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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Freihandelskonferenz der SPD: Reklame für den sog. Freihandel
Datum: 27. Februar 2015 um 9:51 Uhr
Rubrik: Globalisierung, SPD, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Die Konferenz „Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken“ der SPD und der SPD-Bundestagsfraktion war eine Werbeveranstaltung für die Abkommen CETA und TTIP. Eine Zusammenfassung von Christian Reimann.
Schiedsgerichte
Die Vorsitzenden der SPD und der Bundestagsfraktion, Sigmar Gabriel und Thomas Oppermann, sprachen sich eindeutig für diese Abkommen des sog. Freihandels aus. Das Ziel sei die Schaffung von „Regeln der Globalisierung“ – für eine „globale Handelsarchitektur“.
Während im Titel der Konferenz noch von „Chancen und Risiken“ die Rede war, kamen die Risiken von Seiten der höherrangigen SPD-Vertreter kaum, eigentlich gar nicht zur Sprache.
Für eine Zustimmung sind nicht einmal harte Bedingungen gestellt worden. Lediglich Anregungen für inhaltliche Verbesserungen sind ausgesprochen worden. Diese betreffen insbesondere die Schiedsgerichte, von denen offenbar in beiden Abkommen, die geheim verhandelt wurden bzw. werden, die Rede ist.
So betonte Oppermann, dass er nicht gegen Schiedsgerichte, sondern für diese u.a. eine andere Legitimation notwendig sei.
Gabriel konkretisierte diese Anregung und schlug u.a. vor, dass die Schiedsgerichte:
Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hob hervor, dass Schiedsgerichte quasi eine deutsche Erfindung aus den 1950er Jahren seien, die nun eben modernisiert werden müsse, da u.a. Investitionen nun mal geschützt werden müssten.
Der Rechtswissenschaftler Franz C. Mayer bezeichnet diesbezüglich die aktuellen Beschlüsse der europäischen Sozialdemokraten von Madrid als „Schritte in die richtige Richtung“. Dort sei die Rede von einem Handels- und Investitionsgericht.
Zwei demokratische Blöcke
Der Präsident der Europaparlaments, Martin Schulz, begrüßte grundsätzlich das gemeinsame Vorgehen von Amerika und Europa. Von den beiden (größten) „demokratischen Blöcken“ war die Rede.
Gabriel warnte vor einem „Vakuum“, das entstehen könnte, wenn diese Abkommen zwischen Amerika und Europa nicht zustande kämen. Zugleich entwarf er ein Angstszenario vor asiatischen Ländern, die dieses Vakuum füllen und niedrigere Standards die Folge sein könnten.
Verständnis ist auch für die im Geheimen stattfindenden Verhandlungen geäußert worden. Frau Malmström bezeichnete dieses Vorgehen quasi als vertrauensbildende Maßnahme. Herr Schulz betonte, dass diesea Vorgehen von nationalstaatlicher Seite, also von Mitgliedsländern gewünscht gewesen sei. Notwendig seien Geheimnisse, damit die Strategien der Verhandlungen nicht vereitelt werden können.
Kritische Stimmen
Der Europaabgeordnete Bernd Lange sah noch große Probleme bei den Themen Schiedsgerichte, Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards.
Eindeutig kritische Stimmen zu den Freihandelsabkommen gab es lediglich von den gewerkschaftlichen Vertretern.
Der DGB-Vorsitzende, Reiner Hoffmann, betonte, dass die Wachstumsraten und Beschäftigungseffekte aus ersten Studien über die Freihandelsabkommen reines Wunschdenken gewesen seien. Er verwies auf das gemeinsame Papier zwischen DGB und SPD, das einige Risiken benenne. Die EU-Kommission müsse die Chancen für eine faire Globalisierung nutzen. Das CETA-Abkommen in der bestehenden Form bezeichnete er insbesondere wegen der Schiedsgerichte als nicht akzeptabel. Implizit hat Hoffmann sie als überflüssig betrachtet.
Wilhelm Segerath, der Konzernbetriebsratsvorsitzende der ThyssenKrupp AG, hat zwei Erwartungen hervorgehoben:
Verfahren und Zukunft der Abkommen
Cecilia Malmström bezeichnete das CETA-Abkommen als abgeschlossen. Es könne nicht weiter verhandelt werden.
