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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Zensur durch das Privatrecht – Wie das „Große Geld“ seine Kritiker vor Gericht zum Schweigen bringen will
Datum: 17. April 2014 um 9:36 Uhr
Rubrik: Aufbau Gegenöffentlichkeit, Lobbyismus und politische Korruption, Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Im August 2013 schrieb Werner Rügemer einen Artikel unter dem Titel „Die unterwanderte Demokratie – Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen“ in den „Blättern für Deutsche und internationale Politik“. Der Direktor des Instituts für Zukunft der Arbeit (IZA), Klaus Zimmermann, forderte über Anwälte den Verlag und den Autor zur Unterlassung mehrere Aussagen in dem Artikel über dieses Institut auf.
Der Verlag ist wohl mangels Finanzkraft einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen und hat die Unterlassungserklärung unterschrieben – der Autor nicht. Der Fall wird nun am 9. Mai 2014 vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg verhandelt. Werner Rügemer informiert über eine heute weit verbreitete, aber wenig bekannte Form der Zensur durch Private.
I.
Im September 2013 forderte Prof. Dr. Klaus Zimmermann, Direktor des Bonner Instituts für die Zukunft der Arbeit (IZA), die Redaktion der Monatszeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ und mich auf, folgende Aussagen aus dem Artikel „Der unterwanderte Staat“ in der Ausgabe 8/2013 zu unterlassen:
II.
Die Blätter-Redaktion hat die Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung umgehend unterzeichnet und die inkriminierten Passagen aus der Internetversion des Artikels entfernt. Es findet sich kein Hinweis darauf, dass Abschnitt über das IZA fehlt.
Ich habe die Unterlassungs-Erklärung nicht unterzeichnet. Die neue rheinische zeitung hat den Artikel ebenfalls veröffentlicht. Prof. Zimmermann hat deshalb (nach einer zwischenzeitlich beim Hamburger Landgericht erwirkten einstweiligen Verfügung) am 13.1.2014 beim Landgericht Hamburg beantragt, uns die Wiederholung der Aussagen durch Urteil zu verbieten und im Falle jeder einzelnen Wiederholung uns zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahren zu verurteilen. Der Streitwert liegt bei 120.000 Euro.
Am 11.3. 2014 habe ich durch unseren Anwalt Eberhard Reinecke (Köln) beantragt, die Klage abzuweisen. Die öffentliche Verhandlung vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist für den 9.5.2014, 11.00 Uhr angesetzt. Dann geht es möglicherweise durch die höheren Instanzen.
Prof. Zimmermann wird durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten (Mandanten Kohl, Merkel gegen Thilo Bode…) und misst somit auch dadurch der Auseinandersetzung eine gewisse Bedeutung zu.
III.
Ich hatte in dem Artikel die Unabhängigkeit des IZA in Zweifel gezogen: Dauer-Finanzierung durch die Deutsche-Post-Stiftung, Festlegung auf die neoliberale Schule, kontinuierliche Übereinstimmung mit den Forderungen der Unternehmerlobby, vielfältige Vernetzung mit der Unternehmerlobby, entsprechende Aussagen aus IZA-Gutachten, Mithilfe und nachträgliche Verteidigung der Hartz-Gesetze bis heute.
Gegenstand des Artikels ist das bisher wissenschaftlich und publizistisch noch nicht erfasste „unsichtbare Lobbying“, bei dem die Lobbyisten nicht von außen an den Staat herantreten, sondern mehr oder weniger als Teil des Staates agieren und Lobby „hinter“ dem etablierten Lobbying betreiben.
Das war aber nicht Gegenstand des Artikels, vielmehr geht es um die wirtschaftliche Abhängigkeit.
Meine Argumentation: Gerade die Finanzierung durch den einzigen Sponsor Deutsche-Post-Stiftung schafft Abhängigkeit und gibt Kriterien der wissenschaftlichen Forschung vor. Zudem ist seit der Gründung 1998 Präsident der Stiftung Klaus Zumwinkel, Ex-Chef des Konzerns Dt. Post DHL – eine solche personelle Identität zwischen Konzern und Stiftung gibt es bei keiner anderen Konzernstiftung.
