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Titel: Zweistellige Milliardenverluste für den Fiskus durch Steuerhinterziehungen
Datum: 15. Mai 2006 um 10:57 Uhr
Rubrik: Finanzpolitik, Steuerhinterziehung/Steueroasen/Steuerflucht
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes über die Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer durch Steuerbetrug und Steuervermeidung. Diese Bundestagsdrucksache [PDF – 268 KB] ist zwar schon vom 3.9.2003, angesichts der aktuellen steuerpolitischen Entscheidungen vor allem zu Lasten der Lohnabhängigen lohnt es sich aber, sich diese Ergebnisse in Erinnerung zu rufen. Man kann an der nachlässigen Verfolgung von Steuerhinterziehern feststellen, dass auch der Staat selbst, darin immer noch ein Kavaliersdelikt sieht. Zumal wenn man dagegen stellt, mit welchem personellem und Überwachungsaufwand man die Alg-II – Empfänger verfolgt.
Wir zitieren aus der Bundestagsdrucksache 15/1495:
Dem Fiskus entgehen durch nationale und internationale Betrugsdelikte im Bereich der Umsatzsteuer jährlich zweistellige Milliardenbeträge. Darüber hinaus lässt es das System der Umsatzsteuer zu, sich durch steuerliche Gestaltungen auf Kosten der Allgemeinheit ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.
Der finanzielle Schaden allein durch Umsatzsteuerkarusselle innerhalb der Gemeinschaft wird auf annähernd 12 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.
Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer für die Bundes- und Länderhaushalte die bedeutsamste Einnahmequelle (Ist-Aufkommen im Jahre 2001 rd. 104,5 Mrd. Euro). Das Steueraufkommen könnte jedoch noch deutlich höher sein, wenn nicht mehrere Schlupflöcher im Umsatzsteuerrecht und Betrugsdelikte im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer zu jährlichen Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe führen würden.
Die Verluste für den Fiskus entstehen einmal durch nicht abgeführte Umsatzsteuerbeträge, zum anderen durch im Ergebnis zu Unrecht vergütete Vorsteuerbeträge. Das Betrugspotenzial bezieht sich demnach – sowohl auf der Umsatzsteuerseite (2001: rd. 553 Mrd. Euro), als auch auf der Vorsteuerseite (2001: rd. 446 Mrd. Euro) – auf Beträge, die größer sind als der Bundeshaushalt.
Die Deutsche Bundesbank hat bereits im Jahre 1997 darauf hingewiesen, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem damals stetigen Wirtschaftswachstum und dem Aufkommen an Umsatzsteuer besteht. Sie führte dazu aus: „Die Erträge aus der Umsatzsteuer … wurden … seit 1995 von einer weitgehenden Stagnation geprägt. Die Aufkommenstendenz blieb in dieser Zeit deutlich hinter dem gesamtwirtschaftlichen Wachstum zurück. Dieser Trend hat sich bis heute fortgesetzt.
Der Betrag der Niederschlagungen von Umsatzsteuerforderungen durch die Finanzbehören hat mit rd. 3,4 Mrd. Euro (bei einer hohen Dunkelziffer) zum Ende des Jahres 2001 eine kaum mehr vertretbare Höhe erreicht.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits in seinen Bemerkungen des Jahres 2000 über das Problem des so genannten Karussellbetruges berichtet. Er hatte auf den erheblichen finanziellen Schaden hingewiesen, den er aufgrund einer Schätzung des Finanzministeriums Baden-Württemberg mit rd. 11,8 Mrd. Euro pro Jahr bezifferte.
Durch Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz sowie durch unseriös arbeitende Subunternehmen und Scheinfirmen gehen nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium) jährlich etwa 64 Mrd. Euro Steuereinnahmen verloren. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf die illegale Betätigung im Baugewerbe.
Kettenbetrug und Besteuerung der Werkvertragsunternehmer im Baugewerbe:
Das Bundesministerium hat das Ausmaß und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der illegalen Betätigung beziffert. Danach gehen ca. 500 000 Arbeitsplätze und jährlich etwa 64 Mrd. Euro Steuereinnahmen und rd. 56 Mrd. Euro Sozialversicherungsbeiträge verloren.
Durch die Einschaltung einer Vielzahl unseriös operierender Subunternehmer fallen pro Jahr Steuerbeträge in Milliardenhöhe aus. Darüber hinaus sind legal arbeitende Bauunternehmer nicht mehr konkurrenzfähig. In einem aktuellenFall erreicht der Steuerschaden einen knapp dreistelligen Millionenbetrag.
Auch die Besteuerung der in Deutschland tätigen ausländischen Beschäftigten ist nicht sichergestellt. Die Finanzämter kontrollieren nur im Ausnahmefall, ob die nach den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Voraussetzungen für eine Ertragsbesteuerung (so genannte 183-Tage-Regelung) erfüllt sind. Ein bundesweiter Abgleich, ob die eingesetzten Beschäftigten insgesamt länger als 183 Tage in Deutschland anwesend waren, ist mangels entsprechender Datenbanken nicht möglich. Ausländische Beschäftigte können so über Jahre in Deutschland arbeiten, ohne dass Lohn-/Einkommensteuer abgeführt wird. Die Steuerausfälle in diesem Bereich sind nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes ebenfalls erheblich.
Die Globalzession ist im Kreditgeschäft ein weit verbreitetes Instrument, um Kreditforderungen abzusichern. Weil die Verpflichtung, Umsatzsteuer abzuführen, bei einer Globalzession nicht auf den neuen Forderungsinhaber übergeht, kommt es nach Schätzung des Bundesrechnungshofes zu jährlichen Umsatzsteuerausfällen im dreistelligen Millionenbereich… Der Bundesrechnungshof schätzt, dass Globalzessionen bundesweit zu jährlichen Umsatzsteuerausfällen im dreistelligen Millionenbereich führen.
Durch „planmäßige“ Insolvenzen von Leasingnehmern hochwertiger Industriegüter kommt es zu erheblichen Umsatzsteuerausfällen. Diese Steuerausfälle bewegen sich nach vorsichtigen Schätzungen inzwischen weit im dreistelligen Millionenbereich.
Die Schlussbemerkung dieser Unterrichtung:
Die Prüfungen und die darauf beruhenden Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zu Betrugsbekämpfungs- und zu Steuerumgehungstatbeständen bei der Umsatzsteuer zeigen ein hohes Potenzial für Umsatzsteuermehreinnahmen in einer Größenordnung von mehreren Milliarden Euro pro Jahr auf. Bei den Kettenbetrugsmodellen im Baugewerbe kommen noch beträchtliche Beträge an ausgefallener Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen der illegal oder zumindest unangemeldet Beschäftigten hinzu. Darüber hinaus führen die Schein-Arbeitgeber selbstverständlich auch keine Einkommen- oder Körperschaft- und Gewerbesteuer ab.
Bei Alg II-Empfängern, darf man Hausbesuche machen und die Bettwäsche kontrollieren, man darf Kontrollanrufe machen und man darf die Konten überwachen. Ein irrsinniger Personal- und Kontrollaufwand für jeweils ein paar Euro. Bei Millionen-Betrügereien gilt das Bankgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre. Hat je ein Minister von Parasiten und Schmarotzern gesprochen?
Es gilt: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
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