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Titel: Der Abhörskandal, ein gewohnheitsmäßiger Verfassungsbruch?

Datum: 26. Juli 2013 um 9:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Überwachung, Erosion der Demokratie
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Es ist schon jetzt ein Verdienst der Snowden-Enthüllungen, dass sie Fragen nach der Geltungskraft des Grundgesetzes und damit auch der Souveränität Deutschlands aufwerfen.
Konnten frühere Grundrechtsverletzungen und Einschränkungen der Souveränität als Einzelfälle verharmlost und mit unterschiedlichen Begründungen beiseite gewischt werden, so sind wir bei dem konkreten Verdacht massenhafter Überwachung und Ausspähungen als Bürger und Grundrechtsträger alle unmittelbar betroffen. Die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität gegenüber früheren Rechtsverletzungen in Einzelfällen.
Lässt das Grundgesetz einen gewohnheitsmäßigen Verfassungsbruch zu? Ist der Amtseid auf das Grundgesetz nur Heuchelei?
Was eine dem Grundgesetz verpflichtete Regierung tun müsste. Von Wolfgang Lieb

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Albrecht Müller hält in zwei Beiträgen den Kritikern des Überwachungsskandals eine Irreführung vor. Dass Deutschland kein souveräner Staat sei, sei nichts Neues. Er verwies dabei u. a. auf die geheimen, jedenfalls der Öffentlichkeit und sogar den meisten Parlamentariern unbekannten Sonderrechte, die den Alliierten in verschiedensten Verträgen und Regierungsabsprachen seit Gründung der Bundesrepublik und teilweise bis heute gültig von (west-)deutscher Seite eingeräumt wurden. Es gebe nicht nur eine Bedrohung der Grundrechte der Bürger durch die elektronische Überwachung durch die USA und Großbritannien, sondern es gebe darüber hinaus eine massive Einflussnahme dieser Mächte auf die deutsche Politik, auf Politiker und Medien auf der Grundlage dieser Sonderrechte, aber vor allem auch über gut organisierte personelle Verflechtungen. Solche Einwirkungen gebe es keineswegs nur auf der Ebene der Geheimdienste, sondern auch im militärischen Bereich, bei der Terrorabwehr, genauso gebe es Einflussnahmen auf die Regierung bis hin zur Willensbildung der Parteien und der Meinungsbildung durch die Medien. Die Methoden der Fremdbestimmung reichten dabei von der politischen Bestechung, über Erpressungen bis hin zu Bedrohungen derjenigen, die Licht in diesen dunklen Untergrund bringen wollen.

Albrecht Müller zieht daraus die Konsequenz, dass man nicht nur die Ausspähung durch die Geheimdienste und die damit verbundene Verletzung von Grundrechten verurteilen dürfe, sondern dass man auch all die anderen Verletzungen unserer Gesetze und damit der Souveränität Deutschlands thematisieren und Abhilfe fordern müsse.

Ich widerspreche diesem Tenor der Aussage Albrecht Müllers in keiner Weise. Ich muss im Gegenteil eingestehen, dass ich – obwohl ich über dreißig Jahre beruflich sehr nahe an den Führungszirkeln der Politik gearbeitet habe – über die Sonderrechte insbesondere auch der Westalliierten bestenfalls gerüchtweise erfahren habe und über die Einflussnahmen von außen auf die deutsche Politik allenfalls vage Vermutungen hatte. Die ich – wie ich jetzt lernen muss – fälschlicherweise eher einem verschwörungstheoretischen Verdacht zuordnete.

Durch die Snowden-Enthüllungen wurden die Sonderrechte der Alliierten zum Thema

Es ist schon jetzt ein Verdienst der Snowden-Enthüllungen und der Debatte darüber, dass diese Sonderrechte (auch der Westalliierten) gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zum öffentlichen Thema geworden sind.