Es stellte sich zudem heraus (nicht im Artikel enthalten, so argumentieren wir aber vor Gericht), dass es die Deutsche-Post-Stiftung als real agierende Stiftung gar nicht gibt: kein Personal, keine Tel- und Fax-nummer, keine Website und keine mailadresse. Die Adresse ist identisch mit der IZA-Adresse. Die Stiftung ist offensichtlich nur eine ungefilterte Durchlaufstation für das Geld des Konzerns.
In der Klageschrift hat Prof. Zimmermann zum Beweis seiner Unabhängigkeit zudem angeführt: neben der 77%-Grundförderung durch die Post-Stiftung werde IZA durch Drittmittel finanziert: Weltbank, VW-Stiftung, Bertelsmann-Stiftung, Thyssen-Stiftung, Europäische Kommission… Wir sehen das als weitere Bestätigung der wirtschaftlichen Abhängigkeit und Einseitigkeit.
Trotz der vollständigen privatwirtschaftlichen Finanzierung ist IZA praktisch Teil der Bonner Universität und zieht sich die staatliche Tarnkappe auf.
Das IZA macht also kein traditionelles Lobbying, sondern hängt sich an etablierte Lobbyisten einer bestimmten politischen und wirtschaftlichen Richtung dran und macht das im Artikel beschriebene „unsichtbare Lobbying“. Dazu erhält es Forschungsaufträge von diesen Lobbyisten.
IV.
Viele Journalisten, Redakteure und vor allem große Medien wie ARD, WDR, RTL machen vergleichbare Einstweilige Verfügungen und Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärungen, die sich heute zahlreich gegen Medien richten, nicht öffentlich, sondern geben meistens in aller Stille eine Unterlassungserklärung ab („wir wollen diesen Ärger nicht“), und die inkriminierte Veröffentlichung verschwindet aus der Öffentlichkeit, wird um bestimmte Stellen gekürzt, wird nicht wiederholt u.ä.
Die wenigen, die keine der zunächst geforderten Unterlassungs- Erklärungen abgeben und in Widerspruch gehen, müssen sich heute auf lange und teure Verfahren einlassen.
Die gut 20 juristischen Verfahren, die etwa die Privatbank Sal. Oppenheim wegen meines Buches „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ 2006 bis 2009 gegen mich, die neue rheinische zeitung und Berichterstatter angestrengt hat, dauerten insgesamt 5 Jahre bis zur Beendigung, in einem Falle für mich erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht. Darüber informieren aber die großen Medien nicht. Meine Kosten von etwa 50.000 Euro wurden durch die teilweise Rechtshilfe meiner Gewerkschaft und durch eine Geldsammlung aufgebracht. Wegen einiger gerichtlicher Erfolge bekam ich einen Teil der Gerichtsgebühren und Anwaltskosten anteilig rückerstattet.
V.
Die Unterwerfung von Wissenschaft und Publizistik (von Politik sowieso) unter privatwirtschaftlich-asoziale Interessen wird, wie auch im Falle des Artikels „Die unterwanderte Demokratie“, begleitet von flankierenden Maßnahmen: Privates Interesse soll nicht mehr als privat bezeichnet werden dürfen, sondern soll mit dem Glanz des Allgemeininteresses, der Wissenschaftlichkeit und der unbestreitbaren, einzig richtigen Meinung umglänzt werden. Die öffentliche Sprache wird durch eine sich neutralistisch präsentierende Sprache enteignet. Dagegen ist Widerstand nötiger denn je – auch, wenn aufgezwungen, mit juristischen Mitteln.
Werner Rügemer
www.werner-ruegemer.de, [email protected]
Anmerkung WL: Die NachDenkSeiten können ein Lied davon singen. „Eine Zensur findet nicht statt“ heißt es lakonisch in Art. 5 des Grundgesetzes. Das Zensurverbot ist gegen den Staat gerichtet, Zensur durch das „Große Geld“ wird dadurch nicht verhindert.
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