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Titel: Chance 2020 – Die INSM will es noch einmal wissen (1/4)

Datum: 7. Oktober 2013 um 10:59 Uhr
Rubrik: Finanzpolitik, INSM, Steuern und Abgaben, Strategien der Meinungsmache
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Als vor fast 10 Jahren die NachDenkSeiten das Licht der Welt erblickten, kritisierte Albrecht Müller in unserem allerersten Artikel eine Kampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Seitdem begleiten uns die Kampagnen der INSM in steter Regelmäßigkeit – wer auf den NachDenkSeiten nach „INSM“ such, kommt auf stolze 1.320 Treffer. Wie zu befürchten war, versucht die INSM nun auch mit einer aktuellen Kampagne Einfluss auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zu nehmen. Da die maßgeblich von Wolfgang Clement erarbeitete aktuelle Kampagne mit dem Namen „Chance 2020“ im Grunde alter neoliberaler Wein aus neuen Schläuchen ist, auf den wir bereits unzählige Male inhaltlich eingegangen sind, wollen wir Ihnen an dieser Stelle eine vierteilige Serie anbieten, in denen wir Ihnen zahlreiche Gegenargumente zu den 21 Forderungen der Chance 2020 an die Hand geben. Im ersten Teil geht es heute um das Themenfeld „Steuern und Haushalt“. Von Jens Berger.

Beim Thema „Steuern“ haben die neoliberalen Trommler der INSM erwartungsgemäß leichtes Spiel beim Kampf um die virtuelle Hoheit über den Stammtischtischen der Republik. Es ist nicht sonderlich populär für höhere Steuern zu plädieren und Steuern werden in der öffentlichen Diskussion nur all zu oft als Selbstzweck angesehen. Dabei sind Steuern und erst Steuererhöhungen kein Selbstzweck. Steuereinnahmen dienen dazu, die Ausgaben des Staates zu finanzieren. Wer Geld für wichtige Dinge, wie Bildung, Infrastruktur, sozialen Ausgleich und soziale Teilhabe oder die Energiewende in die Hand nehmen will, muss die Investitionen finanzieren. Wer Steuersenkungen vorschlägt und dabei auch eine höhere Staatsverschuldung ausschließt, muss nach Adam Riese dann auch sagen, welche Ausgaben er kürzen will. Das vermeidet die INSM, würde dies doch die Lufthoheit über den Stammtischen gefährden. Zu den steuer- und haushaltspolitischen Forderungen der INSM im Einzelnen:

  1. Weniger ist gerechter: Steuersystem vereinfachen

    Deutschland benötigt eine Vereinfachung des komplexen Steuersystems, bei der die Einzelfallgerechtigkeit zugunsten eines verständlichen Steuersystems reformiert wird. Im Prinzip gilt: Das Steuerrecht muss auf seine Grundstrukturen zurückgeführt und vereinfacht werden. Sinnvolle Straffungen geben den Bürgern Freiheit zurück und verhindern unnötige und kostspielige Steuerbürokratie.

    INSM – Chance 2020

    Die erste Forderung der INSM klingt verdächtig nach dem FDP-Wahlkampf Mantra aus dem Jahre 2009, einen Koalitionsvertrag mit der Union nur dann zu unterschreiben, wenn darin ein „einfacheres und gerechteres Steuersystem“ vereinbart wird. Die FDP hat den Koalitionsvertrag bekanntlich dennoch unterschrieben, der Ruf nach einem „einfacheren und gerechteren Steuersystem“ ist damit jedoch nicht verstummt. Warum eigentlich? Ist das deutsche Steuersystem wirklich so kompliziert? Auf diese Frage bin ich 2011 in meinem Buch „Stresstest Deutschland“ eingegangen:

    Der öffentlichen Meinung zufolge ist das deutsche Steuersystem ganz fürchterlich kompliziert. Fragt sich, womit die Bürger diese Einschätzung begründen – ein normaler Arbeitnehmer sollte eigentlich keine sonderlichen Probleme mit dem Ausfüllen seiner Steuererklärung haben. Es scheint vielmehr so, als habe die Politik über die Jahre hinweg mühsam einen Mythos geschaffen, der nun nicht mehr aus den Köpfen zu kriegen ist. 2003 setzte Edmund Stoiber diesen Mythos in die Welt, als er öffentlich polterte, dass das deutsche Steuersystem derart kompliziert sei, dass mittlerweile sechzig Prozent der aktuellen Steuerliteratur aus Deutschland stammten. Im Bundestagswahlkampf 2009 griff Guido Westerwelle diese Steilvorlage auf und machte aus den »sechzig Prozent« gleich einmal »siebzig bis achtzig Prozent«. So schön diese Anekdote, die mittlerweile in unzähligen Talk-Shows unter das Volk gebracht wurde, auch ist – sie ist schlichtweg falsch. Wissenschaftliche Untersuchungen des Finanzforschers Albert Rädler kamen vielmehr zu dem Ergebnis, dass nur zwischen zehn und fünfzehn Prozent der internationalen Steuerliteratur aus Deutschland kommen. Dies deckt sich mit den Untersuchungen der Beratungsfirma Pricewaterhouse Coopers, die zusammen mit der Weltbank die für Unternehmen relevante Seitenzahl der Steuergesetzgebung in den zwanzig größten Volkswirtschaften untersucht hat. Deutschland liegt bei dieser Untersuchung mit 1 700 Seiten im Mittelfeld – weit hinter den USA mit 5 100 Seiten, Großbritannien mit 8 300 Seiten und Spitzenreiter Indien mit 9 000 Seiten. So dicht kann der deutsche Steuerdschungel also nicht sein.

    Jens Berger – Stresstest Deutschland, Seite 157 f.

    Laut INSM würden „Straffungen“ des Steuersystems dem „Bürger Freiheit zurückgeben“. Diese Formulierung ist üble Propaganda. Wer das Steuersystem „straffen“ will, will Möglichkeiten streichen, bestimmte Dinge von der Steuer abzusetzen. Hier geht es jedoch nicht um die Unternehmensbesteuerung mit ihren endlosen Steuerschlupflöchern, sondern um die Einkommensteuer, bei der „Subventionen“ abgebaut werden sollen. Dazu noch einmal eine kurze Passage aus Stresstest Deutschland:

    Was von diesen immer wieder als »Subventionen« verunglimpft wird, sind im Steuerrecht politische Steuerungsmöglichkeiten, die nicht selten sogar Verfassungsrang haben. Die Politik hat sich beispielsweise dazu entschlossen, sowohl Kinder als auch die normale Ehe finanziell zu fördern – nicht nur über Zuschüsse, sondern auch im Einkommensteuerrecht. Der Unterschied zwischen Lohnsteuerklasse eins und drei dürfte jedem bekannt sein, doch wer käme auf die Idee, dies als Subvention zu bezeichnen? Auch die sogenannten Werbungskosten und die Kilometerpauschale sind Subventionen, die einen politischen Zweck verfolgen. Mit den Werbungskosten sollen dem Steuerpflichtigen Auslagen erstattet werden, die er zum Zweck seiner beruflichen Leistungsfähigkeit tätigt. Die Kilometerpauschale ist vor allem ein regionalpolitisches Instrument, um strukturschwache Regionen am Leben zu halten. […] Die meisten Steuerpflichtigen sind sich indes überhaupt nicht bewusst, was Subventionen bei der Einkommensteuer eigentlich sind. Freilich gibt es auch Subventionen, die es Topverdienern ermöglichen, Steuern zu sparen. Dabei geht es jedoch nur sehr selten direkt um die Einkommensteuer, sondern meist um andere Steuern, mit denen das zu versteuernde Einkommen reduziert werden soll.

    Jens Berger – Stresstest Deutschland, Seite 158 f.

    Fragt sich, wie ein Abbau dieser politischen Steuerungsmöglichkeiten dem Bürger „Freiheit zurückgeben“ soll.