Dem widersprachen insbesondere die beiden SPD-Europaparlamentarier und verwiesen auf die noch nicht vorhandenen Unterschriften.
Während sich die EU-Kommissarin sich nicht gesichert dazu äußerte, ob die Abkommen gemischte Abkommen sind, gaben Bernd Lange und Martin Schulz ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass dem so sei.
Offenbar ist über das exakte Ratifizierungsverfahren für TTIP noch nicht entschieden worden: Die Frage also, ob lediglich europäische oder auch nationale Gremien entscheiden müssen.
Und der Rechtswissenschaftler Mayer sprang den EU-Parlamentariern bei. Auch wenn der Versuch unternommen worden sei, einen anderen Eindruck zu erwecken, müssten sowohl das Europaparlament als auch die nationalen Gremien der Mitgliedsstaaten über CETA und TTIP entscheiden.
Für Interessierte hier noch ein ausführliches Protokoll der Konferenz:
Protokoll: Konferenz Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken
Freihandelskonferenz der SPD und SPD-Bundestagsfraktion1
Eröffnung
Die Eröffnung erfolgte durch den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Herrn Oppermann. Dieser freute sich, denn: Noch nie hätten sich so viele Menschen mit Handelspolitik beschäftigt wie heute. Eine zweite Konferenz des BDI zeige: „Das Thema ist in Bewegung“.
Herr Oppermann wirbt für die Freihandelsabkommen: U.a. schaffe Handel Wohlstand und sei auch ein Friedensprojekt.
Die Abkommen dürften nicht der kleinste gemeinsame Nenner sein. Z.B. ökologische und soziale Normen müssten bestehen bleiben.
Zum Thema „Schiedsgerichte“ (ISDS) betonte Herr Oppermann, dass die bestehende Gerichtsbarkeit nicht behindert werden solle. Er sei nicht gegen Schiedsgerichte, aber eine andere Legitimation sei notwendig.
Herr Oppermann regte zu einem Internationalen Handelsgerichtshof an.
Gabriel-Rede
Herr Gabriel meinte, dass Sorgen der Bevölkerung ernst genommen werden müssten – z.B. um den Fortbestand der Kultur, konkret die Buchpreisbindung.
Grundlage von Beurteilungen müssten jedoch Fakten sein und nicht diffuse Thesen. Sprüche wie „TTIP ist böse“ würden uns nicht weiter bringen. Stattdessen müsse auf die Fähigkeiten der Argumentation und Gegenargumentation vertraut werden. Vertrauen in diese Fähigkeiten sei wichtig.
Das Ziel der Abkommen sei nicht, arbeitsrechtliche, ökologische, rechtliche oder soziale Standards zu senken. Vielmehr brauche Globalisierung Gestaltung und dann dürfe man keine Angst vor entsprechenden Verhandlungen haben.
Es sollen „Regeln der Globalisierung“ geschaffen werden – für eine „globale Handelsarchitektur“.
Andernfalls würden andere Länder das Vakuum füllen, wenn TTIP scheitere. Deren Standards (durch asiatische Staaten) dürften niedriger sein als durch Amerika und Europa.
Freihandel, so eine These von Herrn Gabriel, könne zum Abbau von sozialen Ungleichheiten führen.
Es bestehe ein „Wachstumsrisiko“ falls TTIP scheitere, was aber kaum erwähnt werde.
Herr Gabriel betonte, unsere Vorstellungen z.B. von Handel und Nachhaltigkeit könnten nur mit Partnern umgesetzt werden.
Gesetze für Verbraucher und Parlamente dürften nicht abgebaut werden. Prinzipien für Gerechtigkeit und Umweltschutz müssten weiterhin bestehen bleiben. Durch CETA und TTIP dürften demokratische Regulierungen nicht aufgehoben werden. Vielmehr müssten die Freihandelsabkommen u.a. solidarisch (mit den Entwicklungsländern) sein und den Primat der Politik hervorheben.
