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Titel: Menschenrechte versus Völkerrecht?

Datum: 9. September 2013 um 10:26 Uhr
Rubrik: Finanzpolitik, Militäreinsätze/Kriege, Strategien der Meinungsmache
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Mit der Charta der Vereinten Nationen [PDF – 405 KB] versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nach Artikel 2 Ziff. 4 und Artikel 2 Ziff. 7 der Charta ist Gewalt gegen Staaten also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“ Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt, wenn Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Kap. VI der Charta) ausgeschöpft sind.
Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.
Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Von Werner Ruf[*] und Jens Wernicke[**].

Mit der Charta der Vereinten Nationen [PDF – 405 KB] versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nämlich Artikel 2 Ziff. 4 der Charta, in dem es heißt:

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

Und Artikel 2 Ziff. 7. Hier heißt es:

„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Prinzipielle Ächtung des Krieges

Gewalt gegen Staaten ist also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Mit dieser Ächtung des Krieges als Mittel der Politik endete die seit Thomas von Aquin (1225 bis 1274) in den internationalen Beziehungen herrschende Lehre vom „Gerechten Krieg“. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“ Doch selbst dieser Bestimmung folgt ein Halbsatz, der bei Verweisen auf den Artikel 51 meist verschwiegen wird: „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.“ Dies heißt, sobald sich der Sicherheitsrat mit dem Konflikt befasst, erlischt auch das Recht auf Selbstverteidigung. Die Verpflichtung zur Herstellung der Ordnung geht auf den Sicherheitsrat über.

Wolfgang Gehrke, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, hat also vollkommen Recht, wenn er verlauten lässt:

„Eine Militärintervention der USA gegen Syrien wäre politisch verheerend, moralisch falsch und völkerrechtswidrig. Bereits mit der Androhung des Angriffs verstößt Präsident Obama gegen das Völkerrecht, das Bestrafung, Vergeltung oder Abschreckung als Grundlage für Militärinterventionen nicht kennt.“

Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt. Übersehen oder übergangen wird hierbei jedoch, dass die Vereinten Nationen in Kap. VI der Charta ein ganzes Arsenal von Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ besitzen. Diese sollen (und könnten) zunächst ausgelotet werden, bevor zu gewaltförmigen Maßnahmen gegriffen wird.

Soweit zumindest die Theorie und das Völkerrecht. Denn auch im Zeitalter der Bipolarität gab es immer wieder mehr oder weniger zumindest indirekte Interventionen in die Angelegenheiten anderer Staaten wie beispielsweise die Unterstützung der nicaraguanischen Contras durch die USA oder die so genannte Breschnew-Doktrin von der „eingeschränkten Souveränität der sozialistischen Staaten“, die die Intervention der Warschauer Vertragsstaaten legitimieren sollte.

„Humanitäre Intervention“

Die erste vom Sicherheitsrat legitimierte „humanitäre Intervention“ findet sich jedoch erst im Augenblick des Austritts der ehemaligen Sowjetunion aus der Weltgeschichte, in jener Resolution 688 des UN-Sicherheitsrats vom 5. April 1991, die den Irak dazu verurteilte, „internationalen humanitären Organisationen sofortigen Zugang zu allen hilfsbedürftigen Personen in allen Teilen des Landes“ zu gewähren.

Damit wurde erstmals Art. 2.7 außer Kraft gesetzt, denn hier wurde die Ermächtigung gegeben, in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedsstaates einzugreifen. USA, Frankreich und Großbritannien verfügten denn auch – allerdings einseitig und ohne Beschluss des Sicherheitsrats – sogenannte Flugverbotszonen mit der fadenscheinigen Begründung, dies sei für die Sicherung des Zugangs der Hilfsorganisationen notwendig.

