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Titel: Kann es überhaupt sozialverträgliche Studiengebühren geben?

Datum: 20. November 2006 um 10:43 Uhr
Rubrik: Chancengerechtigkeit, Hochschulen und Wissenschaft
Verantwortlich:

Ein Referat von Wolfgang Lieb an der TU-Darmstadt im Rahmen der Kampagne für eine Verfassungsklage gegen das im Oktober vom Hessischen Landtag verabschiedete Studienbeitragsgesetz. Wolfgang Lieb.

Kann es überhaupt sozialverträgliche Studiengebühren geben?

Referat an der TU-Darmstadt
Am 16. November 2006

Von Wolfgang Lieb

Das Referat, zu dem Sie mich heute eingeladen haben, kommt eigentlich zu spät, denn der Hessische Landtag hat im Oktober sog. Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2007/2008 beschlossen.

Die Proteste gehen allerdings im laufenden Semester weiter. Die hessischen ASTEN streben zusammen mit dem DGB eine Klage vor dem Staatsgerichtshof zum Thema Studiengebühren an.
Vielleicht kann ich mit meinem Referat ein wenig dazu beitragen, für die studentische Kritik an diesem Gesetz einige Argumente zu liefern.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Christean Wagner, sagte nach der Verabschiedung des Gesetzes: „Das Ergebnis ist ein Studienbeitragsgesetz, das sozial verträglich ist.“
Zur Frage, ob es überhaupt sozial verträgliche Studiengebühren geben kann, haben Sie mich um meine Meinung gebeten.

Ich kann meine Antwort in drei Sätzen zusammenfassen:

Erster Satz: „Sozialverträgliche“ Gebühren sind meines Erachtens eine beschönigende Umschreibung einer sozial belastenden staatlichen Maßnahme. Notwendig wären aus meiner Sicht aber eher sozial förderliche Maßnahmen, um mehr Chancengleichheit bei der Aufnahme eines Studiums und damit ein höheres allgemeines Qualifikationsniveau zu erreichen. Kurz: Die Rede von „sozialverträglichen Studiengebühren“ ist reine „Verträglichkeitsrhetorik“.

Zweiter Satz: „Sozialverträglichkeit“ wird eindimensional verengt auf die Frage, was finanziell noch zumutbar ist, um keinen Abschreckungseffekt bei der Entscheidung für die Aufnahme eines Studiums zu bewirken.

Dritter Satz: Der Begriff „sozialverträglich“ – in seiner ursprünglichen Bedeutung, wie er vor Jahren in die sozialwissenschaftliche Debatte eingeführt worden ist, nämlich in Form einer Sozialverträglichkeitsprüfung, würde eine viel breitere, differenziertere Diskussion und einen komplexeren Abwägungsprozess verlangen, wie die Einführung einer „Sozialtechnik“ – und Studiengebühren sind eine Sozialtechnik – negativ oder positiv auf definierte, allgemein anerkannte Oberziele wirkt.

Der Begriff „soziale Verträglichkeit“ kam auf als es in den 70er Jahren im Ruhrgebiet durch die Schließung von Zechen und Stahlwerken zu Massenentlassungen gekommen ist. Damals wurde nach Lösungen gesucht, wie der Strukturwandel „sozial verträglich“ gestaltet werden könnte. Es ging vor allem darum, wie verhindert werden kann, dass die Kumpel im Pütt und an den Stahlöfen ins „Bergfreie“ fallen.
Mitte der siebziger Jahre habe ich in einer Forschergruppe an der Universität Essen gearbeitet, wir haben damals im Zusammenhang mit den damals aufkommenden politischen Auseinandersetzungen um die friedliche Nutzung der Kernenergie den Begriff der Sozialverträglichkeit in die gesellschaftswissenschaftliche Diskussion eingeführt. Analog zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollte die damals eher technisch verengte Technologiefolgenabschätzung um soziale Dimensionen, also etwa der gesellschaftlichen Akzeptanz einer neuen Technik, der Vermeidung von gesellschaftlichen Konflikten oder sonstiger unerwünschter gesellschaftlicher Auswirkungen bei der Einführung neuer Technologien erweitert werden.

Der Begriff „Sozialverträglichkeit“ hat zwischenzeitlich auf vielen gesellschaftspolitischen Konfliktfeldern Eingang gefunden.

Heute gehört dieser Begriff zur Alltagssprache der Politiker. Meistens in politischen Zusammenhängen, bei denen es um belastende Maßnahmen oder um soziale und finanzielle Einschnitte für größere Bevölkerungsgruppen geht.

Van den Daele sprach daher (schon 1993) warnend davon, dass es bei der Benutzung der Wortverbindung „soziale Verträglichkeit“ zunehmend eher um „Verträglichkeitsrhetorik“ [1] als um eine aussagekräftige Begriffsbildung gehe.

Die Forderung nach „sozialer Verträglichkeit“ wurde nun auch regelmäßig im Zusammenhang mit der Debatte um die Einführung der Studiengebühren erhoben. Kaum einer der Befürworter von Studiengebühren vergisst darauf hinzuweisen, dass die Gebühr selbstverständlich „sozial verträglich“ sein müsse. Fragt man genauer nach, was darunter zu verstehen ist, so findet man eine Vielzahl von beliebigen Argumenten und Vorschlägen, die – wie auch immer – begründen sollen, dass die Einführung von Studiengebühren keine sozial selektive Abschreckungswirkungen auf individuelle Entscheidungen für die Aufnahme eines Studiums haben dürfe.
Vergleicht man aber einmal den Stand der Konkretisierung der Pläne zur Einführung von Gebühren mit den Angeboten, wie eine „soziale Verträglichkeit“ praktisch gewährleistet werden könnte, so wird offenkundig, dass es sich dabei bei den meisten, die diesen Begriff im Munde führen, tatsächlich eher um „Verträglichkeitsrhetorik“ handelt.

Ähnlich wie beim „Unwort des Jahres 1998“ – nämlich dem „sozialverträglichen Frühableben“ – handelt es sich beim Gebrauch der Wortverbindung „sozialverträgliche Studiengebühr“ meist um eine beschönigende, man könnte sogar sagen manipulative Umschreibung einer politisch unangenehmen und konfliktträchtigen politischen Entscheidung.

