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Titel: Kostet der Mindestlohn doch Arbeitsplätze? Die FAZ findet den ultimativen Beweis

Datum: 5. März 2014 um 9:46 Uhr
Rubrik: Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Strategien der Meinungsmache, Wirtschaftspolitik und Konjunktur
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Der Durchbruch in der Mindestlohnforschung ist geschafft. So jedenfalls sieht es offenbar die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ, 25.1.2014), die triumphierend eine neue Untersuchung zweier Wissenschaftler aus Texas vorstellt, die den Mindestlohngegnern endlich Recht zu geben scheint. Ein Gastartikel von Günther Grunert.

Nachdem eine Vielzahl empirischer Untersuchungen nicht zu den vom Mainstream erwarteten Ergebnissen geführt hat (vgl. dazu und zur schwachen theoretischen Fundierung der Mindestlohnkritik ausführlich hier) und – wie selbst die FAZ einräumen muss – bislang unter Ökonomen kein Konsens über die Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen erkennbar war, bringt nun nach Einschätzung der Zeitung eine neue Studie von Jonathan Meer und Jeremy West (Meer/West 2013a und 2013b) aus den USA endlich „Ordnung in das Chaos der Mindestlohnforschung […]. Und ihr Schluss ist eindeutig: Mindestlöhne kosten Arbeitsplätze. Und zwar viele“ (FAZ, 25.1.2014).

Der Bericht über diesen vermeintlichen Meilenstein der Mindestlohnforschung wurde in den Medien schnell weiterverbreitet (vgl. z.B. hier oder hier), so dass es sich lohnt, einen genaueren Blick auf die gefeierte US-Studie zu werfen. Dies soll im vorliegenden Beitrag geschehen. Dazu wird in Abschnitt 1 zunächst der FAZ-Artikel zur Meer/West-Studie und zu deren angeblich besonderen Bedeutung für Deutschland kurz wiedergegeben. Abschnitt 2 befasst sich mit den theoretischen Grundlagen der Untersuchung von Meer und West, der folgende Abschnitt 3 mit den scheinbar so überzeugenden empirischen Ergebnissen. Abschnitt 4 beendet mit einem kurzen Resümee die Analyse.

  1. Die FAZ und die Mindestlohnstudie von Meer und West

    Nach Ansicht der FAZ lag der entscheidende Fehler aller bisherigen Untersuchungen zum Mindestlohn darin, dass sie immer nur den Blick darauf gerichtet hätten, wie sich die Zahl der Arbeitsplätze nach der Einführung oder Erhöhung des Mindestlohns verändert habe. Dagegen sei die Entwicklung zuvor kaum beachtet worden. Nun sei es ja aber durchaus möglich, dass ein vorher starkes Arbeitsplatzwachstum durch einen Mindestlohn wesentlich abgeschwächt werde. Dann entstehe der Eindruck, dass der Mindestlohn nicht zu Arbeitsplatzverlusten führe, obwohl er in Wahrheit doch Schaden anrichte. Dieser Schaden liege eben darin, dass zwar nach Einführung eines Mindestlohns kaum Arbeitskräfte direkt entlassen würden, dass aber neue, wachsende Unternehmen weniger Stellen schüfen und es auf diese Weise zu Arbeitsplatzausfällen komme.

    Die Forscher Meer und West hätten nun – so die FAZ – anhand von US-Daten überzeugend nachgewiesen, dass die negative Wirkung des Mindestlohns tatsächlich darin liege, dass er das Arbeitsplatzwachstum signifikant verringere. Zwar habe es zunächst auch Kritik am Meer/West-Papier gegeben, diese hätten die beiden US-Forscher aber erfolgreich mit einer Überarbeitung ihrer Studie, die nichts an den Ergebnissen geändert habe, abgewehrt.

