Vorbemerkung: Dieser Service der NachDenkSeiten soll Ihnen einen schnellen Überblick über interessante Artikel und Sendungen verschiedener Medien verschaffen.
Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind.
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- EuGH kippt das VW-Gesetz: Porsche vor Machtübernahme
Der Europäische Gerichtshof hat gestern das umstrittene VW-Gesetz zu Fall gebracht, da es den freien Kapitalverkehr behindere. Mehrheitseigentümer Porsche ist erfreut, IG Metall und Betriebsrat schäumen. „Mit dem EuGH-Urteil werden die Interessen des Kapitalmarktes höher bewertet als die der Beschäftigten und von Niedersachsen“, sagte Hartmut Meine von der IG Metall.
Quelle: OÖNachrichten
Anmerkung: Am 22. Oktober hat Christine Wicht auf den NachDenkSeiten den Mechanismus beschrieben, wie die Regierungschefs auf der europäischen Ebene Entscheidungen treffen, mit denen der Gesetzgeber im eigenen Land ausgehebelt werden kann. Die Entscheidung des EuGH macht das deutlich. Da wurde „in Europa“ die völlige Kapitalsverkehrsfreiheit entschieden und konsequenterweise kippt das Gericht das VW-Gesetz, für das die Bundesregierung und das Land Niedersachsen (angeblich) eintraten. Das zeigt, dass man die nationale Politik nicht mehr etwa zum Schutz von Arbeitnehmerinteressen, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen oder zur Abwehr von ausländischen Heuschrecken gestalten kann.
Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als das höhere Gut.
Die FTD bringt es auf den Punkt, was das heißt:
„Das bedeutet für das Unternehmen selbst nur Gutes, für die VW-Arbeiter höchstwahrscheinlich allerdings einen Verlust von Privilegien. Der Wind bei VW dürfte bald rauer wehen, dafür aber die Profitabilität des Unternehmens deutlich steigen.“
Die Steigerung der Profite ist also das höchste Gut.
Übrigens: Das Urteil sollte den Anhängern der stimmrechtslosen Volksaktie bei der Bahnprivatisierung zu denken geben. Nach der Logik dieses Urteils dürfte auch dieses Gesetz vom EuGH bald gekippt werden.
- Überrumpelungsmanöver – Alles, nur keine Volksabstimmung. Zur Einigung des Lissabonner EU-Gipfels auf einen Reformvertrag
Der vorgelegte Reformvertrag ist bis auf die wenigen (im Beitrag) beschriebenen Änderungen der alte Verfassungsvertrag. Dies wird von den herrschenden Eliten auch gar nicht bestritten. Dass es so kommen würde, war schon auf dem Gipfel vom Juni 2007 klar, wo ein sehr präzises Mandat für die nachfolgende Regierungskonferenz verabschiedet wurde. Valéry Giscard d’ Estaing, der ehemalige Konventspräsident, bezeichnet denn auch den Reformvertrag als »alte(n) Brief im neuen Umschlag«. Nach Angela Merkel bleibt »die Substanz der Verfassung erhalten«. Und der irische Premier Bertie Ahern geht sogar davon aus, daß »90 Prozent noch vorhanden sind«. Lediglich der britische Premier Gordon Brown, konfrontiert mit massiven Forderungen nach einem Referendum, tut so, als handele es sich um einen vollkommen neuen Vertrag. Die gegenüber dem gescheiterten Verfassungsvertrag vorgebrachte Kritik gilt denn auch für den neuen Reformvertrag.
Mit der Unterstützung des Reformvertrages durch den französischen Präsidenten Sarkozy und den niederländischen Ministerpräsidenten Balken-ende werden die ablehnenden Voten der französischen und der niederländischen Bevölkerung dreist missachtet.
Quelle: junge Welt
- Zum Streik der Lokführer
- Beck wirft Lokführern Störung des Betriebsfriedens vor
Kurt Beck fährt den Lokführern in die Parade: Er halte nichts von einem eigenen Tarifvertrag für diese Berufsgruppe, sagte der SPD-Chef. Die Forderungen der Gewerkschaft GDL seien nicht gut für den Betriebsfrieden. “Wenn das Schule macht, kann das im Chaos enden.”