Grundsätzlich lässt sich nämlich feststellen, dass mit dem Euphemismus „soziale Verträglichkeit“ die faktisch vorhandene soziale Benachteiligung bei der Wahrnehmung der Chancen auf eine Hochschulausbildung keinesfalls überwunden werden soll oder kann. Es geht in aller Regel umgekehrt bestenfalls darum, dass die Benachteiligung nicht noch größer wird, oder aber die Debatte bewegt sich darum, was als noch „zumutbar“ angesehen werden kann, damit nicht ein noch größerer Abschreckungseffekt eintritt.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) begründet die Unmöglichkeit „sozial verträglicher“ Studiengebühren ökonomisch. Ausgangspunkt der Betrachtung müsse die ungleiche Primärverteilung der Einkommen und Vermögen sein.
Bildungsdiskriminierenden Effekten der vorgefundenen sozioökonomischen Ungleichheitsverhältnisse ließe sich nur durch ein System der sekundären Umverteilung des Sozialprodukts etwa über sozial gestaffelte Steuern bis zu einem gewissen Grad entgegen wirken.
Richtig ist, dass die Gebühr eine Art „Kopfpauschale“ ist, eine Abgabe, die alle gleich trifft, unabhängig von den jeweiligen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen, ein sozialer Ausgleich wie bei der Steuer etwa über die Progression der Belastung nach der Einkommenshöhe findet im „Gebührenstaat“ nicht statt. Jeder bezahlt dasselbe und jeder bezahlt für das Angebot einer Leistung – sofern er sich dieses leisten kann.
Soziale Gesichtspunkte bleiben somit außen vor, schon allein deshalb ist die Einführung von gleich hohen „Studienbeiträgen“ für alle unsozial.

Die Argumentation des Aktionsbündnisses ist zwar richtig, der Bezug auf die gegebene Ungleichheit der Primärverteilung ist aber so grundsätzlicher Art, dass er für die politische Debatte nicht viel getaugt hat.

Richtig an dem Hinweis auf die vorhandene Ungleichheit ist aber: Wer für Chancengleichheit oder soziale Chancengerechtigkeit eintritt, dürfte nicht über „soziale Verträglichkeit“ fabulieren, sondern er müsste vielmehr über „sozial förderliche“ Maßnahmen nachdenken, mit denen der Anteil von jungen Menschen aus sozial schwächeren und bildungsferneren Bevölkerungsgruppen an den Hochschulen auf ein sozial verträglicheres Maß angehoben werden könnte.

Nach meiner Meinung ist die derzeitige Verteilung von Bildungschancen, bei der fast 90 von Hundert aller Studierenden aus Elternhäusern mit mittlerem und höherem Einkommen kommen, schon heute weder volkswirtschaftlich vertretbar noch sozial verträglich, sondern ein „sozial unerträglicher“ bildungspolitischer Skandal.

Eine bildungspolitische Maßnahme, die nicht dazu beiträgt, diesen skandalösen Zustand zu überwinden, sondern ihn bestenfalls nicht verschlimmert, kann deshalb m.E. von vorne herein nicht mit dem Begriff der „sozialen Verträglichkeit“ verknüpft werden. Denn dass die Studiengebühr ein größeres Maß an sozialer Gerechtigkeit bei der Hochschulbildung brächte, das wagt kaum einer ihrer Befürworter zu behaupten.

Solange die existierende soziale Benachteiligung nicht durch „soziale Förderung“ wenigstens gelindert wird, kann es – um die mir als Thema gestellte Frage zu beantworten – überhaupt keine „sozialverträgliche“ Studiengebühren geben.

Nun könnte ich mein Referat beenden, denn ich habe ihnen meine persönliche Antwort auf die mir gestellte Frage gegeben.

Aber so leicht will ich es Ihnen und mir nicht machen. Sie könnten mir ja sonst vorhalten, dass ich einfach meine normative politische Bewertung gegen die große Zahl anderer politischer Bewertungen gestellt hätte.
Damit hätte ich zwar bewiesen, dass der Begriff „soziale Verträglichkeit“ der politischen Disponibilität ausgeliefert ist, den beschönigenden und manipulativen Gebrauch dieses Vorbehalts durch die Gebührenbefürworter hätte ich aber damit noch keiner rationalen oder kritischen Würdigung unterzogen.

Um das leisten zu können, besinne ich mich darauf zurück, was unter dem Begriff „soziale Verträglichkeit“, bevor er zu beliebig nutzbaren Politrhetorik verkommen ist, verstanden wurde.

Wie schon erwähnt, wurde das Kriterium der „sozialen Verträglichkeit“ als eine sozialwissenschaftliche Methode zur präventiven gesellschaftlichen Konfliktvermeidung bei der Einführung einer neuen Technologie entwickelt. An Hand eines Bündels von relevanten Vergleichs- und Entscheidungsmaßstäben sollten technische Entwicklungen präventiv im Hinblick auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen gegeneinander abgewogen werden, um damit zu einer rationaleren politischen Urteilsbildung über die Gestaltung der Zukunft kommen zu können.

Schauen wir uns einmal genauer an, was die Befürworter der Studiengebühr für „sozial verträglich“ halten, so werden folgende Argumente vorgetragen:

