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Titel: Lassen Sie uns doch einmal über das Thema „Flüchtlinge“ reden

Datum: 1. September 2015 um 10:08 Uhr
Rubrik: Aktuelles, Audio-Podcast, Innen- und Gesellschaftspolitik, Militäreinsätze/Kriege, Ungleichheit, Armut, Reichtum
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800.000 Flüchtlinge sollen laut Schätzungen der Bundesregierung in diesem Jahr in Deutschland eintreffen. Auch wenn diese Zahl möglicherweise übertrieben ist – in den ersten sieben Monaten dieses Jahres haben „nur“ 218.221 Personen Asyl beantragt –, so ist das Thema doch in aller Munde. Regelmäßige Hiobsbotschaften über schreckliche Todesfälle auf den Fluchtruten und offene Ablehnung und Gewalt in einigen deutschen Städten tragen ihren Teil dazu bei. Auch wenn viel über das Thema geschrieben, gesendet und debattiert wird, so hat die gesamte Debatte doch einen erstaunlich oberflächlichen Charakter. Hitzig wird dabei über die Symptome (Unterbringung, Asylverfahren, sichere Drittländer, Schleuser) debattiert, während die Ursachen von Flucht und Vertreibung geflissentlich ignoriert werden. Nicht der Schutz der flüchtenden Menschen in ihrer Heimat, sondern der Schutz vor den Flüchtlingen scheint hier das treibende Motiv zu sein. Dies setzt sich bis in rechtliche Fragen fort. Kein Wunder, schließlich wurden die diesbezüglichen Gesetze auf Basis der Erfahrungen des Nationalsozialismus in der Nachkriegszeit geschaffen und seitdem massiv ausgehöhlt – für die heutige Situation sind diese Gesetze weder gemacht noch gedacht. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die selbstauferlegte Unfähigkeit der Debatte fängt bereits bei Begrifflichkeiten an. Von was sprechen wir eigentlich? Von Asylanten? Asylbewerbern? Oder Flüchtlingen? Der Asylbegriff des deutschen Rechts ist ein Kind der Periode des Zweiten Weltkriegs und der Zeit des Kalten Kriegs. Unter „Asyl“ versteht das Recht eine politische oder religiöse Verfolgung durch den Staat. Von den mehr als 136.000 Entscheidungen über Asylanträge im Zeitraum von Januar bis Juli dieses Jahres erfüllte nur rund ein Prozent (1.319 Fälle) diese strenge Definition. Kein Wunder – wer beispielsweise von marodierenden Banden, Warlords oder Milizen verfolgt wird, wird nun einmal nicht staatlich verfolgt und hat dementsprechend nach der in Deutschland gültigen Definition auch kein Anrecht auf Asyl. Wesentlich höher ist die Anerkennungsrate für „Flüchtlinge“. Darunter fallen laut Genfer Flüchtlingskonvention allgemein Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Mehr als jeder dritte Asylantrag (48.101) wurde im genannten Zeitraum mit einer Rechtsstellung als Flüchtling positiv beschieden – praktische Unterschiede zur Anerkennung als Asylberechtigten gibt es dabei kaum. Hinzu kommen positive Feststellungen unter „subsidiären Schutz“ (785 Fälle) oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes (1.132 Fälle) – in beiden Fällen werden die Antragssteller weder als asylberechtigt noch als Flüchtling anerkannt, eine Abschiebung wird jedoch auch nicht vorgenommen, da man ansonsten Leib und Leben des Antragsstellers gefährden würde. Diese „geduldeten“ aber nicht anerkannten Flüchtlinge genießen jedoch auch weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge – sie dürfen beispielsweise weder frei reisen noch ohne Sondergenehmigung arbeiten.

Was ist ein Flüchtling?

