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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hinweise des Tages
Datum: 25. Juli 2014 um 9:07 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich: Jens Berger
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Anmerkung WL: Hochinteressant sind die Kommentare zu dieser Meldung, die nun beendet wurde.
Die Partei Klitschkos, der von Angela Merkel so stark unterstützt wurde und die Rechtsextremen (um nicht das Wort Faschisten zu benutzen) stürzen also die Regierung. Geht es nur darum, dass der Präsident und Oligarch Poroschenko seine Macht stabilisieren will? Geht es nur darum die Kommunisten zu verbieten und aus dem Parlament zu halten?
Anmerkung unseres Lesers H.H.: Dem ansonsten von mir sehr geschätzten Jakob Augstein vermag ich hier nicht in allem recht zu geben. Allein die Behauptung die Frage nach der Schuld wäre sinnlos, weckt doch gewisse Zweifel. Ist diese Frage tatsächlich sinnlos? Brauchen Opfer nicht Antworten auf die Fragen nach den Schuldigen? (…) Gerade jetzt, da von einigen “Lautsprechern” bereits gefordert wird, dem “bösen Putin” die Fußball-WM 2018 wegzunehmen, kann von diplomatischem Geschick wohl kaum gesprochen werden. Auch Verantwortungsbewusstsein sucht man in dieser Debatte vergeblich. (…) Beizupflichten ist Augstein jedoch dann, wenn er die Bürger nicht mehr als neutrale Beobachter dieses Konflikts sieht, vielmehr stecken wir in der Tat bis über beide Ohren mit drin. Das sollte der eigentliche Weckruf für alle Beteiligten sein!
Anmerkung unseres Lesers H.H.: Ein weiteres Beispiel, das zeigt wie weit sich die Parteien mittlerweile voneinander entfernt haben. Wie soll dann erst ein Durchschnittsbürger den Durchblick bewahren?
Anmerkung JB: Jean-Marie Chauviers historischer Abriss ist eine gute Ergänzung zu meinem gestrigen Artikel „Separatisten in der Ostukraine – die Geister, die wir riefen“. Seine Einschätzung zur Rolle Putins ist jedoch leider vom Zeitgeist getrieben, die dafür herangezogenen Beispiele sind sehr selektiv.
Anmerkung WL: Man kann nur hoffen, dass der DGB und die Einzelgewerkschaften den Worten nun auch Taten folgen lässt. Wie wäre es, wenn man einmal richtig Druck auf den zuständigen sozialdemokratischen Wirtschaftsminister machte?
Frau Engelen-Kefer schreibt zu der Anmerkung von Roger Strassburg:
„Vielen ‘Dank für die Einstellung meines Beitrags zu TTIP in der Fassung von meiner Web Site… ich bin ein wenig erstaunt über einen Teil der Anmerkungen von RS über das gesetzliche Rentenversicherungssystem in den USA.
Sein Text ist offensichtlich aus dem Internet Portal “ansahl com” entnommen. Dabei hätte er allerdings auch die weiteren Darstellungen aufnehmen müssen, um ein realistisches Bild bei einer Gegenüberstellung des deutschen und amerikanischen Rentensystems zu ermöglichen.
Für mich wäre dies der Kernsatz, dass das gesetzliche US Rentensystem vom Grundsatz her immer nur eine Grundsicherung ermöglichen sollte und daher kapitalgedeckte Systeme von Anfang an erforderlich waren und sind. Bezüglich der Altersgrenze gilt für alle nach 1960 Geborenen 67 Jahre. Bei Rentenbeginn vor 67 Jahren (ab 62 Jahren ist dies möglich, was offensichtlich auch häufig in Anspruch genommen wird) erfolgen erhebliche Rentenabschläge – höher als in der Bundesrepublik.
Dies müsste bei einem Vergleich der beiden Rentensysteme einbezogen werden.
Richtig ist jedoch, dass sich nach den verheerenden Riester- und Rürupreformen, auch in der Bundesrepublik das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung für wachsende Teile der zukünftigen Rentnergenerationen nur noch auf Grundsicherungsniveau oder sogar darunter bewegen wird.
Das US amerikanische Rentensystem mit einem traditionell größeren Schwergewicht auf kapitalgedeckten Systemen ist von den Finanzkrisen erheblich getroffen und viele Rentner durch das “Wegbrechen” der betrieblichen Altersversorgung und hohe Verluste bei den privaten kapitalgedeckten Altersrenten erheblich gebeutelt worden.- ein Negativ-Lehrbeispiel für die Appologeten einer ähnlichen Entwicklung in der Bundesrepublik: Gesetzliche Renten als Grundsicherung und Ergänzung durch private kapitalgedeckte Alterssicherung. Für mich ist eher der umgekehrte Schluss zu ziehen: Anhebung des Niveaus der gesetzlichen Alterssicherung durch die Riestertreppe nach oben und Abschaffung aller weiteren willkürlichen Kürzungsfaktoren a la Rürup aus der Rentenformel.
Dies ist ja auch in den vielfältigen Beiträgen dazu in Ihrem Internet Portal immer wieder deutlich gemacht worden.
In Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung geht es nicht darum, wie aus den Äußerungen von RS zu entnehmen ist, dass in meinem Beitrag der Eindruck entstehen sollte, dass in den USA Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig seien, es keinen Patentschutz oder keinen Raucherschutz gebe. Ausschlaggebend ist vielmehr, welche Anteile von Arzneimitteln jeweils betroffen sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik wird jedenfalls befürchtet, dass dies zu einem weiteren Konfliktpotential mit Klagen vor Schiedsgerichten von US Konzernen genutzt werden könnte. Doris Pfeiffer hat dies verschiedentlich öffentlich deutlich gemacht.