Quelle: SPIEGEL online
Anmerkung Orlando Pascheit: Glückwunsch Herr Beck, 19 000 potentielle SPD-Wähler weniger! Was hat Kurt Beck nur getrieben, sich in eine Reihe mit den aktuellen GDL-Abwatschern Bundesbank-Chef Axel Weber, Gesamtmetall-Chef Martin Kannegiesser oder Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zu stellen. Wahrscheinlich sind es diese plumpen Taktikspielchen, mit denen die Wähler der Mitte gesichert werden sollen. Kaum hat man dem Wahlvolk mit dem Beschluss zur längeren Bezugsdauer von ALG I signalisiert, wir sind sozial, wird jetzt angezeigt, aber keine Sozialrevolutionäre: Ordnung muss sein.
Besonders peinlich ist Becks Aussage auf einer anderen Ebene: “Die Forderung, in einem Betrieb für die gleiche Tätigkeit zwei Tarifverträge mit unterschiedlichen Leistungen zu wollen, ist nicht gut für den Betriebsfrieden.” Sie zeigt, dass Beck doch sehr weit weg vom eigentlichen Problem bzw. von den Gewerkschaften ist. In der GDL sind zu 80% Arbeitnehmer mit gleicher Tätigkeit organisiert, nämlich Triebfahrzeugführer.
- Unterstützung für Lokführer weiter ungebrochen
Der Bahn und ihren Kunden stehen ab Donnerstagnacht 30 Stunden Streiks der Lokführer bevor, ab Mittwochmittag gibt es einen Ersatzfahrplan. Dennoch stehen die Deutschen weiter mehrheitlich auf Seiten der Streikenden. 59 Prozent der Befragten erklärten sich solidarisch mit der Gewerkschaft der Lokführer GDL, wie eine vom Sender N24 am Dienstag veröffentlichte Umfrage ergab. Nur 32 Prozent gaben demnach an, sie stünden eher auf der Seite der Bahn. Die deutliche Mehrheit von 64 Prozent ist allerdings dafür, es bei einem Tarifvertrag für alle Bediensteten zu belassen. 32 Prozent sehen die Forderung der GDL nach einem eigenständigen Tarifvertrag als richtig an.
Quelle: Netzeitung
- Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufungen der Gewerkschaft
und der Bahn erst am 2. November
Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat den Termin zur mündlichen Verhandlung gegen das Ausgangsurteil vom 5. Oktober erst knapp einen Monat später angesetzt. Das Urteil dürfte also noch länger auf sich warten lassen. Bis dahin sind Streiks im Fern- und Güterverkehr verboten.
Quelle: Sächsisches Landesarbeitsgericht [PDF – 56 KB]
Anmerkung: Mit dem überaus säumigen Verfahren greift das Gericht unmittelbar in die Tarifauseinandersetzung ein. Es nimmt der GDL in der aktuellen Auseinandersetzung das wichtigste Kampfmittel aus der Hand.
- Wirtschaftliche Risiken steigen – höhere Einkommen jetzt!
Eine Antwort von ver.di auf das Gemeinschaftsgutachten der Konjunkturforschungsinstitute
Quelle: Wirtschaftspolitische Informationen 5/2007 [PDF – 168 KB]
- Der Chef des am Gemeinschaftsgutachten beteiligten IMK durfte auf Geheiß der Bundesregierung nicht mitwirken
Der Spiegel schreibt: “Nicht einmal das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung hält die Verlängerung des Arbeitslosengelds für sinnvoll”. Dabei hätte ein Blick in die Publikationen des IMK genügt, um diese Behauptung als falsch zu entlarven. Wiederholt hat das Institut die Verlängerung des Arbeitslosengeldes begrüßt. Auch in dem Gemeinschaftsgutachten findet sich diese Position, wenn auch nur in allgemeiner Form und dazu noch in einer Fußnote. Zurückgeschreckt ist das IMK vor der schärfsten Form der Intervention gegen die Mehrheitsmeinung, ein eigenes Minderheitsvotum.
“Das wäre kaum möglich gewesen”, erklärte IMK-Chef Gustav Horn auf FR-Anfrage. Ein solcher Versuch wäre wohl schon daran gescheitert, dass das IMK nur im Verbund mit zwei anderen Instituten die Aufnahme in den Kreis der Gutachter für die Bundesregierung geschafft hatte. Das IWH, einer der beiden Konsortiumspartner, lehnt jedoch die längeren Arbeitslosengeldzahlungen klar ab.