Der juristische Flüchtlingsbegriff unterscheidet sich also fundamental vom allgemeinen Sprachgebrauch. Eine Person, der in einem Krieg oder Bürgerkrieg das Dach über dem Kopf weggebombt wurde und die ganz akut um ihr Leben fürchten muss, die aber nicht konkret politisch oder religiös verfolgt wird, ist weder nach deutscher, noch internationaler rechtlicher Definition ein „Flüchtling“ und wird daher selbst im besten Falle in Deutschland nur geduldet, aber nicht als Flüchtling anerkannt. Das hat natürlich seinen Grund. Das deutsche Asylrecht, das später durch EU-Richtlinien um die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention ergänzt wurde, war nie dafür gedacht, größeren Mengen von Kriegsflüchtlingen einen Schutz zu bieten. Das Gesetz ist stattdessen für Einzelfälle ausgelegt – wie z.B. politische Dissidenten aus Osteuropa während des Kalten Kriegs. Schon an der ersten echten Belastungsprobe während des Bürgerkriegs in Jugoslawien in den frühen 1990ern scheiterte das deutsche Asylrecht kläglich. Das ist ja auch kein Wunder. Warum muss beispielsweise heute jeder Flüchtling aus Syrien einzeln belegen, aus welchen Gründen er Schutz benötigt? Es sollte doch Allgemeingut sein, dass Menschen, die aus einem vom Krieg überzogenen Land nach Deutschland fliehen, automatisch und ausnahmslos schutzbedürftig sind. Warum werden diese Menschen stattdessen in das Asylverfahren gedrängt, das ja zweifelsohne diese konkrete Situation nicht vorhergesehen und geregelt hat?

Nach der Flüchtlingswelle zu Beginn der 1990er reformierten Deutschland und die EU ihre Asylgesetzgebung. Auch hier stand jedoch nicht der Schutz der Flüchtlinge, sondern der Schutz vor den Flüchtlingen im Mittelpunkt. So führte Deutschland beispielsweise die Definition von sicheren Drittstaaten und sicheren Herkunftsländern ein. In einem Europa ohne Grenzen gilt seitdem nur noch der Mensch als berechtigt, einen Antrag auf Asyl zu stellen, der direkt aus einem unsicheren Land nach Deutschland eingereist ist. Da wir aber bekanntlich von sicheren Ländern umzingelt sind, heißt dies de facto, dass sich nur noch an deutschen Flughäfen eine Anlaufstelle für Asylbewerber befindet. Ein Kriegsflüchtling aus Syrien kommt aber nicht mit einem Direktflug aus Damaskus, ein politisch Verfolgter aus dem Iran wird keine Ausreisegenehmigung über den Teheraner Flughafen bekommen und Wirtschafts- und Sozialflüchtlinge kommen in der Regel auch nicht über einen Linienflug ins Land. Der deutschen Politik kam dies natürlich sehr gelegen – seit Einführung der Sicheren-Drittstaaten-Regelung gingen die Zahlen der Asylanträge in Deutschland massiv zurück.

Gibt es sichere Herkunftsländer?

Um zusätzlich noch Asylanträge aus Ländern, die nach Sicht der deutschen Regierung als sicher gelten, zu minimieren, führte man zusätzlich noch die Regelung der sicheren Herkunftsländer ein. Die Idee dahinter – wer aus einem Land kommt, in dem niemand politisch oder religiös verfolgt wird, dann wird sein Antrag auf Asyl ohnehin negativ bewertet. Das Recht auf Asyl ist jedoch ein durch das Grundgesetz abgesichertes Individualrecht. Selbst einige wenige Franzosen und Italien versuchen Jahr für Jahr in Deutschland Asyl zu beantragen – freilich ohne dass dies eine Aussicht auf Erfolg hätte. Im letzten Jahr erklärte Deutschland nach langer Debatte nun auch die Westbalkan-Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsländer“. Was auch immer sich die Bundesregierung dabei gedacht haben mag, als „Erfolg“ taugt dieses Beispiel nicht. Aus allen drei Staaten hat sich die Zahl der Erstantragsteller im Asylverfahren in diesem Jahr gegenüber dem letzten Jahr erhöht. Und so fürchterlich „sicher“ sind diese Länder auch nicht. Auch wenn fast alle Antragssteller abgewiesen wurden, so wurden doch in diesem Jahr immerhin sechs Mazedonier von deutschen Gerichten offiziell als Flüchtlinge anerkannt und 25 Antragssteller aus Serbien und Mazedonien genießen dank des Abschiebungsverbots eine Duldung, da sie im Falle der Abschiebung eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit befürchten müssten. Ein Vergleich mit Frankreich oder Italien verbietet sich also hier. Und auch aus Albanien und dem Kosovo, die in letzter Zeit immer gerne als „sichere Herkunftsländer“ ins Spiel gebracht werden, kommen regelmäßig auch Flüchtlinge, die hierzulande gerichtlich als Flüchtlinge anerkannt werden oder subsidiären Schutz genießen. Es handelt sich hierbei fast ausschließlich um Angehörige der Roma, die nicht nur in den den Folgerepubliken Jugoslawiens, sondern auch in den EU-Staaten Slowakei und Ungarn systematisch unterdrückt werden.

