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Titel: Freie Wissenschaft als Geisel der Wirtschaft
Datum: 10. Januar 2014 um 15:28 Uhr
Rubrik: Hochschulen und Wissenschaft, Wertedebatte
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Es war einmal eine freie Wissenschaft, über Jahrhunderte und über alle Staatsformen hinweg hat es Einrichtungen gegeben, in denen (wenigstens der Idee nach) frei von politischer, ökonomischer oder sonstiger Macht kluge Menschen „freigestellt“ wurden, um sich auf die Suche nach Wahrheit zu begeben und die Menschen aufzuklären. Dieses Märchen hat unser Grundgesetz in einen Grundrechtsartikel gefasst, der diese Freiheit der Wissenschaft an staatlichen Hochschulen garantieren soll.
Wenn man die Debatte um den Referentenentwurf für ein „Hochschulzukunftsgesetz“ in NRW verfolgt, dann muss man resigniert konstatieren, dass das Pathos der Wissenschaftsfreiheit nur noch hohl ist. Wie die Politik allgemein in den Fängen der Finanzwirtschaft zur „marktkonformen Demokratie“ gezwungen wird, so ist offenbar auch die Wissenschaft an staatlichen Hochschulen schon eine Geisel der Geldgeber geworden. Von Wolfgang Lieb
Wie die Finanzmärkte wurden auch die Hochschulen unter dem Pathos der Freiheit „entfesselt“ (so der frühere Bertelsmannsche CHE-Che Detlef Müller-Böling). Dabei werden Forschung und Lehre mehr und mehr zur Spekulations- und Verfügungsmasse der finanzstarken Auftraggeber. Die Einwerbung von Drittmitteln steuert zunehmend die Forschungsentwicklung und zugleich die Zuteilung staatlicher Mittel – sei es über die leistungsorientierte Mittelverteilung oder über die Exzellenzinitiative.
Das Erpressungspotential ist – wie der Tonfall der derzeitigen Auseinandersetzung zeigt – inzwischen so groß geworden, dass die Vertreter der Wirtschaftsverbände nicht nur gegenüber den Hochschulen eine „Herr-im Haus“-Haltung einnehmen können, sondern auch die Wissenschaftspolitik selbst massiv unter Druck setzen können.
„Die Industrie droht der Landesregierung mit Abzug der Forschungsgelder an NRW-Hochschulen. „Wir werden in anderen Bundesländern forschen, aber nicht in NRW“, kündigte das Präsidiumsmitglied im Bundesverband der Industrie (BDI), Arndt Kirchhoff an, falls NRW den umstrittenen Entwurf zum neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ nicht einkassiere.
Oder:
„Wirtschaft droht mit Rückzug aus Unis“, so oder so ähnlich lauten die Schlagzeilen nicht nur in den Medien des Landes.
Der Entzug oder der Abzug von Geld und die die Drohung mit der Flucht in Länder, wo die Standards niedriger sind, das waren schon immer die Drohkulissen mit denen Deregulierung und das Schleifen aller Standards durchgesetzt werden sollen – im Sozialbereich, im Umweltbereich und nun eben auch im Bereich der Wissenschaft.
Wenn diese Taktik des Gegeneinanderausspielens der Hochschulgesetzgebung der Länder aufgeht, dann wird sich dieses endlose und selbstzerstörende „Rattenrennen“ fortsetzen.
Was ist eigentlich der Hintergrund dieses Machtkampfes?
Will das neue „Hochschulzukunftsgesetz“ etwa Auftragsforschung von Industrie und Wirtschaft verbieten oder auch nur einschränken?
Keineswegs. Im Gegenteil: Auftragsforschung an staatlichen Hochschulen wird mit diesem Transparenzparagrafen erst zur Normalität erklärt. Laut Gesetzentwurf soll die Hochschulleitung künftig die Öffentlichkeit „in geeigneter Weise“ über Themen, Umfang der Mittel und Auftraggeber für die Forschung an den Hochschulen informieren.
Es geht also um nicht mehr, als dass Transparenz hergestellt werden soll, was geforscht wird, wer mit wieviel Geld von wem an den staatlichen Hochschulen forschen lässt (§ 71a). D.h. die Öffentlichkeit soll erfahren können, in welchem Auftrag und zu welchem Thema an den nach wie vor staatlichen Hochschulen in Zeiten zunehmender Drittmittelabhängigkeit geforscht wird.
Wie verkehrt die Gedankenwelt auch in der Sphäre der Wissenschaft inzwischen geworden ist, zeigt sich darin, dass in dieser Auseinandersetzung unter der Fahne der „Autonomie“ der Hochschule für deren Heteronomie, also für die Abhängigkeit der Hochschulforschung von industriellen Geldgebern gekämpft wird. Es wird gar nicht mehr gesehen, dass Autonomie und Transparenz die beiden Seiten einer Medaille sind. Geheimhaltung und Intransparenz sind die Einfallstore von Fremdbestimmung und der Keim für Korruption – auch in Wissenschaft und Forschung.
Da wird im Namen der „Freiheit der Wissenschaft“ gegen die Öffentlichkeit von Wissenschaft gekämpft. Und selbst viele Träger des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit haben offenbar vergessen, dass Forschungsfreiheit ohne Transparenz ihren Sinn verloren hat.
Freie Wissenschaft ohne Öffentlichkeit kann es auf Dauer nicht geben. Wer an Forschungsergebnissen Eigentums- oder Patentrechte anmelden kann, schließt andere von dem gewonnenen Wissen aus oder macht Wissen zur Ware.
Es ist ein Trauerspiel, dass sich gegenüber diesem „Wer-zahlt-schafft-an“-Gebaren der Wirtschaftsverbände an den Hochschulen nicht ein geballter Widerstand erhebt, sondern im Gegenteil auf Grund ideologischer Konditionierung geradezu blindwütig über einen Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung hergefallen wird, der nichts anderes versucht als die Freiheit der Wissenschaft durch Transparenz der Wissenschaft zu sichern.
Wie weit die „entfesselten“ Hochschulen in Geiselhaft von „Auftraggebern“ genommen wurden, zeigt sich an dem geradezu unterirdischen intellektuellen Niveau der Debatte über die Novelle des NRW-Hochschulgesetzes.
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