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Titel: Bildungsreformen ohne Verbesserungspotential

Datum: 24. April 2007 um 8:15 Uhr
Rubrik: Bildungspolitik, Chancengerechtigkeit, Soziale Gerechtigkeit
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An allen Ecken und Enden wird das deutsche Bildungssystem „reformiert“. Ziel sei, so die einhelligen Verlautbarungen der Politik, eine Erhöhung der Chancengleichheit. Tatsächlich jedoch ist mit Chancengleichheit längst nicht mehr, wie einst, die soziale Emanzipation einer Klasse, sondern lediglich noch die Wettbewerbsmobilmachung von Individuen gemeint. Mit der Konsequenz, dass Ungleichheit im Zuge solcher Maßnahmen nicht etwa ab-, sondern vielmehr hinter dem politisch wie sozial blinden Konstrukt vermeintlicher „Leistungsgerechtigkeit“ verschleiert, modernisiert und ausgebaut wird. Ein Beitrag von Jens Wernicke.

Die Aussage, Bildung und Wissen seien für das individuelle Durchkommen in der heraufdämmernden „Informationsgesellschaft“ immer wichtiger, ziert mittlerweile alle programmatischen Texte zur Bildungspolitik. Jürgen Rüttgers wird hierbei das geflügelte Wort zugeschrieben, dass „Bildung die soziale Frage des 21. Jahrhunderts“ sei.

Mit solchen Aussagen und Konzepten werden jedoch de facto vor allem eine Neubewertung des Bildungssystems innerhalb des gesellschaftlichen Ensembles sowie eine Neujustierung der staatlichen Bildungsfinanzierung kolportiert.
Ganz im Sinne der Politik und Konzepte der Weltbank und anderer transnationaler Akteure zielen solche Aussagen auf eine Reformagenda, die den Staat letztlich zukünftig auf die Aufgabe einer Stärkung der Grundbildung beschränkt, wohingegen die gehobenen Bildungssegmente mehr und mehr durch private Eigenbeteiligung marktförmig erschlossen werden sollen.

Diese Reformziele sind schon deshalb problematisch, weil sie in letzter Konsequenz auf eine Kompensation jeglicher Sozialpolitik durch Bildungspolitik hinausläuft. Unter dem Deckmantel der Etablierung von „mehr Chancengleichheit“ im Bildungssystem findet eine „Modernisierung von Auslesemechanismen“ statt.

Chancengleichheit als Legitimationsfigur für soziale Ungleichheit

Die aktuellen „Verbesserungen“ im Bildungssystem folgen stets der Prämisse, dass, wenn an einer Stelle mehr ausgegeben, so an einer anderen mehr eingespart werden muss. Diese apolitische Grundhaltung, welche die Frage der gesellschaftlichen Ressourcenverteilung auf eine Umverteilung innerhalb einzelner Politikbereiche degradiert, hat unter anderem zur Folge, dass (auf der einen Seite) Studiengebühren eingeführt und an den Hochschulen weiter gekürzt werden kann, während (auf der anderen Seite) KiTas ausgebaut und mehr in Grundbildung investiert werden sollen. In diesem Sinne werden durch sie auch keine neuen Bildungsressourcen geschaffen, sondern lediglich bereits bestehende umverteilt: Im unteren Bildungsbereich wird perspektivisch womöglich weniger, im oberen hingegen umso mehr “selektiert”.

Mit echter „Chancengleichheit“ hat das wenig gemein. Tatsächlich wird dieser Begriff seit etwa Mitte der 90er Jahre politisch nicht nur inflationär gebraucht, sondern mehr und mehr uminterpretiert und zugleich in einen neuen sozialpolitischen Kontext gerückt.

In einer sehr treffenden Formulierung kritisierte die ehemalige NRW-Ministerin für Bildung und Wissenschaft, Gabriele Behler (SPD), Tagung zum Thema “Chancengleichheit” die Karriere dieses Begriffes im Verhältnis zur gesamten Geschichte ihrer Partei: ”Die Forderung nach Chancengleichheit im Bildungswesen war in den Anfängen der Arbeiterbewegung ein zentrales Instrument, über den die Befreiung der ganzen sozialen Gruppe angestrebt wurde. Heute hat sich die Blickrichtung von der sozialen Klasse hin zum Individuum verschoben. Es geht jetzt bei der Forderung nach Chancengleichheit mehr um die bestmögliche Ausstattung jedes Einzelnen”.

Diese Aussage verdeutlicht, dass es dem politisch momentan hegemonialen Begriff der „Chancengleichheit“ längst nicht mehr um die soziale Emanzipation einer Klasse sondern vielmehr um die Wettbewerbsfähigkeit von Individuen geht. Frei nach der Devise: In den KiTas werdet ihr alle unterstützt, wenn ihr hiernach in den Bereichen der höheren Bildung versagt, es nicht an die Hochschulen schafft etc., habt ihr eure „gleichen Chancen“ nicht hinlänglich genutzt.

