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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Energiekostendebatte – Umverteilung mit sozialem Mäntelchen
Datum: 17. Oktober 2012 um 9:19 Uhr
Rubrik: Energiewende, Privatisierung, Verbraucherschutz
Verantwortlich: Jens Berger
Nun hat das Thema „Energiearmut“ offenbar auch die CDU erreicht. Bundesumweltminister Altmaier hat sich des Themas angenommen und will den Energieversorgern ins Gewissen reden – sie sollten doch bitteschön darauf verzichten, im nächsten Jahr die Erhöhung der EEG-Umlage voll auf den Verbraucher abzuwälzen. Das ist wenig überzeugend und kaum mehr als Augenwischerei. Die Energiewende ist ein großes und vor allem teures, jedoch im Kern sinnvolles, politisches Projekt. Sie stellt jedoch – so wie sie derzeit angegangen wird – auch eine grüngetünchte Umverteilung von unten nach oben dar. Die Lobbyverbände scharren schon mit den Hufen, um diesem Projekt ein Ende zu bereiten. Wer die Energiewende retten will, muss sie sozial verträglich gestalten. Nur so ist auf Dauer die nötige Akzeptanz bei der Bevölkerung zu erhalten. Von Jens Berger.
Über die Sinnhaftigkeit der Energiewende dürfte es eigentlich keine zwei Meinungen geben. Die Nutzung der Kernkraft birgt unkalkulierbar hohe Risiken. Öl, Kohle und Gas stammen vornehmlich aus Regionen, von denen man sich politisch nicht abhängig machen sollte. Die Vorkommen fossiler Brennstoffe sind endlich, der zukünftige Preis ist ungewiss und ihre Verbrennung zur Stromerzeugung ist auch wegen der dabei entstehenden Emissionen ökologisch äußerst kritisch zu bewerten. Vor diesem Hintergrund ist das politische Projekt „Energiewende“ nur zu begrüßen. Deutschland hat sich selbst das ehrgeizige Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Bis 2030 soll der Anteil bereits auf 50 %, bis 2040 auf 65 % und bis 2050 schließlich auf 80 % gestiegen sein. Diese Ziele lassen sich, wenn überhaupt, nur dann verwirklichen, wenn in sehr großem Maßstab in Forschung, Entwicklung und den Bau von Stromerzeugungsanlagen mittels regenerativer Energien investiert wird. Da stellt sich natürlich die Frage, wer für die Investitionskosten aufkommt und wer die Renditen einstreicht.
Investitionskosten treiben den Strompreis
Natürlich gibt es die Energiewende nicht zum Nulltarif. Auch wenn die Nutzung regenerativer Energien im Betrieb meist preiswerter als andere Stromerzeugungsformen ist, so schlagen bei der Umstellung doch zunächst die hohen Investitionskosten zu Buche. Diese Kosten werden bei jeder denkbaren Finanzierungsvariante immer umgelegt – sei es auf die Endkunden oder auf den Staat, sprich den Steuerzahler. Da kann die erneuerbare Energie noch so grün, nachhaltig und sinnvoll sein – wer in Windkrafträder oder Solarstromanlagen investiert, der tut dies in der Regel nur dann, wenn er sich dadurch einen finanziellen Vorteil verspricht.
In der heutigen Praxis tragen sowohl die Steuerzahler als auch die Endkunden die Investitionskosten der Energiewende. Dank erfolgreicher Lobbyarbeit ist lediglich die „energieintensive“ Industrie größtenteils davon ausgenommen – und man fasst sich wirklich an den Kopf welche und wie viele energieintensiven Firmen angeblich im „internationalen Wettbewerb“ stehen sollen. Der Endkunde subventioniert erneuerbare Energien über eine Umlage mit seiner Stromrechnung. Bislang waren es 3,6 Cent pro Kilowattstunde, dank der stetigen Investitionen in regenerative Energien wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr jedoch bereits auf 5,3 Cent steigen und ein Ende der Fahnenstange ist noch nicht in Sicht. Wer in eine Windkraft- oder Photovoltaikanlage investiert, darf bis zu zwanzig Jahre lang den produzierten Strom vorrangig zum „EEG-Preis“ an die Stromversorger verkaufen, die damit ihre Endkunden beliefern. Der EEG-Preis variiert jedoch sehr stark und reicht von 6,19 Cent/kWh für Strom aus Windparks bis hin zu mindestens 50,6 Cent/kWh für Strom aus älteren Photovoltaikanlagen. Umlagefähig ist dabei die Differenz zwischen dem Strompreis an der Leipziger Strombörse und dem EEG-Preis. Die garantierten Vergütungen wurden zwar vor allem in den letzten Jahren teilweise massiv gesenkt (der EEG-Preis für Solarstrom beträgt heute nur zwischen 12,71 und 18,36 Cent/kWh), jedoch gilt für die jeweiligen Anlagen stets der garantierte EEG-Preis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die nächsten zwanzig Jahre. Es wird also noch lange dauern, bis die sehr hohen Photovoltaik-Subventionen der Anfangsjahre nicht mehr umlagefähig sind. Auch wenn, anders als bei der Photovoltaik, der Erzeugerpreis moderner Windkraftanlagen durchaus konkurrenzfähig zur Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist, so kommt die zwanzigjährige EEG-subventionierte Investitionsphase den Endkunden teuer zu stehen. Wenn man sich die äußerst ehrgeizigen Zielvorgaben beim Anteil des Stroms aus regenerativen Quellen anschaut, wird klar, dass die vom Endkunden subventionierten Umlagen auf lange Sicht nicht sinken, sondern eher steigen werden.