In Bezug auf meinen Beitrag zur Gefährdung unserer gesetzlichen Sozialversicherung durch TTIP mit seinem Investitionsschutzabkommen und den Schiedsverfahren habe ich vor allem auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge und damit Arbeitskosten sowie sonstiger Handelshemmnisse infolge sozialversicherungsrechtlicher Regulierungen abgestellt, die von amerikanischen Konzernen als Wettbewerbshürden angesehen werden. Schon allein in der gesetzlichen Rentenversicherung klafft bei der Höhe der Pflichtbeiträge eine riesige Lücke zwischen den USA und Deutschland, die sich noch durch die deutschen Pflichtbeiträge für die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erheblich vergrößert.
Dass in den USA in einzelnen Südstaaten faktische Gewerkschaftsfreiheit herrscht, wurde mir von führenden Kollegen der AFL-CIO während meiner langen Tätigkeit als Arbeitnehmersprecherin des ILO Ausschusses für die Vereinigungsfreiheit immer wieder vor Augen geführt und von Betriebsratsvorsitzenden deutscher Konzerne mit Investitionen in den USA bestätigt. Ein neueres öffentlich bekannt gewordenes prominentes Beispiel ist die gescheiterte Gründung eines Betriebsrates bei VW in Chatanooga Tennessee. Die mehrheitliche Ablehnung durch die Arbeitnehmer war sicherlich nicht unabhängig vom politischen Einfluss durch die Republikaner zustande gekommen. Dies ist zumindest das Urteil der zuständigen amerikanischen und deutschen Gewerkschaften.
Bei der zu erwartenden Fortsetzung der Verhandlungen zwischen EU Kommission und US Regierung über TTIP einschließlich des Investitionsschutzverfahrens wäre es vielleicht lohnend, die Auseinandersetzung mit den Unterschieden in den arbeits- und sozialrechtlichen Systemen zwischen der Bundesrepublik, der EU und den USA fortzusetzen. Vielleicht könnte sich dazu ein “Streitgespräch” zwischen RS und mir als nützlich erweisen.
(Mein jahrzehntelanger Einsatz für die Sozial- und Arbeitsmarktpolitik war und ist geprägt durch meine persönlichen negativen Erfahrungen mit den eklatanten sozialen Gegensätzen in den USA – das Leben unserer Familie spielte sich mit wirtschafts- und sozialpolitisch exponierten Berufen über mehrere Jahrzehnte auf beiden Seiten des Atlantiks ab.)
Herzliche Grüße
Ursula Engelen-Kefer
dazu auch: Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Gesetzesentwurf zur Anti-Terror-Datei
Voßhoff mahnt die selben Punkte an und kritisiert zusätzlich die lockeren Maßstäbe für die Speicherung von Personen in der Datei und die mangelnde Berücksichtigung von Datenschutzkontrollen, die “faktisch bestehende kontrollfreie Räume” offen lasse. Diesbezüglich schlägt sie eine Novellierung des §24 Abs. 2 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes vor, das die Kontrollmöglichkeiten des BDSB gegenüber den Nachrichtendiensten regelt.
Außerdem stellt sie fest, dass der Gesetzesentwurf auf einem Bericht der Bundesregierung beruht, den sie als nicht hinreichend bewertet:
Gegen diesen Bericht bestehen bereits in grundsätzlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken. Er basiert […] nicht auf einem für die Evaluierung zu erstellenden “staatsrechtswissenschaftlichen Gutachten” […]. Mit diesem Gutachten sollten u.a. die grundrechtlichen Folgen der Eingriffsmaßnahmen untersucht werden, da der vorgenannte Bericht diese Untersuchungen nicht beinhaltet. Er basiert lediglich auf Nutzerbefragungen und statistischen Datenauswertungen […] Der Bericht bietet mithin keine Legitimationsgrundlage zur Ableitung valider Evaluierungserkenntnisse.
Quelle: Netzpolitik
Anmerkung V.B: Alle waren skeptisch, als Andrea Voßhoff Ende letzten Jahres zur Bundesdatenschutzbeauftragte gewählt wurde. Offenbar gibt es doch die Möglichkeit, dass Menschen, die ihnen gestellte Aufgabe dann auch ernst nehmen.
Quelle: SZ
Anmerkung WL: Wie würde der Menschenrechtsgerichtshof urteilen, wenn Murat Kurnaz dort klagen würde, dass er in Afghanistan von Spezialkräften der Bundeswehr misshandelt worden sei und dass die Bundesregierung eine frühere Freilassung aus Guantanamo verhindert habe?
Im Übrigen: Eine härtere Ohrfeige gegen die Menschenrechtsverletzungen in und durch Guantanamo von einem Gericht gab es selten.
The cases Al Nashiri v. Poland (application no. 28761/11) and Husayn (Abu Zubaydah) v. Poland (no. 7511/13) concerned allegations of torture, ill-treatment and secret detention of two men site” in Poland. (Als PDF abrufbar hier)
Anmerkung Orlando Pascheit: Wie beruhigend, dass sich auch in den Welten des Geistes, dazu ein Befreiungstheologe von Rang, kompetente Fans des Fußballsports finden.
Al Gore
Die Zukunft
Aus dem Englischen von Anne Emmert
Siedler Verlag, 2014
ISBN: 9783827500427
Anmerkung: Wem die Stimme im Video bekannt vorkommt … das Video wurde von Jörg Wellbrock erstellt, der auch für den Audio-Podcast der NachDenkSeiten vertont.
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=22503