Dennoch wäre es unsinnig, die hohe Zahl der Flüchtlinge aus dem Westbalkan nun anhand der wenigen anerkannten Roma zu rechtfertigen. Die sogenannte „Gesamtschutzquote“, also die Zahl der Asylbewerber, die entweder als Asylbewerber oder Flüchtlinge anerkannt werden oder nicht abgeschoben werden dürfen, liegt für alle Balkanstaaten bei unter 0,3% – auf jeden anerkannten oder geduldeten Flüchtling kommen also rund 300 Flüchtlinge, die weder anerkannt noch geduldet werden. Man ist sicher kein Rechtspopulist, wenn man hier folgert, dass es sich um Personen handelt, die primär aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen die Flucht antreten. Das ist menschlich absolut verständlich und sollte gerade von Deutschland, das aus mehreren Gründen für diese Situation mitverantwortlich ist, auch gar nicht hämisch hervorgehoben werden.

Man muss jedoch auch deutlich anerkennen, dass das deutsche und das EU-Asylrecht keine wirtschaftlichen oder sozialen Gründe für eine Flucht anerkennt und die armen Menschen auf Basis der geltenden Gesetze keinen Schutz in Deutschland zu erwarten haben. Und wie bei vielen anderen Problemen in diesem Zusammenhang gibt es auch hier keine einfache Lösung. Schnellere Verfahren wären natürlich aus bürokratischer Sicht ein Segen – da es aber unter den vielen Antragstellern auch Personen gibt, die von den Gerichten anerkannt werden, ist eine genaue Fallprüfung nach dem durch das Grundgesetz garantierte Recht auf Asyl zwingend nötig. Ein einfaches „Du kommst aus dem Kosovo und daher darfst Du kein Asyl beantragen“ ist nicht möglich. Es wäre natürlich auch sinnvoll, einen Teil des Asylverfahrens in diese relativ sicheren Länder zu verlagern: Warum sollten die Verfahren beispielsweise nicht an den deutschen Botschaften in Pristina oder Tirana verhandelt werden? Aber auch in diesem Falle müssen deutsche Gerichte tätig werden, wenn der Antragsteller die Möglichkeiten vor Ort nicht nutzt. Sämtliches Herumdoktern an den Symptomen bringt streng genommen gar nichts. Die Einführung der „sicheren Herkunftsländer“ hat die Gerichte beispielsweise für jeden einzelnen Fall um ganze 10 Minuten Arbeitszeit erleichtert – wenn man die steigenden Fallzahlen betrachtet, ist dies noch nicht einmal ein Teilerfolg.

Flüchtlingsabwehr – die Strategie der EU

Wesentlich dramatischer ist die Bekämpfung der Symptome dort, wo es um Leib und Leben der Flüchtlinge geht. Bis Ende Oktober 2014 betrieb die italienische Marine beispielsweise ein Programm namens „Mare Nostrum“, das ganz darauf ausgerichtet war, Flüchtlinge auf dem Mittelmeer zu retten. Damit ist seitdem Schluss. Unter dem Banner der EU-Mission Frontex wird seitdem die Operation „Triton“ umgesetzt, deren Ziel nicht mehr die Rettung, sondern die Abwehr der Flüchtlingsboote ist. Ziel ist es, die oft kaum seetüchtigen Schlepperschiffe zur Umkehr auf hoher See zu bewegen. Eine Seenotrettung wird nur noch dann vorgenommen, wenn sich das betreffende Schiff innerhalb der 30-Seemeilen-Zone vor der italienischen Küste befindet. Ansonsten lässt man die Schiffe halt kentern – jeder ertrunkene Flüchtling belastet schließlich nicht mehr die europäischen Aufnahmesysteme. So zynisch und menschenverachtend kann europäische Politik sein. Nur dass dann bitte niemand auf die Idee kommt, von den gemeinsamen europäischen Werten zu schwadronieren.