  • Eine „Einstiegsgebühr“ von 1.200 € pro Jahr wird etwa vom bayerischen Wissenschaftsminister Thomas Goppel von vorneherein für sozial verträglich angesehen. Er meint, die Studierenden könnten ja „genauso gut für hundert Euro auf etwas verzichten oder zwei Nachhilfestunden geben“.
  • Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005 davon, „dass Studiengebühren in der bislang diskutierten Größenordnung von 500 € je Semester im Vergleich zu den – von Ort zu Ort unterschiedlichen – Lebenshaltungskosten von nachrangiger Bedeutung sind“.
  • Der Sachverständigenrat sagt in seinem Jahresgutachten 2005 – und ähnlich argumentiert eine Vielzahl von Politikern -, „dass Abschreckungseffekte im Wesentlichen von der sozialen Abfederung von Studiengebühren zum Beispiel durch Darlehen oder Stipendien bestimmt werden, und dass insbesondere eine Kombination aus allgemeinen Studiengebühren, Zuschüssen und Darlehen auch Bedürftige nicht davon abschrecken muss, ein Studium zu beginnen“.
  • In der Begründung zum Hessischen Gesetzentwurf zur Einführung von Studienbeiträgen heißt es, „durch das Darlehen, die Begrenzung der Rückzahlungspflicht…auf 17.000 Euro (im verabschiedeten Gesetz 15.000 Euro), die Deckelung des Zinssatzes auf maximal 7,5% und durch den Beginn der Rückzahlungspflicht erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze, seien „soziale Erwägungen“ berücksichtigt.
  • Einig Finanzwissenschaftler argumentieren: Studiengebühren seien schon deshalb „sozial verträglich“, weil sie eine angeblich sozial ungerechte Steuerfinanzierung der Hochschulen ausgleichen würden.
  • Vielfach hört man auch, Studiengebühren seien sozial gerecht, weil selbst für den Besuch von Kindergärten Beiträge erhoben würden.
  • In Hessen wird auch noch darauf hingewiesen, dass auch akademische Ausbildungsberufe an privaten Ausbildungsstätten und die Erlangung eines handwerklichen Meisterabschlusses erhebliche Aufwendungen verlangten und deshalb eine „Gerechtigkeitslücke“ geschlossen werde.

Man könnte noch eine Vielzahl von Varianten der Begründungen für die „soziale Verträglichkeit“ von Studiengebühren anführen. Es sind letztlich immer nur Begründungsversuche dafür, dass die privaten Mehraufwendungen entweder von vorneherein sozial gerecht seien, dass sie durch Kredite in eine Zukunft verlagert würden, in der eine „Bildungsrendite“ anfiele. Von einer Kompensation etwa über Stipendien, die früher einmal als Voraussetzung zur Einführung von Studiengebühren genannt wurden, spricht schon gar niemand mehr.

Allen diesen Apologien ist gemeinsam, dass es dabei ausschließlich darum geht, wie die zusätzlichen Kosten der isoliert betrachteten „Sozialtechnik“ Studiengebühr als sozial verträglich legitimiert werden können. Die Begeisterung für die Studiengebühr ist so zu sagen der im zweiten Buch Moses beschriebene „Tanz um das goldene Kalb“ einer neuen privaten Finanzierungsquelle für die Hochschule.

Eine solche finanztechnische Verengung und Eindimensionalität der Betrachtung hat mit dem, was ursprünglich unter einer Überprüfung der „Sozialverträglichkeit“ gemeint und gedacht war, kaum noch etwas gemein. Ja, diese selektive Betrachtung ist sogar das Gegenteil oder zumindest ein Missbrauch dessen, was eine Sozialverträglichkeitsprüfung gerade leisten sollte.

Eine solche Prüfung will und soll gerade eindimensionale oder isolierte Betrachtungsweisen vermeiden, indem sie komplexe Techniksysteme an Hand eines Bündels relevanter Vergleichsmaßstäbe auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile oder ihre gesellschaftlichen Risken untersucht. Bei einer wirklichen Prüfung der „sozialen Verträglichkeit“ werden die einzelnen Beurteilungskriterien nicht nur miteinander verglichen sondern es wird weiter untersucht, wie sie positiv oder negativ aufeinander einwirken und welchen Beitrag sie zur Erreichung von allgemein anerkannten Oberzielen zu leisten vermögen.
Mit einer solchen Methode sollten letztlich bessere politische Entscheidungsparameter gefunden werden.

Die politische Alternative für die Studiengebührenfreiheit oder für die Einführung von Studiengebühren ist eine Entscheidung über eine Sozialtechnik, bei der es kein objektiv richtig oder objektiv falsch gibt.

Dass das Pro und das Contra zu Studiengebühren letztlich eine komplexe gesellschaftspolitische Wertentscheidung ist, zeigt ein geschichtlicher Rückblick:
Seit dem Sputnik-Schock oder spätestens seit der 1964 von Georg Picht konstatierten „Bildungskatastrophe“ entwickelte sich ein Konsens in der Politik, bei den Gerichten, an den Hochschulen, dass ein Studium ein öffentliches, gemeinnütziges Gut sei, dass es ein „Bürgerrecht“ auf Bildung gebe – so der liberale Ralf Dahrendorf -, dessen Förderung eine öffentliche Aufgabe sei, weil ein Studium im öffentlichen Interesse liege, im wirtschaftlichen Interesse und im Interesse der Wissenschaft an der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Dieser Konsens hat ab 1970 zur Abschaffung aller Studiengelder geführt.

Noch im Jahre 2000 verständigten sich die Kultusminister der Länder im thüringischen Meiningen einstimmig darauf, dass ein Erststudium (konsekutiv bis zum Master) gebührenfrei sein soll. Und noch 2002 gab es eine Mehrheit im Deutschen Bundestag für eine gesetzliche Regelung der Studiengebührenfreiheit im Hochschulrahmengesetz.

Seit Mitte der neunziger Jahre gibt es allerdings eine gegenläufige Bewegung, angestoßen etwa vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) der Bertelsmann-Stiftung und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und danach unterstützt von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) bis hin zum Jahresgutachten des „Sachverständigenrats“ aus dem Jahre 2005.
In nahezu allen Begründungen für die Einführung von Gebühren wird der Blick auf den sog. „ökonomischen Gehalt“ eines Hochschulstudium verengt. Zunehmend wird eine wissenschaftliche Ausbildung als eine private „Investition“ mit einer „privaten Bildungsrendite“ betrachtet und so gelangt man „ordnungspolitisch“ zu der Schlussfolgerung, dass für eine privatnützige Ausbildung ein Preis zu verlangen ist.

Dieser „Paradigmenwechsel“ – wie der baden-württembergische Wissenschaftsminister Peter Frankenberg das zu Recht nennt – von einem Hochschulstudium als einem gemeinnützigen „Allgemeingut“ zu einem privaten und damit marktfähigen Gut hat inzwischen in der Mehrheit der Köpfe der gesellschaftlichen Machteliten stattgefunden. Der Wechsel findet in der Politik darin seinen Ausdruck , dass die Mehrheit der Länderregierungen – anders als noch beim Meininger Kompromiss der KMK im Frühjahr 2000 – nunmehr entschlossen ist oder schon beschlossen hat, Studiengebühren einzuführen und andere Länder dürften sich anschließen oder sie ziehen – wie in Hessen – eine wettbewerbliche Zwangslage als Begründung heran, um nicht von „Studiengebührenflüchtlingen“ überrollt zu werden und um gegenüber den Ländern mit Studiengebühren wettbewerbsfähig bei der Ausbildungsqualität zu bleiben.