Als Alternative zu den bisherigen Vorstellungen von Schiedsgerichten schlägt Herr Gabriel vor, dass die Gerichte mit qualifizierten und erfahrenen Berufsrichtern bzw. Wissenschaftlern, die Transparenz bei ihrer Arbeit gewährleisten können, besetzt werden. Insbesondere Urteile nationaler Gerichte dürften nicht aufgehoben werden können.
Statement von Frau Malmström
Frau Malmström bezeichnete die TTIP-Verhandlungen als Chance für Deutschland und Verhandlungen für Verantwortungen: Mehr Export bedeute mehr Nachfrage.
TTIP könne Zollkosten sparen und die derzeitig überteuerten Kosten für medizinische Produkte senken.
TTIP schaffe auch Chancen für Volkswirtschaften. Frau Malmström sprach merhfach von „Verantwortung“.
Verantwortung hieße u.a. Standards zu halten und gegenseitig zu respektieren. Z.B. Gesetze über Hormonfleisch sollen nicht verändert werden.
Verantwortung bedeute jedoch auch, dass Investitionen geschützt werden sollen – bei Gewährleistung von (bestehenden) Garantien für die Bürgerinnen und Bürger.
Verantwortung bedeute auch die Präferenz einer Allianz mit den USA, die nahe Werte und Demokratievorstellungen hätten.
Zum Thema „Transparenz“ betonte Frau Malmström, dass Dokumente ins Internet gestellt würden. Sie wolle Foren, Konferenzen besuchen, um zu verstehen – gemeint sind auch die Sorgen.
Zur ersten Diskussionsrunde „Chancen und Risiken des transatlantischen Freihandels“
Teilgenommen haben:
Zur Frage von Herren Heil an Frau Malmström, ob sie in Deutschland eine besondere Debatte um die Freihandelsabkommen beobachte, meinte die EU-Kommissarin sinngemäß:
Vor einigen Jahren sei eine Debatte kaum zu sehen gewesen, nun sei sie hierzulande hitziger als in anderen Ländern.
Weiter betonte Frau Malmström, dass in den Abkommen die nationalen Gerichte bestehen blieben. Schiedsgerichte gäbe es in Deutschland seit den 1950er Jahren. Nun müssten sie modernisiert werden, denn u.a. müssten Investitionen geschützt werden.
Herr Gabriel knüpfte daran an und hob hervor, dass insbesondere CETA keine nationalen Gerichte angreife. Im CETA sei außerdem ausdrücklich festgeschrieben worden, dass nationale und europäische Unternehmen bei Ausschreibungen bevorzugt werden dürften.
Als wichtiges Anliegen betonte Herr Gabriel, dass Berufungen bei Schiedsgerichten möglich sein müssten.
Frau Malmström meinte erneut, dass Schiedsgerichte modernisiert und unabhängiger werden müssten. Sie betonte ausdrücklich, dass die Verhandlungen über CETA abgeschlossen seien und nicht weiter verhandelt werden könne.
Herr Hoffmann und Herr Schweitzer wurden nach ihrer Einschätzung zu den Abkommen gefragt:
Herr Hoffmann verwies auf das gemeinsame Papier zwischen DGB und SPD, das einige Risiken benenne. Er erwähnte sodann, dass die DGB-Jugend zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Handel zu zahlreichen Vorteilen geführt hätte. Die „Früchte“ seien jedoch anders verteilt worden.
Herr Hoffmann betonte, dass die EU-Kommission die Chancen für Fairness nutzen müsse. Derzeit würden in den USA die ILO-Arbeitsnormen kaum eingehalten (z.B. keine Koalitionsfreiheit bei Gewerkschaftsarbeit). Die Chance für eine faire Globalisierung sollten genutzt werden.
Herr Schweitzer meinte, der Hauptabsatzmarkt deutscher Firmen sei Europa. Europa schwächele aber. Daher sei ein Abkommen mit Amerika eine Chance – insbesondere für den Mittelstand.
Frau Malmström sagte, die ILO-Arbeitsnormen seien wichtig und es werde sich um Dialog mit US-Vertretern bemüht. Ebenso wie bei den Zielen Klimaschutz und gegen Kinderarbeit.
Sie hob hervor, dass US-Firmen, die nach Europa kämen, die EU-Vorschriften einhalten müssten.