Der Chef des IMK selbst, einer breiten Öffentlichkeit bekannt als (linker) Nachfrageökonom mit Sympathie für die Lehre von Keynes, durfte an dem Gutachten nicht persönlich mitwirken. Dies hatte sich die Bundesregierung als Voraussetzung für einen Zuschlag an das IMK ausbedungen.
Quelle: FR
Anmerkung: Das könnte man auch gewerkschaftliche Einbindung durch Ausgrenzung nennen.
- Dem wirklichen deutschen Potenzial ein Stück näher
In die rührenden Bemühungen, den gescholtenen Reformen der vergangenen Jahre plötzlich hohe Wachstumswirkung zuzuschreiben, hat sich jetzt auch die Bundesbank eingeschaltet – mit etwas wirklichkeitsnäheren Ergebnissen als bei manchem mutigen Schätzer der vergangenen Wochen.
Gemessen an der Wachstumsbeschleunigung von knapp eins auf knapp drei Prozent zwischen 2003 und 2006/07 bedeutet das sozusagen, dass grob ein Zehntel des Aufschwungs reformbedingt ist, 90 Prozent aber reine Konjunkturdynamik ist. Was einiges plausibler klingt als etwa die Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), das den Anteil der Reformen kürzlich arg großzügig auf ein Drittel veranschlagt hatte (siehe hier). Oder die Diagnose des Berliner Ökonomen Michael Burda, der irgendwie den ganzen Aufschwung auf die prima Angebotspolitik der vergangenen Jahre zurückführt.
Auch bei den Bundesbank-Rechnungen staunt man dennoch über den hastigen Eifer, möglichst jede Besserung auf Reformen zurückzuführen und sich dabei rasch im Kreis zu drehen, nach dem Motto: weil die Arbeitslosigkeit annahmegemäß strukturbedingt war, muss der Rückgang der Arbeitslosigkeit definitionsgemäß ja mit besseren Strukturen zu tun haben. Dabei räumt selbst die Bundesbank ein, dass sich die Potenziale so stark gar nicht vergrößert haben – und selbst jetzt noch deutlich unter den Raten bleiben, die es selbst in den späteren 90er Jahren noch gab: in einer Zeit also, als es am Arbeitsmarkt definitiv weniger Flexibilität in Form von Minijobs, Ein-Euro-Jobs, Zeitarbeit und Arbeitszeitflexibilität gab als heute.
Quelle 1: FTD
Quelle 2: Bundesbank [PDF – 180 KB]
- Gesundheitsreform – Zweiklassenmedizin
Karl Lauterbach (SPD) streitet mit Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen über die Gesundheitspolitik
Quelle: taz
- Union will Vermögende steuerlich begünstigen
Früher ging es um Arbeitsplätze. Heute geht es vielfach nur noch um “Jobs”. Teilweise ist auch von “Minijobs” die Rede und davon, dass Menschen von ihren Einkünften kaum leben können. Die Unions-Fraktion will nun “Jobs” in Privathaushalten stärker steuerlich fördern. Über eine solche Initiative berieten die CDU/CSU-Abgeordneten am Dienstag in Berlin. Das Konzept hatten die beiden Experten für Steuern und Arbeit, Michael Meister und Ilse Falk (beide CDU) erarbeitet. Wenn ein Privathaushalt “als Arbeitgeber” ein sozialversicherungspflichtiges oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eingeht, sollten danach die Aufwendungen uneingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden können.
Quelle: ngo-Online
Anmerkung: Bei allem Verständnis dafür, dass auch sog. haushaltsnahe Dienstleistungen für viele aus der Not geborene Beschäftigungsmöglichkeiten bieten könnten. Eine steuerliche Privilegierung der Haushalte, die sich das leisten wollen, geht noch einen Schritt hinter die Dienstbotengesellschaft des 19. Jahrhunderts zurück.
- Der Brutto-Skandal
Netto und unter Berücksichtigung der Preissteigerung haben Beschäftigte heute weniger als vor zehn Jahren. Obwohl der jährlich zu verteilende Reichtum seither um 85 Milliarden Euro gestiegen ist. Wo ist er geblieben? Hat der Staat uns geschröpft? Nein! Unternehmer und Reiche haben den Zuwachs in die eigene Tasche gesteckt.
Quelle: Wirtschaftspolitik aktuell ver.di [PDF – 52 KB]
- Neues aus dem Casino:
- Geier-Fonds – Albtraum der Armen
Zu den umstrittensten Akteuren an den Finanzmärkten zählen die Geier-Investoren – sie wollen Entwicklungsländern Milliarden abpressen.
