Startseite - Zurück - Drucken
NachDenkSeiten – Die kritische Website
Titel: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“
Datum: 26. Februar 2025 um 9:00 Uhr
Rubrik: Audio-Podcast, Erosion der Demokratie, Innen- und Gesellschaftspolitik, Interviews
Verantwortlich: Redaktion
Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Podcast: Play in new window | Download
Marcus Klöckner: Herr Boyke, der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Tage eine richtungsweisende, um nicht zu sagen: sehr weitreichende Entscheidung getroffen. Es geht um die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers an die Ukraine. Der BGH hat einer Auslieferung grünes Licht gegeben. Sie haben sich den 31-seitigen Beschluss angesehen. Was haben Sie festgestellt?
René Boyke: Ich habe festgestellt, dass dieser Beschluss folgenreich ist – gerade auch für Deutsche. Zwar geht es in der Entscheidung eigentlich um die Auslieferung eines Ukrainers, liest man aber den Beschluss, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der BGH verneint diese Frage, indem er es etwas verquast ausdrückt, wenn er behauptet, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar. Welches Signal der BGH damit aussendet!
Hier geht es als ums Eingemachte?
Absolut! Der BGH sagt, Ukrainer dürften ausgeliefert werden, weil auch Deutsche im Krieg gezwungen werden könnten, zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Politik, die eine Konfrontation mit Russland heraufbeschwört, halte ich das für hochbrisant und gefährlich.
Hinzu kommt, dass der Beschluss an mehreren Stellen fehlerhaft ist. Es ist gar nicht nachvollziehbar, wie der BGH zu seiner Auffassung kommt.
Wie meinen Sie das, „fehlerhaft“? Würden Sie die Fehler bitte so erklären, dass auch unsere Leser, die keine Juristen sind, verstehen, wo das Problem liegt?
Das fängt schon bei den Zitaten an. Als Jurist hat man sich schon daran gewöhnt, dass der BGH seine Entscheidungen seitenlang aus Versatzstücken alter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zusammenrecycelt. Die Worte stammen in weiten Teilen also gar nicht vom BGH selbst, sondern er nutzt das BVerfG als Quelle für Textbausteine. Aber zugegeben, das ist schlechter Stil und zeugt von wenig eigener geistiger Leistung, aber ist für sich genommen noch kein Fehler.
Fehlerhaft wird es aber dann, wenn alte Entscheidungen aus dem Kontext gerissen und wichtige Teile weggelassen werden, sodass ihr Sinn ins Gegenteil verkehrt wird. Das ist bei der vorliegenden BGH-Entscheidung der Fall.
So sagt der BGH, dass man anderen Staaten grundsätzlich vertrauen müsse und beruft sich dabei auf das BVerfG. Das hat das BVerfG so aber gar nicht gesagt. Tatsächlich unterscheidet das BVerfG beim Vertrauen gegenüber anderen Staaten zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Staaten – wie etwa der Ukraine. Genauso ist es auch im Asylrecht. Den EU-Mitgliedsstaaten ist ein höheres Vertrauen entgegenzubringen.
Diese Unterscheidung lässt der BGH völlig unter den Tisch fallen. Er tut so, als sei die Ukraine so vertrauenswürdig wie ein EU-Staat. Das widerspricht der gesetzlichen Systematik und der Rechtsprechung des BVerfG. Das ist fehlerhaft.
Und das BVerfG differenziert noch weiter: Es sagt, dass dieses Vertrauen durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert werden kann. Eigentlich für jeden klar denkenden Menschen völlig verständlich! Doch die Richter des BGH beleuchten dies nicht mal im Ansatz. Warum nicht? Es gibt doch allerlei Grund, der Ukraine zu misstrauen.
Nämlich?
Es ist doch seit Jahren bekannt, dass die Ukraine ein massives Problem mit Korruption hat. Es ist eines der korruptesten Länder in Europa. Wir wissen, dass Millionen Dollar Unterstützungsleistungen und gelieferte Waffen verschwunden sind. Wir wissen auch, dass der amerikanische Journalist Gonzalo Lira in ukrainischer Gefangenschaft zu Tode gekommen ist. Wir wissen, dass das Justizsystem stark von Korruption betroffen ist und Richter und Staatsanwälte häufig bestochen werden, um Urteile zu beeinflussen oder Ermittlungen zu stoppen. Wenn das kein Vertrauen erschüttert, was denn dann?
Doch der BGH nimmt diese Tatsachen nicht mal im Ansatz zur Kenntnis. Wie kann das sein?
Im Verfahren hat die Ukraine dem Betroffenen ein rechtsstaatliches Verfahren zugesichert. Die Aufgabe des BGH wäre es nun, sich zu fragen, ob derartige Versprechen vor dem Hintergrund der grassierenden Korruption nicht einfach nur Lippenbekenntnisse sind. Aus unverständlichen Gründen geht der BGH darauf mit keiner Silbe ein.
