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Titel: Gesundheits“reform“ als Täuschungsmanöver
Datum: 28. März 2014 um 9:41 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, „Lohnnebenkosten“, Gesundheitspolitik, Soziale Gerechtigkeit, Strategien der Meinungsmache
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Inzwischen mussten sich die Deutschen ja daran gewöhnen, dass alles, was die Politik „Reform“ nennt, entweder zu Sozialabbau oder zu einer Mehrbelastung der Arbeitnehmer führt. Mit der „Reform“ der gesetzlichen Krankenversicherung leistet sich die Politik ein besonders hinterhältiges Täuschungsmanöver, um die Mehrbelastung der Versicherten zu vertuschen. Von Wolfgang Lieb.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
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Da soll also zunächst 2015 der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Als besonderes „Bonbon“ für die Arbeitnehmer, soll deren bisheriger Sonderbeitrag von 0,9 gestrichen werden und auf 7,3 Prozent gesenkt werden, also wieder auf der Höhe des Arbeitgeberanteils liegen. Wie bei einer Mausfalle legt man für die Versicherten ein bisschen Speck als Köder aus, um sie in diese Reformfalle zu locken. Für 20 Millionen – so verkündet der neue Bundesgesundheitsminister – werde die Krankenversicherung günstiger.
Ob und wie viele Versicherte tatsächlich entlastet werden, lässt sich jedoch erst im Herbst einigermaßen abschätzen, wenn die Kassen für das Jahr 2015 planen, meinte die Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Doch selbst wenn sich viele Hoffnungen auf geringere Beitragszahlungen im kommenden Jahr machen sollten, dann wird es rasch ein nüchternes Erwachen geben. Denn, wenn erst einmal das Gesetz ohne Protest und Widerstand verabschiedet sein wird, erfolgt schon ein Jahr später das dicke Ende. Dann sollen nämlich die Kassen von den Versicherten Zusatzbeiträge nehmen können. Und diese werden – angesichts der ziemlich sicher prognostizierbaren Steigerung der Gesundheitskosten – auf absehbare Zeit deutlich höher liegen dürften, als die 0,9 Prozent Sonderbeitrag, die (ausschließlich) die Versicherten bisher bezahlen mussten.
Der Essener Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem geht davon aus, dass der Zusatzbeitrag (im Schnitt aller Kassen) jedes Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen werden und schon 2017 bei 1,3 bis 1,5 Prozent – wohlgemerkt nur für die Arbeitnehmer – zusätzlich liegen dürfte. Das Bundesversicherungsamt rechnet sogar mit Zusatzbeiträgen von 1,6 bis 1,7 Prozent.
Nach Berechnungen des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse bedeutet eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um 1,4 Prozent für den Durchschnittsverdiener mit rund 2500 Euro Einkommen schon 423 Euro und für einen ein Gutverdiener mit 4050 Euro, 680 Euro im Jahr [PDF – 158 KB]. Wenn aber ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr 109 Euro mehr für Strom bezahlen muss, dann gilt das als Katastrophe und führt zu einer Wende in der Energiewende.
Bei den künftigen Zusatzbeiträgen, die von den Kassen erhoben werden dürfen, bedient sich die Regierung eines weiteren Täuschungsmanövers. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass es in Zukunft wieder gerechter zugeht. Statt der seit 2011 nach oben nicht mehr unmittelbar begrenzten einkommensunabhängigen „Kopfpauschale“, soll der Zusatzbeitrag künftig vom Einkommen abhängig sein, also als prozentualer Satz vom beitragspflichtigen (bis 4.050 Euro) Einkommen erhoben werden.
Das Modell wonach jeder gleichviel Zusatzprämie („Kopfpauschale“ oder „Gesundheitsprämie“) zahlen soll, hatte sich schon bei den früheren Gesundheits-„Reformen“ (2010) viel Unmut eingehandelt. Die damit verbundene soziale Ungerechtigkeit hatte man damit zu übertünchen versucht, indem man 2011 einen für kaum jemand durchschaubaren Sozialausgleich einführte. (Die Arbeitgeber sollten überprüfen, ober der durchschnittliche (!) Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmacht.).