Seither hat das „Recht hat auf humanitäre Intervention“ eine steile Karriere hinter sich gebracht. Höhepunkte der Argumentation für ein solches Recht waren bisher der Völkermord in Ruanda und der von der UN nicht autorisierte Krieg gegen (Rest-)Jugoslawien. Heute wissen wir, dass Frankreich an der Vorbereitung der Schlächtereien in Ruanda erheblichen Anteil hatte[1] und dass jenes „Massaker von Racak“ im Kosovo, das zum Auslöser des Krieges gemacht wurde, nichts anderes als eine gezielte Inszenierung zur Kriegslegitimation war. Dies hat der deutsche General Heinz Loquai, der als OSZE-Beobachter vor Ort war, in zwei Büchern eindrücklich beschrieben. Erinnern müssen wir uns aber auch an jene Horrorszenarien, die irakische Soldaten zeigten, wie sie in Kuweit Babys aus ihren Brutkästen rissen und zertrampelten – und die nichts anderes als die üble Inszenierung einer PR-Firma waren, um vor dem US-Kongress, in der die Tochter des kuweitischen Botschafters als Kronzeugin und Krankenschwester auftrat, Kriegszustimmung zu erheischen. Die Show wirkte und der Kongress stimmte dem Krieg gegen Saddam Hussein – „dem neuen Hitler“, wie er damals oft genannt wurde – zu.

Responsibility to Protect

Inzwischen wurde das „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ (Responsibility to Protect, kurz R2P) in die völkerrechtliche Debatte eingeführt. Dieses unter Vorsitz des kanadischen Außenministers entwickelte Konzept wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen behandelt, aber nicht – wie von interessierte Seite immer wieder behauptet wird – beschlossen, sondern an den Sicherheitsrat überwiesen, der sich bisher jedoch noch nicht explizit darauf berufen hat. Selbst in seiner Resolution 1973, die die Flugverbotszonen über Libyen verfügte, hat er sich nicht ausdrücklich auf dieses Konzept berufen, auch wenn er eine zentrale Formel des Konzepts in die Begründung für die Erlaubnis der Gewaltanwendung gegen Libyen übernahm, nämlich die Berufung auf eine „Schutzverantwortung“, die dann eintrete, wenn „Staaten nicht in der Lage oder willens sind, die eigene Bevölkerung zu schützen“.

Dass dann die Interventionsmächte Frankreich und England nicht etwa nur eine „Flugverbotszone“ einrichteten, sondern sofort libysche Truppen am Boden bombardierten, dass in den Medien gierig z.B. die Behauptung des qatarischen Sender al-jazeera aufgegriffen wurde, Gaddhafi habe an seine Truppen Potenzmittel verteilt, damit sie Massenvergewaltigungen begehen sollten. All das diente französischen und britischen Interessen, die in der aktiven und durchaus erfolgreichen Afrika-Politik Gaddhafis ihre neokolonialen Positionen gefährdet sahen. Deshalb mutierte die „Einrichtung einer Flugverbotszone“ auch sofort zu einem Angriffskrieg gegen Libyen. Das Mandat des Sicherheitsrates wurde jedenfalls weit überschritten.

Das ging sogar so weit, dass die inzwischen längst widerlegten Behauptungen vom Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Moreno Ocampo in den internationalen Haftbefehl gegen Gaddhafi übernommen wurden. Wie viele Zivilisten dann in den Bombenkriegen gegen Jugoslawien oder Libyen umgebracht wurden – im letzteren Falle soll sich die Zahl der Opfer auf bis zu 100.000[2] belaufen – interessiert inzwischen aber kaum noch jemand.

Wenn es um humanitäre Interventionen geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Warum sind die Schlächtereien im Ost-Kongo, bei denen in den letzten Jahren weit mehr als 100.000 Menschen grausam zu Tode kamen, kein Thema. Warum wurden Hussein und Gaddhafi, die langjährigen Freunde des Westens, plötzlich zu den schlimmsten Diktatoren der Welt, gegen die es das Menschenrecht zu verteidigen galt? Nicht vielleicht doch, weil es dort auch um „unser“ Erdöl und „unser“ Coltan oder um geostrategische Interessen ging? Warum wurde der Einsatz von weißem Phophor in Falludja (Irak) sowie im Gaza-Streifen nicht als Kriegsverbrechen benannt? Was war mit dem Einsatz von Napalm und Agent Orange in Vietnam, unter dessen das Erbgut verändernden Folgen die Menschen dort heute noch leiden?