Die Regelung der „sicheren Drittstaaten“ hat dazu geführt, dass vor allem die Länder mit EU-Außengrenzen ein massives Problem haben. Und dazu gehören nun einmal aus geographisch naheliegenden Gründen vor allem das ohnehin arme Ungarn und die unter Sparkuratel stehenden Staaten Griechenland und Italien. Dabei leuchtet es jedem ein, dass die EU ihre Verantwortung nicht auf diese Staaten abschieben kann. Eine echte Regelung, wie in der Zukunft mit Flüchtlingen umzugehen sei, ist jedoch immer noch in weiter Ferne. Staaten wie Polen oder Großbritannien wehren sich ganz massiv gegen ein angedachtes und dringend nötiges Verteilungssystem, bei dem neben der Bevölkerungszahl auch die wirtschaftliche Kraft der Staaten berücksichtigt wird. Zumindest in puncto Polen könnte sich jedoch schon bald ändern, wenn die wirtschaftliche und soziale Lage in der Ukraine implodieren sollte. Denn dann ist Polen der EU-Staat, der wohl die meisten Flüchtlinge direkt aufnehmen und versorgen müsste.

Ursachenforschung – ein Differenzierung ist nötig

Aber auch das sind natürlich nur die Symptome. Kommen wir also endlich zu den Ursachen. Denn wer sich über eine steigende Zahl von Flüchtlingen beschwert, der sollte tunlichst die Symptome hintanstellen und sich auf die Ursachen konzentrieren. Und hier muss man schon differenzieren, denn Flüchtling ist nicht gleich Flüchtling und es gibt natürlich einen Unterschied zwischen Kriegsflüchtlingen und Menschen, die ihre Heimat aus wirtschaftlichen oder sozialen Gründen verlassen. Das Gros der Flüchtlinge, die Deutschland in diesem Jahr erreicht haben, kommt aus Krisenregionen, in denen Krieg und Vertreibung herrschen. Die meisten Flüchtlinge kommen dabei aus Syrien, einem ehemals vergleichsweise sicheren Land, in dem seit 2011 ein immer blutigerer Bürgerkrieg tobt, an dem die Außen- und Sicherheitspolitik der NATO eine gehörige Mitverantwortung trägt. Ähnlich sieht es mit dem Irak und mit Afghanistan aus. Auch aus diesen Ländern würden wohl nur wenige Flüchtlinge ihren Weg nach Europa suchen, hätten die USA und einige europäische Staaten nicht den Zauberlehrling gespielt und Kriege angezettelt, die die ganze Region in ein Pulverfass verwandelt haben. Es ist daher mehr als müßig, sich über die Symptome zu unterhalten, wenn doch die Ursachen für Flucht und Vertreibung von uns geschaffen wurden. Man kann nicht ernsthaft über die Flüchtlingssituation in Deutschland debattieren und gleichzeitig immer mehr Waffen in die Nahostregion liefern, wie es Sigmar Gabriel so gerne tut.