    Gerade Deutschland könne sich nun zum Anschauungsmaterial für die neue Mindestlohnstudie von Meer und West entwickeln: „Nach einigen Jahren mit guten Nachrichten vom Arbeitsmarkt reichen den Deutschen ihre Löhne nicht mehr, und sie führen einen Mindestlohn ein. Offenbar muss Deutschland damit rechnen: Selbst wenn in den nächsten Jahren nur wenige Leute wegen des Mindestlohns entlassen werden, wird der Mindestlohn doch den Aufbau neuer Arbeitsplätze behindern. Und das ist besonders tückisch. Denn wo ein Arbeitsplatz erst gar nicht entsteht, da beschwert sich auch niemand über den Mindestlohn – und die schädliche Wirkung fällt vielleicht gar nicht auf“ (FAZ, 25.1.2014).

  2. Die theoretische Basis der Meer/West-Studie

    An der Argumentation der FAZ ist zunächst einmal verblüffend, mit welch leichter Hand sich die Zeitung von einem theoretischen Modell verabschiedet (ohne es zu bemerken?), das doch bislang die Grundlage ihrer Mindestlohnkritik bildete: Gemeint ist die neoklassische Arbeitsmarkttheorie. Nach dieser Theorie müssen gesetzliche Mindestlöhne, die den Reallohnsatz oberhalb des Gleichgewichtslohnsatzes festlegen, unfreiwillige Arbeitslosigkeit erzeugen. Kaum bemerkbare Jobverluste oder gar ein nur abgeschwächtes Arbeitsplatzwachstum sind im genannten Fall nach der neoklassischen Theorie schlicht unmöglich.

    Anders als offenbar der FAZ ist dies den Autoren Meer und West auch bewusst. Sie weichen explizit vom neoklassischen Standardmodell ab, indem sie von zwei gegensätzlichen Effeckten eines Mindestlohns auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgehen.[1] Auf der einen Seite verringere ein höherer Mindestlohn die Nachfrage nach Arbeit, indem er die Grenzkosten der Beschäftigung einer neuen Arbeitskraft steigere, auf der anderen Seite vergrößere er die Lücke zwischen den zu erwartenden Gewinnen aus einer Beschäftigung im Vergleich zu einer Situation ohne Beschäftigung (d.h. das entgangene Einkommen wächst) und veranlasse damit die Arbeitslosen zu verstärkter Arbeitssuche. Eine größere Zahl Arbeitsuchender mit intensiven „Suchanstrengungen“ verbessere wiederum die Qualität des Zusammenführens zueinander passender Arbeitnehmer und Unternehmen, so dass die Schaffung von Jobs positiv beeinflusst werden könne. Das Fazit von Meer und West lautet: „Die Theorie führt somit zu unklaren Vorhersagen für die Auswirkung eines Mindestlohns auf die Schaffung von Arbeitsplätzen“ (Meer/West 2013b, S. 7; Übersetzung G.G.). Letztlich – so die Autoren Meer und West – müsse diese Frage daher empirisch entschieden werden (Meer/West 2013b, S. 8, 26).

    Der theoretische Ansatz von Meer/West überzeugt ebenso wenig wie das herkömmliche neoklassische Modell. Kritikbedürftig ist vor allem, dass er in der Tradition der sog. „Suchtheorie“ steht, die Arbeitslosigkeit letztlich nur als ein „Matching-Problem“ auffasst (vgl. zu einer sehr guten Kritik Mitchell 2010 sowie Mitchell/Muysken 2008, S. 102-109). Arbeitslosigkeit wird in dieser Theorierichtung als ein freiwillig gewählter Suchprozess gesehen, bei dem die Arbeitnehmer dann einen Job annehmen, wenn seine Entlohnung den sog. Akzeptanzlohn („reservation wage“; das Minimum, bei dem sie bereit sind, auf Freizeit zu verzichten) übersteigt. Die Arbeitnehmer entscheiden hierbei frei: Wenn sie nicht arbeitslos sein wollen, können sie immer ein Lohnangebot annehmen, das dann allerdings vielleicht von ihnen verlangt, ihren Akzeptanzlohn zu senken. Ein relevanter Mangel an Arbeitsplätzen kommt in dieser Theorie nicht vor.