Künftig soll es aber nicht einmal mehr die von der schwarz-gelben Koalition immerhin noch vorgesehene persönliche Belastungsgrenze für den Anstieg der Beiträge mehr geben. Allein durch diese „Reform“ spart der Bund bis 2018 rund 5 Milliarden Euro bei den Ärmsten der Armen, weil der Sozialausgleich aus Steuermitteln wegfallen wird.
Die Zusatzbeiträge können künftig unbegrenzt steigen.
Dass der Wettbewerb zwischen den Kassen hier eine Obergrenze setzen wird, weil die Versicherten in Kassen mit niedrigen Zusatzbeiträgen flüchten können, ist eine Hoffnung, die schon in der Vergangenheit nicht in Erfüllung ging und die in Zukunft noch mehr enttäuscht werden dürfte. Schon jetzt ist absehbar, dass die Ausgaben des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr seine Einnahmen übersteigen werden.
Das liegt auch daran, dass der Bund den Ausgleich für sog. versicherungsfremde Leistungen (z.B. die Familienmitversicherung) von gesetzlich festgelegten 14 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds bis 2018 um zehn Milliarden zurückfahren will.
Das heißt aber, dass auch für solche Kassen, die bisher durch keine oder geringere Zusatzbeiträge von „Wechselwellen“ vor allem jüngerer (gesünderer) Versicherter in der Vergangenheit profitiert haben, ihre Einnahmen erhöhen müssen. Ob nun der Zusatzbeitrag bei der einen Kasse um 0,7 oder um 1,2 Prozent erhöht wird, dürfte kaum noch transparent sein, zumal Zusatzbeiträge künftig gleich vom Arbeitgeber an die Kassen überwiesen werden sollen.
Mit dem „sozialen Mäntelchen“ eines künftigen einkommensabhängigen Zusatzbeitrags, will aber die Politik verdecken, dass künftig und für unbegrenzte Zeit alle Steigerungen der Gesundheitskosten bzw. alle Ausgabenerhöhungen der Kassen ausschließlich und allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden müssen. Der Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Krankenversicherungen bleibt bei 7,3 Prozent gesetzliche festgeschrieben
“Mit der weiteren Festschreibung des Arbeitgeberanteils bei 7,3 Prozent halten wir an dem Ziel fest, arbeitsplatzgefährdende Steigerungen zu vermeiden”, sagte Gröhe.
Hier wird also der Mythos der „Lohnnebenkosten“ wieder aufgebaut, der nun seit Jahren von der Wirklichkeit zerstört worden ist. Deutschland liegt bei diesem politischen Tarnwort „Lohnnebenkosten“ im unteren Mittelfeld.
EU-Vergleich der Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten der Privatwirtschaft (NACE B-N) im Verhältnis zu den Bruttoverdiensten im Jahr 2012:
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Lüge von den zu hohen „Lohnnebenkosten“ wieder aufzutischen, wo doch durch einen Rekord-Leistungsbilanzüberschuss nach dem anderen in den zurückliegenden Jahren nun selbst bei der EU-Kommission angekommen ist, dass die Deutschen durch Lohnstagnation und vergleichsweise gering angestiegene Lohnstückkosten nun sämtliche Nachbarn niederkonkurriert haben, ist schon eine dreiste Frechheit.
Quelle: flassbeck-economics
Selbst die kleine Chance, dass finanzstärkere Kassen, wie in der Vergangenheit Prämien ausschütten und Beiträge zurückerstatten können wird den Versicherten in Zukunft genommen.
Aber die Deutschen nehmen es ja seit Jahren klaglos hin, dass ihnen bei jeder „Reform“ in die Taschen gegriffen wird.
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