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Titel: Und der Wählerwille? „Sondervermögen” soll noch durch abgewählten Bundestag gepeitscht werden

Datum: 28. Februar 2025 um 12:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Aufrüstung, Bundestag, Erosion der Demokratie
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Die abgewählte und nur geschäftsführend tätige Bundesregierung aus SPD und Grünen plant, in Absprache mit der CDU, ein Sondervermögen für die weitere Aufrüstung der Bundeswehr, die Rede ist von 200 Milliarden Euro, noch durch den alten und ebenfalls abgewählten Bundestag zu peitschen. Hintergrund: Im sich bald neu konstituierenden Bundestag bringen CDU, SPD und Grüne nicht mehr die für die Abstimmung notwendige Zweidrittelmehrheit auf. AfD und Linke verfügen dann über eine Sperrminorität. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob Noch-Kanzler Scholz darin nicht eine Missachtung des Wählerwillens sieht, wenn er jetzt eine Abstimmung forciert, wissend, dass es in der neugewählten Konstellation diese Mehrheiten nicht mehr gibt. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Verfassungsrechtlich, da hat Noch-Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit seinen Ausführungen sogar einen Punkt, ist der Schritt, ein „Sondervermögen“ noch durch den abgewählten Bundestag beschließen zu lassen, legitimiert. Es sollte aber jedem demokratischen Gespür, auch dem des noch geschäftsführend tätigen sowie des bald im Amt befindlichen Kanzlers widersprechen, eine so weitreichende Entscheidung, wie es die Aufnahme von Schulden in dreistelliger Milliardenhöhe für weitere Aufrüstung der Bundeswehr darstellt, durch ein abgewähltes Parlament zu peitschen, bloß weil einem das Ergebnis der Bundestagswahl und der damit einhergehenden Mehrheitsverhältnisse in der neuen Legislative nicht passt. Dieser Schritt würde eine Verhöhnung des Wählerwillens darstellen, der die herrschende politische Malaise in diesem Land nur noch verstärken wird. Selbst ein zukünftiger BlackRock-Kanzler wie Friedrich Merz sollte daran kein Interesse haben. Eigentlich …

Aber sowohl die Äußerungen des Regierungssprechers im Namen von Scholz als auch die Äußerungen von Merz und seinem Umfeld sprechen dafür, dass der sich bei der Bundestagswahl manifestierte Wählerwille keine Leitplanke für deren politisches Handeln darstellt. Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang auch die Äußerungen des CSU-Chefs Markus Söder. Dieser erklärte jüngst in Berlin, die Bereitstellung von 200 Milliarden „Sondervermögen“ würde ein „international wuchtiges Signal“ noch vor der Regierungsbildung setzen.

Ob es wirklich ein „wuchtiges Signal“ darstellt, wenn man 200 Milliarden ausschließlich für die Aufrüstung der Bundeswehr bereitstellt, während die schulische, soziale und wirtschaftliche Infrastruktur des Landes am Zerbröseln ist? Wie schon mein Kollege Marcus Klöckner am Donnerstag in diesem Zusammenhang schrieb:

„Hier die vergammelten, stinkenden Schultoiletten, dort die auf Hochglanz polierten Panzer. Hier die Armen vor den Suppenküchen, dort der Schampus auf den Feiern der Rüstungsindustrie.“

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 26. Februar 2025

Frage Wittmann (freier Journalist)
Noch einmal zur Schuldenbremse: Wie ist denn generell die Haltung der noch amtierenden Bundesregierung – demokratiepolitisch gesehen? Könnte man also mit dem alten Bundestag jetzt noch sauber etwas entscheiden, obwohl eigentlich das Parlament abgewählt und ein neues gewählt ist, das einfach nur noch nicht im Amt ist?