Der Ausbau der Stromerzeugung aus regenerativen Energien wird jedoch nicht nur vom Endkunden, sondern auch noch vom Steuerzahler subventioniert. Wer sein Dach mit einer Photovoltaik-Anlage aufrüstet, wird damit auch steuerrechtlich zum Energieunternehmer und kann die Investition über den gesamten Investitionszeitraum von zwanzig Jahren steuerlich abschreiben. Als besonderes Bonbon sind jedoch auch Sonderabschreibungen von 20% in einem Jahr und ein sogenannter „Investitionsabzugsbetrag“ i.H.v. bis zu 40% der Investitionssumme möglich. Dadurch wird die Energiewende als „grünes“ Steuersparmodell missbraucht. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler als Mindereinnahmen für die öffentlichen Kassen.
Energiewende mit sozialer Schieflage
Was in der gegenwärtigen Debatte unterschlagen wird: Die Energiepreise werden in Zukunft steigen, ob mit oder ohne regenerative Energien, weil auch die Preise für Kohle, Öl und Gas steigen und weil auch im bestehenden Kraftwerkspark erhebliche Neuinvestitionen unumgänglich sind. So sehr man die Energiewende auch aus technologischen und umweltpolitischen Gründen begrüßen und unterstützen mag, so sehr muss man den derzeitigen Vollzug aus sozialpolitischen und verteilungsspezifischen Gründen kritisieren. Der Besserverdiener, der in grünen Strom investiert, wird dafür nicht nur durch die Steuerersparnis belohnt – er darf zusätzlich über zwanzig Jahre hinweg einen Preis für seinen Strom kassieren, der sich teilweise erheblich vom Marktpreis abhebt. Ohne dieses „Zückerli“ wären die ehrgeizigen Zielvorgaben des EEG nicht zu erreichen. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.891 kWh zahlt ab dem kommenden Jahr 206 Euro EEG-Umlage über die Stromrechnung. Da die erhöhten Stromkosten für Handel und Gewerbe und die – nicht energieintensive – Industrie in der Regel auf den Endkunden abgewälzt werden, wird der durchschnittliche Haushalt jedoch, bei einer Fördersumme von 20 Milliarden Euro, sogar mit insgesamt rund 500 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten[*].
Am anderen Ende des Umlageverfahrens sitzt der Investor, die vielfach – vollkommen zu Recht – kritisierten Stromkonzerne sind hierbei lediglich eine Zwischenstation, die das Geld auf der einen Seite einkassieren und an die andere Seite auszahlen und nebenbei prächtig vom Merit-Order-Effekt profitieren, der dafür sorgt, dass ihre Einkaufspreise für konventionell erzeugten Strom sinken. Im nächsten Jahr werden auf diese Art und Weise wohl mehr als 20 Milliarden Euro umverteilt – die Hälfte davon geht auf das Konto der Photovoltaik-Förderung. Volkwirtschaftlich betrachtet, stellt diese Umverteilung eine weitere Senkung der Binnennachfrage dar, da jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und die steigenden Stromkosten somit zu einer Verminderung des frei verfügbaren Einkommens und einer entsprechenden Nachfrage nach anderen Gütern führen. Besonders problematisch ist hierbei jedoch die soziale Schieflage. Vor allem für Einpersonenhaushalte und Bezieher von Niedrigeinkommen und Hartz IV stellen die Stromkosten einen überproportionalen Teil ihrer Gesamtausgaben dar. Diese Gruppen sind daher in Relation am stärksten von der Erhöhung der EEG-Umlage betroffen.
Ein sozialer Ausgleich ist möglich
Wenn Bundesumweltminister Altmaier nun die Energieversorger bittet, die EEG-Umlage doch zumindest zum Teil nicht voll auf die Endkunden umzulegen, so ist dies jedoch kaum mehr als ein schlechter Witz. Freiwillig werden die Strommultis nicht auf eine Erstattung real entstandener zusätzlicher Kosten verzichten. Verzichten sie dennoch auf eine Strompreiserhöhung, so ist dies in der Realität vielmehr eine eigentliche Preissenkung, die durch die steigende EEG-Umlage ausgeglichen und daher nicht weitergegeben wird. Durch den Merit-Order-Effekt sparen die Stromkonzerne beim Siegeszug der erneuerbaren Energien eine nicht unerhebliche Summe beim Einkauf konventionell erzeugten Stroms, so dass es nur legitim sein sollte, dass sie diese Vorteile auch an den Kunden weitergeben und so die Erhöhung der EEG-Umlage bei der Endabrechnung nicht voll zur Geltung kommt. Aber mit moralischen Appellen ist nach aller Erfahrung bei den Strommonopolisten nichts auszurichte.