Weitere Fehler?
Der BGH setzt sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zum BVerfG.
Der BGH sagt, es gäbe zwar das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, aber in Zeiten des Krieges habe der Staat ein besonderes Interesse daran, seine Bürger zur Teilnahme am Krieg zu verpflichten. Und wegen dieses Interesses müsse das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zurücktreten. Im Ergebnis ist das also eine Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung. Denn was ist dieses Recht wert, wenn es dann nicht gilt, wenn man es besonders braucht, nämlich im Krieg?
Im Gegensatz dazu sagt das BVerfG, dass es in Friedenszeiten für die Dauer des Anerkennungsverfahrens ausnahmsweise zulässig sei, Kriegsdienstverweigerer zum Kriegsdienst zu verpflichten. Begründung: In Friedenszeiten sei der Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht so intensiv. Man muss diese Entscheidung nicht teilen, aber die Aussage, dass der Eingriff in Friedenszeiten nicht so schwerwiegend ist wie in Kriegszeiten, ist völlig einleuchtend. Darauf folgt aber im Umkehrschluss, dass ein Eingriff in das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gerade nicht zulässig ist.
Der BGH setzt sich mit dieser Frage überhaupt nicht auseinander. Das halte ich für einen Fehler.
Aber es geht noch weiter: Bei der Schaffung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung haben die Väter des Grundgesetzes sich gefragt: Was muss im Kriegsfall Vorrang haben: Die Verteidigungsfähigkeit des Staates oder die Gewissensentscheidung des Einzelnen? Sie haben sich zugunsten der Gewissensentscheidung und gegen den Vorrang der Landesverteidigung entschieden. Auch eine Zwangsrekrutierung ist damit unzulässig. Wegen dieser Abwägung gibt es das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung überhaupt. Das BVerfG hat dies bereits vor Jahren bestätigt. Und was macht der BGH? Er stellt sich einfach gegen diese historische Entscheidung der Väter des Grundgesetzes und meint nun, im Zweifel könne der Bürger jetzt vielleicht doch zum Waffengang gezwungen werden. Das ist in meinen Augen grob falsch. Der BGH hat das bestehende Gesetz anzuwenden und nicht es umzuinterpretieren und damit auf seine Abschaffung hinzuwirken. Das steht ihm nicht zu.
Sehen Sie sonst noch einen Fehler?
Ja, und zwar einen, der am dramatischsten ist. Den massivsten Fehler des BGH sehe ich darin, dass die Entscheidung die Menschenwürde des Betroffenen verletzt, was den Beschluss rechtswidrig macht.
Rechtlich ist es so, dass eine Auslieferung dann unzulässig ist, wenn dem Betroffenen Folter oder der Tod droht. Allen Ernstes stellt sich der BGH auf den Standpunkt, dass dies hier nicht der Fall sei. Hätten die Richter sich informiert, dann wüssten sie, dass die Lebenserwartung eines ukrainischen Soldaten an der Front nur wenige Stunden beträgt. Militärexperten sprechen hier von einem „Fleischwolf“: Es werden unentwegt Menschen in den Fleischwolf nachgepumpt, in der Hoffnung, den Gegner damit aufzuhalten. Die Menschen dort werden auf ihren Sachfunktion reduziert. Sie geben, wenn überhaupt, ein paar Schüsse ab und sind nach kurzer Zeit tot oder verstümmelt. Der individuelle Mensch spielt für das Militär und die Politik dahinter gar keine Rolle. Noch mehr kann man Menschen nicht auf ihren Sachwert reduzieren und sie zu Objekten degradieren.
Der BGH hingegen behauptet, es sei nicht erkennbar, dass dem Ukrainer eine unmenschliche Behandlung drohe.
Hat der Ukrainer jetzt noch eine Chance, sich auf juristischem Wege zu wehren? Oder ist mit dem BGH-Beschluss das letzte Wort gefallen?
Die Entscheidung des BGH erging ja deshalb, weil das OLG Dresden den Ukrainer zwar ausliefern wollte, aber der Meinung war, dass die bisherige Rechtsprechung des BGH einer Auslieferung entgegenstehe. Der BGH hat mit dem Beschluss nun dem OLG grünes Licht gegeben, sodass das OLG Dresden entscheiden kann. Gegen die Entscheidung des OLG kann der Betroffene natürlich noch vorgehen. Beispielsweise stünde ihm der Weg der Verfassungsbeschwerde offen. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass das BVerfG die Beschwerde überhaupt annimmt, weil die Kriterien ausgesprochen intransparent sind. Noch so ein rechtsstaatliches Defizit, was bereits seit vielen Jahren beklagt wird.