Derzeit werde eine Datenbank für Firmen des Mittelstandes vorbereitet, um diesen erleichtert Informationen über die Vorteile des Freihandels zukommen zu lassen.
Ob CETA ein gemischtes Abkommen ist, sei unklar. Eventuell reiche die Zustimmung durch EU-Gremien; möglicherweise müssten auch die Nationalgremien entscheiden. Über TTIP sei das noch nicht entschieden.
Herr Lange vertrat die Überzeugung, dass CETA und TTIP gemischte Abkommen seien. Er sei dafür, dass alle Nationalparlamente entscheiden können sollen.
Im Gegensatz zu Frau Malmström hob er hervor, dass CETA noch nicht endgültig abgeschlossen sei – es liege schließlich noch keine Unterschrift vor. Es könne also noch weiter verhandelt werden.
Große Probleme sehe er bei den Themen Schiedsgerichte, Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards. Er betonte, dass gegenseitige Anerkennungen möglich seien.
Frau Malmström und Herr Gabriel nannte als Beispiel, dass Genfood durch CETA und TTIP in der EU nicht möglich seien.
Frau Malmström begründete abschließend geheime Verhandlungen aus Rücksicht um Vertrauensherstellung. Nun jedoch werde alles veröffentlicht, was Herr Heil zusammenfassend so formulierte: „Soviel Vertrauen wie nötig, soviel Transparenz wie möglich“.
Herr Gabriel schürt sodann implizit Gefahren vor Asien, deren Bevölkerung wachse, während Europa schrumpfe. Er hob die Bedeutung der amerikanischen Partner und die gemeinsamen Standards hervor.
Herr Hoffmann hob hervor – und meinte, Herr Gabriel hätte das auch erwähnen sollen – dass Wachstumsraten und Beschäftigungseffekte aus ersten Studien über die Freihandelsabkommen reines Wunschdenken seien.
Er betonte, dass CETA in der bestehenden Form nicht akzeptabel sei und stellte Schiedsgerichte mit den USA infrage. Wir seien schließlich keine „Bananenrepublik“.
Herr Lange betonte, dass nicht durch Abkommen, sondern durch Investitionen Arbeitsplätze geschaffen würden.
Schulz-Rede
Herr Schulz macht darauf aufmerksam, dass viel von Chancen und Risiken geredet worden sei. Die Frage „Wie kriegen wir es hin, die beiden Blöcke zu versöhnen?“ müsse beantwortet werden.
Prinzipiell sei es zu begrüßen, dass die beiden demokratischen Blöcke (gemeint sind Amerika und Europa; CR) sich zusammen schließen. Kritik müsse ernst genommen werden und wettert sodann gegen Leute, die einen Anti-Amerikanismus betreiben würden. Amerika und Europa: Das seien etwa 800 Millionen Menschen. Andere, vor allem asiatische Regionen seien viel größer.
Notwendig seien Regeln für die Globalisierung.
Transparenz wurde von nationalen Interessen behindert – nicht von europäischer Ebene. Aber nicht alle Verhandlungen könnten offen gelegt werden, weil sonst die Verhandlungsstrategien vereitelt werden könnten.
Herr Schulz gab sich zuversichtlich, dass auch CETA nachverhandelt werden könnte, weil bisher noch keine Unterschriften vorlägen.
Er betonte auch, dass die Hoheit über Gesetze und Demokratie bei den Parlamenten liege. Dieses Recht sollten sich Parlamentarier nicht nehmen lassen.
Zum „Hearing“ Arbeit, Wirtschaft, Investorenschutz
Drei Gesprächsrunden2 haben parallel stattgefunden.
An dieser Gesprächsrunde zum Thema „Arbeit, Wirtschaft, Investorenschutz“ haben teilgenommen:
Leitung: Christine Lambrecht, MdB, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion
Herr Welcker meinte, die Amerikaner würden Arbeitnehmer anders behandeln. Man solle nicht erwarten, dass die USA ihre Gesetze ändern würden. Sie seien demokratisch legitimiert.
Herr Segerath betonte sehr vehement, dass die USA endlich die ILO-Arbeitsnormen ratifizieren sollen. Das erwarte er ebenso wie die freie Betätigung von Gewerkschaften in den USA.