Die Energiewende ist ein wichtiges und sinnvolles Projekt mit einer ganz erheblichen sozialen Schieflage. So sehr der Ausbau regenerativer Energien gesellschaftlich erwünscht ist, so sehr sollte auch darauf geachtet werden, dass dieses Mammutprojekt auch gerecht finanziert wird. Und es ist nun einmal nicht gerecht, wenn der Hartz-IV-Bezieher grüngetünchte Steuersparmodelle von Besserverdienenden über seine Stromrechnung quersubventioniert. Schon heute können rund 600.000 Haushalte ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Energiearmut ist heutzutage kein Randphänomen mehr, sondern ein Alltagsproblem. Der ursprüngliche Gedanke, durch eine Verteuerung zu einem bewussteren Umgang mit der Energie anzuspornen, hat für die Millionen Haushalte am unteren Ende der Einkommensskala einen zynischen Beigeschmack.
Wer ja zur Energiewende sagt, muss daher auch ja zu einer gerechten Finanzierung der Energiewende sagen. Wer Investoren regenerative Energieerzeugung schmackhaft machen will, hat dafür auch andere Mittel zur Verfügung. Mit der Erhöhung der EEG-Umlage steigt der Steuer- und Abgabenanteil für eine Kilowattstunde Strom auf rund 50% des Endkundenpreises. Was spräche beispielsweise gegen eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7% anstatt 19% auf die Stromkosten? In Zeiten von Schuldenbremse und Fiskalpakt müssten die Defizite freilich durch Steuererhöhungen auf der anderen Seite gedeckt werden. Dies wäre zweifelsohne sozialverträglich möglich – wer sagt denn, dass die Unternehmen und vor allem die Besserverdienenden für das Projekt Energiewende nicht verstärkt zur Kasse gebeten werden dürfen, schließlich sind sie es ja auch, die von den Steuersparmodellen profitieren.
Die von der FDP vorgeschlagene Senkung der Stromsteuer ist zwar auf den ersten Blick ebenfalls sinnvoll, hier steckt jedoch der Teufel im Detail. Die Stromsteuer ist ein typisches Gesetz aus der rot-grünen Ära, bei der fast die gesamten Einnahmen in die Rentenversicherung fließen sollten. Obgleich die Stromsteuer zum größten Teil von Privathaushalten getragen wird, wurde sie seinerzeit als „Ausgleich“ für die Senkung des Arbeitgeberanteils bei der Rentenversicherung eingeführt. Natürlich könnte man die Stromsteuer auch ersatzlos streichen, nur dass man dann freilich auch den Arbeitgeberanteil bei der Rentenversicherung wieder um 0,4 Prozentpunkte erhöhen müsste – dies will die FDP aber natürlich nicht.
Sowohl eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Strom als auch eine Streichung der Stromsteuer würden jeweils in der Höhe grob dem neuen EEG-Umlagesatz entsprechen und den Strom für Haushalte um rund 6 Cent pro kWh verbilligen. Für den Durchschnittshaushalt würde dies eine Ersparnis von jeweils 234 Euro pro Jahr bedeuten – würde man sowohl die Mehrwertsteuer senken als auch die Stromsteuer streichen, käme man auf eine Ersparnis von rund 468 Euro pro Jahr für den Durchschnittshaushalt. Eine Ersparnis in dieser Größenordnung sollte auch die nötige Akzeptanz für die folgenden weiteren Erhöhungen der EEG-Umlage schaffen.
INSM in den Startlöchern
Sollte man die Haushalte nicht an anderer Stelle entlasten, droht die EEG-Umlage zu einem Politikum zu werden, mit dem vor allem CDU und FDP auf Wählerfang gehen werden, passt ihnen und ihrer Klientel die Energiewende doch ohnehin nicht so recht ins Konzept. Die Lobbyorganisation „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ hat das Thema bereits als neue Kampagne aufgegriffen und präsentiert „Lösungen“, die ganz im Sinne der Industrie, aber sicher nicht im Interesse der Allgemeinheit sind. Solche Kampagnen nutzen geschickt die nicht nur gefühlte, sondern tatsächlich vorhandene soziale Schieflage bei der Energiewende aus. Wer aus guten Gründen am Wechsel zu regenerativen Energien bei der Stromerzeugung festhalten will, muss diesen Wechsel sozial ausgeglichen gestalten. Ansonsten gewinnen schon bald die Gegner der Energiewende die Lufthoheit über den Stammtischen. Und das wäre nun wirklich die denkbar schlechteste Entwicklung.
[«*] 20 Mrd. Euro aufgeteilt auf die rund 40 Mio. Privathaushalte
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