Internationale Interessen und öffentliche Desinformation

In der Hysterie der Debatte und der Produktion von (Des-)Informationen zu Syrien herrscht inzwischen längst die Formel „Der Diktator ermordet sein Volk“ vor. Niemand stellt sich die Frage, warum er das denn wollen, und welchen Sinn das – auch für diesen Diktator – denn überhaupt machen sollte. Richtig ist zwar, dass die Revolten in Syrien nach demselben Schema begannen wie in den übrigen arabischen Ländern. Die Menschen forderten Würde: Brot, sauberes Wasser, menschenwürdige Behausungen – und Freiheit. Die Repressionen des Regimes hieraufhin war fürchterlich (ganz wie der in Bahrein von den Saudis niedergewalzte Aufstand, der bezeichnenderweise weder bei al jazeera noch in den westlichen Medien Beachtung fand). Erwiesen ist jedoch auch, dass spätestens seit Mai 2011 Saudi-Arabien und Qatar die Aufständischen in Syrien mit Geld und teils schweren Waffen versorgen.[3] Nach Angaben des UN-Sondergesandten für Syrien, Lakhdar Brahime, befinden sich derzeit „nicht weniger als 30.000 bis 40.000 ausländische Kämpfer“ in Syrien.[4]

Tatsächlich geht es hier um eine Vielzahl verschiedener Interessen: Die Türkei hegt neo-osmanische Träume von einer Herrschafts- oder Einflusserweiterung, vor allem aber stellen die Kurden eine Herausforderung dar, die im Irak eine quasi-staatliche Autonomie erhalten und im Norden Syriens eine Selbstverwaltung aufgebaut haben. Russland verfügt im syrischen Tartous über den einzigen Kriegshafen außerhalb des Gebiets der ehemaligen Sowjetunion. Eine zentrale Rolle spielt überdies der Iran, der mit dem herrschenden syrischen Regime eng verbunden ist: Der Sturz Assads wäre ein schwerer Schlag für Teheran. Qatar verfolgt das Projekt zum Bau einer Pipeline mit dem Ziel des Anschlusses an das große Pipeline-Projekt Nabucco, das Gas vom Kaspischen Meer nach Europa transportieren soll. Vor allem aber unterstützen und finanzieren Saudi-Arabien und Qatar dhjihadistische Gruppen, die inzwischen – obwohl teilweise untereinander zerstritten – in Syrien einen entscheidenden Gewaltfaktor darstellen.[5] Dabei instrumentalisieren die Despotien am Golf die Gegensätze zwischen Schiiten (Assad, Iran) und Sunniten und versuchen so, religiösen Fanatismus zu fördern und für ihre Interessen einzusetzen.[6]

„Gut gegen Böse“

Das Schema aber, das uns als Erklärung angeboten wird, ist einfach und zudem immer aufs Neue recyclebar: Es gilt, einen „Bösen“ zu entfernen, dessen Vernichtung die Welt wieder zum Guten wenden würde. Zur Rechtfertigung hat man sogar Hitler immer wieder auferstehen lassen: Zuerst am Nil (Nasser), dann in Bagdad (Saddam Hussein) und schließlich in Belgrad (Milosevic). Diese Drohkulissen und Bedrohungsszenarien erklären nichts, sondern verschleiern vielmehr die Interessen, die hinter jedem Konflikt wirklich stehen, vor allem aber: Sie verharmlosen im Nachhinein den deutschen Faschismus – und dienen allzu oft als Totschlagargument, warum Krieg nun „doch“ wieder (und damit sind wir wieder bei Thomas von Aquin angekommen) als „gerecht“ anzusehen sein soll! Denn Gut und Böse, das sind moralische Kategorien, mit denen man Menschen mobilisieren und ihre Zustimmung erreichen kann. Sie haben allerdings nichts mit Recht zu tun. Solche moralischen Begründungen fordern „Bestrafung“, ja Rache: Beides Begriffe, die es im Völkerrecht nicht gibt. Die moralisierende Keule wird dazu benutzt, dass nicht mehr gefragt werden muss, wer in Konflikten wie in Syrien aus welchen Gründen agiert: Die Interessen der untergründigen Hauptakteure Saudi-Arabien, Qatar, Türkei werden nicht mehr hinterfragt, sondern hinter humanitärem Pathos trefflich versteckt.