Quelle: SZ
- Stephan Schulmeister: Die manisch-depressiven Preisschwankungen auf den Finanzmärkten – wie macht das die “unsichtbare Hand”?
Die „manisch-depressiven“ Schwankungen so fundamentaler Preise wie Wechselkurse, Rohstoffpreise und Aktienkurse dämpfen die realwirtschaftliche Entwicklung auf doppelte Weise:
Erstens sind Turbulenzen auf den Finanzmärkten wichtige Ursachen für Rezessionen (wie etwa 2000/2004 als der Verfall der Aktienkurse und der Anstieg von Erdölpreis und Eurokurs wesentlich zum Wirtschaftabschwung in Europa beitrug).
Zweitens verlagert sich das (unternehmerische) Gewinnstreben von realwirtschaftlichen Aktivitäten zu Finanzveranlagung und –spekulation, was wesentlich zur Wachstumsabschwächung seit Anfang der 1970er Jahre beigetragen hat.
Spekulative Preise wie jene für Aktien oder Devisen schwanken in irregulären Zyklen um den Bereich des realwirtschaftlichen Gleichgewichts, ohne eine Tendenz, zu diesem Gleichgewicht zu konvergieren, wie das der wirtschaftswissenschaftliche Mainstream annimmt.
Die herrschende Lehre muss jedoch dieser Gleichgewichtsthese folgen, sonst würden ja die „freiesten“ aller Märkte, die Finanzmärkte, systematisch falsche Preissignale setzen, und dann kollabierte das gesamte Theoriegebäude. Dieses aber hat man in mühevoller Restaurationsarbeit in den letzten drei Jahrzehnten wieder aufgerichtet.
Quelle: WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung [PDF – 172 KB]
- Bundesweiter Demonstrationsaufruf zum Stopp der Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft unter dem Motto „Freiheit statt Angst – Für die Grundrechte!“ zu bundesweiten Demonstrationen am 6. November 2007 auf, um die von der Koalition geplante Vorratsdatenspeicherung noch in letzter Minute zu stoppen.
Anlass für die Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über 6 Monate nachvollziehbar machen, wer wann mit welchen Adressen das Internet genutzt hat und wer mit wem per Telefon oder E-Mail Kontakt hatte, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts. Diese Pläne der Regierungskoalition zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Beziehungen, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein furchtloses, selbstbestimmtes und privates Leben dar. Wir fordern die Abkehr von diesem verfassungswidrigen Generalangriff auf Bürgerrechte und Datenschutz in Deutschland.
Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Ex-Innenminister Schily drückt sich um Transparenz
140 000 Euro soll Sozialdemokrat Schily vom 1. März bis zum 30. September 2006 für juristische Beratung der Firma Siemens erhalten haben – einem “von Korruptionsvorwürfen geschüttelten” Unternehmen, wie der Spiegel schreibt. Das Problem: Bundestagspräsident Norbert Lammert erfuhr davon nicht in einem Schriftsatz des 75-Jährigen, sondern aus den Medien. Deshalb hat Schily jetzt Post von der Bundestagsverwaltung bekommen. Der Alterspräsident des aktuellen Bundestages soll sagen, ob die Meldungen stimmen. Das tut er nicht. “Angaben über Einzelheiten meiner Anwaltstätigkeit sind mir aufgrund meiner anwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung auch gegenüber dem Bundestagspräsidenten nicht möglich”, ließ er das Magazin wissen. Eine Behauptung, über die sich streiten lässt.
Quelle: FR
- Müntefering: „Wir dürfen nicht zurück“
Natürlich ist die Agenda keine Gesetzestafel, kein Grundsatzprogramm, nicht einmal ein Ziel. Sie besteht aus Maßnahmen – geleitet von klaren Prinzipien, die weiter gelten müssen. Die drei Prinzipien lauten: Entweder wir gestalten die künftige Entwicklung sozial, oder wir werden gestaltet – von ökonomischen Interessen. Soziale Gerechtigkeit ist Verteilungsgerechtigkeit, aber auch Chancen- und Generationengerechtigkeit. Mehr Eigenverantwortung steht ganz vorne, darauf baut sich dann die organisierte Solidarität des Staates auf.