    Auch auf das Kirchhof-Modell, sind die NachDenkSeiten in der Vergangenheit schon mehrfach kritisch eingegangen: z.B.: Jens Berger – Kirchhof – Wahnsinn in Zahlen

  2. Demokratie braucht Verantwortung: Steuerhoheit für Gemeinden

    Wir brauchen grundsätzlich eine klare Zuordnung jeder Steuerart zu jeweils einer politischen Ebene. Ein Parlament, welches das Budget verantwortet, muss im demokratischen Entscheidungsprozess auch für die Einnahmen verantwortlich sein. Diese klare Zuordnung braucht es vor allem – aber nicht nur – auf Gemeindeebene, in Form eines kommunalen Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die kommunalen Steuereinnahmen sind dabei aufkommensneutral umzuordnen. Die Gewerbesteuer würde dabei abgeschafft und durch die Einkommensteuer der Personenunternehmen und einen Zuschlag zur Körperschaftsteuer ersetzt. Damit würden die Gemeinden eigenverantwortlich über eine stetige Einnahmequelle verfügen.

    INSM – Chance 2020

    Was die INSM hier vorschlägt, wäre eine Fortsetzung des ruinösen „Steuerwettbewerbs“ auf die kommunale Ebene. Welche Kommunen wären es denn, die ihren Bürgern niedrige Steuersätze abverlangen könnten? Doch wohl am ehesten die Kommunen, die ohnehin kein Finanzproblem haben. Kommunen mit einer schlechten Kassenlage hätten (u.a. dank der Schuldenbremse) hingegen gar keine Möglichkeit, bei diesem „Wettbewerb“ mitzumachen. Sie müssten die Steuern stattdessen erhöhen. Wohlhabende Bürger in wohlhabenden Kommunen könnten sich so aus ihrer sozialen Verpflichtung stehlen, während Bürger aus armen Kommunen um so härter belastet würden. Volkswirtschaftlich wäre dies kontraproduktiv, da auf diese Art und Weise die Binnennachfrage in den ärmeren Kommunen zusätzlich geschwächt würde.

    Zum Themenbereich auf den NachDenkSeiten:

  3. Mehr Geld den Bürgern: kalte Progression abschaffen

    Wir lehnen eine versteckte Steuererhöhung durch kalte Progression ab und fordern eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Kaufkraftentwicklung. Konkret: Ein sogenannter Steuerinflationsindex soll künftig für mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht sorgen und gleichzeitig inflationsdämpfend wirken. Denn der Steuerinflationsindex würde das latente Eigeninteresse des Staates an der Inflation dämpfen, international eine Vorbildfunktion übernehmen und damit die Überzeugungskraft der Steuergesetzgebung stärken.

    INSM – Chance 2020

    Zum Thema „Kalte Progression“ gibt es auf den NachDenkSeiten einige Artikel.

    z.B.:

    Wenn die INSM hier von einem „Eigeninteresse des Staates an der Inflation“ spricht, so ist dies freilich Unsinn. Die kalte Progression könnte man freilich durch eine jährliche Anpassung der Steuertarife eliminieren. So einfach, wie die INSM dies darstellt, ist es jedoch nicht. Eine Anpassung auf Basis der Preissteigerung (Inflation) ist unsinnig, da die Lohn- und die Preisentwicklung sehr unterschiedlich sind. Schlussendlich läuft auch dieser Vorschlag der INSM auf Steuersenkungen hinaus.

  4. Generationengerechtigkeit schaffen: Reduzierung der Schulden

    Deutschland braucht nicht nur einen Verzicht auf Neuverschuldung, sondern – zumindest in konjunkturell guten Zeiten – den kontinuierlichen Abbau der Staatsschulden.

    INSM – Chance 2020

    Es ist typisch für die neoliberale Dogmatik, die Staatsverschuldung mit der Generationengerechtigkeit in Verbindung zu bringen. Dabei wird stets unterschlagen, dass die jüngeren Generationen neben den Schulden des Staates auch die Forderungen an den Staat erben. Staatschulden stellen nämlich stets eine Forderung des Privatsektors an den Staat dar.