Man hätte Vieles wissen können und müssen, was jetzt erst Gegenstand der öffentlichen Debatte wurde. Der Freiburger Professor für Neuere Geschichte, Josef Foschepoth, etwa hatte über die Geheimvereinbarungen des Nachkriegsdeutschlands intensiv geforscht und etliche Geheimnisse längst gelüftet. Dass selbst aufklärerische Liberale und Linke, das Thema Souveränität nicht aufgriffen, hatte vermutlich vor allem den Grund, dass rechtsextreme und neonazistische Kräfte dieses Thema usurpierten und damit an der Wahnvorstellung festhalten wollen, das Deutsche Reich sei mit der Kapitulation nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland sei ein illegitimes Regime. Albrecht Müller hat zurecht darauf hingewiesen, dass viele Demokraten solche Kontrollmaßnahmen und Einflussnahmen der ehemaligen Besatzungsmächte in der Nachkriegszeit weniger beunruhigend empfanden als den Wiedereinzug ehemaliger Nazis in höchste Staatsämter.

Kritik an der Vernetzung deutscher Politiker und Journalisten mit der amerikanischen Politik, mit US-Propagandaagenturen (wie etwa der Atlantikbrücke) und an der Kooperation deutscher Sicherheitsbehörden mit ausländischen Geheimdiensten (nicht nur der NSA, sondern auch dem FBI, der CIA, dem Department of Homeland Security (DHS) und anderer) konnte bisher mit dem Totschlagargument des „Antiamerikanismus“ abgewehrt werden.

Einzelne Rechtsverletzungen wie etwa im Fall des von der CIA entführten und gefolterten deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri oder die Mitverantwortung deutscher Geheimdienste bei der Inhaftierung von Murat Kurnaz in Guantanamo wurden mit der „Terrorabwehr“ gerechtfertigt. Innenminister Friedrich ging sogar soweit, dass er „Sicherheit“ zum „Supergrundrecht“ erklärte, dem das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnis eher nachrangig sei.

Dass die Airbase Ramstein als „Flugzeugträger“ der US-Streitkräfte im Irakkrieg diente (an dem sich Deutschland angeblich nicht beteiligte), wurde mit Bündnisverpflichtungen kaschiert. Zusagen und Vereinbarungen deutscher Regierungen über die Geheimdienstaktivitäten der früheren Besatzungsmächte in Deutschland galten als Verteidigungsmittel im „Kalten Krieg“ legitimiert.

Frühere Abhöraffären wie etwa das um die Jahrtausendwende bis hin zum Europäischen Parlament diskutierte Abhörsystem „Echelon“ wurden mit dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 und Schröders „uneingeschränkter Solidarität“ mit Amerika beiseitegelegt.

Immer wenn die Rechte deutscher Staatsbürger verletzt wurden, wenn es Rechtsverletzungen auf deutschem Boden gab, wenn der deutsche Rechtsstaat und seine Souveränität durch äußere Eingriffe tangiert waren, konnte diese unter Berufung auf die „unverbrüchliche Freundschaft“ mit den USA, mit Bündnisverpflichtungen, mit der „Terrorabwehr“ oder schlicht mit bewusst eingegangenen Souveränitätsverzichten im deutschen Gesamtinteresse abgetan werden.

Was mit der „Echelon“-Abhöraffäre schon einmal die öffentliche Debatte erreicht hatte, ist nun durch Edward Snowdens Enthüllungen über das amerikanische PRISM-Abschöpfungssystem der NSA und über das britische „Tempora“-Überwachungsprogramm der GCHQ erneut zum öffentlichen Thema geworden. Aus diesem Anlass wurden auch Abhörpraktiken französischer Dienste bekannt. Auch der wechselseitige Datenaustausch zwischen den Diensten Kanadas, Australiens und Neuseelands, womit möglicherweise bestehende Verbote der Inlandsspionage faktisch umgangen werden kann, wurde öffentlich.
Es steht sogar die Vermutung im Raum, dass Büros der Europäischen Union und Politiker ausspioniert worden sind.

