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NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: Zuschussrente fürs Finanzkapital
Datum: 12. Oktober 2012 um 9:03 Uhr
Rubrik: Rente, Riester-Rürup-Täuschung, Privatrente
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
GeringverdienerInnen, die bei Renteneintritt ab 2023 45 Versicherungsjahre (bis 2022: 40 Jahre), davon mindestens 35 Jahre (bis 2022: 30 Jahre) mit Pflichtbeitrags-und Kinderberücksichtigungszeiten nachweisen – wobei Zeiten der Erwerbslosigkeit nicht mitzählen -, sollen nach dem Willen von Ursula von der Leyen eine beitragsfinanzierte „Zuschussrente“ von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten, die ihre Armutsrente auf maximal 850 Euro brutto aufstockt, soweit kein anderweitiges ausreichendes Haushaltseinkommen vorliegt.
Öffentlich weniger bekannt ist bislang die weitere Voraussetzung des Gesetzentwurfs, dass ab dem Rentenzugangsjahr 2019 fünf Jahre Privatvorsorge („Riester“, oder Entgeltumwandlung/Betriebsrente) nachzuweisen wären. Danach stiege die Zahl der erforderlichen Privatvorsorgejahre alljährlich um ein weiteres Jahr, bis ab 2049 35 Privatvorsorgejahre nötig sind – ebenso viele, wie Beitragsjahre zur gesetzlichen Pflichtversicherung. Würde dies Gesetz, hätten alle, die voraussichtlich von Altersarmut bedroht sind und die meist noch keinen Privatvorsorgevertrag haben, höchstens bis Ende 2014 Zeit, einen solchen abzuschließen. Die Verabschiedung des Gesetzes wäre der Startschuss für eine Werbeoffensive der privaten Versicherungswirtschaft: „Jetzt Anspruch auf Zuschussrente sichern!“. Von Daniel Kreutz [*]
Zwar würden viele der Angesprochenen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko beim Blick ins Portemonnaie nur erneut feststellen, dass dort trotz aller Werbeheftchen nichts ist, wovon sie die Prämien bezahlen könnten. Doch andere, die es sich (noch) leisten können, würden wohl zugreifen: sicher ist sicher. So gäbe es einen neuen Schub beim Abschluss von Privatvorsorgeverträgen, der dem Kapitalmarkt frische Milliarden aus den Taschen der Versicherten und aus staatlicher Förderung zufließen ließe. Das ist der Effekt, zu dem von der Leyens „Zuschussrente“ tatsächlich taugen könnte.
Nebenbei würde die GRV noch mit einer Bedürftigkeitsprüfung, einer Anrechnung von Partnereinkommen und einer (eingeschränkten) „Bedarfsgemeinschaft“ „verhartzt“. Solche Elemente des Fürsorgerechts sind im Versicherungssystem systemfremd und haben dort nichts verloren. Und indem bei der Zuschussrente Pflichtbeiträge durch Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten um 150 % höher bewertet würden, ohne solche Zeiten dagegen nur um 50%, würde die GRV mit neuen Gerechtigkeits- und Legitimationsproblemen belastet.
Man mag es Frau von der Leyen als Verdienst anrechnen, die früheren Bemühungen der Mainstream-Politik, die heraufziehende massenhafte Altersarmut wenn nicht weg-, so doch zumindest kleinzureden, endgültig erledigt zu haben – nämlich mit der „Schock-Tabelle“ (BILD am Sonntag) ihres Ministeriums über die Rente ab 2030 auf Basis „normaler“ Stundenlöhne von 10,80 Euro aufwärts. Zur Abwehr der großen Gefahr einer weit verbreiteten Altersarmut ist ihre Zuschussrente indes gänzlich untauglich. Zum einen, weil die allermeisten von Altersarmut Gefährdeten durch die hohen Zugangsvoraussetzungen außen vor blieben. Zum anderen, weil die Absenkung des Rentenniveaus auf 43 % im Jahre 2030 von der Netto-Zuschussrente von derzeit 762 Euro am Ende nur 643 Euro – weniger als den durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf – übrig ließe. Nicht Gering-, sondern DurchschnittsverdienerInnen benötigen dann voraussichtlich rund 37 Beitragsjahre für eine Nettorente auf Grundsicherungsniveau. Und schließlich beginnt Einkommensarmut (weniger als 60 % des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens) nicht erst dort, wo der Grundsicherungsbedarf unterschritten wird. Wo die Mieten sehr hoch sind, können allein Lebende schon heute einen Grundsicherungsbedarf von 850 Euro haben.
Von der Leyens Versprechen, dass sich dauerhafte Privatvorsorge für Geringverdiener „in jedem Fall auszahlt“, bliebe uneingelöst. Das Risiko, am Ende nur „für den Staat“ geriestert zu haben, weil die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, bestünde fort. Für die Anbieter von Privatvorsorgeprodukten ist dies ein ärgerliches Marketing-Handicap. Sie hätten durchaus Interesse an einer „Mindest-Rente“ der GRV oberhalb des Grundsicherungsniveaus. Denn erst wenn so die Privatvorsorge garantiert anrechnungsfrei bliebe, könnten sie glaubhaft machen, dass „Riestern“ sich für alle GeringverdienerInnen „lohne“. Allerdings steht die Politik, Frau von der Leyen eingeschlossen, dabei vor dem Problem, dass die Legitimität der GRV als Pflichtversicherung futsch ist, wenn bereits mit relativ geringen eigenen Beitragsleistungen ein Mindestrentenanspruch erreicht wird, für den man auf normalem Weg ansonsten mehrere Jahrzehnte Pflichtbeiträge bezahlen muss.