    Dazu auf den NachDenkSeiten:

    Der kontinuierliche Abbau der Staatsschulden ist ein Kernelement der neoliberalen Forderungen. Wer die Steuereinnahmen gleichzeitig senken will, kann die Staatschulden nur dann abbauen, wenn er staatliche Ausgaben kürzt. Darauf geht die INSM in ihrer fünften Forderung ein:

  5. Mehr Geld den Bürgern: Staatsquote senken

    Die Staatsaktivität muss auf das beschränkt werden, wofür der Staat verantwortlich ist, nämlich für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen, namentlich auf Feldern wie Bildung, Grundlagenforschung, Infrastrukturen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, äußere Sicherheit sowie Hilfe für Bedürftige. Ein solcher Staat hat keine Schulden und auch einen deutlich niedrigeren Etat für Soziales. Ein solcher Staat kommt mit einer geringeren Staatsquote aus. Es gilt aber auch: Ein solcher Staat kümmert sich intensiv um die wirklich Bedürftigen. Weniger Staat heißt also nicht weniger soziales Engagement. Ein voll funktionsfähiger Staat kann denen helfen, die Hilfe brauchen, und lässt denen mehr in der Tasche, die den Staat tragen.

    INSM – Chance 2020

    Wer diese Forderung liest, wird denken, dass die deutsche Staatsquote a) in den letzten Jahren gestiegen ist und b) im internationalen Vergleich zu hoch ist. Beides ist jedoch falsch. Heute weist die Staatsquote vielmehr einen der niedrigsten Werte der deutschen Geschichte auf [PDF – 2.6 MB] und im EU-Vergleich liegt die deutsche Staatsquote im unteren Drittel – eine geringere Staatsquote weisen neben Großbritannien vor allem osteuropäische Staaten auf. Wie die INSM das Kunststück schaffen will, das Etat für Soziales „deutlich“ abzusenken und sich gleichzeitig „intensiv um die wirklich Bedürftigen zu kümmern“, führt das Forderungspaket wohlweislich nicht auf.

    Dazu auf den NachDenkSeiten:

  6. Wohlfahrtsstaat fokussieren: Hilfen auf die Schwächsten konzentrieren und über Steuern finanzieren

    Der Wohlfahrtsstaat muss sich konsequent an den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft ausrichten, an Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können, an psychisch Kranken, Behinderten, Kindern. Die Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit – also die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes Gesellschaftsmitglieds – ist die zentrale Aufgabe des Wohlfahrtsstaates.
    Die Gewährleistung der Bedarfsgerechtigkeit orientiert sich an menschlichen Grundbedürfnissen. Der zentrale Bezugspunkt dieses Paradigmas ist die Armut oder auch die befürchtete Ausgrenzung oder Exklusion von Menschen aus einer Gesellschaft. Der Herstellung von Bedarfsgerechtigkeit muss der Staat stärker als bisher Rechnung tragen. Umverteilung ist dabei vorwiegend über das Steuersystem zu finanzieren. Sozialpolitisch motivierte Umverteilung über Sozialversicherungssysteme, etwa die geplante Zuschussrente, ist dagegen abzulehnen. Und: Dem Äquivalenzprinzip in der Sozialversicherung ist Rechnung zu tragen.

    INSM – Chance 2020

    Die INSM akzeptiert immer noch nicht, dass der Staat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts dazu verpflichtet ist, seinen Bürgern ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewährleisten. Und dies betrifft alle Bürger und nicht nur „Menschen, die sich nicht mehr selbst helfen können“. Die Exklusion aller Menschen, die dieser Beschreibung nicht entsprechen, aus dem „Wohlfahrtsstaat“ wäre jedoch verfassungswidrig. Das weiß auch die INSM, daher benutzt sie die verschwommene Formulierung „Bedarfsgerechtigkeit“, die sich an den „Grundbedürfnissen zu orientieren“ habe. Mit anderen Worten: Jede staatliche Transferleistung, die über das soziokulturelle Existenzminimum hinausgeht, ist laut INSM nicht bedarfsgerecht und steht daher auf dem Prüfstand.

    Dazu auf den NachDenkSeiten:

Lesen Sie morgen im zweiten Teil unsere Gegenargumente zu den Themenfeldern „Arbeit“ und „Bildung“


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