Nicht mehr nur einzelne, sondern wir alle sind in unseren Grundrechten bedroht

Man kann das „Überwachte Deutschland“ (Foschepoth) eben nicht mehr als einzelne Rechtsverletzung oder als Missachtung der verfassungsrechtlich geschützter Grundrechte einzelner Grundrechtsträger abtun, sondern es geht um die Missachtung eines elementaren Grundrechts nicht nur aller Deutschen sondern auch aller auf deutschem Boden Lebenden.

Es gibt den dringenden Verdacht, dass ausländischen Geheimdienste und die mit ihnen kooperierenden deutschen Sicherheits-„Behörden“ durch verdachtsunabhängige allumfassende Kommunikationsüberwachung

  • gegen das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes,
  • gegen den vom Bundesverfassungsgericht in jahrzehntelanger kontinuierlicher Rechtsprechung geschaffenen Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bundesbürger,
  • gegen das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
  • gegen das Recht auf Vertraulichkeit und auf die Integrität informationstechnischer Systeme verstoßen.

Und es geht um die begründete Vermutung, dass

  • gegen das vom Gesetzgeber geschaffene deutsche Datenschutzrecht,
  • gegen – sonst immer so hoch gehaltene – Betriebsgeheimnisse (Stichwort: Industriespionage),
  • gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (u.a. § 201 StGB also der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 202 StGB der Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 a StGB das unbefugte Ausspähen von Daten, § 202b StGB das unbefugte Abfangen von Daten und § 202c StGB das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten)

verstoßen wird.

Wo bleiben eigentlich die sonst so forschen Staatsanwälte? Da wird in Deutschland ein Ehepaar wegen Spionage zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil es „mehrere hundert“ Dokumente an den russischen Geheimdienst weitergegeben haben, wenn aber der begründete Verdacht von millionenfacher Ausspähung durch westliche Geheimdienste aufkommt, herrscht Stillstand der Rechtspflege.

Die Quantität der Überwachungsmöglichkeiten schafft eine neue Qualität

Wir alle als Bürger und Grundrechtsträger sind also unmittelbar betroffen und die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität gegenüber früheren Rechtsverletzungen in Einzelfällen. Insofern bin ich – anders als Albrecht Müller – nicht der Meinung, dass sich die Kritiker „über das Falsche“ aufregen, nein, sie sind empört darüber, dass der „Boden des Grundgesetzes“ und der deutsche Rechtsstaat unterminiert werden. Sollte es fortbestehende Sonderrechte der Alliierten oder Geheimvereinbarungen zwischen den jeweiligen Regierungen geben, die in unsere Grundrechte eingreifen, so verstoßen diese in gleicherweise gegen unsere Verfassung und unser Rechtssystem wie die darauf möglicherweise basierenden Abhörmaßnahmen.

Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes

Über die Frage, ob Deutschland nach dem Besatzungsstatut von 1945, nach dem „Deutschlandvertrag“ von 1955 mit seinen Vorbehaltsrechten, ob das Nato-Truppenstatut (1961), ob mit dem „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (1991) oder ob durch sonstige geheime (Verwaltungs-) Vereinbarungen und Zusagen über die Abhörtätigkeiten ausländischer Geheimdienste die Souveränität des deutschen Staates (teilweise) eingeschränkt ist, mögen Völkerrechtler noch lange diskutieren. Sofern dies aber der Fall sein sollte, wäre angesichts der neuen Verdachtslage spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, Transparenz über solche Sonderrechte herzustellen. Es dürften staatlicherseits nicht länger diejenigen geschützt werden, die das Grundgesetz verletzen, sondern es müsste alles unternommen werden, um die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bürger zu gewährleisten. Das hieße, verfassungswidrige geheime Vereinbarungen zumindest grundgesetzkonform zu ändern oder diese gleich ganz aufzukündigen. Das wäre dann die Nagelprobe für die Geltungskraft des Grundgesetzes auf deutschem Boden und gleichzeitig für die Souveränität des deutschen Staates, vor allem im Sinne der Schutzverantwortung gegenüber seinen Bürgern, wie sie dem internationalen Recht entspricht.