Die kommende Altersarmut trägt vor allem die Namen Riester und Hartz. Zwecks Privatisierung der Alterssicherung zugunsten der Arbeitgeber und der Finanzmärkte wurde mit Riester die Senkung des Rentenniveaus eingeleitet. Und die „neue Zumutbarkeit“ und die Verpflichtung zur Senkung des Hartz IV-Bedarfs durch Annahme von Billig-Jobs entfesselte den Niedrig- und Armutslohnsektor, in dem auch mit Vollzeitarbeit kein Rentenanspruch oberhalb des Fürsorgeniveaus zu erwerben ist. Wer die mit Riester und Hartz geöffneten Schleusen nicht schließen will, soll von der Bekämpfung der Altersarmut schweigen.
Das betrifft ebenso das „Alternativkonzept“ von SPD-Chef Sigmar Gabriel, der denjenigen, die 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahre nachweisen können, eine steuerfinanzierte „Solidar-Rente“ von ebenfalls 850 Euro garantieren will. Tatsächlich ist die nicht als „Rente“, sondern – insoweit systemgerechter – als „zweite Stufe“ der Altersgrundsicherung gedacht. Wie von der Leyen (und die grünen Riester-MittäterInnen) bekräftigt Gabriel die Unumkehrbarkeit der Rentenniveau-Senkung. Zwar sucht er die Debatte zu nutzen, um die SPD beim „Thema“ Mindestlohn zu profilieren. Doch auf einen Mindestlohn, mit dem zumindest eine „grundsicherungsfeste“ Rente erreichbar wäre, zielt er nicht. Denn der müsste heute bei 9,30 Euro liegen und bis 2025 auf über 15 Euro steigen, um die Niveau-Senkung kompensieren zu können. Stattdessen will Gabriel weitere 2 % des steuerpflichtigen Bruttolohns in eine obligatorische kapitalmarktbasierte Betriebsrente einspeisen. Dies sei eine „Nachjustierung“ der „grundsätzlich richtigen“ Kombination von umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Alterssicherung. Die Gewerkschaften sollen „tarifliche Regelungen zur Förderung der Entgeltumwandlung“ durchsetzen – und damit dem Kapitalmarkt die Kohle besorgen. Am Rande auch bemerkenswert: der von der SPD zwischenzeitlich geltend gemachte Vorbehalt gegen die Rente ab 67, wonach zunächst eine Beschäftigungsquote der Älteren von 50 % erreicht werden müsse, taucht in Gabriels Rentenkonzept nicht mehr auf.
Mit „Zuschussrente“ und „Solidar-Rente“ zeichnet sich ein neuer großkoalitionärer Richtungskonsens in der Alterssicherungspolitik ab. Unter dem Vorwand, die Altersarmut bekämpfen zu wollen, zielt er auf die vorrangige Stärkung der Versicherungswirtschaft bei fortgesetztem Niedergang und Legitimationsverlust der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grünen, die am Konzept einer „Garantierente“ von „mindestens“ 850 Euro basteln, haben sich – durchaus traditionsgemäß – erstmal zwischen Gabriel und von der Leyen positioniert und wären im Ernstfall fraglos mit von der Partie.
Nochmals: Ohne Überwindung von Riester und Hartz, also ohne Rückkehr zu einem den Lebensstandard sichernden, lohnbezogenen Rentenniveau und ohne Überwindung von Niedriglöhnen und prekärer Beschäftigung, ist gegen die künftig wachsende Altersarmut und Fürsorgeabhängigkeit kein Kraut gewachsen. Alle rentenrechtlichen Instrumente zur Anhebung der Rentenansprüche von GeringverdienerInnen, insbesondere durch Höherbewertung von Beitragszeiten (z. B. „Rente nach Mindestentgeltpunkten“), laufen im Zuge der programmierten Niveausenkung der gesetzlichen Rente auf 43 Prozent der durchschnittlichen Nettobezüge ins Leere. Sie können die erhofften Wirkungen auf Dauer nur entfalten, wenn wieder ein anständiges Sicherungsniveau durch die gesetzliche Rente gewährleistet ist. Doch auch dann – und nach Einführung eines armutsfesten Mindestlohns und angemessener Rentenbeiträge für Erwerbslose – braucht es solche Instrumente, um insbesondere die Folgen von bereits zurückliegenden Niedriglohn- und Erwerbslosigkeitszeiten zu bewältigen.
Da im Bundestag allein die Linksfraktion eine Politik für den Wiederaufbau von GRV und Sozialstaat verfolgt, können Wahlen auf absehbare Zeit keinen sozialen Richtungswechsel herbeiführen. Damit bleibt uns nur die Option, mittels Entwicklung starker sozialer Bewegungen die neoliberalen Kurs in die Privatisierung der Altersvorsorge im Interesse des Finanzkapitals zu stoppen, um uns – der Jugend zumal – Lebensperspektiven in sozialer Sicherheit neu zu erstreiten.
[«*] Daniel Kreutz war von 1990 bis 2000 Abgeordneter des nordrhein-westfälischen Landtags für Bündnis 90/Die Grünen. Anschließend war er bis 2010 Referent für Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V., Landesverband NRW. Er ist u.a. Mitglied der Fachkonferenz Sozialberichterstattung beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW.
Info-Kasten:
Im Rentenbestand der alten Bundesländer (31.12.2011)
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