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Titel: FinanzFachFrauen: In der Debatte um Kürzungen bei Hartz IV werden der angebliche Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt
Datum: 24. Mai 2006 um 17:14 Uhr
Rubrik: Gleichstellung, Hartz-Gesetze/Bürgergeld, Kampagnen/Tarnworte/Neusprech
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Eine der Neuregelungen des am 1. August in Kraft tretenden „Fortentwicklungsgesetz“ zu Hartz IV betrifft das so genannte „Schonvermögen“. Nach dem derzeitigen Stand dürfen pro Lebensjahr nicht mehr als 200 Euro (insgesamt also bis zu 13.000 Euro) Vermögen vorhanden sein, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu haben. Hinzu kommt noch einmal derselbe Freibetrag für die Altersvorsorge. Die Neuregelung sieht nun vor, das zulässige Vermögen um 50 Euro abzusenken, aber das für die Rente angesparte Geld um 50 Euro pro Lebensjahr aufzustocken. Nach Auffassung der FinanzFachFrauen, einem bundesweiten Zusammenschluss unabhängiger Finanzdienstleisterinnen, stellt diese Neuregelung eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt.
“In der momentanen Debatte werden Missbrauch der Sozialkassen und das Streben nach finanzieller Unabhängigkeit von Frauen auf unzulässige Weise miteinander verquickt”, so kommentiert die Kölner Finanzberaterin Heide Härtel-Herrmann, Pressesprecherin der FinanzFachFrauen, die geplante Verschärfung der Hartz-IV-Gesetze.
Nach Auffassung der FinanzFachFrauen stellt die Neuregelung des „Schonvermögens“ eine staatliche Bevormundung dar, die insbesondere Frauen in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Zum einen sei die Verringerung des frei verfügbaren Teils des Schonvermögens ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die finanzielle Unabhängigkeit von Menschen, die sie zwinge, beim Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit mit dem Aufbau persönlicher Rücklagen wieder fast von vorn zu beginnen. Zugleich seien aber auch nach der Erhöhung des für die Altersvorsorge festgelegten Teils des Schonvermögens die damit erzielbaren privaten Rentenansprüche “zum Sterben zuviel und zum Leben zu wenig”. Dies betreffe Frauen noch härter als Männer, weil Frauen auf Grund niedrigerer Erwerbseinkommen in der Regel wesentlich größere Versorgungslücken hätten als Männer.
Die FinanzFachFrauen fordern schon seit langem eine angemessene Schonung des privat für die Rentenzeit zurückgelegten Vermögens: “Die bestehenden und anvisierten Grenzen sind ein Hohn. Sie bestrafen alle, die die Aufforderung zur Eigenvorsorge ernst genommen haben. Mit dem auf diesem Niveau erlaubten Vermögen kann keine Zusatzrente aufgebaut werden. Das Zehnfache wäre erforderlich. Die geplanten Neuregelungen dienen einzig dazu, schnell die Löcher in den öffentlichen Kassen zu stopfen, auch wenn dadurch viel größere – allerdings private – Löcher aufgerissen werden.”
Die aktuelle Diskussion über den Missbrauch der Sozialkassen werde für eine Politik genutzt, die eine finanzielle Unabhängigkeit auch im Alter unmöglich mache. Damit werde eine neue Altersarmut vorprogrammiert, die vor allem Frauen betrifft. Die Erkenntnis, dass Gleichberechtigung von Frauen nur unter Bedingungen ökonomischer Eigenständigkeit möglich ist, spiele zwar in der aktuellen Familienpolitik eine zentrale Rolle. Doch mit der “Reform” von Hartz IV werde sie zur selben Zeit in den Wind geschlagen.
Quelle: www.finanzfachfrauen.de
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=1321