    Dies ist offenkundiger Unsinn: In der realen Welt ist Arbeitslosigkeit primär auf eine mangelnde gesamtwirtschaftliche Nachfrage zurückzuführen, d. h. es werden als Folge einer unzureichenden aggregierten Nachfrage nicht genügend Arbeitsplätze geschaffen.[2] Die Arbeitslosen sind nicht in der Lage, daran etwas zu ändern: Sie können nicht nach Arbeitsplätzen suchen, die es nicht gibt. Selbst wenn es also stimmte, dass die Arbeitslosen nach einem eingeführten oder erhöhten Mindestlohn ihre Suchanstrengungen verstärkten, würden davon keine wesentlichen Beschäftigungseffekte ausgehen.

    Nun ließe sich gegen diese Argumentation einwenden, dass die Studie von Meer und West zwar theoretische Mängel aufweisen mag, dass es letztlich aber auf die empirischen Ergebnisse ankomme. Jedoch hat die Akzeptanz des theoretischen Ansatzes von Meer/West weitreichende Folgen, die auch die FAZ nicht zu sehen scheint. Die beiden Autoren behaupten nämlich, dass auch aus theoretischen Gründen die Wirkungen eines Mindestlohns eher im neuen (zukünftigen) Beschäftigungswachstum als in den (gegenwärtigen) Beschäftigungsniveaus sichtbar würden. Entsprechend sei es keineswegs überraschend, dass ihre eigene empirische Untersuchung – im Einklang mit vielen anderen Studien – „keinen Messeffekt des Mindestlohns auf den Beschäftigungsstand“ (Meer/West 2013b, S. 20; Übersetzung und Hervorhebung G.G.) herausfinde. Wenn es aber stimmt, dass der Mindestlohn allgemein keinen erkennbaren Effekt auf das Beschäftigungsniveau, sondern nur einen Einfluss auf das (Netto-) Jobwachstum ausübt, sind damit alle bisherigen Studien, die nach Auswirkungen auf den Beschäftigungsstand gesucht haben, hinfällig – darunter auch all diejenigen Untersuchungen, die bislang so gern von den Mindestlohngegnern zitiert wurden (dazu auch Schmitt 2013a). Denn wenn aus theoretischen Überlegungen kein messbarer Effekt eines Mindestlohns auf das Beschäftigungsniveau zu erwarten ist, müssen auch die Ergebnisse derjenigen Untersuchungen, die einen negativen Effekt auf den Beschäftigungsstand herausfinden, verfälscht und damit wertlos sein.

  3. Zu den empirischen Ergebnissen der Mindestlohnstudie von Meer und West

    An den empirischen Ergebnissen von Meer und West auf Basis von Daten für die US-Bundesstaaten ist zunächst einmal überraschend, wie weit sie außerhalb fast aller bisherigen Forschungsresultate zum Mindestlohn liegen. Die Autoren finden heraus, „dass ein Anstieg des realen Mindestlohns um zehn Prozent das Arbeitsplatzwachstum in dem Staat um ungefähr 0,5 Prozentpunkte verringert (während dieser Jahre betrug die durchschnittliche Wachstumsrate der Beschäftigung in einem Staat 2,0 Prozent jährlich). Mit anderen Worten, ein zehnprozentiger Anstieg des Mindestlohns führt zu einer Verringerung der Netto-Jobwachstumrate um etwa ein Viertel“ (Meer/West 2013b, S. 19; Übersetzung G.G.).

    Diese Schätzung bezieht sich wohlgemerkt nicht auf das Beschäftigungswachstum von Gruppen mit traditionell geringer Entlohnung (also z. B. Jugendliche oder Restaurantarbeiter, die häufig im Mittelpunkt der Mindestlohnforschung stehen), sondern auf die gesamte Arbeitnehmerschaft, obwohl nur rund 5 Prozent der Arbeitnehmer direkt von einer typischen Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind.[3] Es muss schon erstaunen, dass eine Mindestlohnsteigerung, die sich nur auf einen so geringen Anteil der abhängig Beschäftigten direkt auswirkt, einen so großen Effekt auf die Gesamtarbeitnehmerschaft haben soll (dazu ausführlicher Schmitt 2013a).