Herr Machnig hob zunächst einige Statistiken hervor, u.a. dass nicht alle Verfahren als Schiedsverfahren angenommen würden. Etwa ein Drittel der beabsichtigten Verfahren würden abgelehnt und etwa ebenfalls ein Drittel würden außerhalb von Schiedsgerichten beendet.
Er betonte auch die beiden demokratischen Blöcke – wie zuvor Herr Schulz.
Herr Mayer vertrat die Ansicht, dass die Freihandelsabkommen gemischte Abkommen sein müssten, aber es sei der Versuch unternommen worden, dass nationale Parlamente nicht beteiligt werden sollten.
Es gab von Publikumsseite Nachfragen zum Investorenschutz und zu den ILO-Arbeitsnormen.
Herr Mayer betonte, dass die USA eine andere politische Kultur als Europa hätten, was bei den ILO-Normen bedeutsam sei. Beispielsweise herrsche in den USA eine andere Auffassung darüber vor, was überhaupt geregelt werden müsse.
Herr Machnig meinte, der Investorenschutz sei insbesondere für den Mittelstand wichtig. Das müsse aber nicht durch die sog. ISDS-Verfahren geregelt werden. Es gäbe auch andere Möglichkeiten.
Zur Frage „Was geht in Europa noch?“ meinte Herr Machnig:
Er würde nicht von „Nachverhandlungen“, sondern beispielsweise von „Präzisierungen“, „Konkretisierungen“ oder ähnlichem sprechen.
Für ihn sei es unvorstellbar, dass in 2016, mitten im US-Wahlkampf in den USA über die ILO-Arbeitsnormen diskutiert werde und neue Vorschriften erlassen würden.
Herr Welcker betonte, dass er bei jedem Amerika-Geschäft mit seinen US-Geschäftspartnern ein Schiedsabkommen abschließe.
Herr Mayer hob – diese Diskussion abschließend – hervor, dass Investition Risiko bedeute. In den USA gäbe es keinen Investitionsschutz und die Geschäfte hätten in der Vergangenheit auch funktioniert.
In Bezug auf die letzte Äußerung von Herrn Welcker betonte er, dass Schiedsverfahren im Privatrecht von Schiedsverfahren im Völkerrecht zu unterscheiden seien. Denn: Beim Privatrecht sei allen Beteiligten bekannt, worum es gehe. Das sei bei diesen Abkommen jedoch nicht der Fall, da die Verhandlungen dazu geheim seien.
Abschließend vertrat Herr Mayer die Überzeugung, dass die Beschlüsse der europäischen Sozialdemokraten von Madrid3 zum CETA-Abkommen und insbesondere den dort enthaltenen Handels- und Investitionsgericht Schritte in die richtige Richtung seien.
Anmerkung CR: Oft ist die Rede von den zwei größten demokratischen Blöcken gewesen, die sich zusammen schließen können, um Standards zu setzen – gemeint waren Amerika und Europa. Insbesondere Martin Schulz, Mattias Machnig und Wilhelm Segerath haben diese Redewendung benutzt. Martin Schulz nannte die Zahl von etwa 800 Millionen Menschen, die in dem zukünftigen „Freihandelsraum“ zwischen Amerika und Europa leben.
Meines Wissens wird jedoch generell Indien als (sogar größte) Demokratie hervorgehoben. Dort leben etwa 1 Milliarde Menschen. Dann wären Amerika und Europa nicht der größte demokratische Block.
Herr Gabriel möchte mit diesen amerikanisch-europäischen Freihandelsabkommen „Regeln der Globalisierung“ schaffen. Er meinte, diese Standards seien höher als sie mit anderen Regionen (vor allem mit asiatischen Staaten) möglich seien. Die Entwicklung in Asien – insbesondere die der Bevölkerungszunahme – wird faktisch als Schreckensszenario dargestellt.
Herr Ganriel offenbart hier sein Denkvermögen, dass implizit über Schwarz-Weiß-Kategorien nicht hinaus kommt: Amerika-Europa sei gut – Asien-Europa sei schlecht. Damit führt er auch den oben erwähnten Vorwurf gegen Attac („TTIP ist böse“) ad absurdum.
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