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Titel: IAB Studie über Soziale Arbeitsgelegenheiten: Nur bei 2% aller geeigneten Zusatzjobbern wird beabsichtigt, diese in die Belegschaft zu übernehmen

Datum: 15. Februar 2007 um 9:57 Uhr
Rubrik: Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die sog. sozialen Arbeitsgelegenheiten untersucht. Danach erweisen sich Soziale Arbeitsgelegenheiten aus der Perspektive der befragten Betriebe vorerst nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt.
Die Untersuchungsergebnisse geben aber Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetzt.

Nur durch verbesserte Schulbildungskonzepte könne der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss gesenkt und verhindert werden, dass schon junge Menschen ohne Chance auf Ausbildung und Arbeitsplatz nur in einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme unterkommen.
Nur bei 2% aller geeigneten Zusatzjobber werde beabsichtigt, diese in die Belegschaft zu übernehmen.
Ein Teil der Betriebe nutze Soziale Arbeitsgelegenheiten für unerlaubte Tätigkeiten, wie zum Beispiel für Krankheitsvertretungen oder Überstundenabbau der regulären Belegschaft. In einigen Fällen würden Zusatzjobs sogar zum Personalabbau genutzt (direkte Substitution von Arbeitsplätzen), häufiger würden Arbeiten der regulären Belegschaft auf Zusatzjobber übertragen (schleichende Substitution von Beschäftigungsinhalten), was längerfristig ebenfalls zum Personalabbau bei der regulären Belegschaft führen könne.
Die Untersuchungsergebnisse geben sogar Indizien dafür, dass etwa jeder zweite Betrieb zumindest einen Teil seiner beschäftigten Zusatzjobber nicht im Sinne des Gesetzgebers einsetze.
Der Anteil geförderter Beschäftigung steige zu Ungunsten ungeförderter Beschäftigung, was auch die Finanzierungsgrundlage der Sozialversicherungssysteme schädige.
Ein Teil der Betriebe erhalte dann Kostenvorteile, die sich für andere Betriebe als Benachteiligung äußern.

Ein Einsatz Sozialer Arbeitsgelegenheiten in unzulässiger Art und Weise könne bislang im Einzelfall kaum aufgedeckt werden, da es während der Tätigkeitszeit häufig keine regelmäßigen Kontakte zwischen den Arbeitsvermittlern in den ARGEn, Optionskommunen und getrennten Trägerschaften auf der einen Seite und Betrieben sowie Zusatzjobbern auf der anderen Seite gebe.

Quelle: IAB [PDF – 376KB]


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