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Titel: Leistungsschutzrecht – Kotau der Regierung vor den Verlagen

Datum: 17. April 2013 um 9:34 Uhr
Rubrik: Bundesregierung, Medien und Medienanalyse
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Verlage sind „schutzlos im Internet“, so Hubert Burda, Chef eines Konzerns mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz. Ins gleiche Horn stößt der Axel-Springer-Verlag – Umsatz 2011: 3,19 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde davon aus dem Geschäftsbereich Digitale Medien. Daher müsse der Gesetzgeber ein Leistungsschutzrecht einführen, das Suchmaschinen und andere Webdienste zwingen würde, eine Abgabe an die Verlage zu zahlen. Doch die Argumente der Verleger sind falsch, und dass das Leistungsschutzrecht schließlich auch im Bundesrat verabschiedet wurde, weil am Ende auch die SPD eingeknickt ist, ist zugleich ein Skandal und ein Armutszeugnis für die deutsche Politik. Von Mattias Spielkamp[*].

Mit dem Leistungsschutzrecht wollen Presseverlage erreichen, darüber bestimmen zu dürfen, dass auch kleinste Text-Teile, so genannte „Snippets“, aus ihren Artikeln nur mit ihrer Erlaubnis veröffentlicht werden dürfen. Textausschnitte, die so kurz sind, dass sie bisher – mit guten Gründen – durch das Urheberrecht nicht geschützt sind. Sobald das Gesetz in Kraft ist, muss jede Suchmaschine, jeder Nachrichtenaggregator bei Verlagen um Erlaubnis fragen – und dafür bezahlen –, derartige Snippets zu verwenden. Es handelt sich also um eine Abgabe auf bestimmte Internet-Angebote, die direkt in die Kassen der Verlage fließen wird – nicht etwa der Urheber.

Presseverlage haben mit großen Problemen zu kämpfen. Vor allem Tageszeitungen verlieren seit mehr als 20 Jahren dramatisch an Auflage. Das bedeutet niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf, und es bedeutet niedrigere Einnahmen durch Werbung, denn Werbekunden zahlen für Leserkontakte, nicht für Inhalte. Zudem suchen und finden wir Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind. Nicht zuletzt: die Leser wandern zunehmend ins Netz. Das bedeutet, dass die Inhalte entbündelt werden. Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung. Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, und die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. ALDI hat das Korrespondentenbüro in Washington bezahlt. Diese Zeiten sind zunehmend vorbei.

Man kann das beklagen und es gibt gute Gründe dafür, sich um unabhängigen Journalismus Sorgen zu machen. Nichts davon wird sich durch ein Leistungsschutzrecht ändern. Die deutschen Presseverleger sind erschütternd erfolgreich damit, sich in Öffentlichkeit und Politik als Gralshüter eines „Qualitätsjournalismus“ zu präsentieren, der einzig dazu dient, die Demokratie aufrecht zu erhalten und den nur sie liefern können. Zugleich bauen sie massiv Stellen ab, schlagen Tarifverträge vor, die ein Schlag ins Gesicht der Angestellten sind und drangsalieren ihre freien Journalisten, indem sie sie mit „Total Buyout“-Verträgen dazu zwingen, sämtliche Verwertungsrechte an ihren Beiträgen abzutreten. Oft genug gegen das Gesetz. Rahmenverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Teile davon – der Verlage Axel Springer, Zeit, Bauer, Gruner und Jahr, WAZ, Süddeutsche Zeitung, Südkurier, Ruhr-Nachrichten, Nordkurier, Braunschweiger Zeitung und Mittelbadische Presse sind von Gerichten kassiert worden, nachdem die Journalistengewerkschaften dagegen geklagt hatten. Doch selbst zu geringen Zugeständnissen, wie etwa dem Verzicht auf solche Verträge, wenn ein Leistungsschutzrecht eingeführt würde, waren die Verlage bereit.