Quelle: FR
Anmerkung: Müntefering wird offenbar selbst schon von ökonomischen Interessen sozial gestaltet.
Denn was zeichnet seine Sturheit, das kurze Arbeitslosengeld I beizubehalten, anderes aus, als dass er den ökonomischen Interessen folgt, auf die Arbeitslosen Druck auszuüben, dass sie jeden Job zu jedem Preis annehmen müssen. Diese Haltung entspricht exakt dem Dogma der Wirtschaft, dass die Löhne nur niedrig genug (markträumend) sein müssten, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Mit sozialer Gestaltung hat das ziemlich wenig zu tun.
- Die Bertelsmann-Stiftung stellt den Staat als verkrustet dar und bietet sich selbst als Problemlöserin an
ver.di und attac informieren über die dahinter stehenden Interessen. Ein Interview mit dem Personalratsvorsitzenden Karsten Arendt.
Quelle: ver.di Publik
- »Netzwerk der Macht – Bertelsmann«: die zweite erweiterte Auflage ist ausgeliefert!
Nach der enormen medialen und politischen Resonanz und dem raschen Verkauf der im Mai
2007 erschienenen ersten Auflage haben sich der Verlag und die Herausgeber Jens Wernicke und Torsten Bultmann kurzfristig entschlossen, eine erweiterte zweite Auflage zu veröffentlichen. Diese wurde um insgesamt vier Beiträge ergänzt: zwei neue Beiträge beschäftigen sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln kritisch mit der Praxis der Bertelsmann-Tochter Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Ein weiterer neuer Beitrag hinterfragt die Versuche der Bertelsmann Stiftung, die deutsche Einwanderungspolitik zu beeinflussen; schließlich ist noch ein Artikel zu Privatisierungen der Kommunalverwaltungen, vorrangig an den Beispielen Würzburg und Dormagen, hinzugekommen.
Quelle: BdWi
- fzs begrüßt Entscheidung des EuGH – Reform der Studienfinanzierung zur Mobilitätsförderung dringend nötig.
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslandsförderung des BAföG. Die Auslandsförderung konnten Studierende bislang nur bekommen, wenn sie zuvor ein Jahr lang in Deutschland studiert hatten. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Regel die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union einschränkt, da alle, die nicht freiwillig auf ihre BAföG-Förderung verzichten wollen, gezwungen werden, zunächst ein Jahr in der BRD zu studieren. “Nun bekommen zumindest die Studierenden ihr Anrecht auf BAföG, die innerhalb der EU studieren”, fasst fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber zusammen. “Allerdings sind deutlich Reformen im BAföG weiter notwendig. Alle, die außerhalb der EU studieren wollen, müssen nach wie vor erst ein Jahr in Deutschland bleiben.”
Zwei Studentinnen aus NRW hatten geklagt, weil sie ihr Studium gleich im Ausland begonnen hatten. Beide Studiengänge gab es in der BRD gar nicht. “Das BAföG entstand zu einer Zeit, in der die Mobilität von Studierenden eine Ausnahme war. Die Zeiten haben sich geändert, das BAföG muss sich nun auch ändern”, fordert fzs-Vorstandsmitglied Martin Menacher. “Die Politik ist gefordert, in der kommenden Novelle auch diese dringend nötigen Korrekturen vorzunehmen.”
Quelle: fzs
Anmerkung: Mal sehen, ob die Bundesregierung auf dieses Urteil genauso schnell reagiert wie beim Urteil gegen das VW-Gesetz.
- SPD-Bildungspolitiker befürwortet EUGH-Beschluss zu Auslands-BaFöG
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum uneingeschränkten Anrecht auf BaFöG im Ausland begrüßt. Es sei eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit der Studierenden. Heutzutage sei ein Auslandsstudium nicht mehr die Ausnahme und beeinträchtige auch nicht die Qualität der Ausbildung, so Tauss.
Quelle: DLF
Anmerkung: Die „Lebenswirklichkeit“ der Studierenden ist leider heute vielmehr, dass durch die Verschulung mit der Einführung von Bachelor-Studiengängen und durch die nicht mehr vorhandene Vergleichbarkeit der Studieninhalte kaum noch ein Wechsel der Uni in Deutschland, geschweige denn ins Ausland, ohne erheblichen Verlust an Studienzeit mehr möglich ist. Das führt wiederum zum Verlust der Ausbildungsförderung wegen Überschreitens der Regelstudienzeit.