Regierungssprecher Hebestreit
Das Schöne an einem Rechtsstaat ist ja, dass es ein Rechtsstaat ist: Es gibt klare Regeln und Verfahren. Bis sich der neue Bundestag konstituiert haben wird – das wird Ende März der Fall sein -, ist der alte Bundestag voll handlungsfähig. Er könnte also Entscheidungen treffen. Das ist auch nicht völlig ohne historisches Vorbild. 1998 – der Bundeskanzler hat sich selbst daran erinnert, da er zu diesem Zeitpunkt gerade schon neu in den Bundestag gewählter, aber noch nicht installierter Abgeordneter war – hat der alte Bundestag über den Kosovoeinsatz der Bundeswehr entschieden, also auch eine sehr weitreichende Entscheidung. Das passiert natürlich alles immer in Absprache und passierte auch damals in Absprache mit der voraussichtlich künftigen Regierung. Insofern gäbe es, glaube ich, sicherlich die Möglichkeit. Ich bin jetzt nur Erfahrungsjurist und nicht Verfassungsrechtler, was Fristen, Konnotationen oder so etwas angeht. Das müssen die Fraktionen im Deutschen Bundestag erst einmal miteinander und dann natürlich in den üblichen Verfahren klären. Aber demokratietheoretisch, wie Sie gefragt haben, ist das bis zur Konstituierung des neuen Bundestags einwandfrei möglich.

Frage Jessen (freier Journalist, kooperiert mit jung & naiv)
Zur Frage der Handlungsfähigkeit – die Frage geht an das Finanz- und das Verteidigungsministerium – von Regierung und Parlament in der Übergangszeit: Bereiten sich Ihre Häuser darauf vor, möglichst rasch ein neues Sondervermögen für die Bundeswehr unterfüttern und einbringen zu können?

Wetter (BMF)
Ich glaube, Herr Hebestreit hat sich dazu gerade ausführlich geäußert. Wie er auch gesagt hat, müssen erst einmal die Gespräche zwischen den Fraktionen im Bundestag laufen. Der Minister hat sich dazu auch bereits geäußert.

Stempfle (BMVg)
Ich kann mich dem anschließen. Der Meinungsbildungsprozess läuft noch. Die Absprachen laufen im Moment. Deswegen kann ich dazu nichts sagen.

Zusatzfrage Jessen
Ja, Herr Hebestreit hat die Funktionsfähigkeit betont. Aber genau deswegen frage ich nach. Anträge können ja dann zügiger diskutiert und auch verabschiedet werden, wenn sie inhaltlich von den Ressorts vorbereitet worden sind. Vielleicht können Sie doch sagen, ob man sich in Ihren Ressorts darauf vorbereitet, die Argumentation, die Begründung, die Details hinsichtlich eines neuen Sondervermögens ganz rasch einbringen zu können.

Hebestreit
Herr Jessen, ich glaube, man kann grundsätzlich und nicht nur in dieser Frage einmal ein Loblied auf die Ministerialbürokratie, die ja von außen nicht immer nur positiv gesehen wird, anstimmen und sagen: Wir sind in der Regel auf alles vorbereitet und können auch sehr zügig agieren. Aber es braucht einen politischen Willen, das zu tun. Wenn es diesen politischen Willen gibt, dann wird es nicht daran hängen, dass es im Bundesministerium der Finanzen, im Bundeskanzleramt oder im Bundesministerium der Verteidigung zu lange dauern würde, so etwas zu erstellen.

Frage Warweg
Ich würde einmal auf die demokratietheoretische Frage des Kollegen (zum Sondervermögen) zurückkommen. Herr Hebestreit, Sie haben die Bedenken, die der Kollege geäußert hatte, jetzt ziemlich nonchalant zur Seite gewischt und auf den Rechtsstaat verwiesen. Die Frage betraf ja aber eher die Repräsentation des Wählerwillens. Da ist es ja durchaus so, dass man diese Abstimmung durch ein eigentlich abgewähltes Parlament vorziehen will, wissend, dass es danach eine Sperrminorität von AfD und Linken geben wird, die keine Zweidrittelmehrheit ermöglicht. Deshalb würde ich da gerne noch einmal nachfragen und wissen, ob Sie wirklich eine Widerspiegelung des Wählerwillens sehen, wenn man jetzt sehr bewusst eine Abstimmung forciert, wissend, dass es in der eigentlich neuen Konstellation diese Mehrheiten nicht mehr gibt.

