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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Exportförderung durch die Mehrwertsteuerentlastung. Die Korrektur ist zwingend.
Datum: 27. Mai 2013 um 14:49 Uhr
Rubrik: Steuern und Abgaben
Verantwortlich: Albrecht Müller
Export wird als etwas Besonderes betrachtet. Deshalb werden Exporte bei der Ausfuhr von der bis dahin gezahlten Umsatzsteuer (gleich Mehrwertsteuer), der so genannten Vorsteuer, entlastet. (Siehe Auszug aus Wikipedia im Anhang.) Das ist in mehrerer Hinsicht absurd: Erstens wird im konkreten Fall unseres Landes das Problem andauernder Exportüberschüsse noch verschärft. Zweitens trägt die Exportwirtschaft nicht zu den Kosten bei, die sie wie andere Wirtschaftszweige auch verursacht. Drittens werden auf diese Weise reale Werte nach draußen verschenkt. Die Korrektur der jetzigen Regelung wäre aus allen drei Gründen sinnvoll. Weil die Exportlastigkeit unserer Volkswirtschaft inzwischen zu einer wirklichen Bedrohung der Eurozone geworden ist, wäre die Korrektur der jetzt gegebenen Praxis dringlich. Albrecht Müller.
Der Maschinenbau hat einen Exportanteil von rund 75 %. Die Chemie hatte 2011 einen Exportanteil von 52 – mit wachsender Tendenz. Das bedeutet konkret zum Beispiel, dass ein Unternehmen wie die Bayer AG für über 50 % ihrer Produktion von der bis zum Export angefallenen Mehrwertsteuer entlastet wird und damit in diesem Umfang nicht zu den Kosten für die Straßen, für die Schulen, für die Verwaltung und andere öffentliche Dienste in Leverkusen, in NRW und im Bund beiträgt. Andere Wirtschaftszweige, die für den Binnenmarkt arbeiten, das Handwerk zum Beispiel und der Einzelhandel, müssen die durch die Entlastung beim Export anfallende Steuerentlastung mittragen.
Tendenziell führt diese Regelung dazu, dass der Export gefördert wird und der Anteil der Exportwirtschaft höher liegt, als er läge, wenn er die wirklichen volkswirtschaftlichen Kosten mittragen würde. Aus welfareökonomischer Sicht liegt eine Verschwendung von Ressourcen vor. Die Ressourcen werden in einer so strukturierten Volkswirtschaft nicht optimal eingesetzt. Die Behauptung, marktwirtschaftliche Prozesse führten zu einer optimalen Allokation der Ressourcen, stimmt also in diesem Fall schon wegen der Gestaltung der Umsatzsteuer nicht.
Es wäre nahe liegend, dies zu ändern. Aber das geschieht bisher nicht, weil vermutlich über 90 % der Entscheider in der Politik und der Berater in der Wissenschaft und der begleitenden Medien in monetären Größen und nicht in güterwirtschaftlichen Größen, also in real terms, denken. Sie bewundern den Export und auch den Exportüberschuss, weil damit Geld eingenommen wird, so denken sie jedenfalls. Konkret werden mit Exportüberschüssen Forderungen an ausländische Gläubiger erworben.
Das Denken in monetären Größen ist anerzogen und tief verwurzelt und auch durch die Wissenschaft so vermittelt worden. Im Laufe meines Studiums, meiner wissenschaftlichen Tätigkeit und meiner Tätigkeit in der Wirtschaftspolitik habe ich immer wieder feststellen müssen, dass es in Deutschland nur wenige geeignete Ausbildungsstätten für das Denken in real terms und damit auch wenige wissenschaftlich umfassend Ausgebildete gab, die irgendwann mit der Welfareökonomie in Kontakt kamen. Sie reden ständig von Marktwirtschaft, haben aber in ihrer Ausbildung in der Regel nie die Theorie der Marktwirtschaft studiert.
Wenn es unter den Lesern dieses Textes Steuerexperten geben sollte, die die hier skizzierte Erwägung zur Umstellung der Mehrwertsteuer aus steuerfachlicher und praktischer Sicht ergänzen können, dann wäre dies hilfreich.
Anhang:
Auswirkung auf den Im- und Export
Die USt wird bei Geltung des Herkunftslandprinzipes nicht auf Exportprodukte erhoben. Das gesamte Exportvolumen trägt somit nicht über die USt zur Staatsfinanzierung bei. Importprodukte dagegen unterliegen der (Einfuhr-)Umsatzsteuer. Der Export trägt damit nicht zu dem Steuerertrag des exportierenden Landes bei.
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