In letzter Konsequenz läuft dies auf eine Begriffsumkehrung hinaus: In der Modernisierungsterminologie wird „Chancengleichheit“ dazu benutzt, um soziale Ungleichheit, Staats- und Sozialabbau zu legitimieren. Denn Ungleichheit ist ebenso Voraussetzung wie auch ständiges Resultat der Marktkonkurrenz, für welche die Individuen durch ein zu optimierendes Bildungssystem „ausgestattet“ werden sollen. Soziale Unterschiede werden durch solcherlei „Modernisierungen“ als „Leistungsunterschiede“ verschleiert und entpolitisiert.

Zunehmende Selektion im Hochschulbereich

Und tatsächlich zeigen die aktuellen Umgestaltungen im Hochschulwesen, dass fast jeder politische Impuls derzeit in Richtung einer solchen Verschärfung von Auslesemechanismen – nebst zunehmender Privatisierung – geht.

  1. Relativ zeitgleich zur Studienreform mit Bachelor und Master werden in einer zunehmenden Zahl von Bundesländern Studiengebühren eingeführt, was die soziale Selektion verschärft.
  2. Seit dem 1. Januar 2005 wird zudem durch das 7. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (7. HRGÄndG) die Studienplatzvergabe aller zulassungsbeschränkten Studiengänge neu geregelt. Das Gesetz sieht für diese nunmehr eine als 20-20-60-Regelung beschriebene Quotenverteilung vor: 20% der Studienplätze gehen an die Abiturbesten, die sich ihre Wunschhochschule aussuchen können. 20% der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Die Mehrzahl der Studienplätze jedoch, 60% nämlich, werden in Zukunft von den Hochschulen selbst – also individuell – vergeben. Das bisher vorhandene “Recht” jedes Abiturienten und jeder Abiturientin also, nach gewisser (und zumutbarer) Wartezeit verbindlich einen Studienplatz zu erhalten, wird mittels Einführung solcherlei Verteilungsproportionen so stark konterkariert, dass es de facto als abgeschafft bezeichnet werden muss.
  3. Bei der Umstellung auf so genannte Studien-Module und das ECTS- Kreditpunktesystem wird von fast allen Hochschulen nicht etwa wie vorgesehen der “studentische Workload” (damit ist die tatsächliche Arbeitsbelastung der Studierenden in Stunden gemeint) dergestalt – und folglich richtig – berechnet, dass mehr Selbststudium und Eigenverantwortung ermöglicht wird, sondern so verfahren, dass fortan jedes Modul verpflichtend mit einer Klausur oder Prüfung abzuschließen ist. Kurzum: Der Leistungsdruck der Studierenden wird vielerorts exorbitant erhöht – weil viele Hochschulen weder Geld für noch Interesse an tatsächlichen (also auch inhaltlichen) Reformen haben. Diese Erhöhung des Leistungsdrucks führt erneut zu einer Verstärkung von (vor allem sozialer) Auslese und Selektion. Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes (DSW), bringt das Problem wie folgt auf den Punkt: “Bachelor und Master bedeuten für die Studierenden, dass sie im Extremfall bis zu 50, 60 Stunden die Woche in der Hochschule verbringen müssen. Studierende, die gleichzeitig kleine Kinder zu versorgen haben, werden vor großen Herausforderungen stehen.”
  4. Mit der Einführung des ECTS-Systems schrieb die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mittels einer saloppen Formulierung unter der Überschrift “Die Benotung” in ihrer Entschließung vom 10. Februar 2004 fest, die Notenvergabe der neu einzuführenden Studiengänge werde fortan “normalverteilt”. Konkret bedeutet dass, dass ab sofort zwingend lediglich die “besten” 10% der Studierenden eine Eins, die nächsten 25% eine Zwei, die nächsten 30% eine Drei, die nächsten 25% eine Vier und die letzten 10% eine Fünf (hier gemessen in Noten von A bis E) erhalten (können), ganz unabhängig davon, wieviel jeder und jede einzelne tatsächlich “absolut” geleistet hat.
    Konkret bedeutet dies, dass 90% der Studierenden auf gar keinen Fall “sehr gute” Leistungen zu erbringen vermögen.
  5. Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 wurde festgelegt, dass der Bachelor zukünftig der “Regelabschluss” ist. Ergo: Dass der Masterabschluss fortan als “Ausnahme” anzusehen ist. Bitter erscheint in diesem Zusammenhang übrigens, dass viele Studierende und Studierendenvertretungen sich zwar ausdrücklich gegen eine starre Übergangsquote von beispielsweise 80:20 vom Bacherlor- zum Masterstudium wehren, nicht jedoch realisiert zu haben scheinen, dass es selbst ohne Quote zum einen stets nur 10% “Beste” (sowie ggf. noch 25% “Zweitbeste”) geben kann, und dass darüber hinaus qua neuer Studien- und Prüfungsordnungen zum anderen eben ausschließlich diesen der Zugang zum Masterstudium vorbehalten bleibt.

Jens Wernicke ist Mitglied im SprecherInnenrat der StipendiatInnen der Rosa-Luxemburg-Stiftung und war zuletzt im Vorstand des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) e.V. aktiv.
www.jenswernicke.de.vu


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