Um eine richtig verstandene soziale Verträglichkeitsprüfung der Studiengebühr durchzuführen, müsste als Erstes und Oberstes eine Verständigung über allgemein anerkannte gesellschaftliche Ziele der Hochschulpolitik herbeigeführt und dann danach gefragt werden, was und wie die geltende Studiengebührenfreiheit einerseits oder die Einführung von Studiengebühren andererseits zur Erreichung der Oberziele beitragen bzw. die Zielerreichung beeinträchtigen können.

Bei allem (auch ideologischen) Streit in der Bildungspolitik ist es überraschend, dass über folgende Ziele ein weitgehender Konsens besteht. Vom Institut der Deutschen Wirtschaft über die OECD bis hin zur HRK oder den Studierendenverbänden fordern alle:

Deutschland braucht

  • mehr Finanzmittel für die Hochschule,
  • mehr wissenschaftlich Qualifizierte,
  • eine höhere Ausschöpfung des Bildungspotentials, d.h. mehr Studierende aus bildungsfernen Schichten,
  • kürzere bzw. effektivere Studienzeiten und höhere Erfolgsquoten bei den Absolventinnen und Absolventen,
  • eine (noch) bessere wissenschaftliche Ausbildung.

(Was „besser“ inhaltlich bedeutet wird allerdings unterschiedlich gesehen, eine bessere Betreuung und eine bessere Ausstattung sind allerdings unumstritten).

Wer also wirklich ernsthaft über die „soziale Verträglichkeit“ von Studiengebühren sprechen möchte, der müsste sich schon der Mühe unterziehen und überprüfen, welche positiven oder negativen Beiträge die „Sozialtechnik“ Studiengebühr zur Erreichung dieser allgemein anerkannten Ziele leisten kann.

Wenn ich eine solche Verträglichkeitsprüfung jetzt demonstrieren wollte, würde das den zeitlichen Rahmen meines Referates bei weitem sprengen. Zumal ich über die schon genannten Oberziele noch viele andere Gesichtspunkte bei einer solche Prüfung hinzufügen müsste. So sind beispielsweise die sozialen oder kulturellen „Erträge“ – um in der Sprache der Ökonomen zu sprechen – oder die „externen Effekte“ einer Hochschulbildung für das demokratische Funktionieren und die kulturelle Entwicklung der Gesellschaft noch nicht berücksichtigt.

Ich gehe die Auswirkungen der Studiengebühren also nur auf die weitgehend anerkannten Ziele der Hochschulpolitik einmal stichwortartig der Reihe nach durch. Auf eine differenzierte Abwägung muss ich in meinem Referat weitgehend verzichten, aber mein knappes und zugespitztes Fazit möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

I. Oberziel: Mehr Finanzmittel für die Hochschule:

  1. Studiengebühren können nur einen bescheidenen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen leisten, jedenfalls gemessen an den staatlichen Zuschüssen. (Man rechnet mit 7 bis maximal 10 Prozent.)
  2. Bei einer Fortsetzung der Spar-, Kürzungs- und Steuersenkungspolitik dürften sie auf Dauer gar nicht oder nur in geringem Umfang bei den Hochschulen ankommen oder verbleiben. Oder sie werden von staatlichen Mittelkürzungen überholt. Garantiezusagen der Regierungen sind mit Vorsicht zu genießen, denn sie binden den Haushaltsgesetzgeber nicht.
    Selbst wenn der in Hessen der vereinbarte „Hochschulpakt“ eingehalten würde, bedeutet dies inflationsbereinigt, also real eine Kürzung der staatlichen Zuschüsse von 10% bis zum Jahre 2010. Die zusätzlichen Einnahmen aus Studiengebühren in Höhe von 10% – wie das in der Begründung zum Studiengebührengesetz erwartet wird – sind also binnen kurzer Zeit „aufgefressen“.
  3. In England, Österreich, Schweiz und anderswo, wo Studiengebühren neu eingeführt wurden, haben sie nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Finanz- und schon gar nicht der Studiensituation geführt.
  4. Studiengebühren wirken wie ein „schleichendes Gift“

(So auch schon bei uns in Deutschland: Zunächst kam die Erhöhung der Verwaltungs-, dann die Langzeit- und jetzt stehen allgemeine Studiengebühren an.)Sie haben die kurzfristige Wirkung einer Droge, die nach einer Erhöhung der Dosis verlangt. (Dreifache Erhöhung in GB, viermal erhöht etwa in Zürich, verdoppelt in Australien (dort müssen ausländische Studierende inzwischen für ein Studium inklusive Krankenversicherung über 100.000 Euro bezahlen), selbst im klassischen Gebührenland USA gab es in den letzten Jahren einen Zuwachs von 50% (FAZ v. 28.1.05)).
Das Land Hessen selbst eröffnet im Übrigen schon die nächste Runde des Gebührenwettlaufs, indem es als bisher einziges Bundesland für nicht „konsekutive Masterstudiengänge“ die Möglichkeit eröffnet, ab dem Wintersemester 2010 höhere Beiträge bis zu 1.500 Euro pro Semester zu erheben. Man muss also kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es nicht lange dauern wird, bis mit derselben Begründung, wie sie im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion angeführt wurde, sich auch die anderen Länder erneut „gezwungen“ sehen, nachzuziehen.

Spar- und Steuersenkungspolitiken sind politische Wertentscheidungen – genauso wie die Erhebung einer Gebühr für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe.

Statt einer weiteren Förderung des „Investitionskapitals“ durch weitere Senkungen der Unternehmenssteuern brauchten wir eher eine Förderung des „Humankapitals“ durch eine Verbesserung und Verbreiterung von Qualifikation.
Gegenüber einer Steuerfinanzierung der Hochschulausbildung (ggf. sogar mit einer Akademikersteuer) bedeuten Studiengebühren einen teueren und komplizierten zusätzlichen dezentralen Verwaltungsaufwand, vom Einzug der Gebühr bis hin zu ihrer Absetzung in der Steuererklärung. Man denke nur einmal an den Aufwand BaföG-Empfänger von Zinszahlungen auszunehmen. Sollte es dereinst zu öffentlichen Stipendien kommen, die die Gebühr kompensierten, würden nur in unsinniger Weise Gelder hin- und her geschoben.