    Noch stutziger müssten alle unvoreingenommenen Leser werden, wenn sie zum Vergleich eine umfassende Untersuchung von Allegretto et al. (2013) heranziehen, die u. a. einen der Meer/West-Analyse sehr ähnlichen empirischen Test für die USA durchführen. Sie verwenden für den Zeitraum seit 1990 Daten für Jugendliche auf Bundesstaatenebene und für Restaurantarbeiter auf Ebene der Counties (etwa mit den deutschen Landkreisen vergleichbar) und kommen zum Ergebnis, dass der Mindestlohn bei keiner dieser beiden „klassischen“ Niedriglohngruppen mit einem geringeren Beschäftigungswachstum verbunden war (Allegretto et al. 2013, S. 28). Einer der vier Autoren dieser Studie, nämlich Arindrajit Dube, nimmt deshalb die Meer/West-Untersuchung genauer unter die Lupe, um deren überraschende Ergebnisse zu überprüfen. Er verwendet einen anderen Datensatz (nämlich den „Quarterly Census of Employment and Wages“) als Meer/West in ihrer ursprünglichen Studie (Meer/West 2013a), der auch eine Aufschlüsselung der Beschäftigungsentwicklung nach Wirtschaftszweigen[4] erlaubt. Dube (2013) verwendet die gleichen ökonometrischen Spezifikationen wie Meer und West und findet für zwei der drei untersuchten Zeiträume ebenfalls eine signifikante negative Beziehung zwischen Mindestlöhnen und gesamtwirtschaftlichem Beschäftigungswachstum. Anders als Meer und West in ihrer ursprünglichen Untersuchung (Meer/West 2013a) gibt er sich mit diesem Ergebnis jedoch nicht zufrieden, sondern betrachtet zusätzlich die Beschäftigung in ausgewählten Sektoren, nämlich im Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie („Accommodation and Food Services“), im Einzelhandel und im Verarbeitenden Gewerbe. Das Gastgewerbe (incl. Restaurants) beschäftigt etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen in den USA und der Einzelhandel steuert weitere 16 Prozent bei. Zusammengenommen vereinen beide Sektoren also fast zwei Drittel aller Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen auf sich. Wenn also der Mindestlohn tatsächlich einen erheblichen negativen Effekt auf das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungswachstum hat, müsste sich dies gerade in diesen beiden Wirtschaftszweigen deutlich zeigen. Im Gegensatz dazu sind im Verarbeitenden Gewerbe in den USA kaum Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen angestellt: Nur ein Prozent der dort tätigen abhängig Beschäftigten erhalten Mindestlöhne und nur ungefähr 3 Prozent aller Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen entfallen auf das Verarbeitende Gewerbe. Entsprechend sollten die Auswirkungen von Veränderungen des Mindestlohns auf das Beschäftigungswachstum dort sehr moderat ausfallen.

    Die Regressionsergebnisse von Dube widersprechen diesen Erwartungen fundamental. Nur im Verarbeitenden Gewerbe, das kaum Arbeitnehmer mit Mindestlöhnen einstellt, ergibt sich für zwei der drei untersuchten Zeiträume ein signifikanter negativer Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Beschäftigungswachstum; dagegen lässt sich im Einzelhandel und im Gastgewerbe, die zusammen das Gros der Mindestlohnarbeiter beschäftigen, keine statistisch signifikante Beziehung zwischen Mindestlöhnen und Beschäftigungswachstum feststellen (Dube 2013, S. 7; S. 12, Tab. 2). Anders ausgedrückt: Der negative Zusammenhang zwischen Mindestlohn und gesamtwirtschaftlicher Beschäftigung zeigt sich genau an der „falschen Stelle“, wenn man die sektorale Zusammensetzung der Beschäftigung betrachtet.

    Doch damit nicht genug: Dube weist überdies nach, dass die signifikante Beziehung zwischen gesamtwirtschaftlichem Beschäftigungswachstum und Mindestlöhnen verschwindet, wenn man eine verlässliche Kontrollgruppe verwendet, nämlich benachbarte Counties mit unterschiedlichen Mindestlöhnen (Dube 2013, S. 7; S. 13, Tab. 3).

