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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Hinweise des Tages
Datum: 10. Februar 2014 um 9:06 Uhr
Rubrik: Hinweise des Tages
Verantwortlich: Jens Berger
Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (CR/WL/JB)
Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:
Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.
Anmerkung JB: Kann es sein, dass sich die ARD über ihre Kollegen vom ZDF lustig macht?
dazu auf den NachDenkSeiten: Jens Berger – Wo war eigentlich Stalin?
Anmerkung unseres Lesers G.S.: Bei youtube findet sich – von taz bis ZEIT usw. gut umgangen – das ganze Gespräch, aus dem “Fuck the EU” ja nur ein unwichtiges Detail ist. Während nun alles unternommen wird, aufgeregt um den Brei zu reden, kann man wunderbar lernen, was Ihr schon im hervorragenden Bericht zur Einseitigkeit der Presse zur Ukraine herausgestellt habt. Im Gespräch geschieht nichts anderes, als daß Nuland dem US-Botschafter klarmacht, Klitschko käme nicht in die Regierung. Dieses “geleakte” Gespräch ist eine Sternstunde! Es zeigt, was die Phrasen aus Politik, und, leider, fast allen Medien wert sind, und wie entschieden wird. Wir bräuchten solche Gespräche aus vielen Ländern.
Ergänzende Anmerkung JB: Die Audios wurden natürlich nur deshalb vom ukrainischen Geheimdienst an die Öffentlichkeit weitergegeben, weil sie der ukrainischen Regierung gut in den Kram passen. Dass mindert die Bedeutung der Audios natürlich um kein Jota. Es ist jedoch falsch, hier von einem „Leak“ zu sprechen. Auch andere Regierung veröffentlichen selektiv Infohäppchen, wenn sie damit ihr Ziel erreichen können. Das Problem ist jedoch, dass die Öffentlichkeit nur das zu hören/sehen bekommen, was eine der Konfliktparteien ihr vorlegt. Insofern würde ich hier auch nicht von einer „Sternstunde“ sprechen. Was haben die EU- und US-Diplomaten beispielsweise gesagt, dass nicht den Kram der ukrainischen Regierung passt? Wir werden es nicht erfahren.
Anmerkung JB: Gut gebrüllt, Löwe. Sobald die Bundesregierung für ihre Militärinterventionen einen konkreten humanitären Vorwand nennt, ist die taz jedoch traditionell die erste Zeitung, die das militaristische „Hurra!“ anstimmt.
passend dazu: „Eines haben wir gerade in Afghanistan gelernt: Der Einsatz der Bundeswehr war notwendig …”
Heute hat die United Nations Assistance Mission in Afghanistan ihren Jahresbericht 2013 veröffentlicht. Fast 3.000 Zivilisten sind im vergangenen Jahr in Afghanistan getötet worden. Verletzt worden sind fast 5.700 Zivilisten. Die Zahl der zivilen Verletzten ist jedes Jahr seit 2009 gestiegen, wie die Graphik zeigt. Und die Zahl der Toten lag nur in 2011 höher als in 2013; sie liegt weit über der Zahl der Toten in 2009.
Quelle: Wirtschaft und Gesellschaft
Anmerkung C.R.: Es handelt sich lediglich um ein mögliches Ermittlungsverfahren; von einer Anklage ist (zumindest noch) keine Rede.
Nach deutschem Strafrecht muss eine Privatperson (nicht etwa eine Organisation wie z.B. die NSA) nachweisbar strafrechtlich relevante Handlungen begangen haben, um angeklagt werden zu können. Wenn also ernsthaft Ermittlungen eingeleitet würden, werden sie vermutlich im Sande verlaufen.
Anmerkung Orlando Pascheit: Man darf dieses Mal wirklich gespannt sein. Im Herbst sind Zwischenwahlen für Teile des Kongresses und für einige Gouverneursposten. D.h. dass für Demokraten wie Republikaner dieser Streit bereits die erste Schlacht in diesem Wahlkampf sein wird, dessen Ergebnis wiederum auf 2016 vereist, wenn wieder das Weiße Haus mit auf dem Wahlzettel steht.
Dienstag, 18. März 2014, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe
sein Urteil zu den Verfahrensgegenständen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und mit dem Vertrag vom 2. März 2012 über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalpakt) verkünden. Die Akkreditierungsbedingungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben; derzeit sind noch keine Akkreditierungen möglich.