II. Oberziel: Mehr wissenschaftlich Qualifizierte:

Studiengebühren erhöhen, neben den derzeit schon hohen direkten Kosten (Lebensunterhalt) und Opportunitätskosten (entgangener Verdienst) den „Preis“ für ein Studium und senken damit die Nachfrage nach einer wissenschaftlichen Ausbildung.

Dass dies nicht nur eine ökonomische Modellannahme sondern durchaus der Wirklichkeit entspricht, zeigte sich etwa ganz real darin, dass in NRW, das im Wintersemester 2006/07 Studiengebühren eingeführt hat, die Zahl der Studienanfänger um 5,3% zurückgegangen ist.

Auch wenn für die Bezahlung des „Preises“ ein Kredit aufgenommen werden muss, bleibt es bei einer „Preiserhöhung“, die wegen der Zinskosten sogar noch deutlich höher liegt.

Studiengebühren belasten den Aufbau des in Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin ungenügend entwickelten „Humankapitals“ (so die OECD) und sind insoweit ein Produktivitätshemmnis und eine Innovations- und Wachstumsbremse.
Sie sind eine weitere Barriere dagegen, dass die BRD bei der Rate der Studierenden pro Altersjahrgang zu ihren ökonomischen Wettbewerbern aufschließen kann. Deutschland liegt beim Anteil der Bevölkerung zwischen 24 – 35 Jahren, der einen tertiären Abschluss erreicht hat, auf Platz 20 unter den von der OECD verglichenen 29 Staaten. Angesichts zurückgehender Jahrgangsstärken, kann schon in absehbarer Zeit vor allem im naturwissenschaftlichen Bereich nicht einmal mehr der Ersatzbedarf an wissenschaftlich Qualifizierten befriedigt werden.

Alle volkswirtschaftlichen Analysen vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bis zur internationalen OECD sind sich einig: Wir brauchen mehr Studierende.
Wer es ernst meint mit dieser Forderung, darf den Zugang zum Studium nicht noch erschweren.

III. Oberziel: Eine höhere Ausschöpfung des Bildungspotentials, d.h. mehr Studierende aus bildungsfernen Schichten und eine weitere Erhöhung des Frauenanteils vor allem bei den Absolventen:

Studiengebühren verfestigen eher die soziale Ungleichheit bei der Wahrnehmung der Bildungschancen. Dadurch geht der Volkswirtschaft ein erhebliches Leistungspotential verloren.
Sie bringen eine weitere Belastung der Familien mit Kindern, gegenüber Familien ohne Kinder. Sie haben nicht nur für die Kinder der Bezieher von niedrigeren sondern auch schon von mittleren Einkommen (oberhalb der Grenze staatl. Transferleistungen) eine zunehmend prohibitive Wirkung, ein Studium aufzunehmen.
Sie benachteiligen unter gegebenen Geschlechterrollen junge Frauen, weil für sie die Abwägung des Aufwandes für ein Studium vor dem Hintergrund einer nach wie vor bestehenden Benachteiligung in der Erwerbsbiographie noch negativer ausfällt als für Männer.
Sie verstärken die Abhängigkeit der Studierenden von ihren Eltern und behindern ihre Selbstständigkeit als junge Erwachsene noch mehr.

„Der Elternanteil an der Studienfinanzierung macht bei Studierenden aus einer hohen gesellschaftlichen Gruppe rund 64 Prozent aus, bei Studierenden aus niedrigeren Schichten beträgt dieser Anteil lediglich 27 Prozent.“ (KfW-Studie). Das heißt, dass Studierende aus unteren Einkommensschichten einen erheblich höheren „Preis“ für ihr Studium bezahlen müssen, als die übergroße Mehrheit der Studierenden aus einkommensstärkeren Gesellschaftsschichten.

(Das gilt auch bei einem Studienkreditsystem, denn nach wie vor ist der Unterhalt für die Kinder nicht nur ein Rechtsanspruch sondern wird überwiegend (von 80 % der Eltern) als moralische Pflicht betrachtet.)

IV. Oberziel: Kürzere Studienzeiten und höhere Absolventenquoten:

Studiengebühren dürften kaum zu effektiverem Studieren führen sondern zwingen noch mehr Studierende zu noch längerer Erwerbsarbeit neben dem Studium. Nach einer KfW-Studie (2006) gaben 21 Prozent der Studierenden Geldprobleme als Grund für eine Unterbrechung des Erststudiums an.
Studiengebühren dürften daher kaum zu effektiverem Studieren führen, sondern zwingen noch mehr Studierende (derzeit schon zwei Drittel) zu noch längerer Erwerbsarbeit neben dem Studium und wirken dadurch studienzeitverlängernd (16.Sozialerhebung des DSW).
Die große Zahl der Exmatrikulationen nach Einführung der Langzeitgebühr, lässt darauf schließen, dass eher weniger Studierende ihr Studium mit einem Examen abschließen.

V. Oberziel: Eine bessere wissenschaftliche Ausbildung:

Es entspricht der zunehmenden Ökonomisierung, genauer der „Verbetriebswirtschaftlichung“ (Heribert Prantl) des allgemeinen politischen Denkens, dass die Befürworter von Studiengebühren diese vor allem mit den positiven ökonomischen Effekten auf die Hochschulen und auf das Studierverhalten begründen.
Lassen Sie mich diese Argumente deshalb etwas detaillierter auf ihre Konsistenz prüfen:

Kommt es wirklich zu einem nachfrage- und preisorientierten Steuerungseffekt auf die Hochschulen? [2]
Wird der Kunde wirklich König?

Bevor die Studiengebühr auf das Angebot der Hochschule wirken kann, hat sie einen ganz anderen Steuerungseffekt. Es gilt nämlich – wie schon erwähnt – das grundlegende ökonomische Gesetz, dass ein höherer Preis die Nachfrage senkt.

Wer es also ernst damit meint, dass wir mehr Studierende brauchen, darf also nicht als Erstes den Preis erhöhen.