Hebestreit
Herr Warweg, ich habe lediglich auf eine Fachfrage des Kollegen hin den Rechtsstaat und die rechtliche Situation dargelegt. Wenn Ihnen das missfällt oder wenn Sie mit dem Wählerwillen argumentieren, dann ist Ihnen das unbenommen. Aber die Arbeit des neuen Bundestags, in dem sich der Wählerwille in einer parlamentarischen Demokratie ja manifestiert, die Sie und ich ja sehr schätzen, wird dann mit der konstituierenden Sitzung beginnen. Bis dahin hat das sozusagen alte Parlament das Prä (Politjargon für „Vorrang haben“). Insofern ist dem Wählerwillen immer Rechnung getragen, entweder durch das alte Parlament bis zur Frist, und dafür gibt es gesetzliche Fristen, die vorgesehen sind. Die sind, glaube ich, dass der sich maximal 30 Tage nach der Bundestagswahl konstituieren muss. Das muss eingehalten werden. Bis dahin hat der alte Bundestag all seine Pflichten und Rechte. Dann müssen die Fraktionen im Deutschen Bundestag entscheiden, wie sie das politisch angehen wollen und dann auch Ihre kritischen Fragen, die Sie stellen, damit beantworten.

Zusatz Warweg
Das heißt, um es noch einmal zusammenzufassen, der jetzt noch geschäftsführend tätige Kanzler hat kein Problem damit, dass der Wählerwille in dieser Form ignoriert wird.

Hebestreit
Zuerst einmal ist der Bundeskanzler im Augenblick nicht geschäftsführend im Amt, sondern geschäftsführend im Amt wird er erst nach der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages sein. Ab da an ist auch – – – Zwischen einer Wahl und der Umsetzung des Wahlergebnisses gibt es immer eine Frist. Das ist in Ländern sehr unterschiedlich. Es gibt ganz lange Fristen – Monate, manchmal ein halbes Jahr -, und es gibt sehr, sehr kurze Fristen wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, wo das von einem auf den anderen Tag geschieht. Bei uns sind es 30 Tage. Es ist genau geregelt, was man dann in den 30 Tagen tun kann und wie die Rechte sind. Daran hält man sich auch allenthalben. Das ist auch in diesem Fall nicht anders. Ich habe ja auf das historische Beispiel 1998 verwiesen.

Ich habe mich nicht dazu geäußert, wie sich der Bundeskanzler zu den einzelnen Vorschlägen verhalten hat oder verhält. Das ist jetzt im Augenblick in den Fraktionen des Deutschen Bundestages entscheidend, weil man ja eine verfassungsändernde Mehrheit benötigt, wenn man entweder eine Veränderung der Schuldenregel will oder noch ein weiteres Sondervermögen braucht. Das geht nicht bei der Minderheitsregierung von Rot-Grün, die im Augenblick im Amt ist, sondern dafür braucht man auch Oppositionsparteien, und dann muss das dort miteinander besprochen werden.

Dass der Bundeskanzler grundsätzlich und auch im Wahlkampf immer wieder darauf hingewiesen hat, dass es in der kommenden Legislaturperiode ein Finanzproblem geben wird, was die Finanzierung unserer Sicherheit und Verteidigung angeht und was die weitere Unterstützung für die Ukraine angeht, haben Sie im Wahlkampf sicherlich alle eng verfolgt, auch, was andere dazu gesagt haben. Aber irgendwann setzt sich dann auch die Vernunft durch, manchmal früher, manchmal später.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 26.02.2025


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