgeblich beschneiden. Dies auch in der europäischen Grundrechtscharta postulierte Persönlichkeitsrecht hat der EuGH in seiner jüngsten Entscheidung zur Ungültigkeit des “Safe Harbor”-Abkommens aus dem Jahr 2000 ausdrücklich hervorgehoben und zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. Durch das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz werden wir Alle anlasslos unter Generalverdacht gestellt. Für die Berufsgeheimnisträger bedeutet dies zusätzlich, dass deren Recht auf Verschwiegenheit und der damit einhergehende Schutz der Bürger ausgehöhlt und maßgeblich beschädigt wird. Schließen Sie sich deshalb bitte dieser Petition an. Weiteres finden Sie mit einem Klick auf die Homepage der Initiative gegen Totalüberwachung unter “Aktuelles”.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=27864