Das Grundgesetz lässt keinen Verfassungsbruch zu

Es mag solche vertraglichen oder politisch zugestandenen Souveränitätsverzichte geben – und wir haben begründeten Anlass anzunehmen, dass es diese gibt – aber dann hätten alle, die auf deutscher Seite daran mitgewirkt haben, nicht nur ihren Amtseid verletzt, sondern einen Verfassungsbruch begangen. Sie hätten es nämlich zugelassen, dass ausländische Geheimdienste, und im Zuge der „breiten Zusammenarbeit“ (so der ehemalige NSA-Chef Hayden) auch die deutschen Sicherheitsdiensten das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses faktisch abgeschafft haben. Und wenn die politische Verantwortlichen (möglicherweise vertraglich) daran gehindert waren, sich über solche Verstöße gegen das Grundrecht zu informieren und möglicherweise dagegen den Rechtsweg zu beschreiten, dann bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als die Ausschaltung des grundlegenden Prinzips der Demokratie, nämlich der Gewaltenteilung.

Darüber hinaus: Wenn sich die deutschen Sicherheitsbehörden angemaßt haben sollten, hinter dem Rücken der politisch dafür Verantwortlichen systematisch und dauerhaft in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, dann hätten sie sich zum Staat im Staate entwickelt und gegen jeden der daran beteiligt war oder ist, bestünde nach Artikel 20 Absatz 4 ein Widerstandsrecht aller Deutschen.

Ist der Amtseid auf das Grundgesetz nur Heuchelei?

Der Bundespräsident, der Deutschland völkerrechtlich vertritt (Art. 56 GG), der Bundeskanzler, die Minister (Art. 64 GG), jeder Bundesbeamte (also auch die Chefs der Sicherheitsdienste) und in abgewandelter Form jeder Landesbeamte, die Richter am Bundesverfassungsgericht (§ 11 Abs. 1 BVerfGG) schwören feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und zu verteidigen. Sofern Bundespräsidenten, Bundeskanzler und wenigstens einige Minister, nebst zuständigen Beamten solche Verstöße gegen unsere Verfassung auch nur geahnt und nicht aufgeklärt oder etwas dagegen unternommen haben, dann haben sie bei ihrem Eid nur geheuchelt und damit nicht nur die Verfassung beschädigt sondern darüber hinaus das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Grundgesetz und in den Rechtsstaat zutiefst verletzt. Warum sollten die Menschen noch an die „Stärke des Rechts“ (Merkel) glauben können, wenn höchste Repräsentanten des Staates die Grundnormen unseres Gemeinwesens zur Disposition ausländischer Mächte und deren Geheimdienste gestellt haben. Die Gretchenfrage ist doch: Ist das Grundgesetz nur eine Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts und damit nur eine Fassade?

Der Skandal ist nicht erledigt, nur weil angeblich keiner davon wusste

Die Bundeskanzlerin, der Kanzleramtsminister, der Innenminister und die Justizministerin entziehen sich dieser Kernfrage seit Wochen durch angebliches Nichtwissen und verstecken sich hinter der angeblich nicht gegebenen „Deklassifizierung“ (Herabstufung der Geheimhaltung) der amerikanischen Geheimdienstinformationen. Sie erhoffen sich mit dieser Taktik bis zum Wahltermin retten zu können. Der Geheimdienstkoordinator, Roland Pofalla, behauptet öffentlich „der Datenschutz wird zu 100 Prozent eingehalten“ und macht seine Aussagen nur vor dem geheim tagenden Kontrollgremium. Niemand kann sie überprüfen. Öffentlichen Nachfragen entzieht sich Pofalla mit dem Hinweis auf Geheimhaltung.