Soziale Ursachen

So hat tatsächlich auch der Ausbruch des Konflikts in Syrien im Kern soziale Ursachen: Ab 2005 begann das dortige Regime auch unter dem Druck des IWF mit liberalen Reformen und Strukturanpassungen wie insbesondere der Streichung von Subventionen. Dies hatte eine rapide Verarmung vor allem der ohnehin bereits verarmten Landbevölkerung zur Folge und nutzte der kleinen – sunnitischen – Bourgeoisie, die noch immer fest hinter Assad steht. Dies zeigt, dass auch gängige Interpretation eines konfessionellen Konflikts: Sunniten gegen Schiiten (und Christen) nur bedingt zutrifft. Zugleich geht es den Despotien am Golf im Machtkampf im und um den Nahen Osten aber auch um den Sturz der säkularen Regime, also vor allem Tunesien, Ägypten, Irak, Syrien, Libanon, und Algerien, und die Ausbreitung der reaktionären Variante des auf der Arabischen Halbinsel herrschenden wahabitischen Islam. Seine Verbreitung von Tunesien über Libyen und Ägypten bis in den Nahen Osten erscheint den Saudis offenbar als Basis für die Sicherung ihres despotischen Systems. Gerade unter dem Menschenrechtsaspekt erscheint es daher grotesk, dass Saudi-Arabien und Qatar sich hier als Vorkämpfer der Befreiung von Diktaturen gerieren, während der Westen über die in diesen Ländern alltäglich stattfindenden Menschenrechtsverletzungen großzügig hinwegsieht. Nicht zufällig erklärt Verteidigungsminister de Maizière deshalb wohl auch: „Saudi-Arabien ist ein Anker der Stabilität.“[7]

Krieg für die Menschen(-rechte)?

Die bitteren geschichtlichen Erfahrungen mit „humanitären Interventionen“ in der letzten Dekade sollten uns allen eine Lehre sein: Afghanistan (nach Abzug der Kampftruppen), Irak und Libyen sind heute zerfallende Staaten, in denen anarchische Gewalt herrscht, sie sind zu Horten des angeblich bekämpften internationalen Terrorismus geworden. Es scheint so, als hätten unsere politisch Verantwortlichen noch nicht einmal den preußischen Kriegstheoretiker Clausewitz gelesen: Denn wenn Krieg die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist, dann ist heute mehr denn je zu fragen, welche politischen Ziele tatsächlich mit Kriegen verfolgt werden, die die Menschenrechte als Begründung bemühen.

(Russland hat Eigeninteressen, die USA haben sie nicht)
ZDF: “Obama geht es in Syrien ja nur um die Menschenrechte”

Denn: Gerade wenn es um Menschenrechte ginge, müsste Diplomatie zum Einsatz kommen, müssten alle außenpolitischen Mittel genutzt werden, dann müsste verhandelt werden – und zwar auch mit den indirekt Beteiligten wie Türkei und Iran. Vor allem müsste die aktive Unterstützung jener ausländischen Kämpfer durch Saudi-Arabien, Qatar und die Türkei beendet werden, die nichts anderes als eine schlecht verdeckte ausländische Intervention darstellt.

Festzuhalten ist: Die bisherigen Militärinterventionen, meist getarnt als „humanitäre Interventionen“, zeigen in aller Deutlichkeit, dass sie nicht nur ein Vielfaches an Menschenleben gekostet haben, sie haben für die dortige Bevölkerung auch in keiner Weise Lösungen, Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit etc. gebracht, sondern Länder wie Afghanistan, Irak, Libyen in ein Chaos rivalisierender Milizen und radikaler Kämpfer gestürzt, das täglich hohe Opfer gerade auch unter der Zivilbevölkerung fordert.