Die Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 6. September 2012 beziehen, hat der Senat abgetrennt, diese Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Gegenstand der Vorlagefragen ist insbesondere, ob der OMT-Beschluss mit dem Primärrecht der Europäischen Union vereinbar ist. Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Der Senat neigt deshalb zur Annahme eines Ultra-vires-Aktes, hält es aber für möglich, durch eine einschränkende Auslegung des OMT-Beschlusses im Lichte der Verträge zu einer Konformität mit dem Primärrecht zu gelangen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; die Richterin Lübbe-Wolff und der Richter Gerhardt haben jeweils ein Sondervotum abgegeben.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
Anmerkung C.R.: Die (ausführlicheren) Entscheidungen des BverfG können hier nachgelesen werden: BVerfG, 2 BvR 2728/13 vom 14.01.2014 und BVerfG, 2 BvR 1390/12 vom 17.12.2013.
Passend dazu: Die Richter zweifeln, weil eine Analyse der Krise fehlt
Das Bundesverfassungsgericht hält das Anleihekaufprogramm der EZB für rechtswidrig, will darüber aber selbst nicht entscheiden, sondern dem EuGH den Vortritt lassen. Die Entscheidung der Karlsruher Richter wird hierzulande allgemein begrüßt. Die Mehrheitsmeinung in Deutschland ist der Auffassung, dass die EZB ihre Kompetenzen mit dem 2012 beschlossenen OMT Programm überschritten habe. Überschritten vielleicht, nur falsch war das nicht.
Es sind jene Politiker und Experten, die sich selbst lobend auf die Schulter klopfen, weil sie glauben, dass ihre Krisenpolitik seit einiger Zeit zu wirken beginne. Diese angenommene wie falsche Wirklichkeit würde es aber nicht geben, hätte Mario Draghi auf seine Ankündigung verzichtet, im Notfall Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen zu wollen. Ohne OMT hätten die Spekulanten, die auf die Pleite ganzer Staaten wetteten, gewonnen und damit den Zerfall der Eurozone erreicht.
Allein die Ankündigung Draghis beendete das Chaos an den Finanzmärkten. Wohlgemerkt, nur die Ankündigung. Denn das Programm ist bis heute nicht zum Einsatz gekommen. Die Richter in Karlsruhe wie auch Bundesbanker, Politiker und Mainstream-Ökonomen geißeln also etwas, dass bisher nur in der Theorie existiert. Die Justiz, die zur Ökonomie selten etwas Vernünftiges zu sagen hat, lässt aber immerhin die in den Medien unterschlagene Möglichkeit offen, das bestehende Vertragswerk der EU entsprechend zu ändern.
Quelle: Tautenhahn Blog
Anmerkung WL: Siehe dazu auch noch einmal „Die Manipulation des Monats: Atypische Beschäftigung drängt normale Arbeitsverhältnisse nicht zurück?“.
Anmerkung unseres Lesers J.A.: Und dann immer das Geschwätz – natürlich auch im SPIEGEL -, daß überall Fachkräfte fehlten, ohne ältere Arbeitnehmer gar nichts mehr liefe usw. Wie kann man eigentlich (mit 20 bis 30 Jahren Berufserfahrung!) als “gescheitert” gelten, wenn der Arbeitgeber einen betriebsbedingt entlassen hat? Passend zum Thema heute wieder eine “Ente” von der FAZ zum Fachkräftemangel bei Über-60-Jährigen:
Ente mit 63
Die SPD wollte sich mit den Gewerkschaften aussöhnen. Die Union hatte nichts dagegen. Also einigte man sich darauf, dass manche Leute früher als bisher in Ruhestand gehen können. Doch die Einigkeit ist längst dahin. (…)
Fachleute erweitern die Bedenken ins Grundsätzliche. „Die größte Wirkung, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Erhöhung des Renteneintrittsalters“, sagt Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Wenn die Regierung diese Wirkung vermindere, könne sie den Verlust an Fachkräften kaum durch Einwanderung ausgleichen. Hüther geht noch weiter in seinen Warnungen: „Es kann sein, dass durch den Verlust von Fachkräften durch die Rente mit 63 die Nutzung der Zeitarbeit in die Höhe schnellt, weil viele Betriebe den früheren Renteneintritt nicht in ihrer Personalplanung haben.“
Quelle: Frankfurter Allgemeine
Passend dazu: Video: Energiewende – Die XXL-Stromleitung – Projekt SuedLink – Prof. Jarass
06.02.2014 – Bananenrepublik
Quelle: YouTube
Passend dazu: Video: Kohle statt Öko
Braucht es die Stromtrasse durch Bayern?
Von Oberfranken bis Schwaben geht die Angst um vor einer neuen, riesigen Stromtrasse. Leitungen auf 70 Meter hohen Strommasten sollen das Fichtelgebirge, die Oberpfalz oder den Naturpark Altmühltal zerschneiden.
Quelle: BR Mediathek Video
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