Selbst wenn sie es gewesen wären, hätte es nicht eingeführt werden sollen. Nicht nur, weil „das Leistungsschutzrecht (…) eine Subvention für Verlage (wäre), die so tut, als sei sie keine Subvention für Verlage“, wie Sascha Lobo es treffend beschrieben hat. Sondern aus folgenden Gründen:

  • Es wird auf Jahre hinaus eine enorme Rechtsunsicherheit für Suchmaschinen und ähnliche Angebote schaffen, die Lesern – also uns – dabei helfen, Inhalte im Netz zu finden. Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke sinngemäß geantwortet, dass Gerichte klären werden, wen das Leistungsschutzrecht betrifft – weil es das Gesetz nicht tut. Ein Offenbarungseid des Gesetzgebers.
  • Es wird neue Ideen dafür, wie man Inhalte im Netz für Leser bequem und nützlich erschließen kann, im Keim ersticken. Denn Firmen, die solche Ideen in die Tat umsetzen würden, werden zum einen eine Art Steuer auf ihr Geschäftsmodell zahlen müssen. Zum anderen müssen sie aber erst einmal einige hundert teure Juristen-Stunden bezahlen, um herauszufinden, was sie überhaupt noch tun dürfen.
  • Es bringt Urhebern – in diesem Fall den Journalisten – nichts. Gar nichts.

Warum gibt es dann diesen Gesetzesentwurf überhaupt? Weil es viele deutsche Zeitungsverlage gibt, die in der Politik einen enormen Einfluss haben – und nahezu kein deutsches Internetunternehmen von Weltrang. Beim legendären Abendessen zu Ehren des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann im Kanzleramt waren 26 Personen zu Gast. Wer das war, wissen wir nur, weil Aktivisten die Herausgabe der Gästeliste erklagt und gegen den Willen des Kanzleramts veröffentlicht hatten.

Sie ist überaus aufschlussreich: In dem exklusiven Zirkel von 26 Geladenen kamen allein drei aus dem Axel-Springer-Verlag, in dem das Leistungsschutzrecht erdacht wurde: Verlegerin Friede Springer, Vorstandschef Mathias Döpfner und Bild-Chefredakteur Kai Diekmann. Dazu Frank Schirrmacher, Herausgeber der FAZ, die ebenfalls für das Gesetz eintritt. Und ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden, der Bruder ist von Dietrich von Klaeden. Der ist beim Axel-Springer-Verlag Leiter der Regierungsbeziehungen für Deutschland und einer der Chef-Lobbyisten des Verlags für das Leistungsschutzrecht.

Der einzig Eingeladene aus der Computerbranche war Henning Kagermann, ehemaliger Vorstandssprecher des Softwareunternehmens SAP. Aber der hatte abgesagt. Suchte man auf der Liste Lars Hinrichs, den Gründer von politik-digital.de und dem Social Network XING, oder einen der Samwer-Brüder, Investoren bei den Lokalisten, StudiVZ und Facebook – Fehlanzeige.

Aber es ist nicht so, dass die Bundesregierung zur Kritik überhaupt einladen müsste. Im Laufe von vier Jahren Debatten haben sich gegen die Einführung des Gesetzes öffentlich ausgesprochen: Der Bund Deutscher Industrie, 16 der prominentesten deutschen Urheberrechtsexperten unter Führung des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), der Deutsche Journalistenverband (DJV), Freischreiber – der Verband freiberuflicher Journalisten, der Zentralverband des deutschen Handwerks und und und. Die Liste ließe sich fortführen. Für das Leistungsschutzrecht haben sich ausgesprochen: Überraschung! – der Bundesverband der Zeitungsverleger, der Verband deutscher Zeitschriftenverleger und Juristen, die von einem der beiden bezahlt werden.

Ein so völlig misslungenes Gesetz zu schaffen, ist skandalös und peinlich. Skandalös, weil er ein bedingungsloser Kotau der Bundesregierung vor der Macht der großen Presseverlage ist. Peinlich, weil er Ausdruck davon ist, dass die zuständigen Politiker im Jahr 2013 nicht im geringsten verstanden haben, welche Chancen das Internet bietet.


[«*] Matthias Spielkamp ist Redaktionsleiter bei “iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt”, das mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet wurde. Er war Sachverständiger in verschiedenen der Internet-Enquete und anderen Bundestagsasschüssen und ist Vorstandsmitglied bei Reporter ohne Grenzen.


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