Die Regel ist simpel – je mehr Krieg und Vernichtung in diesen Krisenregionen herrscht, desto höher wird auch langfristig die Zahl derer sein, die sich auf den Weg nach Europa machen. Wer die Zahl der Flüchtlinge reduzieren will, der muss die Ursachen der Flucht bekämpfen, der muss dafür sorgen, dass laufende Kriege beendet werden und keine neuen Kriege ausbrechen. Die Interventionspolitik der NATO steht jedoch für das exakte Gegenteil. Sollte sich – wovon leider auszugehen ist – diese Politik nicht diametral verändern, wird auch die Zahl der Flüchtlinge kontinuierlich steigen. Wie ein friedensstiftende Politik genau aussehen könnte und welchen Anteil Deutschland dazu beitragen könnte, ist freilich eine sehr komplexe Frage, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Um überhaupt Antworten zu finden, muss das Problem als solches jedoch erst einmal erkannt werden. Und bereits hier hapert es. Solange die Politik nur an den Symptomen herumdoktert und die Ursachen für Flucht und Vertreibung noch nicht einmal benennt, wird der Flüchtlingsstrom auch nicht abebben.

Wirtschaftsflüchtlinge – auf verlorenem Posten

Ähnlich verhält es sich bei den sogenannten „Wirtschaftsflüchtlingen“. Je nach Definition trifft dieses Attribut auf rund die Hälfte bis zu zwei Drittel aller Flüchtlinge zu, die Deutschland erreichen. Diese Differenzierung hat wohlgemerkt nichts mit „guten“ und „schlechten“ oder „echten“ und „falschen“ Flüchtlingen zu tun. Jeder Mensch, der aus der blanken Not oder aus nicht vorhandenen Perspektiven heraus seine Heimat verlässt, ist ein „echter“ Flüchtling. Nur die Gesetze sehen dies nun einmal anders. Das deutsche Asylrecht und auch die Genfer Flüchtlingskonvention sind – wie bereits ausgeführt – nun einmal nicht für den kosovarischen oder nigerianischen Armutsflüchtling gedacht und greifen bei wirtschaftlichen und sozialen Fluchtmotiven schlichtweg nicht. Daher macht es auch gar keinen Sinn, diese Flüchtlinge in der EU in ein Asylverfahren zu pressen, bei dem die Anerkennungsrate gegen Null geht und schlussendlich im „besten“ Fall eine Duldung herausspringen kann.

In seinem gestrigen Gastartikel für die NachDenkSeiten schreibt Christoph Butterwegge, „Migration [sei] ein Menschenrecht“. Das hört sich zwar schneidig an, kann jedoch keine ernsthafte Diskussionsgrundlage sein. Natürlich hat jeder Mensch ein Recht auf Flucht, aber nicht jeder Staat hat die Pflicht, jeden Migrationswilligen aufzunehmen. Ein Blick auf die Landkarte genügt, um dies zu verstehen. Aus wirtschaftlichen, sozialen und meist sogar humanitären Gründen hätte nahezu der gesamte globale Süden ein Motiv, in den globalen Norden auszuwandern. Und diese Wanderungsbewegungen finden ja auch statt – von Lateinamerika in die USA, von Afrika und Nahost nach Europa und von den armen Staaten Südostasiens nach Australien und in die „Tigerstaaten“ der Region. Auch wenn es menschlich sicher wünschenswert wäre, wenn die „reichen“ Staaten sämtliche Migrationswilligen aufnehmen würden, so ist dies weder wirtschaftlich noch sozial möglich. Eine dauerhafte Flüchtlingsabwehr, beispielsweise durch Zäune, Mauern und Seepatrouillen ist jedoch auch weder möglich noch sinnvoll. Wer die Flüchtlingsströme reduzieren will, kommt auch hier nicht drum herum, die Ursachen von Flucht und Vertreibung ernsthaft zu bekämpfen. Weder die Armut in Afrika, noch die Chancenlosigkeit auf dem Balkan sind vom Himmel gefallen, sondern direkte Folge einer falschen Politik; einer Politik, die auf Freihandel und die Konkurrenz von Volkswirtschaften setzt und bei der Regionen, die eine geringere Produktivität aufweisen, nicht einmal die Chance bekommen, sich zu entwickeln.

Siehe dazu: Jens Berger – Afrikas Flüchtlinge, Afrikas Probleme und unsere Verantwortung

Auch die hohen Zahlen von Flüchtlingen aus dem Kosovo und Albanien sind direkte Folge einer falschen auf fragwürdigen Ideologien basierenden Wirtschaftspolitik, die auch und vor allem von der Europäischen Union diktiert wird. Es ist daher politisch auch opportun, Menschen, die aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen diese Region verlassen wollen, aufzunehmen. Das Asylrecht bietet dazu jedoch keine Möglichkeit und solange sich Deutschland sperrt, eine Integrationspolitik anzunehmen, die diesen Namen auch verdient, ist dies ohnehin eine recht abstrakte Debatte.

