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Titel: “Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Datum: 31. Oktober 2014 um 9:11 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Globalisierung
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Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen. Von Rolf-Henning Hintze

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die internationalen Schiedsstellen des CETA-Abkommens verstoßen nach Ansicht von Gutachter Johan Horst gegen die Rechtsordnung der EU, weil sie das Monopol des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung des Unionsrechts unterlaufen könnten. Die Schiedsstellen würden faktisch auch Handlungen der EU-Organe überprüfen und ihre Entscheidungen könnten “einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen.” In ihrer derzeitigen Fassung seien die CETA-Schiedsverfahren “europarechtswidrig”.

Als problematisch beurteilen die Bremer Gutachter weiter, daß das Abkommen keine strikte Menschenrechtsklausel enthält. Die Schiedsstellen im CETA würden damit “nicht hinreichend” auf die Gewährleistung von Menschen-und Umweltrechten verpflichtet. Die Rechte Dritter würden nicht gewährleistet, sie würden nicht am Verfahren beteiligt.

Deutliche Kritik übt das Gutachten an der vorgesehenen Schaffung eines eigenen admistrativen Unterbaus durch eine Ausschuss-Struktur mit einem “Joint Committee” an der Spitze. Dieser aus Exekutivvertretern der EU und Kanadas gebildetete Ausschuss “bildet nicht nur das CETA fort“, es beaufsichtige auch die speziellen Ausschüsse und mache ihnen weitgehende Vorgaben. Der Ausschuss könne z.B. die Befreiung von Einfuhrzöllen erwirken und auch andere Regeln erweitern. Es sei völlig unklar, so Horst, wie die Partizipation des EU-Parlaments sichergestellt werden solle.

Als sehr bedenklich sieht das Gutachten der Bremer Wissenschaftler auch drohende Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung, die bisher im EU-Recht garantiert ist, durch CETA an. Das CETA nehme nur wenige Formen der Daseinsvorsorge von der grenzüberschreitenden Liberalisierung aus und eröffene damit im kommunalen Bereich den Marktzugang “in einer Weise, die eine am Gemeinwohl orientierte Kommunalpolitik erschwert”. Durch sehr niedrige Schwellenwerte bei der Vergabe kommunaler Aufträge (teilweise ab 228.000 Euro) gerieten kommunale Aufträge selbst bei Krankenhäusern und sozialen Diensten in einen Ausschreibungszwang, der es den Gemeinden unmöglich mache, “Aufträge privilegiert an eigene, gemeinnützige oder ortsansässige Unternehmen zu vergeben”.

Ferner würde die vorgesehene Sperrklinkenklausel (Rachet Clause) eine Revision einmal vorgenommener Privatisierungen z.B. durch eine Rekommunalisierung künftig unmöglich machen.

Zu Beginn der Pressekonferenz hatte der Münchner Publizist Fritz Glunk für Attac eine “schleichende Selbstermächtigung der EU-Kommission” konstatiert.

(Das 41seitige Gutachten der Bremer Rechtswissenschaftler soll im vollen Wortlaut ab 31.10. auf der Webseite von Attac München – www.attac-m.org – nachzulesen sein.)

Update: Zum Gutachten [PDF]


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