Wie eng die Studiennachfrage mit den Kosten für ein Studium korreliert, kann man schon daran ablesen, dass mit der Verbesserung des BaföG innerhalb weniger Jahre der Anteil der Studierenden pro Altersjahrgang von 27,7% auf jetzt 35,7% angestiegen ist. (BMBF)

Außerdem besagt eine elementare Funktion der ökonomischen Lehre, nämlich die Konsumfunktion, dass die Höhe der Konsumausgaben in Beziehung zur Höhe des verfügbaren Einkommens steht.
Dass Studiengebühren in Höhe von 500 Euro bis zum Bachelor (des „ersten berufsqualifizierenden Abschlusses“) und in Höhe von bis zu 1.500 Euro für den Master sozialverträglich wären, das entspricht reinem „Oberschichtendenken“.
Man halte doch nur einmal dagegen, dass das Durchschnittseinkommen einer Arbeiterfamilie bei netto 2.200 Euro liegt, selbst, wenn man einen BaföG-Satz von 439 Euro für das studierende Kind unterstellt, sind 1.000 Euro (bzw. 3.000 Euro für einen Master) zusätzliche Ausbildungskosten für die betreffende Familie ein sehr hoher Anteil am Jahreseinkommen. Das gilt auch noch für die das Durchschnittseinkommen einer Angestelltenfamilie mit netto 2.700 Euro (BaföG dann 214 Euro).

Wer also den Preis für ein Studium, der ja ohnehin durch die Kosten für den Lebensunterhalt und die Opportunitätskosten für entgangenes Einkommen ziemlich hoch ist, noch weiter erhöht, nimmt in Kauf, dass die Bezieher von geringerem oder mittleren Einkommen weniger Bildung „konsumieren“.

Darüber hinaus würde eine weitere Grundannahme des Marktgesetzes greifen:

Der Kunde sucht ein solches Angebot, mit dem er einen möglichst hohen Nutzen zu einem möglichst geringen Aufwand erzielt.

Meint man es wirklich ernst, wenn künftig der Nutzen eines „akademischer Abschlusses“ zum geringst möglichen Aufwand erzielt werden soll? Dann aber nichts wie her mit „Billigstudien“ – denn „Geiz ist geil“.

(Umgekehrt werden die Hochschulen möglichst viele „billige“ Studiengänge anbieten. Die Tendenz zeigt sich in der Realität der privaten Hochschulen in Deutschland. Bis auf Witten-Herdecke mit einer medizinischen Fakultät bieten sie im Wesentlichen die Buchwissenschaften aus dem ökonomischen Fächerspektrum an.)

Von einer wirklichen Preissteuerung kann man schon deshalb nicht sprechen, weil die Kosten des „Produkts“(nämlich der Studienabschluss) nach den bisherigen Gebührenmodellen nicht in den „Preis“ eingehen. (Ein Mediziner kostet ein Vielfaches mehr als ein Betriebswirt.)

Gerade wenn man den ökonomischen Steuerungseffekt einer Studiengebühr so stark in den Vordergrund rückt, müsste man auch der ökonomischen Logik folgen, die verlangt, dass eine wissenschaftliche Ausbildung dem Ziel einer höchstmöglichen Verzinsung der individuellen Ausbildungskosten dienen, also einen hohen „return on investment“ erbringen müsste.

Darin sehe ich aber eher eine Fehlsteuerung der Hochschulausbildung hin zu individuellem Verwertungsdenken, weg vom gemeinnützigen Ziel der Vermittlung von Verfahren zur selbständigen Produktion von Wissen für den allgemeinen Fortschritt von Wirtschaft und Gesellschaft.
Gewinnt die „Preis“-Steuerung bei der Studiermotivation ein entscheidendes Gewicht, dann führt das zu einer Studienwahl vor allem nach individuellen Verwertungsgesichtspunkten und nicht mehr nach persönlicher Eignung und Leistungsfähigkeit.

Wie wenig die Anhänger eines nachfrageorientierten Steuerungseffekts ihren Annahmen wirklich trauen, zeigt sich am deutlichsten darin, dass die allermeisten unter ihnen, die Forderung nach einer Studiengebühr mit einem Auswahlrecht der Hochschule verknüpfen. Das Grundprinzip der Nachfrage-Angebotssteuerung, nämlich der freie Marktzugang, wird also gleich wieder außer Kraft gesetzt.

Da zittert also offenbar die „invisible hand“: Nichts ist`s mit dem freien Marktzugang, nichts ist`s mit dem „König Kunden“. Der Anbieter sucht sich seine ihm passenden Kunden aus.
Wer steuert da wen, der Kunde den Anbieter oder der Anbieter den Kunden?

Es gäbe viel naheliegendere und wirkungsvollere Steuerungsinstrumente als die Gebühr:

  1. Mehr Mitsprache und Mitbestimmung der Studierenden in der Lehre
  2. Die erheblich größere Nachfragemacht des Staates

(a) Wenn man wirklich den Studierenden einen Steuerungseffekt auf das Studienangebot einräumen möchte, warum gibt man ihnen dann nicht mehr Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte gerade in der Lehre. Mehr Mitsprache bei den Studienordnungen, mehr Auswahlrechte bei den Lehrveranstaltungen, mehr Nachdruck auf Lehrqualität bei Berufungen, Vorlesungskritiken, die wirklich ernst genommen würden, Beschwerderecht beim Dekan etc. hätten eine viel unmittelbarere Wirkung auf das Studienangebot als die abstrakte Tauschbeziehung über das Geld.

(b) Der Anteil der Studiengebühren am Hochschulhaushalt hält sich – wie dargestellt – in engen Grenzen, die Nachfragemacht des Staates über das Geld wäre um ein Vielfaches größer.
Wenn man wirklich einen Steuerungseffekt auf die Hochschulen erzielen wollte, ihre Lehrangebote zu verbessern, warum führt man dann nicht mit dem gleichen Engagement, wie bei der Einführung von Gebühren, eine Debatte über eine vernünftige leistungsbezogene Mittelverteilung.

Jedenfalls: Wer wirklich eine Steuerung über Geld will, sollte seine Kraft und seine intellektuellen Bemühungen dort ansetzen, wo wirklich Geld fließt und keine Nebenkriegsschauplätze mit der Einführung einer allenfalls marginalen Geldquelle wie der Studiengebühr eröffnen.