Was bedeutet der BGH-Entscheid denn im Allgemeinen? Sie haben es zu Beginn des Interviews ja schon kurz angerissen. Was ist das für ein „Geist der Rechtsprechung“, der hier transportiert wird?
Man kennt die Bilder der Zwangsrekrutierungen aus der Ukraine: Da geht eine Familie in einem Moment noch unbehelligt durch den Park und plötzlich wird der Vater durch Soldaten grob von der Familie getrennt, notfalls niedergeprügelt und abgeführt. Er wird zum Kriegsdienst gezwungen. Ob er seine Kinder jemals wiedersehen wird, ist unwahrscheinlich, denn er wird schlecht ausgebildet in den Kampf an der Front geschickt. Seine Lebenserwartung beträgt dann nur noch wenige Stunden.
Dem BGH muss dieser Umgang bekannt sein, doch erkennt er keine unmenschliche Behandlung. Diesen Geist atmet die Rechtsprechung.
Sie hatten es schon angeführt, aber nochmal: Wie wichtig ist die Entscheidung vor allem für Deutsche?
Sehr wichtig! Der BGH führt in dem Beschluss ja lang und breit aus, dass der deutsche Staat im Krieg seine Bürger im Zweifel zum Waffengang zwingen könne – entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des Grundgesetzes. Das bereitet natürlich den Boden für zukünftige Entwicklungen.
Sollte die Politik der Meinung sein, die Bürger müssten nun zu den Waffen greifen, dann wird es in Zukunft schwer bis unmöglich sein, sich dagegen zu wehren. Welches Gericht wird sich denn gegen den BGH stellen wollen? Den Bürgern, die sich auf Art. 4 Abs. 3 GG, also das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, berufen, wird man die Rechtsprechung und Argumentation des BGH entgegenhalten.
Wie entspricht der Entscheid Ihrer Auffassung von „Recht“?
Ganz und gar nicht. Wie der BGH hier den eindeutigen Willen des Grundgesetzes und wesentliche Argumente des BVerfG und auch aus der Literatur nicht einmal erwähnt, ist für mich kein sauberes Handwerk mehr. Die Entscheidung ist derart widersprüchlich, dass sie für mich eine politische Handschrift trägt.
Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Eigentlich ist das sehr klar und deutlich. In Deutschland redet die Politik davon, dass wir „kriegstüchtig“ werden müssen. Und nun ist da dieser BGH-Beschluss.
Seien wir realistisch: Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben. Der Staat wird die Bürger zum Kämpfen zwingen. Der BGH drückt sich zu dieser Frage zwar nur im Konjunktiv aus, aber dennoch ungewöhnlich deutlich. Wäre das grundgesetzwidrig? Eindeutig! Aber wie wenig das Grundgesetz einem übergriffigen Staat entgegenzusetzen hat, haben wir alle in der Coronazeit miterleben dürfen. Vor diesem Hintergrund und der jetzigen Rechtsprechung des BGH besteht kein Anlass anzunehmen, dass die Gerichte sich im Kriegsfall plötzlich mutig gegen die Politik stellen würden.
Es lässt ziemlich tief blicken, dass wir überhaupt über so etwas sprechen müssen, oder?
Jeder, der es sehen will, sieht, dass Europa sich zum großen Krieg rüstet. Die Ausgaben explodieren, die Rhetorik wird schärfer und schärfer. Die Bürger werden fortwährend mit dümmlichen Parolen und unterkomplexen Vergleichen beschallt. Die Bundeswehr plakatiert im ganzen Land Werbung, die an Actionfilme erinnert.
Die Stimmung erinnert an die Coronazeit, in der es von Seiten der Politik und Medien auch nur eine Wahrheit gab, die nicht angezweifelt werden durfte. So wurden die Menschen scharf gemacht und haben sich gegeneinander aufhetzen lassen. Und wie man an der Corona-Rechtsprechung sehen kann, haben die Gerichte sich davon stark vereinnahmen und beeinflussen lassen. Alles deutet darauf hin, dass die gleichen Mechanismen nun zur Kriegsvorbereitung genutzt werden. Man muss hoffen, dass die Bemühungen der USA, den Krieg in der Ukraine zu beenden, nicht zu einem „Jetzt-erst-recht“-Effekt in Europa und zum heißen Eintritt europäischer Staaten in den Krieg führen.
Anmerkung: René Boyke betreibt die Seite Covid-Justiz.de, wo er Gerichtsentscheidungen der Coronazeit veröffentlicht und kommentiert.
Titelbild: Filmbildfabrik/shutterstock.com
Hauptadresse: http://www.nachdenkseiten.de/
Artikel-Adresse: http://www.nachdenkseiten.de/?p=129326