    Wie aber sind dann die empirischen Ergebnisse von Meer und West zu erklären? Das Problem liegt offenbar darin, dass die Bundesstaaten, die den Mindestlohn in den letzten Jahrzehnten stärker angehoben haben, sich wesentlich von anderen Staaten unterscheiden (Dube 2013, S. 4; Allegretto et al. 2013, S. 7-12). Sie hatten beispielsweise mit tieferen Rezessionen zu kämpfen und waren einer größeren Polarisierung der Arbeitsplätze (in Form eines stärkeren Rückgangs bei Jobs, die Routineaufgaben umfassen) unterworfen. Diese und andere Faktoren beeinflussen das allgemeine Arbeitsplatzwachstum. Die von Meer/West ermittelte negative Beziehung zwischen Jobwachstum und Mindestlöhnen ist daher mit großer Wahrscheinlichkeit kein kausaler Zusammenhang, sondern ein statistisches Artefakt, hervorgerufen durch einen wichtigen, in ihrem Modell fehlenden Faktor (oder mehrere solcher Faktoren), der zu den gefundenen Ergebnissen geführt hat. Korrelationen können nicht nur durch direkte kausale Zusammenhänge zwischen zwei Variablen, sondern auch durch eine gemeinsame Abhängigkeit von dritten Größen[5] oder rein formal bedingt sein. Dube (2013, S. 4) weist deshalb völlig zu Recht auf die Bedeutung eines überzeugenden Forschungsdesigns (hier etwa in Form eines Vergleichs angrenzender Counties, s.o.) hin, das in der Lage ist, solche Artefakte wie bei Meer/West herauszufiltern und verlässliche Schätzungen zu liefern.

    Meer/West haben in einer neuen Version (Meer/West 2013b) ihres ursprünglichen Beitrags (Meer/West 2013a) auf die Kritik an den zweifelhaften Ergebnissen ihrer Studie reagiert. Während sie in der Ursprungsversion nur Daten der „Business Dynamics Statistics“ (BDS) verwenden, die keine Untergliederung nach Wirtschaftszweigen enthält, benutzen sie in der neuen Studie zwei weitere Datensätze, nämlich den „Quarterly Census of Employment and Wages“ (QCEW) und die „Quarterly Workforce Indicators“ (QWI), um auch die Wirkungen des Mindestlohns auf die einzelnen Branchen in den USA abschätzen zu können. Sie sind überzeugt, dass die dabei gefundenen Ergebnisse ihren Erwartungen entsprechen: „ […] in Wirtschaftszweigen, die tendenziell eine höhere Konzentration von Niedriglohnjobs haben, zeigen sich schädlichere Wirkungen höherer Mindestlöhne auf das Arbeitsplatzwachstum und die Ergebnisse scheinen zwischen QCEW und QWI übereinzustimmen“ (Meer/West 2013b, S. 25; Übersetzung G.G.).

    Diese Interpretation ist jedoch außerordentlich problematisch, wie Schmitt (2014) in einer Kritik nachweist. So ergibt sich bei den Schätzungen der Auswirkungen des Mindestlohns auf das Jobwachstum beispielsweise bei beiden Datensätzen ein statistisch signifikanter negativer Effekt für den Sektor „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ („Professional, Scientific, and Technical Services“), den wohl niemand als typische Niedriglohnbranche ansehen wird. Meer und West selbst bezeichnen dieses Ergebnis in einer Fußnote (Fn. 28) als „ungewöhnlich“, spielen seine Bedeutung aber herunter. Auffällig sind auch die von Meer und West ermittelten negativen Beschäftigungswirkungen im Baugewerbe (wiederum in beiden Datensätzen), das in den USA keineswegs ein besonders ausgeprägter Niedriglohnsektor ist, so dass der starke, signifikante Effekt des Mindestlohns nicht plausibel erscheint. Geradezu absurd aber ist die Tatsache, dass bei Verwendung der QCEW-Daten nach den Berechnungen von Meer/West der größte negative Effekt des Mindestlohns auf das Arbeitsplatzwachstum (mehr als dreimal größer als im Gastgewerbe und mehr als achtmal größer als im Einzelhandel) ausgerechnet im Sektor „Management von Firmen und Unternehmungen“ („Management of Companies and Enterprises“) auftritt[6], der die mit Abstand höchsten Durchschnittslöhne aller Wirtschaftszweige zahlt (Schmitt 2014).[7]