Gründe und Bedingungen hinterfragen

Und: Wollte man das Menschenrechtsargument wirklich ernst nehmen, dann müsste man bei den strukturellen Gewaltverhältnissen beginnen, die unseren Planeten beherrschen: So benennt die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS 2003) Hunger und Elend als Ursachen der Gewalt: Wenn jährlich 45 Mio. Menschen an Hunger sterben, wenn alle zehn Sekunden ein Kind an Hunger stirbt, dann leben wir in einer Welt, die Jean Ziegler zu Recht eine „kannibalische Ordnung“ nennt. So zieht dann die ESS aus ihrer zutreffenden Lageanalyse die Folgerung, dass Elend Instabilität verursacht, weshalb man „präventiv intervenieren“ (die UN-Charta lässt grüßen) müsse, um „Schlimmeres zu verhüten“. So gesehen müsste die humanitäre Intervention schon an den Getreidebörsen beginnen, wo, wenn beispielsweise in Somalia eine Hungersnot ausbricht, die Weizenpreise auf das Drei- oder Vierfache steigen.

Visualization of every protest on the planet since 1979

Die Instrumentalisierung von Elend und Gewalt, die Ursachen der arabischen Revolten waren und auch in Syrien die ersten Proteste auslösten, kann keine Lösung sein. Wer die Welt verbessern will, muss die Ursachen der Konflikte bekämpfen, nicht ihre Folgen erschießen – ganz gleich, wer gerade als „der Böse“ erkoren wird. Das aber hieße, den Kampf gegen die „kannibalische Ordnung“ des Neoliberalismus bei uns zu beginnen. Sonst bleibt die böse Vermutung, die Berufung auf die Menschenrechte diene nur der Aushöhlung des bestehenden Völkerrechts um – ganz in der Tradition der „gerechten Kriege“ – die Gewalt wieder zum Mittel der Politik zu machen und Kriege dann wieder führbar zu machen, wenn sie im Interesse der mächtigen Staaten und der dort herrschenden Interessen liegen. Das (selektive!) Beschwören der Menschenrechte entpuppt sich letztlich als durchsichtiges Manöver, das Krieg in der Öffentlichkeit wieder legitimieren soll.


[«*] Werner Ruf ist emeritierter Professor mit dem Arbeitsschwerpunkt Internationale und intergesellschaftliche Beziehungen und Außenpolitik.

[«**] Jens Wernicke ist Kultur- und Medienwissenschaftler sowie freier Journalist und hat über das Thema Kriegspropaganda und -rhetorik [PDF – 2.0 MB] gearbeitet.

[«1] Schmid, Bernhard: Frankreich in Afrika, Münster 2011, insbes. S. 95 – 135. S. auch Grund, Sabine: Ruanda: Der zweifache Völkermord. In: Blätter für deutsche und Internationale Politik Heft 5/2008, S. 22 – 24. Sehr informativ auch hier. [05-09-13].

[«2] So die in London erscheinende International Business Times [06-09-13].

[«3] Jay, Paul: Was ist los mit Al Jazeera? In: Inamo Nr. 70, Sommer 2012, S. 43 – 46.

[«4] The Daily Star – Brahimi tells Security Council: Syria situation hopeless [06-09-13].

[«5] International Crisis Group: Tentativ jihad: Syria_s Fundamentalist opposition. Middle East Report Nr. 131, 12. October 2012. [PDF – 3.1 MB] [06-09-13].

[«6] Ausführlicher dazu s. Ruf, Werner: Revolution und Konterrevolution in Nahost. In: Edlinger, Fritz/ Kraitt, Tyma (Hrsg.): Syrien. Hintergründe, Analysen, Berichte. Promedia Wien, 2013, S. 157 – 174.

[«7] FR-Online – Panzer-Deal – Regierung nennt Saudi-Arabien “Stabilitätsanker” [06-09-13].


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