Nun aber zum nächsten ökonomischen Argument:

Mehr Wettbewerb fördere die Qualität der Hochschulausbildung:

Auch das ist nur ein vorgeschobenes und ja sogar falsches Argument.

Qualitätswettbewerb verlangt Marktransparenz. Beim Studium ist man aber erst nachher schlau.

Aber lassen wir uns dennoch weiter auf die ökonomische Argumentation ein:

  1. Unter den Bedingungen der „Überlast“, also eines Nachfrageüberhangs nach Studienplätzen, gibt es allenfalls einen höheren Marktpreis, aber noch lange keinen Qualitätswettbewerb.
    Will man vielleicht in Wahrheit nur den Preis für das Studieren erhöhen, um die Nachfrage zu senken, um die „Überlast“ abzubauen?
  2. Hochschulen sind Oligopolisten, d.h. es besteht keine vollständige Konkurrenz. Oligopolisten teilen den Markt strategisch auf. Das mag Marktsegmente für „Edelprodukte“ schaffen, führt aber nicht zu einer generellen Veredelung oder Qualitätssteigerung des gesamten Angebots. Im Gegenteil, es käme – wie etwa beim Automarkt – zu Premiummarken für die Wohlhabenderen, zu Mittelklassen und zu Kleinwagen. Will man wirklich nur ein paar Eliteunis und nicht etwa eine generelle Verbesserung der wissenschaftlichen Ausbildung? Oder will man gar, dass sich der Ausbildungsmarkt Hochschule in viele Segmente unterschiedlicher Qualität aufspaltet? Wir nähmen uns damit die international anerkannt größte Stärke unseres Hochschulangebotes, nämlich eine sehr hohe Qualität in der Breite.
  3. Im Übrigen gäbe es einige höchst unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen
    1. Hochschulen mit größeren „Produktionskapazitäten“ hätten einen Vorteil gegenüber kleineren Hochschulen. Die „Großen“ würden schlicht mehr Gebühren einnehmen als die „Kleinen“; deren Wettbewerbsbedingungen würden sich zunehmend verschlechtern, vielleicht würden sie sogar ganz vom Markt gedrängt.
    2. Die Auswahl des Studienorts durch die Studierenden erfolgt primär nach Kostengesichtspunkten, also werden möglichst heimatnahe Hochschulen (zu über 60%) gewählt. Hochschulen in Ballungsräumen hätten also einen Vorteil gegenüber Hochschulen auf dem „flachen Land“.
    3. Wichtiger als das Studienangebot ist für die meisten auswärts Studierenden die Attraktivität der Hochschulstadt. München, Köln oder Berlin hätten also einen riesigen Startvorteil gegenüber Siegen oder eben auch Darmstadt. Von manchen ostdeutschen Hochschulstandorten will ich gar nicht erst reden.

VI. Studiengebühren schafften mehr Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit:

Studiengebühren bedeuten:

  1. Der Generationenvertrag wird an einer weiteren Stelle aufgekündigt. (Merkwürdig, dass gerade die Gewinner der Bildungsexpansion bei der Nachfolgegeneration abkassieren wollen. Warum sind sie nicht bereit etwa über eine Akademikersteuer ihr „kostenfreies“ Studium nachzufinanzieren?)
  2. Sie sind ein weiterer Schritt in den Gebührenstaat, bei dem die soziale Ausgleichsfunktion des einkommensbezogenen Steuersystems umgangen würde.
  3. Sie bringen auch keine verteilungsgerechtere Finanzierung der Hochschulbildung. Dass kleinere Einkommensbezieher mit ihrer Steuer öffentliche Leistungen finanzieren, die sie nicht in Anspruch nehmen ist trivial. Das gilt für die Opernhäuser genauso, wie für die Forschungssubventionen für Großunternehmen oder das Justizwesen.
    Sollte die Krankenschwester das Studium des Chefarztes mitfinanzieren, dann ist das allenfalls Ausdruck einer Ungerechtigkeit des vorhandenen Steuersystems. Ginge es um Verteilungsungerechtigkeit, dann wäre es im Sinne der Chancengleichheit effektiver der Krankenschwester eine „sozial förderliche“ Ausbildungsvergütung für ihre studierwilligen Kinder anzubieten . [3]
  4. Das im Hessischen Gesetz angeführte Argument, dass durch die Studiengebühr eine Gerechtigkeitslücke gegenüber kostenpflichtigen nicht akademischen Ausbildungsberufen geschlossen werde, verkennt das Wesen einer Hochschule als einer allgemeinen Bildungseinrichtung, die eben gerade nicht nur der Berufsvorbereitung – der Berufsfertigkeit – dienen soll, sondern ein allgemeinbildendes Ziel der Berufsbefähigung, d.h. der selbständigen Anwendung wissenschaftlicher Methoden in ganz unterschiedlichen Berufsfeldern haben sollte. Zwischen einer beruflichen Weiterqualifikation und einem Studium besteht ein grundlegender Unterschied. Im Übrigen ist etwa der Hinweis auf das Handwerk willkürlich: Auszubildende bekommen im Gegensatz zu den Studierenden eine Ausbildungsbeihilfe.

Es trifft zu, dass Akademiker im Durchschnitt ein höheres Einkommen erzielen als der Durchschnitt. Wenn besser verdienende Akademiker jedoch ihre „Studienkosten“ nicht durch eine entsprechend höhere Steuerbelastung refinanzieren, so ist das allenfalls ein Anhaltspunkt für ein ungerechtes Einkommenssteuersystem, aber kein Grund Menschen in einer Lebensphase zu belasten, wo sie in der Regel ohnehin an der Armutsgrenze leben.