    Seltsamerweise diskutieren Meer/West ihre Branchenergebnisse, ohne sich weiter um die Lohnstruktur in den jeweiligen Wirtschaftszweigen zu kümmern. Dies ist um so verwunderlicher, als entsprechende Daten relativ einfach verfügbar sind. Schmitt (2014) zieht in seiner Kritik solche Daten hinzu. Er stellt den von Meer und West auf Basis des QCEW- und des QWI-Datensatzes errechneten branchenspezifischen Beschäftigungsreaktionen (den geschätzten Effekten des Mindestlohns auf das Jobwachstum in den verschiedenen Wirtschaftszweigen) den jeweiligen durchschnittlichen Wochenlohn in jeder Branche (2012) als Lohnstruktur-Indikator gegenüber.

    Wenn tatsächlich der Mindestlohn die branchenspezifischen Beschäftigungsreaktionen maßgeblich beeinflussen sollte, wäre in den Wirtschaftszweigen, die die niedrigsten Löhne verzeichnen, die stärkste Reaktion auf Mindestlohnerhöhungen zu erwarten. Tatsächlich aber zeigt Schmitt, dass sich keinerlei systematischer Zusammenhang zwischen dem durchschnittlichen Wochenlohn und der geschätzten Beschäftigungsreaktion der Sektoren feststellen lässt. Wenn überhaupt, ergibt sich auf Grundlage der QCEW-Daten eher eine negative Beziehung (d.h. der Mindestlohn hat in Hochlohnbranchen den größten Effekt auf die Beschäftigung), jedoch ist dieser Zusammenhang statistisch nicht gesichert.

    Da der Durchschnittslohn in einem Wirtschaftszweig möglicherweise die Verhältnisse am unteren Ende der Lohnskala nicht genau genug widerspiegelt, wiederholt Schmitt seine Untersuchung mit einem zweiten Indikator der Lohnstruktur, nämlich dem Anteil der Niedriglohnarbeiter in jedem Wirtschaftszweig.[8] An den Resultaten ändert das nichts: Auch zwischen dieser zweiten Lohnvariablen und der geschätzten Beschäftigungsreaktion der Wirtschaftszweige (sowohl auf QCEW- als auch auf QWI-Datenbasis) besteht keinerlei systematische Beziehung.

    Zusammenfassend lässt sich also feststellen: Bestünde ein kausaler Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und Beschäftigungswachstum, so müsste er sich primär in Niedriglohnbranchen (mit relativ vielen Mindestlohnempfängern) und kaum oder gar nicht in Hochlohnbranchen (mit vergleichsweise wenig Mindestlohnbeziehern) zeigen. Da aber – wie die empirische Überprüfung von Schmitt belegt – die von Meer/West errechneten negativen Auswirkungen des Mindestlohns auf das Arbeitsplatzwachstum in Niedriglohnbranchen nicht stärker ausgeprägt sind als in Hochlohnbranchen, spricht wenig dafür, dass es sich bei den gefundenen statistischen Zusammenhängen um kausale Korrelationen handelt, vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass durch (unberücksichtigte) Drittvariablen bedingte Scheinkorrelationen vorliegen.