Die Regierungsparteien betreiben das übliche Schwarze-Peter-Spiel und verweisen auf die Verantwortlichkeiten früherer Bundesregierungen. Gerade so, als ob der Skandal erledigt wäre, wenn es ihn auch schon früher gab und nur keiner davon wusste. Egal welche Regierung und welcher Kanzler die Verletzung des Grundgesetzes durch ausländische Geheimdienste eingeräumt haben mag, durch die jetzigen Enthüllungen ist die Regierung von Kanzlerin Merkel mit diesem Thema konfrontiert und muss sich ihm stellen. Wenn dann von Adenauer, über Kiesinger bis hin zu Brandt und Schröder Verfassungsverstöße öffentlich werden, macht das die Lage nicht besser.

Wenn die Regierung wirklich Aufklärung wollte, warum wartet sie dann auf die sicherlich nie vollständige Aufklärung durch die ausländischen Regierungen, die ihre Geheimdienste doch niemals bloß stellen werden. Warum lässt sie nicht wenigstens auch Edward Snowden – wo auch immer – durch deutsche Staatsanwälte als Zeugen vernehmen? Warum versucht man nicht, wie bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs an die – möglicherweise – illegal erworbenen Daten heranzukommen? Ist der Verdacht auf Steuerhinterziehung schwerwiegender als der Verdacht einer Verletzung von Grundrechten?

Statt auf „die Stärke des Rechts“ auch gegenüber „Freunden“ zu pochen, versucht diese Regierung in geradezu zynischer Weise das zu gewährleistende „Bürgerrecht“ auf den Schutz vor allumfassender Kommunikationsüberwachung durch staatliche Einrichtungen in eine „Bürgerpflicht“ zu verkehren, wonach jeder selbst für die Sicherheit seiner Kommunikation sorgen müsse.

Was eine dem Grundgesetz verpflichtete Regierung tun müsste:

  • Das Mindeste wäre die Aufkündigung aller Geheimvereinbarungen, jedenfalls soweit sie das Grundgesetz verletzen und die Gewaltenteilung (also die Kontrolle durch die Gerichte) verhindern. Die Kooperation der deutschen Sicherheitsbehörden mit ausländischen Geheimdiensten müsste untersagt werden, sofern nur der Verdacht besteht, dass diese das auf deutschem Boden geltende Recht missachten.
  • Es brauchte endlich eine effektive demokratische Kontrolle der deutschen Geheimdienste und nicht nur eine Geheimniskrämerei in parlamentarischen Kontrollkommissionen. Nach dem was erst jetzt durch die Snowden-Enthüllungen bekannt wurde, besteht ein dringender Handlungsbedarf, dass sich die Kontrollorgane nicht mehr nur durch nicht überprüfbare Auskünfte zufrieden geben müssen.
  • Die Softwareanbieter wie Facebook, Microsoft, Apple und andere müssten sich rechtlich verbindlich verpflichten Daten jedenfalls ihrer deutschen Kunden nicht länger an die Geheimdienste abzugeben. Verstöße müssten mit massiven Sanktionen verfolgt werden können.
  • Angesichts der technologischen Möglichkeiten der Ausspähung und der Speicherung von Daten und angesichts der globalen „Verkehrswege“ der Internet- und Mobilfunkkommunikation müsste die Regierung – wie etwa beim gleichfalls nicht national zu regelnden Klimaschutz – auf europaweite, besser noch auf global wirksame völkerrechtliche Regelungen zum Schutz des Menschenrechts auf informationelle Selbstbestimmung und zur Abwehr vor staatlicher Ausspähung gedrängt werden. Und es müsste auf einen wirksamen Rechtsschutz vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hingearbeitet werden.

Doch über solche und weitere Maßnahmen findet leider keine Debatte statt.


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