Argumente gegen sog. „nachgelagerte“ Gebühren:

Selbst wenn man einmal unterstellte, dass Studiendarlehen nicht wie beim Münchner „ExzellenTUM“-Modell mit einer Prüfung der „Kreditwürdigkeit“ – sprich einer zu erwartenden Bildungsrendite – vergeben werden, gelten für alle „nachgelagerten“ Gebührenmodelle prinzipiell die gleichen Einwände:

  1. Was soll daran eigentlich „sozial verträglich“ sein, wenn keinerlei soziale Abfederung erfolgt, als dass man zu einer Bank geht und sich mit einem individuellen Darlehen zu banküblichen Zinsen verschuldet? Was ist daran „sozial verträglich“ dass man als Darlehensnehmer darüber hinaus noch zu über einem Fünftel der Darlehenssumme einen Ausfallfonds finanzieren muss? Mit diesem Ausfallfonds als einer Zwangsabgabe finanzieren die Gebührenzahler das angeblich sozialverträgliche Studiendarlehen. Die Studiengebührenzahler und nicht etwa die Abnehmer der Studierenden, also die Wirtschaft oder die Gesellschaft allgemein, finanzieren also die angebliche Sozialverträglichkeit selbst.
    Diese Sonderabgabe zur Absicherung des Kreditausfallrisikos hält der Präsident des Bundesfinanzhofs für verfassungswidrig. Im Hessischen Gesetz hat man das deshalb in letzter Minute korrigiert.
  2. Nachgelagerte Gebühren oder Studienkredite schreiben die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensverhältnissen als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fort.

    Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek.
    Auch das ist keineswegs nur eine plausible Annahme, sondern wird empirisch fundiert:
    Obwohl die Verschuldungshöhe auf 10.000 Euro gedeckelt wurde, sank nach der Umstellung des BaföG auf Darlehensmodelle im Jahre 1982 der Anteil der Studierenden aus sog. „bildungsfernen“ Schichten bis 2000 von 23% auf 13%.

  3. Dass nachgelagerte Gebühren „sozial verträglich“ seien, entspricht „Oberschichtdenken“. (Vgl. die Untersuchung an der TU Dresden zur schichtenspezifischen Kosten- und Risikoeinschätzung von Rolf Becker [4], danach schätzen Eltern aus bildungsfernen eher sozial niedrigen Familien das finanzielle Risiko für ein Studium weit höher ein als höhere Einkommensbezieher.)
  4. Sie benachteiligt Frauen, weil die Rückzahlungsverpflichtungen vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen oder der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Kinder-Erziehungsphase einen höheren Abschreckungseffekt haben (bzw. eine schlechtere Bildungsrendite erwarten lassen) als bei Männern. [5]
  5. Der „return on investment” aus einer Hochschulausbildung wird in Zukunft eher unsicherer, daher werden sich die Nachfrager nach einem Studium in solche aufteilen, die (weil wohlhabend) kein Risiko einzugehen brauchen, weil sie keine „Hypothek“ dafür aufnehmen müssen und in solche, für die sich eine wirkliche Risikoabwägung stellt, weil sie sich mit einer Hypothek belasten müssen.
  6. Ein Letztes: Selbst dem neuen Vorsitzenden des Sachverständigenrats Bernd Rürup bemüht das Argument, dass es ungerecht sei, wenn Eltern Beiträge für den Kindergarten bezahlen müssen, das Studium hingegen „kostenlos“ sei. Es ist gar nicht zu bestreiten, dass das deutsche Bildungssystem von der Vorschule bis zur Hochschule zu einem der sozial selektivsten in der Welt gehört.
    Ein Fehler der schon für die Vorschule gemacht wurde, kann aber nicht dadurch korrigiert oder kompensiert werden, dass man ihn beim Übergang in die Hochschule wiederholt.

Dass auch noch der Übergang in die Hochschule sozial diskriminierend ist belegt eine Studie der KfW-Bankengruppe aus diesem Jahr erreichen von 100 Kindern aus der „hohen“ sozialen Herkunftsgruppe 85 einen Schulabschluss mit der Berechtigung zum Studieren und 81 gehen zur Hochschule.
Von 100 Kindern aus der „niedrigen“ sozialen Herkunftsgruppe schaffen 36 einen solchen Abschluss und von diesen 36 überwinden nur noch 11 die Schwelle zur Hochschule.

Resümee:

Nach meinem Ergebnis einer „Sozialverträglichkeitsprüfung“, die diesen Namen verdiente, komme ich zu dem Ergebnis, dass Studiengebühren entgegen der ständig wiederholten beschönigenden Behauptungen eben gerade nicht „sozial verträglich“ sind, sondern dass im Gegenteil „sozial förderliche“ Maßnahmen ergriffen werden müssten um die vorhandenen sozialen Benachteiligungen unterschiedlicher Art bei der Wahrnehmung der Chancen auf eine Hochschulausbildung zu überwinden.


[«1] Van den Daele, Sozialverträglichkeit und Umweltverträglichkeit, Politische Vierteljahreschrift Nr. 34, S.219ff., 1993

[«2] Vgl. zur Kritik an der Preisbildung und einer nachfrageorientierten Steuerung auch Klemens Himpele, 2002

[«3] Zu den Verteilungseffekten der öffentlichen Hochschulfinanzierung vgl. Karl-Dieter Grüske, in Reinar Lüdeke (Hg.) Bildung, Bildungsfinanzierung und Einkommensverteilung II. Schriften des Vereins für Sozialpolitik NF Bd. 221/II Berlin 1994 S. 71-147. Dagegen jedoch Richard Sturn und Gerhard Wohlfahrt, Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland, Zusammenfassung eines Gutachtens im Auftrag des DSW, Graz 2000; siehe auch Bernhard Nagel und Roman Jaich, Bildungsfinanzierung in Deutschland, Analyse und Gestaltungsvorschläge, Kassel 2002.

[«4] Rolf Becker, Soziale Ungleichheit beim Hochschulzugang, Eine empirische Studie aus humankapital- und werterwartungstheoretischer Sicht, Sommer 2001, Technische Universität Dresden, Institut für Soziologie

[«5] Eine australische Hochrechnung kommt zu dem Schluss, dass bei einer angenommenen Verschuldng von 20.000 AUS$ Männer im Durchschnitt 17 Jahre, Frauen hingegen 51 Jahre lang an ihren „HECS“-Schulen zurückzahlen. Vgl. Jackson, N.O., 2002, The Higher Education Contribution System Scheme: A HECS on The Family? In G. Carmichael with D. Dharmalingham (eds) The Ne Zealand and Australian Populations at the Millennium, Special Issue or the Journal of Population Research, Canberra and Wellington, pp. 105-120


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