Was tun?

Wie groß die Zahl der Flüchtlinge ist, die unsere Volkswirtschaft aufnehmen und – was noch wichtiger ist – integrieren kann, hängt jedoch auch und vor allem von den eingesetzten Mitteln ab. Und hier sind keine Sonntagsreden gefragt, sondern sehr konkrete politische Ansätze, wie Sprachkurse, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und Integrationskurse. Parallel dazu ist es jedoch unerlässlich, die Ursachen für Armutsmigration ernst zu nehmen und zu bekämpfen. Solange die Menschen in Mexiko, Albanien, Nigeria oder Myanmar keine Perspektive sehen, wird ein Teil von ihnen immer jeden Weg auf sich nehmen, um in die „gelobten Länder“ des Nordens zu flüchten. Daran können weder Zäune, noch Einwanderungsquoten etwas ändern.

Wir müssen endlich begreifen, dass wir ein Einwanderungsland sind. Natürlich ist Einwanderung keine Bedrohung, sondern eine Chance. Diese Chance muss jedoch auch begriffen und ergriffen werden. Und davon ist momentan in der Politik nichts zu spüren. Wer alle Flüchtlinge zusammenwirft und auf Basis des dafür komplett ungeeigneten Asylrechts einem sinnlosen Verfahren zuführt und sie dann wahlweise aufnimmt, duldet oder abschiebt, ohne gleichzeitig größte Anstrengungen für eine sinnvolle Integration zu unternehmen, hilft damit schlussendlich niemanden. Was wir dringend benötigen ist …

  1. Eine Bekämpfung der Fluchtursachen. Dazu gehören u.a. eine aktive Friedens- und Friedenssicherungspolitik, das Verbot von Waffenlieferungen in Krisenregionen, der Aufbau einer gerechteren Welthandelsordnung, der Abbau von Exportsubventionen im Norden und das Zugeständnis an den Süden, dass man dort die heimischen Märkte durch Zölle und Handelsbarrieren schützen darf.
  2. Ein Asylrecht, das ohne Wenn und Aber Flüchtlingen nach Definition der Genfer Flüchtlingskonvention einen schnellen und unbürokratischen Schutz gewährt und dabei Schnellverfahren zur Kollektivanerkennung von Menschen aus Kriegs- und Krisenregionen beinhaltet.
  3. Einen sinnvollen europäischen Verteilungsschlüssel und eine stärkere finanzielle Beteiligung der reichen „EU-Binnenländern“ an den Aufnahmemaßnahmen der EU-Staaten mit Außengrenzen.
  4. EU-Maßnahmen und –Operationen, die die Flüchtlinge schon auf ihren Fluchtrouten helfen. Es muss darum gehen, Flüchtlingen Schutz zu geben und nicht darum, sich selbst vor den Flüchtlingen zu schützen.
  5. Die Einführung eines „echten“ Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetzes, das klare und transparente Einwanderungsquoten für Menschen festlegt, die nicht unter den Asylbegriff oder die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
  6. Die Einführung einer ausreichend finanzierten und ernsthaft durchgeführten Integrationspolitik.

Seien wir ehrlich – von allen diesen Punkten ist die aktuelle Politik meilenweit entfernt. Man betreibt nur sehr ungerne Ursachenforschung. Es wird so getan, als seien die Kriege und wirtschaftliche Not einfach vom Himmel gefallen und stürzt sich stattdessen auf das vermeintlich schwächste Glied der Kette: die sogenannten Schlepper, gerne auch Schlepperbanden. Geradeso als seien die Schlepper dafür verantwortlich, dass in Syrien der Krieg oder in Afrika die Armut wütet. Das Thema „Flüchtlinge“ wird uns noch lange begleiten – ob wir dies wollen oder nicht.

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