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Titel: Beitragsfreie Entgeltumwandlung zugunsten der Betriebsrente – für die Solidargemeinschaft problematisch, für künftige RentnerInnen nicht generell vorteilhaft

Datum: 9. November 2007 um 8:44 Uhr
Rubrik: „Lohnnebenkosten“, Rente
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Braucht dieses Thema Ältere nicht besonders zu interessieren? Ist das eine Sache derer, die ihre Altersversorgung erst aufzubauen haben und dafür die „zweite Säule“ Betriebsrente neben der gesetzlichen Rente nutzen wollen?
Nein – denn alles, was das Beitragsaufkommen vermindert, den „Füllstand“ der Rentenkassen schmälert, ist schädlich für die Sicherheit der gesetzlichen Renten. Ein Beitrag von Kurt Pittelkau, Arbeitskreis Alterssicherung ver.di-Berlin.

Etliche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten Jahre haben sich an den Rentenkassen vergangen. Die letzten Bundesregierungen „haben in großem Stil sozialversicherungsfreie Beschäftigung ermöglicht – ein Angebot, das die privaten wie die öffentlichen Arbeitgeber zu Lasten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausnutzten“ (ver.di NEWS). An der Beitragshöhe der Arbeitslosen für die Rente (zu zahlen von den Arbeitsagenturen) und der verschiedenen Arten prekär Beschäftigter wurde immer mal wieder herummanipuliert. All das mit dem Ergebnis, dass zeitweilig sogar totale Ebbe in den Rentenkassen eintrat. Auch da gingen die Rentenzahlungen freilich weiter, indem Bundeszuschüsse vorgezogen wurden. Doch die Situation diente dazu, die Politik der Rentensenkungen zu rechtfertigen.

Soweit zum Contra. Und das Pro – was spricht dafür?

Natürlich das Bestreben, die gesetzliche Rente ergänzt durch die Betriebsrenten auf ein erkleckliches Niveau zu bringen. Vom Gesetzgeber werden damit Anreize zum Aufbau von Betriebsrentenanwartschaften geschaffen.

Doch Optimierungsmodelle der Deutschen Rentenversicherung (R. Thiede / G. Krokat) haben die Resultate durchaus in Frage gestellt. Ist die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung tatsächlich für Bezieher von Betriebsrenten vorteilhaft? Ist das Gesamt-Alterseinkommen im Ergebnis höher? Das ist nach den DRV-Untersuchungen nur für jene heutigen Versicherten zu bejahen, die später Altersrente beziehen (nicht für die Bezieher von Erwerbsminderungsrente) – und dann auch noch vorausgesetzt (!), sie beginnen im frühen oder mittleren Lebensalter (vor etwa 35 Jahren) mit der Entgeltumwandlung.

Aber die Gewerkschaften behandeln die Sache unterschiedlich:

Der DGB befürwortet die Entscheidung der Bundesregierung zur Fortführung der Entgeltumwandlung. ver.di hat seine Mitglieder anders eingestimmt, wie in den „Sozialpolitischen Informationen“ (2/07) nachzulesen ist.
Laut „Financial Times Deutschland“ (6.5.07) nutzen derzeit knapp 6 Mio. Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung. „Sie sparten damit jährlich bis zu 4 % ihres Einkommens, … das heißt, sie zahlen darauf weder Steuern noch Sozialbeiträge.“
Auch für die Arbeitgeber ist die Umwandlung attraktiv, denn für sie entfällt grundsätzlich ebenfalls der Anteil an den Sozialbeiträgen. Allerdings hängt das von den geltenden Tarifverträgen ab, die in dieser Hinsicht unterschiedlich gestaltet sind: Erfolgt keine „Weitergabe“ der Sozialversicherungsersparnis (wie in der MetallRente), erspart sich der Arbeitgeber bisher bei der Umwandlung von zum Beispiel 100 € rund 20 € Lohn(neben)kosten.

Bei der Entscheidung der Bundesregierung waren also durchaus unterschiedliche Interessen im Spiel. Was sich auf die Haltung der Koalitionspartner ausgewirkt hat. Es ging beileibe nicht nur um das Interesse der Arbeitnehmer, die eine ergänzende Altersvorsorge anstreben.

Der Arbeits- und Sozialminister lehnte noch im Mai die Beitragsfreiheit strikt ab. „Die Förderung der Betriebsrente auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme darf nicht verlängert werden“, forderte kürzlich Dr. A. Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Er verlangt vielmehr, die Betriebsrente künftig aus Steuergeldern zu fördern. Auch die Volkssolidarität übt heftige Kritik: „… es kann nicht sein, dass die Rentner die entsprechenden Beitragsausfälle mit geringeren Rentenanpassungen bezahlen sollen.“

Aber die Entscheidung ist gefallen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete der Bundestag am 8.11.07 ein Gesetz, wonach die Beiträge zu Betriebsrenten auch in Zukunft von Sozialabgaben befreit bleiben.

Dieses Gesetz entzieht den Sozialversicherungen auch über das Jahr 2008 hinaus Einnahmen von mehr als 2 Mrd. € jährlich.
Wie lässt sich der Schaden noch begrenzen?

Der ver.di-Gewerkschaftsrat hat dazu auf dem eben beendeten Bundeskongress mit dem Beschlussantrag „Alterssicherung – zukunftssicher, sozial und solidarisch“ Vorschläge formuliert.

  • Variante 1: Die Sozialversicherungsfreiheit bleibt mit Ausnahme (!) der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. (Diese Variante ist mit der Verabschiedung es Gesetzes obsolet.)
  • Variante 2: Die Sozialversicherungsfreiheit bleibt für ArbeitnehmerInnen bestehen. Doch Arbeitgeber zahlen ihren hälftigen Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. (Das wäre bestenfalls noch durch Tarifverträge zu regeln.)

M. Frieling hat in den „NachDenkSeiten“ mit einer Beispielrechnung belegt: „Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist eine Mogelpackung“.

Nicht nur die Rente wird geschmälert – betroffen sind auch:

  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld (auch bei Betreuung eines kranken Kindes)
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld

In den sozialen Sicherungssystemen tritt infolge der Beitragseinbußen durch die abgabenfreie Entgeltumwandlung einerseits tendenziell ein Beitragsmehrbedarf auf. Anderseits drückt der beschriebene Wirkungszusammenhang auf das Rentenniveau der Versicherten.


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