  4. Fazit

    Die Begeisterung, mit der die FAZ und andere über die Mindestlohnanalyse von Meer und West berichten, erinnert ein wenig an den Hype, der vor noch nicht allzu langer Zeit um die Reinhart/Rogoff-Studie „Growth in a Time of Debt“ (2010) veranstaltet wurde. Zur Erinnerung: Reinhart/Rogoff hatten herausgefunden, dass eine Staatsschuldenquote, die den Schwellenwert von 90 Prozent überschreite, das Wachstum signifikant verringere. Sie wurden für dieses Ergebnis in Medien, Politik und Wissenschaft gefeiert, bis sich herausstellte, dass die behauptete 90-Prozent-Schwelle nichts weiter als das Resultat von Rechenfehlern war. Damit soll nun nicht etwa behauptet werden, dass Meer und West genauso schlampig gearbeitet hätten wie seinerzeit Reinhart und Rogoff. Die Parallelität liegt vielmehr darin, dass jede Untersuchung, die originell erscheint, dabei zu den erhofften Ergebnissen führt und die bestehenden Vorurteile aufs Schönste bestätigt, sofort bereitwillig aufgegriffen und weiterverbreitet wird, ohne dass sich die Verantwortlichen der Mühe unterziehen, zunächst einmal die theoretische Plausibilität und empirische Tragfähigkeit der neuen Studie zu überprüfen.[9]

    Auch die Meer/West-Analyse hat – ähnlich wie die Reinhart/Rogoff-Studie – das Potenzial, zukünftig einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftspolitische Debatte auszuüben. Denn sie liefert nicht nur die (vom Mainstream) gewünschten empirischen Resultate zur Schädlichkeit von gesetzlichen Lohnuntergrenzen, sondern hilft gleichzeitig den Mindestlohngegnern mit einem angeblich ganz neuen und originellen Ansatz aus der Defensive. Und wer wird schon so genau hinsehen, wie die Ergebnisse zustande gekommen sind, wenn sie doch so wunderbar passen?

Literatur


[«1] Sie folgen damit den Such- und Matching-Modellen von Van den Berg/Ridder 1998, Acemoglu 2001, Flinn 2011. Vgl auch Cahuc/Zylberberg 2004.

[«2] „Die aggregierte effektive Konsum-, Investitions-, Staats- und Exportnachfrage erzeugt die Beschäftigung“ (Minsky 1982, S. 95; Übersetzung G.G.).

[«3] Die letzten sieben Anhebungen des auf Bundesebene geltenden Mindestlohns in den USA betrafen beispielsweise zwischen 1,3 Prozent und 6 Prozent der Arbeitnehmer direkt (Schmidt 2013b, S. 14).

[«4] Die Begriffe „Wirtschaftszweig“, „Branche“ und „Sektor“ werden im Folgenden synonym verwendet.

[«5] Das klassische, wenn auch schon etwas „abgedroschene“ Beispiel ist der enge Zusammenhang zwischen der Abnahme der Zahl der Storchennester und der Abnahme der Zahl der Geburten in Ostpreußen, den wohl die wenigsten als kausal interpretieren dürften – Basis war vielmehr die zunehmende Industrialisierung.

[«6] Dieser Effekt ist auf dem 1%-Niveau statistisch signifikant.

[«7] Der durchschnittliche Wochenlohn liegt in diesem Sektor im Jahr 2012 um rund 12 Prozent höher als im Wirtschaftszweig Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden und Öl- und Gasförderung („Mining, Quarrying, and Oil and Gas Extraction“), der den zweithöchsten Durchschnittslohn aller Sektoren aufweist (errechnet nach Bureau of Labor Statistics).

[«8] Schmitt verwendet dabei den „Current Population Survey“, um den Anteil der Arbeitnehmer in jeder Branche zu ermitteln, die im Jahr 2012 zwischen $ 7,00 und $ 10,00 in der Stunde verdienten (zur Begründung der unteren und oberen Grenze siehe Schmitt 2014).

[«9] Kaum einer der Anhänger von Reinhart und Rogoff stellte sich etwa die naheliegende Frage, warum der Schwellenwert der Staatsschuldenquote gerade bei 90 Prozent liegen soll und nicht beispielsweise bei 80 oder 100 Prozent. Eine überzeugende Begründung hierfür sucht man bei Reinhart/Rogoff vergeblich.


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